Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4244)
Text
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4244)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7149
21. Wahlperiode 15.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4244)
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4244 wirft nach Auffassung der Fragestellenden neue Fragen
auf und enthält an mehreren Stellen Unklarheiten sowie erkennbare
Erfassungslücken.
So verweist die Bundesregierung bei zahlreichen Veranstaltungen auf den
Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und erteilt daher
grundsätzlich keine Auskunft zu Einzelpersonen. Diese Praxis erscheint nach
Ansicht der Fragestellenden in mehrfacher Hinsicht erklärungsbedürftig: Viele
Musikerinnen und Musiker der rechtsextremen Szene treten unter
Künstlernamen auf und werden unter diesen öffentlich angekündigt und beworben.
Landesverfassungsschutzbehörden, etwa der Verfassungsschutz Sachsen, benennen
dieselben Personen in ihren Monatsberichten namentlich und listen
Veranstaltungen auf, an denen teils lediglich zwei Personen beteiligt waren. Dass die
Bundesregierung bei Liederabenden und Konzerten mit 50 oder mehr Personen
keine Angaben zu öffentlich auftretenden Personen machen kann, steht dazu
nach Ansicht der Fragestellenden in einem erklärungsbedürftigen Widerspruch.
Darüber hinaus fehlen in den Antworten nach Kenntnis der Fragestellenden
Veranstaltungen, die aus anderen Quellen, darunter Monatsberichten des
Verfassungsschutzes und Antworten auf Kleine Anfragen in Landesparlamenten,
bekannt sind.
Frage 20 der Kleinen Anfrage nach Auftritten von Musikerinnen und Musikern
im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ wurde mit Fehlanzeige aufgrund fehlender Erkenntnisse beantwortet
(Antwort zu Frage 20 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4244). Im
Monatsbericht des Verfassungsschutzes Sachsen für April 2025 wird hingegen
unter der Überschrift „Aktivitäten im Phänomenbereich ‚
Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘“ über einen „Tanz in den Mai“ am
30. April 2025 in Herrnhut (Landkreis Görlitz) berichtet, bei dem ein
extremistischer Liedermacher auftrat. Nach Kenntnis der Fragestellenden traten auf
dieser Veranstaltung die unter den Künstlernamen „Yann Song King“ und „Björn
Banane“ auftretenden Musiker auf, wobei Letzterer zugleich als Aktivist der
Alternative für Deutschland (AfD) bekannt ist. In Sachsen-Anhalt wurden auf
eine parlamentarische Anfrage hin zwei Auftritte von „Yann Song King“ bei
von der „Bewegung Halle“ organisierten Montagsdemonstrationen im Mai und
Juni 2025 in Halle (Saale) benannt (vgl. Drucksache 8/6916 des Landtages
Sachsen-Anhalt). Auftritte dieser Musiker finden sich in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4244 nicht.
Medienberichten zufolge fanden allein von Juli bis Oktober 2025 17 AfD-
Veranstaltungen mit musikalischen Darbietungen statt, darunter
Abendveranstaltungen und Büroeröffnungen mit szenebekannten Musikern. Diese bleiben in
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4244 unerwähnt. Gleiches gilt für einen Auftritt des Liedermachers
„Kavalier“ bei einer von einem AfD-Funktionär organisierten Veranstaltung in
Würzburg (vgl. https://taz.de/AfD-und-Rechtsrock/!6187059/).
