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Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt (Antwort zu Drs. 21/2829)

dip / drucksache 01.12.2025 · WP 21 · 21/3010 · Antwort · Original ↗

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Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt (Antwort zu Drs. 21/2829) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3010 21. Wahlperiode 01.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Sonja Lemke, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2829 – Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Musik prägt unsere Gesellschaft und bereichert das kulturelle Leben. Die aktuelle Studie „Vergütung im deutschen Markt für Musikstreaming“ aus dem Jahr 2025, beauftragt und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, zeigt jedoch deutlich, wie ungleich und unbefriedigend die Einnahmen vieler Musikerinnen und Musiker im digitalen Streaming-Markt verteilt sind. Laut Studie sind über 74 Prozent der Musikschaffenden mit ihren Streaming- Einnahmen unzufrieden (vgl. Streaming-Studie, S. 10). Eine massive Polarisierung kennzeichnet den Markt: Mehr als 75 Prozent der Umsätze entfallen auf nur 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler, während 68 Prozent weniger als 1 Euro Umsatz im Jahr 2023 erzielten (vgl. ebd.). Zwar profitieren einzelne Musikerinnen und Musiker von steigenden Einnahmen, aber über ein Drittel verzeichnete rückläufige Gesamteinnahmen und ein Viertel sinkende Streaming-Einnahmen in den letzten fünf Jahren (vgl. ebd.). Besonders benachteiligt sind bestimmte Genres und Newcomerinnen und Newcomer, wie die Studie ebenfalls herausstellt (vgl. ebd., S. 145 f.). Die Mehrheit der Befragten spricht sich für nutzerzentrierte Vergütungsmodelle aus (75 Prozent), um faire und nachvollziehbare Einkommen zu ermöglichen (vgl. ebd., S. 11). Ein zentrales Problem bleibt der Mangel an Transparenz im Streaming-Markt: 76 Prozent der Musikerinnen und Musiker finden ihre Einnahmen aus Streaming schwer nachvollziehbar, insbesondere im Vergleich zu anderen Einnahmequellen wie Live-Auftritten und CD-Verkäufen (vgl. ebd., S. 208). Komplexe Vertragsstrukturen und unzureichende Datenstandards erschweren eine effektive Kontrolle der eigenen Rechte und Einkommen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechtsgutachten der Studie, § 32e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu erweitern sowie eine zentrale Streaming-Transparenzstelle einzurichten (vgl. ebd., S. 351 bis 397, hier S. 356 f.). Auch einheitliche Standards für die Kennzeichnung von Musiktiteln und verbindliche Mindesthonorare sind wichtige Ansätze, um den Wert kreativer Arbeit zu sichern. Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besonders gefordert, denn als viertgrößter Musikmarkt weltweit und mit Audiostreaming als wichtigster Erlösquelle ist eine faire Vergütung der Musik- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 28. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schaffenden eine entscheidende Frage der kulturellen Zukunft (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW] Econ 2020/2024, S. 8). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verfolgt die Debatte zum Musikstreaming seit Jahren aufmerksam mit und misst dem Thema hohe kulturpolitische Bedeutung bei. Aus diesem Grund hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die oben genannte Studie „Vergütung im deutschen Markt für Musikstreaming“ von Prof. Dr. Jana Costas und Prof. Dr. Patrick Vonderau gefördert. In dieser Studie wurden Vergütungsstrukturen, Marktmachtverteilung sowie Fragen von Transparenz und Vielfalt untersucht. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die DIW Econ GmbH (wissenschaftliche Federführung: Dr. Christian Handke, Prof. Dr. Alexander Peukert und Prof. Dr. Martin Senftleben) mit einem Forschungsvorhaben zum Thema „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform- Ökonomie/Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ beauftragt (ohne Musikstreaming). Derzeit führt das BMJV eine öffentliche Konsultation zu den Ergebnissen und Vorschlägen des Gutachtens durch. Auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 17. Januar 2024 zur kulturellen Vielfalt und den Bedingungen für Urheberinnen und Urheber im europäischen Musikstreamingmarkt, u. a. mehr Transparenz bei Algorithmen und Empfehlungssystemen, eine faire Vergütung von Kreativen sowie die Sicherung kultureller Vielfalt eingefordert. Zuletzt nahmen Expertinnen und Experten im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs am 5. November 2025 im Ausschuss für Kultur und Medien zum Thema „Faire Vergütung und Transparenz im Musikstreaming“ Stellung und gaben ihre Einschätzung zur Situation im Musikstreamingmarkt ab. Die Ergebnisse und Vorschläge der o. g. Studien sind vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode getroffenen Vereinbarungen von besonderem Interesse. Die Koalitionsparteien haben sich darauf geeinigt, im digitalen Musikmarkt Streamingplattformen zu verpflichten, Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen (Zeile 2827 f.), für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer Inhalte zu sorgen (Zeile 2828 f.) sowie mitzuhelfen, faire und transparente Vergütungsmodelle zu entwickeln (Zeile 3903 f.).  