Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7935)
Text
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7935)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8095
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Ferat Koçak, Clara
Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7935 –
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die
verschiedenen innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten
die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem
rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von
Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands,
heute die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof‑CD gezielt
Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu
interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes
Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler
Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und
antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt
somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme
Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote
erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.
In den vergangenen 15 Jahren haben sich zudem die Erscheinungsformen und
Aktionsfelder der extrem rechten Szene zum Teil deutlich verändert. Neben
klassisch neonazistischen Strukturen treten zunehmend Akteure in
Erscheinung, die sich nicht eindeutig dem traditionellen Rechtsextremismus zuordnen
lassen, jedoch inhaltlich, personell oder organisatorisch mit extrem rechten
Positionen und Narrativen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem
verschwörungsideologische sowie esoterisch-völkische Strömungen, die im
Kontext der Corona-Pandemie, in digitalen Netzwerken oder in alternativen
Lebensgemeinschaften, an Bedeutung gewonnen haben. Hinzu kommt die
zunehmende Nutzung durch Künstliche Intelligenz generierter
rechtsextremistischer Inhalte auf Musik-Streamingplattformen, die unter anderem die AfD
(Alternative für Deutschland) für Wahlwerbung nutzt (www.faz.net/aktuell/fe
uilleton/medien-und-film/medienpolitik/ki-schlager-mit-afd-naehe-rechte-mus
ikprojekte-auf-spotify-110802573.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 21. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Frage, inwieweit bestehende Erhebungs- und Kategorisierungspraxen von
Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen hinreichend abbilden.
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten
Halbjahr 2026 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele der Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern,
Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
c) Wie viele dieser Konzerte waren Liederabende, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern,
konspirativ oder offen angekündigt, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
d) Bei wie vielen der als Einzelperson bezeichneten Auftretenden waren
der Bundesregierung Klar- oder Künstlernamen bekannt?
Die Fragen 1 bis 1d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2026 im
Bundesgebiet 130 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (16 Konzerte und
114 Auftritte von Solo-Interpreten/Liederabende) statt. Die Aufschlüsselung
befindet sich in der Anlage.*
Bei allen fünf der als Einzelperson bezeichneten Auftretenden sind der
Bundesregierung Klar- oder Künstlernamen bekannt.
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft,
da der Beantwortung der Frage das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des
Grundgesetzes – GG) entgegensteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer
Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in
dieses Grundrecht bedeuten würde. Das Recht der Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung geht nach sorgfältiger Güterabwägung dem
parlamentarischen Informationsanspruch vor. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Einzelperson kommt auch eine
eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. Auch eine Übersendung der Antwort in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde die Antwort einem
so großen Personenkreis zugänglich machen, dass das Recht der Betroffenen
auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend gewahrt würde.
Weitere 51 Musikveranstaltungen (neun Konzerte, 42 Auftritte von Solo-
Interpreten/Liederabende), von denen die Bundesregierung Kenntnis hat, wurden
konspirativ angekündigt oder vorbereitet.
Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts
einerseits mit Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten Dritter
andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine
Aufschlüsselung der Musikveranstaltungen nach Ländern nicht, auch nicht in
eingestufter Form, mitgeteilt werden kann, da die rechtsextremistische Szene
daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und
ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte, was ebenfalls zu
einer Gefährdung laufender operativer Maßnahmen führen kann.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8095 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte
Vertrauenspersonen (V-Personen) zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die V-
Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die
Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre
körperliche Unversehrtheit gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser
Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit
ihrer drohenden Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des
Bekanntwerdens zu Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen
werden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden
sowie der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen etwaiger
hinweisgebender V-Personen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung
unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Insoweit ist insbesondere
auch zu berücksichtigen, dass Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und
Aufklärungsprofile im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig
sind. Die Gefahr einer Veröffentlichung von Einzelheiten zu
Aufklärungsaktivitäten der o. g. Musikveranstaltungen ist auch in eingestufter Form zu groß, da
sie Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zuließe. Dies
insbesondere dann, wenn es sich um zahlenmäßig kleine Veranstaltungen
handelt. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie
hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art daher für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische
Partei Deutschlands [NPD]) oder eine ihrer Untergliederungen als
Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw.
sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter
in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 sieben
entsprechende Musikveranstaltungen (alles Auftritte von Solo-Interpreten/
Liederabende) statt, die von der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder einer
ihrer Untergliederungen organisiert wurden. Dabei traten in keinem Fall
Kameradschaften bzw. sonstige Organisationen der Neonaziszene als Mitveranstalter
in Erscheinung.
3. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2026
zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 sechs
entsprechende Veranstaltungen statt. Zu folgenden fünf Veranstaltungen liegen
offene Erkenntnisse vor.
Datum Ort Land Auftretende
17.01.2026 unbekannt HE keine offenen Erkenntnisse
17.01.2026 Berlin BE „Flak“
07.02.2026 Eisenach TH Frank Rennicke
Datum Ort Land Auftretende
01.05.2026 Essen NW „Hier und Jetzt“, „Flak“
12.06.2026 Essen-Kray NW Karin Mundt
Zu einer weiteren Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
4. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat die Alternative für Deutschland oder eine ihrer
Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche
Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als
(Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Halbjahr 2026 keine
entsprechende Veranstaltung statt.
5. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“
oder ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen,
Parteitage, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam
es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche
Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung
auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 zwei
entsprechende Veranstaltungen statt.
Datum Ort Land Auftretende
16.01.2026 Idar-Oberstein RP „Julia Juls“
13.06.2026 Blankenfelde-Mahlow BB „Wutbürger Akustik“
6. Zu welchen von der Alternative für Deutschland oder ihren
Untergliederungen organisierten Veranstaltungen lagen dem Bundesamt für
Verfassungsschutz im ersten Halbjahr 2026 Erkenntnisse über Auftritte
rechtsextremistischer Bands, Musikprojekte, Liedermacherinnen und
Liedermacher oder sonstiger Solo-Interpretinnen und Solo-Interpreten vor?
a) Welche dieser Veranstaltungen wurden in der Verbunddatei NA-
DIS‑WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem und
Wissensnetz) erfasst?
b) Welche offen verwertbaren Angaben liegen jeweils zu Datum, Ort,
Land, veranstaltender Untergliederung, Veranstaltungsart und
Auftretenden vor?
Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 die in der
Antwort zu Frage 5 aufgeführten Veranstaltungen statt. Beide Veranstaltungen
wurden in der Verbunddatei NADIS-WN erfasst.
Bei der Veranstaltung am 16. Januar 2026 in Idar-Oberstein handelte es sich um
eine Wahlkampfauftaktveranstaltung des AfD-Landesverbands Rheinland-
Pfalz. Bei der Veranstaltung am 13. Juni 2026 in Blankenfelde-Mahlow
handelte es sich um eine Musik- und Rednerveranstaltung unter dem Motto
„Märkische Klangnacht“. Organisatoren war der AfD-Ortsverband Blankenfelde-
Mahlow und der AfD-Landesverband Brandenburg.
7. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr
2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Halbjahr 2026 eine
entsprechende Veranstaltung statt. Zu dieser Veranstaltung liegen der Bundesregierung
ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung
kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen
nicht erfolgen.
8. Bei welchen Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Partei „Freie
Sachsen“ sowie ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche, Demonstrationen oder sonstige öffentliche
Versammlungen) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen,
und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der
Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 drei
entsprechende Veranstaltungen statt, die nachfolgend aufgeführt sind.
Datum Ort Land Auftretende
28.02.2026 Bernsdorf SN Einzelperson
25.04.2026 Aue-Bad Schlema SN Einzelperson
01.05.2026 Aue-Bad Schlema SN Frank Rennicke,
Einzelperson
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in
Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) in begründeten Einzelfällen keine Auskünfte.
Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1
hingewiesen.
