Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt (Antwort zu Drs. 21/2829)
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Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt (Antwort zu Drs. 21/2829)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3010
21. Wahlperiode 01.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Sonja Lemke,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2829 –
Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Musik prägt unsere Gesellschaft und bereichert das kulturelle Leben. Die
aktuelle Studie „Vergütung im deutschen Markt für Musikstreaming“ aus dem
Jahr 2025, beauftragt und gefördert durch die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien, zeigt jedoch deutlich, wie ungleich und
unbefriedigend die Einnahmen vieler Musikerinnen und Musiker im digitalen
Streaming-Markt verteilt sind.
Laut Studie sind über 74 Prozent der Musikschaffenden mit ihren Streaming-
Einnahmen unzufrieden (vgl. Streaming-Studie, S. 10). Eine massive
Polarisierung kennzeichnet den Markt: Mehr als 75 Prozent der Umsätze entfallen
auf nur 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler, während 68 Prozent
weniger als 1 Euro Umsatz im Jahr 2023 erzielten (vgl. ebd.). Zwar profitieren
einzelne Musikerinnen und Musiker von steigenden Einnahmen, aber über ein
Drittel verzeichnete rückläufige Gesamteinnahmen und ein Viertel sinkende
Streaming-Einnahmen in den letzten fünf Jahren (vgl. ebd.). Besonders
benachteiligt sind bestimmte Genres und Newcomerinnen und Newcomer, wie
die Studie ebenfalls herausstellt (vgl. ebd., S. 145 f.). Die Mehrheit der
Befragten spricht sich für nutzerzentrierte Vergütungsmodelle aus (75 Prozent),
um faire und nachvollziehbare Einkommen zu ermöglichen (vgl. ebd., S. 11).
Ein zentrales Problem bleibt der Mangel an Transparenz im Streaming-Markt:
76 Prozent der Musikerinnen und Musiker finden ihre Einnahmen aus
Streaming schwer nachvollziehbar, insbesondere im Vergleich zu anderen
Einnahmequellen wie Live-Auftritten und CD-Verkäufen (vgl. ebd., S. 208).
Komplexe Vertragsstrukturen und unzureichende Datenstandards erschweren eine
effektive Kontrolle der eigenen Rechte und Einkommen. Vor diesem
Hintergrund empfiehlt das Rechtsgutachten der Studie, § 32e des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu erweitern sowie eine zentrale Streaming-Transparenzstelle
einzurichten (vgl. ebd., S. 351 bis 397, hier S. 356 f.). Auch einheitliche
Standards für die Kennzeichnung von Musiktiteln und verbindliche
Mindesthonorare sind wichtige Ansätze, um den Wert kreativer Arbeit zu sichern.
Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
besonders gefordert, denn als viertgrößter Musikmarkt weltweit und mit
Audiostreaming als wichtigster Erlösquelle ist eine faire Vergütung der Musik-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 28. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schaffenden eine entscheidende Frage der kulturellen Zukunft (Deutsches
Institut für Wirtschaftsforschung [DIW] Econ 2020/2024, S. 8).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verfolgt die Debatte zum Musikstreaming seit Jahren
aufmerksam mit und misst dem Thema hohe kulturpolitische Bedeutung bei. Aus
diesem Grund hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) die oben genannte Studie „Vergütung im deutschen Markt für
Musikstreaming“ von Prof. Dr. Jana Costas und Prof. Dr. Patrick Vonderau gefördert.
In dieser Studie wurden Vergütungsstrukturen, Marktmachtverteilung sowie
Fragen von Transparenz und Vielfalt untersucht. Das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die DIW Econ GmbH
(wissenschaftliche Federführung: Dr. Christian Handke, Prof. Dr. Alexander Peukert
und Prof. Dr. Martin Senftleben) mit einem Forschungsvorhaben zum Thema
„Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-
Ökonomie/Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen
im Urheberrecht“ beauftragt (ohne Musikstreaming). Derzeit führt das BMJV
eine öffentliche Konsultation zu den Ergebnissen und Vorschlägen des
Gutachtens durch.
Auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung
vom 17. Januar 2024 zur kulturellen Vielfalt und den Bedingungen für
Urheberinnen und Urheber im europäischen Musikstreamingmarkt, u. a. mehr
Transparenz bei Algorithmen und Empfehlungssystemen, eine faire Vergütung von
Kreativen sowie die Sicherung kultureller Vielfalt eingefordert.
Zuletzt nahmen Expertinnen und Experten im Rahmen eines öffentlichen
Fachgesprächs am 5. November 2025 im Ausschuss für Kultur und Medien zum
Thema „Faire Vergütung und Transparenz im Musikstreaming“ Stellung und
gaben ihre Einschätzung zur Situation im Musikstreamingmarkt ab.
Die Ergebnisse und Vorschläge der o. g. Studien sind vor dem Hintergrund der
im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode getroffenen Vereinbarungen
von besonderem Interesse. Die Koalitionsparteien haben sich darauf geeinigt,
im digitalen Musikmarkt Streamingplattformen zu verpflichten, Kreative
angemessen an den Einnahmen zu beteiligen (Zeile 2827 f.), für mehr Transparenz
und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer Inhalte zu sorgen (Zeile
2828 f.) sowie mitzuhelfen, faire und transparente Vergütungsmodelle zu
entwickeln (Zeile 3903 f.).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Marktmacht der großen
Streaming-Dienste, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus ihrer Bewertung?
2. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das laut Studie
gravierende Ungleichgewicht bei der Streaming-Vergütung zu beheben,
wenn ja, wann, und welche, und wenn nein, warum nicht?
3. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über das Pro-Rata-
Vergütungsmodell im Vergleich zum nutzerzentrierten Vergütungsmodell
vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie dies nachholen
(bitte begründen)?
4. Wird die Bundesregierung politische Anreize für Mindeststandards bei
Musikverträgen und Honoraren einführen, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
5. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die in der Studie
dargelegten Transparenzdefizite hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von
Streaming-Einnahmen bei Musikerinnen und Musikern vorgenommen, wenn
ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und
wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist zu den in den Fragen adressierten Themen
zunächst auf die Erkenntnisse der o. g. Musikstreaming-Studie (abrufbar unter:
https://kulturstaatsminister.de/kunst-und-kulturfoerderung/kunstsparten/musik/
musikstreaming).
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Entwicklungen im
Musikstreamingmarkt weiterhin aufmerksam unter Berücksichtigung sowohl
wissenschaftliche Erkenntnisse als auch Stellungnahmen Betroffener.
Derzeit prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der
Vorgaben des Koalitionsvertrags ergreifen kann, um dem festgestellten
Handlungsbedarf insbesondere in den Bereichen Vergütungsdisparität, mangelnde
Transparenz und begrenzte Marktmacht der Musikschaffenden gegenüber
Digital Service Providern und Major-Labels zu begegnen. Zudem ist derzeit ein
Verfahren vor dem EuGH anhängig, dessen Entscheidung den
Handlungsrahmen maßgeblich mitbestimmt. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung
(freiwillige) Branchenlösungen (vgl. Presseberichterstattung zu Verhandlungen
zwischen PRO MUSIK und VUT). Einzelne Künstlerverbände fordern eine
Musikstreamingabgabe nach französischem Vorbild. Das Ergebnis der
regierungsinternen Prüfung bleibt abzuwarten.
6. Gibt es Pläne zur Einrichtung einer zentralen Streaming-
Transparenzstelle (STS) und zu rechtlichen Verbesserungen für die Kontrolle von
Vertrags- und Lizenzdaten, wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus,
und wenn nein, warum nicht?