In den Antworten nicht erfasst sind nach Kenntnis der Fragestellenden zudem
Auftritte weiterer Akteure, die Schnittmengen zur verschwörungsideologischen
und esoterisch-völkischen Szene aufweisen, darunter des der Anastasia-
Bewegung zuzurechnenden Liedermachers „König von Wedenland“, des
Liedermachers „Krähe“ sowie der Band „Der Biker“, die auf Parteiveranstaltungen
der AfD aufgetreten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen erteilt die Bundesregierung bei öffentlich unter
Künstlernamen auftretenden und angekündigten Musikerinnen und
Musikern unter Berufung auf den Schutz des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung keine Auskünfte, obwohl Landesverfassungsschutzbehörden
dieselben Personen in öffentlich zugänglichen Berichten namentlich
benennen, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Abwägung
getroffen?
a) Nach welchen konkreten Kriterien prüft die Bundesregierung im
Einzelfall, ob die Nennung öffentlich auftretender Musikerinnen und Musiker
in Antworten auf Kleine Anfragen mit dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung vereinbar ist, und welche Bedeutung kommt dabei
den Umständen zu, dass die betreffenden Personen unter
Künstlernamen öffentlich auftreten, ihre Auftritte öffentlich bewerben und bereits
durch Verfassungsschutzbehörden der Länder in öffentlichen Berichten
benannt werden?
b) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025
Erkenntnisse zu auftretenden Musikerinnen und Musikern bei
Veranstaltungen der extremen Rechten oder des Phänomenbereichs
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ aus Gründen des
Schutzes personenbezogener Daten oder des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung nicht mitgeteilt (bitte nach Veranstaltungstypen
aufschlüsseln)?
c) Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Praxis zwischen
Bundes- und Landesbehörden?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den unter den
Künstlernamen „Yann Song King“, „Esteban Cortez“ und „Björn Banane“
auftretenden Musikern vor, und inwiefern werden deren Auftritte dem
Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
zugeordnet?
a) Aus welchen Gründen wurden Auftritte dieser Musiker nicht in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4244 aufgeführt, obwohl der Verfassungsschutz Sachsen
einen Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung dieses Phänomenbereichs
in seinem Monatsbericht für April 2025 dokumentiert und der Landtag
Sachsen-Anhalt zwei weitere Auftritte bei Veranstaltungen der
„Bewegung Halle“ bestätigt hat?
b) Inwiefern sind der Bundesregierung weitere Auftritte der unter den
Künstlernamen „Yann Song King“ und „Björn Banane“ auftretenden
Musiker im zweiten Halbjahr 2025 bekannt, und welche
Veranstaltungen waren dies (bitte nach Datum, Orten und Veranstaltern
aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Musikerinnen und
Musikern sowie Bands „König von Wedenland“, „Krähe“, „Dreschflegel“
und „Der Biker“ vor, und inwiefern werden deren Auftritte dem
Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder
dem Bereich der extremen Rechten zugeordnet?
a) Aus welchen Gründen wurden Auftritte dieser Akteure nicht in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4244 aufgeführt?
b) Welche Auftritte dieser Akteure im zweiten Halbjahr 2025 sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum, Orten und Veranstaltern
aufschlüsseln)?
4. Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Erfassungspraxis für
Musikveranstaltungen im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ weiterzuentwickeln, um Akteure zu erfassen, die
inhaltlich, personell oder organisatorisch Überschneidungen mit diesem
Phänomenbereich aufweisen, ohne bislang förmlich zugeordnet zu sein?
5. Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Erfassungspraxis für
musikalische Beiträge auf Veranstaltungen der AfD weiterzuentwickeln?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu mit Künstlicher
Intelligenz generierten Liedern, die die Ideologie der extremen Rechten
transportieren oder mit denen mitunter Wahlwerbung für die AfD betrieben wird?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auftritten des unter dem
Künstlernamen „Kavalier“ auftretenden Musikers bei Veranstaltungen mit
AfD-Beteiligung, und aus welchen Gründen wurde ein nach
Medienberichten von einem AfD-Funktionär organisierter Auftritt in Würzburg im
zweiten Halbjahr 2025 nicht in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4244 aufgeführt?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Medienberichten
zufolge im Zeitraum Juli bis Oktober 2025 stattgefundenen 17
Veranstaltungen mit AfD-Beteiligung und musikalischen Darbietungen, und aus
welchen Gründen finden sich diese nicht in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4244 wieder?
9. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3977 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste
Halbjahr 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen
gegeben?
Berlin, den 1. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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