Schriftliche Frage 33 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Umfang, Reichweite und algorithmischer Verbreitung KI-generierter politischer Musik mit rechtsext…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 33 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Umfang, Reichweite und algorithmischer Verbreitung KI-generierter politischer Musik mit rechtsext…
Frage 33 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Umfang, Reichweite und algorithmischer Verbreitung KI-generierter politischer Musik mit rechtsextremistischen, demokratiefeindlichen und antisemitischen Inhalten auf großen Plattformen wie YouTube, TikTok, Spotify oder Apple Music vor, insbesondere hinsichtlich organisierter Kampagnen, und wenn ja, welche, und inwiefern werden entsprechende Inhalte bislang durch Sicherheitsbehörden, Medienaufsicht oder zuständige Aufsichtsstellen systematisch erfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2026:
Seit dem Jahr 2024 beobachtet die Bundesregierung eine verstärkte Anwendung von KI in der rechtsextremistischen Musikszene. Dabei handelt es sich um die Erstellung und Verbreitung von KI-generierter Musik und Liedtexten sowie visuellen Darstellungen (Bilder, CD-Cover und Videos), vorwiegend auf den Plattformen „YouTube“ und „Spotify“. Die Nutzung von KI wird unter anderem aufgrund der einfachen und schnellen Produktionsweise zunehmend auch von Rechtsextremisten genutzt. Es gibt bereits einige aktive Akteure, die auf den genannten Plattformen zum Teil erhebliche Reichweiten generieren. Rechtsextremistische KI- Musik wird dabei, wie andere KI-Musik auch, durch interne Algorithmen der jeweiligen Plattform verbreitet. Bislang ist KI-generierte Musik in der rechtsextremistischen Musikszene Deutschlands jedoch umstritten und es sind keine organisierten Kampagnen im Sinne einer festen Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung von KI-Musik der rechtsextremistischen Szene bekannt. Eine Erfassung entsprechender KI-generierter Musik erfolgt grundsätzlich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
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