9. Zu wie vielen sonstigen Veranstaltungen mit rechtsextremistischen
Musikdarbietungen lagen der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026
Erkenntnisse vor, wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf
(bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln), wie viele dieser Veranstaltungen waren bereits in
den Antworten zu Veranstaltungen einzelner Parteien oder
Organisationen enthalten, und wie viele eigenständige Veranstaltungen verbleiben
nach Abzug dieser Überschneidungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2026 im
Bundesgebiet 58 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu
zählen auch die unter der Antwort zu den Fragen 3, 5, 6 und 7 benannten
Veranstaltungen. Darüber hinaus liegen zu den folgenden 18 Veranstaltungen
Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Organisator Auftretende
10.01.2026 Krumbach BY Einzelperson keine offenen
Erkenntnisse
16.01.2026 Idar-Oberstein RP „AfD Landesverband Rheinland-
Pfalz“
„Julia Juls“
17.01.2026 unbekannt HE „Die Heimat Landesverband Hessen“ keine offenen
Erkenntnisse
Datum Ort Land Organisator Auftretende
17.01.2026 Berlin BR „Die Heimat Berlin/Brandenburg“,
„JN/Märkische Jugend Brandenburg“
„Flak“
24.01.2026 Krumbach BY „Voice of Anger“ „Sturmtrupp“
07.02.2026 Eisenach TH „Die Heimat Kreisverband
Wartburgkreis“
Frank Rennicke
14.02.2026 Dresden SN Lutz Giesen „Flak“
28.02.2026 Bernsdorf SN „Freie Sachsen“ Einzelperson
05.03.2026 Fretterode TH Thorsten Heise Frank Rennicke
04.04.2026 Magdeburg ST „Born to be wild Magdeburg“ keine offenen
Erkenntnisse
25.04.2026 Aue-Bad
Schlema
SN „Freie Sachsen“ Einzelperson
01.05.2026 Essen NW „Die Heimat Landesverband
Nordrhein-Westfalen“
„Hier und Jetzt“, „Flak“
01.05.2026 Aue-Bad
Schlema
SN „Freie Sachsen“ Frank Rennicke,
Einzelperson
14.05.2026 Hamburg HH Einzelperson „Kavalier“,
Liedermacher „Sten“
24./25.05.2026 Questenberg ST Einzelperson Einzelperson
12.06.2026 Essen-Kray NW „Die Heimat“ Karin Mundt
13.06.2026 Blankenfelde-
Mahlow
BB „AfD Ortsverband Blankenfelde-
Mahlow“, AfD-Landesverband
Brandenburg
„Wutbürger akustik“
26.06.2026 Raum Vogtland SN unbekannt Frank Rennicke
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in
Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) in begründeten Einzelfällen keine Auskünfte.
Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1
hingewiesen.
Zu 40 weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Elf der insgesamt 58 Veranstaltungen (zehn mit offen verwertbaren
Erkenntnissen sowie eine Veranstaltung, zu der ausschließlich geheimhaltungsbedürftige
Informationen vorliegen) waren bereits in den Antworten zu Veranstaltungen
einzelner Parteien oder Organisationen enthalten. Nach Abzug dieser
Überschneidungen verbleiben 47 eigenständige Veranstaltungen, die nicht von den
angefragten einzelnen Parteien oder Organisationen veranstaltet wurden.
10. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu den Fragen 1 (Konzerte und Auftritte von Solo-
Interpreten/Liederabende) sowie Frage 9 (sonstige Veranstaltungen mit
Musikdarbietungen) genannten Veranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung
folgende Besucherzahlen auf.
Zu einem der 16 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die übrigen 15
Konzerte wurden von insgesamt 2 280 Personen besucht; das ergibt einen
Durchschnitt von 152 Personen.
Zu 20 der 114 Auftritte von Solo-Interpreten/Liederabende liegen keine
Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 94 Auftritte von Solo-Interpreten
Liederabende wurden von insgesamt 4 282 Personen besucht; das ergibt einen
Durchschnitt von ca. 46 Personen.
Zu 13 der 58 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine
Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 45 Veranstaltungen wurden von
insgesamt 6 620 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 147
Personen.
11. Zu wie vielen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im Ausland
lagen der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2026 Erkenntnisse über
eine maßgebliche organisatorische, finanzielle oder logistische
Beteiligung von Personen oder Organisationen aus Deutschland vor?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden durchgeführt?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden abgesagt?
Die Fragen 11 bis 11b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben im ersten Halbjahr 2026
nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands
bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 neun
Konzerte mit deutscher Beteiligung im Ausland statt. Die offen verwertbaren
Erkenntnisse zu acht dieser Veranstaltungen sind nachfolgend aufgelistet.
Datum Ort Land Auftretende
13.02.2026 Vac HUN keine offenen Erkenntnisse
07.03.2026 Aarburg CH „Scharmützel“
07.03.2026 Sao Paulo BRA „Smart Violence“
18.04.2026 Barcelona ESP „Kategorie C“
25.04.2026 Jyväskyla FIN keine offenen Erkenntnisse
02.05.2026 Pilsen CZE „Scharmützel“
08./09.05.2026 keine offenen Erkenntnisse HUN „Blutzeugen“
13.06.2026 Brünn CZE „Hard & Smart“
Zu einem weiteren Konzert liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den
bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
13. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr
2026 von der Polizei aufgelöst?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische
Meldung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität („KPMD-PMK“) und eine darauf basierende Speicherung
in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA)
erfolgen nicht.
14. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr
2026 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und
das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten
Bands angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische
Meldung über den „KPMD-PMK“ und eine darauf basierende Speicherung in
der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA erfolgen nicht.
15. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im ersten Halbjahr 2026 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art
der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit
„Musikveranstaltungen der extremen Rechten“ werden im Rahmen des KPMD-PMK
erfasst. Sie sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten. Eine unmittelbar
automatisierte Auswertung dieser Fälle in der zentralen PMK-Fallzahlendatei
des BKA ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem
Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage/diesem Themenbezug
keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen
Katalogwertes (z. B. als Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in der BKA-
Fallzahlendatei dargestellt werden könnte.
Im Rahmen einer Stichwortsuche im Freitextfeld konnten folgende Meldungen
gefunden werden.
Datum Land Ort Sachverhalt
31.01.2026 Mecklenburg-
Vorpommern
Eggesin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen gemäß § 86a StGB
28.02.2026 Bayern Reinstädt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß
§ 113 Absatz 1 StGB
16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 gegeben, und welche
Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?
Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/4244 wurde für das zweite Halbjahr 2025 noch ein weiteres durchgeführtes
Konzert bekannt.
Die Gesamtzahl der rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im zweiten
Halbjahr 2025 erhöht sich dadurch auf 121 (21 Konzerte und 100
Liederabende).
Zudem wurden nachträglich drei weitere Konzerte im Ausland bekannt, bei
denen deutsche rechtsextremistische Musikgruppen auftraten.
Zu allen nachträglich bekanntgewordenen Konzerten liegen der
Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine
Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten
Gründen nicht erfolgen.
Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das zweite Halbjahr
2025 in der Fallzahlendatei des BKA ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund
wurden die aktuellen Fallzahlen für das zweite Halbjahr 2025 recherchiert und
manuell gesichtet. Hierbei wurde kein Sachverhalt im Sinne der Frage
festgestellt.
Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen.
17. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten
Halbjahr 2026 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja,
welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie
beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Eine Meldepflicht der Länderdienststellen zu Sicherstellungen von Tonträgern
und deren Inhalten besteht nicht. Eine automatisierte Auswertung in der
Fallzahlendatei des BKA ist daher nicht möglich. Der KPMD-PMK sieht als
Tatmittel unter anderem den Katalogwert „Tonträger“ vor. Mit diesem Parameter
wurde recherchiert, hierbei wurde kein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung
festgestellt.
18. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im ersten Halbjahr 2026, und welchen Inhalts waren
diese Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt
(bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Bei der Recherche mit dem
Tatmittel „Tonträger“ wurde ein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung
festgestellt. Hierbei handelt es sich um eine mutmaßliche Volksverhetzung am
22. Mai 2026 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), bei dem eine CD mit
dem Titel „12 doitsche Stimmungslieder“ der neonazistischen Zillertaler
Türkenjäger abgespielt, welche mutmaßlich volksverhetzenden Texte enthält.
19. Wie viele Musikinhalte mit rechtsextremistischem bzw.
jugendgefährdendem Bezug wurden im ersten Halbjahr 2026 auf Veranlassung von
Bundesbehörden bei Streamingportalen zur Löschung gemeldet, wie
viele davon wurden tatsächlich entfernt, und mit welchen
Streamingportalen bzw. Streamingdiensten standen Bundesbehörden diesbezüglich in
Kontakt?
Die Bundesregierung führt keine Statistiken über Löschungsanregungen
(Referrals) für den Bereich „Musikinhalte mit rechtsextremistischem/
jugendgefährdendem Bezug“, es liegen daher keine Erkenntnisse vor. Es liegen für das erste
Halbjahr 2026 auch keine Entfernungsanordnungen (Removal Orders) für den
angefragten Phänomenbereich und Zeitraum vor.
20. Zu wie vielen Musikveranstaltungen oder musikalischen Auftritten im
ersten Halbjahr 2026 lagen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, bei
denen der Veranstalter oder mindestens ein Auftretender dem Spektrum
„Reichsbürger und Selbstverwalter“ zugeordnet wurde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Nach welchen Kriterien wird ein musikalischer Auftritt bei einer AfD-
Veranstaltung als rechtsextremistische Musikveranstaltung oder als
sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietung erfasst?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 19/13233.
Seite 1 von 4
Anlage zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/7935 zu Frage 1, 1a bis 1d:
Zu folgenden 79 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung
beziehungsweise Durchführung vor (K = Konzert, L = Auftritt von Solo-
Interpreten/Liederabend).