Die Prüfung der Umsetzung der Maßgaben aus dem Koalitionsvertrag und der
Handlungsempfehlungen aus o. g. Studie, einschließlich der Frage zur
Einrichtung einer zentralen Streaming-Transparenzstelle, dauert noch an.
7. Könnten aus Sicht der Bundesregierung Genrediversität und
Newcomerinnen und Newcomer durch gezielte Förderprogramme stärker
unterstützt werden, wenn ja, wie genau müssten solche Förderprogramme
aussehen, wird die Bundesregierung diese aufsetzen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung fördert über die Initiative Musik als zentrale
Fördereinrichtung des Bundes für Popularmusik und Jazz auch Newcomerinnen und
Newcomer, insbesondere mit dem Programm „Künstlerinnen und
Künstlerförderung“, und setzt sich mit ihren Förderprogrammen und Preisen für eine
vielfältige Musiklandschaft ein. Die Förderprogramme der Initiative Musik werden
regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.
8. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen
algorithmisch gesteuerter Playlist-Kuratierung auf die künstlerische Vielfalt
und die Produktionsweisen im deutschen Musikmarkt vorgenommen,
wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus,
und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
9. Über welche Erkenntnisse oder Einblicke zur Funktionsweise und zu den
Kriterien der von Streaming-Diensten eingesetzten Algorithmen verfügt
die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich einer möglichen
Benachteiligung nichtkommerzieller oder nischenhafter Musikgenres, und
welchen Handlungsbedarf sieht sie?
10. Plant die Bundesregierung konkrete politische oder regulatorische
Maßnahmen, um die Transparenz dieser Algorithmen zu erhöhen und
Chancengleichheit für alle Musikschaffenden im digitalen Raum zu
gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
11. Ergreift oder plant die Bundesregierung Initiativen, um Transparenz bei
der Platzierung von Musik in stark frequentierten Playlists zu schaffen
und Praktiken wie verdeckte Bezahlung (sogenannte Playlist-Payola) zu
unterbinden, die die Chancengleichheit kleiner Labels und unabhängiger
Künstlerinnen und Künstler gefährden, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Sie betreffen den Einsatz von Algorithmen auf Musikstreamingplattformen und
damit einhergehende vermehrt kritisierte Geschäftspraktiken. Die
Bundesregierung verweist auf die diesbezüglichen Erkenntnisse der Studie. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern und Musikerinnen und Musikern einen umfangreichen
Zugang zu Vergütungsdaten für empirische Erhebungen zu ermöglichen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass der geltende
Rechtsrahmen nicht ausreichend ist.
13. Macht sich die Bundesregierung die in der Studie vertretene Auffassung,
dass die derzeitige Regelung in § 32e UrhG nicht europarechtskonform
ist, zu eigen?
14. Hat die Bundesregierung im Nachgang der Studie die infrage gestellte
Europarechtskonformität von § 32e UrhG selbst geprüft, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
15. Prüft die Bundesregierung Schritte zur Erweiterung des § 32e UrhG mit
Blick auf Streaming-Dienste, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist § 32e UrhG unionsrechtskonform.
Auch Streamingdienste können nach § 32e UrhG zu Auskunft und
Rechenschaft verpflichtet sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5
verwiesen.
16. Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ein verbindlicher
Metadatenstandard für Musiktitel bei Streaming-Anbietern entwickelt und
umgesetzt wird (bitte begründen)?
Die Entwicklung von Metadatenstandards sollte vorrangig von betroffenen
Branchenakteuren erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1
bis 5 verwiesen.
17. Hat sich die Bunderegierung eine Auffassung dazu gebildet, wie die
Einbindung von Musikerinnen und Musikern in Entscheidungsprozesse
bezüglich der Vergütungsmodelle und Plattformrichtlinien gewährleistet
werden kann und soll, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie
dies nachholen (bitte begründen)?