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Marktmacht der großen Streaming-Dienste, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?  2. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das laut Studie gravierende Ungleichgewicht bei der Streaming-Vergütung zu beheben, wenn ja, wann, und welche, und wenn nein, warum nicht?  3. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über das Pro-Rata- Vergütungsmodell im Vergleich zum nutzerzentrierten Vergütungsmodell vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?  4. Wird die Bundesregierung politische Anreize für Mindeststandards bei Musikverträgen und Honoraren einführen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  5. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die in der Studie dargelegten Transparenzdefizite hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Streaming-Einnahmen bei Musikerinnen und Musikern vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist zu den in den Fragen adressierten Themen zunächst auf die Erkenntnisse der o. g. Musikstreaming-Studie (abrufbar unter: https://kulturstaatsminister.de/kunst-und-kulturfoerderung/kunstsparten/musik/ musikstreaming). Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Entwicklungen im Musikstreamingmarkt weiterhin aufmerksam unter Berücksichtigung sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch Stellungnahmen Betroffener. Derzeit prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrags ergreifen kann, um dem festgestellten Handlungsbedarf insbesondere in den Bereichen Vergütungsdisparität, mangelnde Transparenz und begrenzte Marktmacht der Musikschaffenden gegenüber Digital Service Providern und Major-Labels zu begegnen. Zudem ist derzeit ein Verfahren vor dem EuGH anhängig, dessen Entscheidung den Handlungsrahmen maßgeblich mitbestimmt. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung (freiwillige) Branchenlösungen (vgl. Presseberichterstattung zu Verhandlungen zwischen PRO MUSIK und VUT). Einzelne Künstlerverbände fordern eine Musikstreamingabgabe nach französischem Vorbild. Das Ergebnis der regierungsinternen Prüfung bleibt abzuwarten.  6. Gibt es Pläne zur Einrichtung einer zentralen Streaming- Transparenzstelle (STS) und zu rechtlichen Verbesserungen für die Kontrolle von Vertrags- und Lizenzdaten, wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus, und wenn nein, warum nicht? Die Prüfung der Umsetzung der Maßgaben aus dem Koalitionsvertrag und der Handlungsempfehlungen aus o. g. Studie, einschließlich der Frage zur Einrichtung einer zentralen Streaming-Transparenzstelle, dauert noch an.  7. Könnten aus Sicht der Bundesregierung Genrediversität und Newcomerinnen und Newcomer durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützt werden, wenn ja, wie genau müssten solche Förderprogramme aussehen, wird die Bundesregierung diese aufsetzen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung fördert über die Initiative Musik als zentrale Fördereinrichtung des Bundes für Popularmusik und Jazz auch Newcomerinnen und Newcomer, insbesondere mit dem Programm „Künstlerinnen und Künstlerförderung“, und setzt sich mit ihren Förderprogrammen und Preisen für eine vielfältige Musiklandschaft ein. Die Förderprogramme der Initiative Musik werden regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.  8. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen algorithmisch gesteuerter Playlist-Kuratierung auf die künstlerische Vielfalt und die Produktionsweisen im deutschen Musikmarkt vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?  9. Über welche Erkenntnisse oder Einblicke zur Funktionsweise und zu den Kriterien der von Streaming-Diensten eingesetzten Algorithmen verfügt die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Benachteiligung nichtkommerzieller oder nischenhafter Musikgenres, und welchen Handlungsbedarf sieht sie? 10. Plant die Bundesregierung konkrete politische oder regulatorische Maßnahmen, um die Transparenz dieser Algorithmen zu erhöhen und Chancengleichheit für alle Musikschaffenden im digitalen Raum zu gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 11. Ergreift oder plant die Bundesregierung Initiativen, um Transparenz bei der Platzierung von Musik in stark frequentierten Playlists zu schaffen und Praktiken wie verdeckte Bezahlung (sogenannte Playlist-Payola) zu unterbinden, die die Chancengleichheit kleiner Labels und unabhängiger Künstlerinnen und Künstler gefährden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Sie betreffen den Einsatz von Algorithmen auf Musikstreamingplattformen und damit einhergehende vermehrt kritisierte Geschäftspraktiken. Die Bundesregierung verweist auf die diesbezüglichen Erkenntnisse der Studie. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. 12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Musikerinnen und Musikern einen umfangreichen Zugang zu Vergütungsdaten für empirische Erhebungen zu ermöglichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass der geltende Rechtsrahmen nicht ausreichend ist. 13. Macht sich die Bundesregierung die in der Studie vertretene Auffassung, dass die derzeitige Regelung in § 32e UrhG nicht europarechtskonform ist, zu eigen? 