Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025
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Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3977
21. Wahlperiode 03.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die
verschiedenen innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten
die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem
rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von
Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, heute
die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt
Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist
dieser Zusammenhang evident.
Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes
Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher
mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen
Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit
eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte
als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In
zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung dar.
In den vergangenen 15 Jahren haben sich zudem die Erscheinungsformen und
Aktionsfelder der extrem rechten Szene zum Teil deutlich verändert. Neben
klassisch neonazistischen Strukturen treten zunehmend Akteure in
Erscheinung, die sich nicht eindeutig dem traditionellen Rechtsextremismus zuordnen
lassen, jedoch inhaltlich, personell oder organisatorisch mit extrem rechten
Positionen und Narrativen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem
verschwörungsideologische sowie esoterisch-völkische Strömungen, die im
Kontext der Corona-Pandemie, in digitalen Netzwerken oder in alternativen
Lebensgemeinschaften an Bedeutung gewonnen haben. Hinzu kommt die
zunehmende Nutzung durch Künstliche Intelligenz generierter rechtsnationaler bis
rechtsextremistischer Inhalte auf Musik-Streamingplattformen, in denen unter
anderem Wahlwerbung für die Alternative für Deutschland (AfD) gemacht
wird (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/ki-schlage
r-mit-afd-naehe-rechte-musikprojekte-auf-spotify-110802573.html). Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit bestehende Erhebungs- und
Kategorisierungspraxen von Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen
hinreichend abbilden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im zweiten
Halbjahr 2025 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele der Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern,
Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
c) Wie viele dieser Konzerte waren Liederabende, und wie stellt sich die
Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern,
konspirativ oder offen angekündigt, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
2. Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei
Deutschlands – NPD) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw.
Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen
Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
3. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Halbjahr 2025
zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
4. Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
Alternative für Deutschland oder eine ihrer Untergliederungen als
Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw.
sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in
Erscheinung?
5. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“
oder ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen,
Parteitage, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam
es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche
Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung
auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?
6. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Halbjahr 2025
zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
7. Bei welchen Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Partei „Freie Sachsen“
sowie ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen,
Aufmärsche, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam
es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche
Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung
auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?
8. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten,
z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch
zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im
zweiten Halbjahr 2025, und wer trat als Organisator der jeweiligen
Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
9. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
10. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von
deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 im
Ausland organisiert?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden durchgeführt?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden abgesagt?
11. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher
gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
12. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Halbjahr
2025 von der Polizei aufgelöst?
13. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Halbjahr
2025 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das
geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands
angeben)?
14. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im zweiten Halbjahr 2025 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der
Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
15. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben?
16. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten
Halbjahr 2025 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja,
welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie
beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
17. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im zweiten Halbjahr 2025, und welchen Inhalts waren
diese Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt
(bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
18. Gegen wie viele der 2025 indizierten und in die Liste jugendgefährdender
Medien eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der
Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch
ein Beschlagnahmebeschluss vor?
19. Welche Berücksichtigung finden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
Künstlicher Intelligenz generierte Lieder, in denen mitunter Wahlwerbung
für die AfD betrieben wird, in der Erfassung der indizierten
rechtsextremistischen und jugendgefährdenden musikalischen Inhalte, bei denen der
Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht?
a) Wenn diese erfasst werden, auf welche Weise werden sie erfasst?
b) Wie viele dieser Lieder wurden jeweils im ersten und zweiten
Halbjahr 2025 auf Streamingportalen auf Veranlassung von Behörden
gelöscht?
c) In wie vielen Fällen wandten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Behörden an Streamingportale, um auf die Löschung von
rechtsextremen musikalischen Inhalten hinzuwirken?
d) Wie groß war der Anteil dieser Lieder an den gesamten indizierten
jugendgefährdenden rechtsextremistischen musikalischen Inhalten im
ersten und zweiten Halbjahr 2025?
20. Welche Musikgruppen, Liedermacher oder Einzelpersonen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 dem
Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ sowie dem Phänomenbereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet,
und auf welchen öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen sind
diese im Bundesgebiet aufgetreten (bitte nach Zuordnung, Datum, Ort und
Art der Veranstaltung aufschlüsseln)?
a) Inwiefern werden Straftaten, die im Zusammenhang mit Auftritten
von Akteuren des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ stehen, im System der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) statistisch erfasst, und welchen PMK-
Phänomenbereichen werden sie dabei zugeordnet?
b) Welche entsprechenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
Auftritten von Akteuren des Unterthemenfeldes „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ sowie des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2023 und 2024 sowie im
Jahr 2025 vor (bitte nach Jahren und Zuordnungen getrennt
aufschlüsseln)?
c) Inwiefern wurden die Kriterien oder Auswertungskategorien in den
letzten 15 Jahren angepasst, um Überschneidungen mit
verschwörungsideologischen und esoterisch-völkischen Milieus sowie
staatsdelegitimierenden Akteurskonstellationen abzubilden?
21. Welche Musikgruppen, Liedermacher oder Einzelpersonen aus dem
Bereich Musik werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
zugeordnet, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Zuordnung?
Berlin, den 30. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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