Datum Ort Land Auftretende Art
09.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L
10.01.2026
(13:00 Uhr)
Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L
10.01.2026
(19:00 Uhr)
Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L
11.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L
16.01.2026 Herrenberg BW „Kavalier“ L
16.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Oidoxie“ L
17.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Oidoxie“ L
18.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Oidoxie“ L
21.01.2026 Hilchenbach NW „Lunikoff“ L
23.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Lunikoff“ L
30.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L
31.01.2026 Dortmund NW „Stereotyp“ L
31.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L
31.01.2026 Raum Neubrandenburg MV „Unbeliebte Jungs“,
keine offenen Erkenntnisse
L
01.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L
06.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Liedermacher Axel“ L
07.02.2026 keine offenen
Erkenntnisse
unbek. „Ungebetene Gäste akustik“ L
07.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Liedermacher Axel“, „Heureka“ L
14.02.2026 Pirna SN zwei Einzelpersonen L
14.02.2026 Aue-Bad Schlema SN „Phil von Flak“ L
Seite 2 von 4
20.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Heiliger Krieg solo“ L
27.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Heureka“ L
28.02.2026 Reinstädt TH „FreilichFrei“, keine offenen
Erkenntnisse
L
28.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Heureka“, „Regiment 25“ L
28.02.2026 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse K
vermutl.
März 2026
Raum
Mitteldeutschland
D keine offenen Erkenntnisse L
01.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Eisernes Gebet“, „Heureka“,
„Klavierfront“
L
06.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „F.i.e.L.“, „Spreegeschwader
akustik“
L
07.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „F.i.e.L.“, „Spreegeschwader
akustik“
L
08.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „F.i.e.L.“, „Spreegeschwader
akustik“
L
13.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Amok“ L
14.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Amok“ L
15.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Amok“ L
20.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Kavalier“,“Proto“ L
20.03.2026 Chemnitz SN „Sturmwehr akustik“ L
21.03.2026 keine offenen
Erkenntnisse
„Sturmwehr akustik“ L
21.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“ L
22.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Liedermacher Axel“ L
27.03.2026 keine offenen
Erkenntnisse
keine offenen Erkenntnisse K
28.03.2026 Raum Leipzig SN keine offenen Erkenntnisse L
02.04.2026 unbekannt Michael Regener, Benjamin Gruhn L
04.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Mjöllnir“ L
04.04.2026 Zittau SN keine offenen Erkenntnisse L
10.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Erbgut“ L
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11.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Erbgut“ L
12.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Aufbruch“, „The Hoizers“ L
17.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“, „S.i.L.“ L
18.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L
18.04.2026 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse K
24.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Blitzkrieg solo“, „FreilichFrei“ L
25.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Blitzkrieg solo“, „FreilichFrei“ L
25.04.2026 Regis-Breitingen SN Benjamin Gruhn L
02.05.2026 Greiz-Dölau TH „Volksnah“ K
02.05.2026 unbekannt TH „Eisernes Gebet“, „Heureka“ L
07.05.2026 Berlin BR „Wutbürger“ K
08.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L
09.05.2026 Fretterode TH „Oidoxie“ L
09.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L
09.05.2026 Kamp-Lintfort-
Hörstgen
NW Hannes Ostendorf, „Wiesel“,
Einzelperson
L
09.05.2026 Berlin BR „FreilichFrei“ L
10.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L
16.05.2026 Raum Eisenach TH „Unbeliebte Jungs“, zwei
Einzelpersonen
L
22.05.2026 Zeven NI „Kategorie C Balladen“ L
23.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH „S.i.L.“ L
23.05.2026 Landkreis Rostock MV keine offenen Erkenntnisse K
29.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von
Heureka“
L
30.05.2026 Mühlacker BW „Sturmwehr“ L
30.05.2026
(16:00 Uhr)
Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von
Heureka“
L
30.05.2026
(20:00 Uhr)
Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von
Heureka“
L
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31.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von
Heureka“
L
05.06.2026 Zeulenroda-Triebes TH „Kategorie C“, „Wiesel von
Heureka“
L
05.06.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sturmwehr akustik“ L
06.06.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sturmwehr akustik“ L
07.06.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sturmwehr akustik“ L
13.06.2026 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse L
14.06.2026 Hilchenbach NW „F.i.e.L. L
26.06.2026 keine offenen
Erkenntnisse
„Amok“ K
27.06.2026 unbekannt Frank Rennicke L
Ende Juni
2026
Hessen HE „Amok“ L
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ISSN 0722-8333
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