14. Hat die Bundesregierung im Nachgang der Studie die infrage gestellte Europarechtskonformität von § 32e UrhG selbst geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 15. Prüft die Bundesregierung Schritte zur Erweiterung des § 32e UrhG mit Blick auf Streaming-Dienste, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auffassung der Bundesregierung ist § 32e UrhG unionsrechtskonform. Auch Streamingdienste können nach § 32e UrhG zu Auskunft und Rechenschaft verpflichtet sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. 16. Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ein verbindlicher Metadatenstandard für Musiktitel bei Streaming-Anbietern entwickelt und umgesetzt wird (bitte begründen)? Die Entwicklung von Metadatenstandards sollte vorrangig von betroffenen Branchenakteuren erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. 17. Hat sich die Bunderegierung eine Auffassung dazu gebildet, wie die Einbindung von Musikerinnen und Musikern in Entscheidungsprozesse bezüglich der Vergütungsmodelle und Plattformrichtlinien gewährleistet werden kann und soll, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)? 18. Wird die Bundesregierung die Interessen von unabhängigen und kleineren Musikschaffenden in die gesetzlichen und regulatorischen Umsetzungsprozesse einbeziehen, wenn ja, wie wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung sollten betroffene Akteure grundsätzlich in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Sofern Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung erarbeitet werden, stellt sie sicher, dass die von einer Regelung betroffenen Stakeholder in das Verfahren eingebunden werden. 19. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen europäischer Initiativen und Vorschriften (z. B. Plattform-Abgaben, KI-Regulierung [KI = Künstliche Intelligenz]) auf die deutsche Musikstreaming-Realität ein? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen der geplanten oder bereits in Kraft getretenen EU-Richtlinien zu Plattform- Abgaben (z. B. Digital Services Act, Digital Markets Act) speziell auf die Erlösverteilung und Rechte der Musikschaffenden in Deutschland vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)? Weder der DSA noch der DMA enthalten Regelungen, die auf die Vergütung von Musikschaffenden anwendbar wären. 21. Inwieweit sieht die Bundesregierung Chancen, dass EU-weite Regelungen zu Transparenzpflichten und fairen Vergütungsmodellen im Musikstreaming die Situation für Künstlerinnen und Künstler in Deutschland verbessern, und wird sie sich entsprechend dafür stark machen? Das Urhebervertragsrecht ist in der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie) harmonisiert. Die Richtlinie wird im Jahr 2026 von der Europäischen Kommission evaluiert. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Evaluierung einbringen. 22. Hat die Bundesregierung geprüft, ob es angemessen wäre, Musikstreaming-Dienste als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des europäischen Gesetzes über digitale Märkte einzuordnen und somit großen Marktakteuren vergleichbare Compliance-Pflichten wie bei Video-Sharing- Plattformen oder sozialen Netzwerken aufzuerlegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung begrüßt die effektive Durchsetzung des DMA durch die Europäische Kommission. Angesichts des erheblichen Ressourcenaufwands, den diese Durchsetzung bereits erfordert, sollten mögliche Weiterentwicklungen des Regelwerks sorgfältig geprüft werden. Vorrang hat aus Sicht der Bundesregierung zunächst eine konsequente Anwendung der bestehenden Vorschriften. 23. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Einordnung von Musikstreaming-Diensten als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte Gegenstand der Verhandlungen über das „Digital Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission wird, und wenn nein, warum nicht? Der DMA ist nicht Bestandteil des Digital Omnibus. Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission im Bereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz im Musikbereich, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte und Vergütung von KI-generierten oder KI-unterstützten Werken, ein? Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission bekannt. Grundsätzlich ist aus Sicht der Bundesregierung ein effektiver Schutz geistigen Eigentums in der Debatte um Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz wichtig, denn generative KI wäre ohne die Werke der Kreativen schlicht nicht möglich. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Urheber und Rechtsinhaber an dem Mehrwert, den KI für die Gesellschaft bringt, teilhaben und angemessen vergütet werden müssen. 25. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU-Verhandlungen für spezifische Schutzmechanismen für Musikschaffende einzusetzen, um wirtschaftliche Nachteile durch KI-Nutzung zu minimieren, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung sind keine EU-Verhandlungen für spezifische Schutzmechanismen für Musikschaffende bekannt. 26. Befindet sich die Bundesregierung in Abstimmung mit Regierungen von anderen großen Musikmärkten (z. B. USA, UK, Japan), um zu einer gemeinsamen Verbesserung der Streaming-Vergütung zu kommen, und wenn ja, welchen Umfang und Stand haben diese Abstimmungen (bitte jeweils nach Land, Anzahl der Konsultationen und Abstimmungsstand aufführen)? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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