18. Wird die Bundesregierung die Interessen von unabhängigen und
kleineren Musikschaffenden in die gesetzlichen und regulatorischen
Umsetzungsprozesse einbeziehen, wenn ja, wie wird dies geschehen, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung sollten betroffene Akteure grundsätzlich in
Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Sofern Gesetzesvorlagen durch die
Bundesregierung erarbeitet werden, stellt sie sicher, dass die von einer
Regelung betroffenen Stakeholder in das Verfahren eingebunden werden.
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen europäischer
Initiativen und Vorschriften (z. B. Plattform-Abgaben, KI-Regulierung [KI =
Künstliche Intelligenz]) auf die deutsche Musikstreaming-Realität ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen der
geplanten oder bereits in Kraft getretenen EU-Richtlinien zu Plattform-
Abgaben (z. B. Digital Services Act, Digital Markets Act) speziell auf die
Erlösverteilung und Rechte der Musikschaffenden in Deutschland
vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Weder der DSA noch der DMA enthalten Regelungen, die auf die Vergütung
von Musikschaffenden anwendbar wären.
21. Inwieweit sieht die Bundesregierung Chancen, dass EU-weite
Regelungen zu Transparenzpflichten und fairen Vergütungsmodellen im
Musikstreaming die Situation für Künstlerinnen und Künstler in
Deutschland verbessern, und wird sie sich entsprechend dafür stark machen?
Das Urhebervertragsrecht ist in der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie)
harmonisiert. Die Richtlinie wird im Jahr 2026 von der Europäischen
Kommission evaluiert. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Evaluierung
einbringen.
22. Hat die Bundesregierung geprüft, ob es angemessen wäre,
Musikstreaming-Dienste als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des europäischen
Gesetzes über digitale Märkte einzuordnen und somit großen
Marktakteuren vergleichbare Compliance-Pflichten wie bei Video-Sharing-
Plattformen oder sozialen Netzwerken aufzuerlegen, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung begrüßt die effektive Durchsetzung des DMA durch die
Europäische Kommission. Angesichts des erheblichen Ressourcenaufwands,
den diese Durchsetzung bereits erfordert, sollten mögliche
Weiterentwicklungen des Regelwerks sorgfältig geprüft werden. Vorrang hat aus Sicht der
Bundesregierung zunächst eine konsequente Anwendung der bestehenden
Vorschriften.
23. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Einordnung von
Musikstreaming-Diensten als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des
Gesetzes über digitale Märkte Gegenstand der Verhandlungen über das
„Digital Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission wird, und wenn
nein, warum nicht?
Der DMA ist nicht Bestandteil des Digital Omnibus. Es wird auf die Antwort
zu Frage 22 verwiesen.
24. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der
EU-Kommission im Bereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz
im Musikbereich, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte und
Vergütung von KI-generierten oder KI-unterstützten Werken, ein?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Regelungsvorschläge der
Europäischen Kommission bekannt.
Grundsätzlich ist aus Sicht der Bundesregierung ein effektiver Schutz geistigen
Eigentums in der Debatte um Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz
wichtig, denn generative KI wäre ohne die Werke der Kreativen schlicht nicht
möglich. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt,
dass Urheber und Rechtsinhaber an dem Mehrwert, den KI für die Gesellschaft
bringt, teilhaben und angemessen vergütet werden müssen.
25. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU-Verhandlungen für
spezifische Schutzmechanismen für Musikschaffende einzusetzen, um
wirtschaftliche Nachteile durch KI-Nutzung zu minimieren, wenn ja, in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung sind keine EU-Verhandlungen für spezifische
Schutzmechanismen für Musikschaffende bekannt.
26. Befindet sich die Bundesregierung in Abstimmung mit Regierungen von
anderen großen Musikmärkten (z. B. USA, UK, Japan), um zu einer
gemeinsamen Verbesserung der Streaming-Vergütung zu kommen, und
wenn ja, welchen Umfang und Stand haben diese Abstimmungen (bitte
jeweils nach Land, Anzahl der Konsultationen und Abstimmungsstand
aufführen)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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