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Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7935)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8095 · Antwort · Original ↗

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Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7935) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8095 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Ferat Koçak, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7935 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die verschiedenen innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, heute die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof‑CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. In den vergangenen 15 Jahren haben sich zudem die Erscheinungsformen und Aktionsfelder der extrem rechten Szene zum Teil deutlich verändert. Neben klassisch neonazistischen Strukturen treten zunehmend Akteure in Erscheinung, die sich nicht eindeutig dem traditionellen Rechtsextremismus zuordnen lassen, jedoch inhaltlich, personell oder organisatorisch mit extrem rechten Positionen und Narrativen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem verschwörungsideologische sowie esoterisch-völkische Strömungen, die im Kontext der Corona-Pandemie, in digitalen Netzwerken oder in alternativen Lebensgemeinschaften, an Bedeutung gewonnen haben. Hinzu kommt die zunehmende Nutzung durch Künstliche Intelligenz generierter rechtsextremistischer Inhalte auf Musik-Streamingplattformen, die unter anderem die AfD (Alternative für Deutschland) für Wahlwerbung nutzt (www.faz.net/aktuell/fe uilleton/medien-und-film/medienpolitik/ki-schlager-mit-afd-naehe-rechte-mus ikprojekte-auf-spotify-110802573.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die Frage, inwieweit bestehende Erhebungs- und Kategorisierungspraxen von Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen hinreichend abbilden.  1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Halbjahr 2026 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele der Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? c) Wie viele dieser Konzerte waren Liederabende, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, konspirativ oder offen angekündigt, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? d) Bei wie vielen der als Einzelperson bezeichneten Auftretenden waren der Bundesregierung Klar- oder Künstlernamen bekannt? Die Fragen 1 bis 1d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2026 im Bundesgebiet 130 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (16 Konzerte und 114 Auftritte von Solo-Interpreten/Liederabende) statt. Die Aufschlüsselung befindet sich in der Anlage.* Bei allen fünf der als Einzelperson bezeichneten Auftretenden sind der Bundesregierung Klar- oder Künstlernamen bekannt. Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft, da der Beantwortung der Frage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) entgegensteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in dieses Grundrecht bedeuten würde. Das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geht nach sorgfältiger Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vor. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Einzelperson kommt auch eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. Auch eine Übersendung der Antwort in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde die Antwort einem so großen Personenkreis zugänglich machen, dass das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend gewahrt würde. Weitere 51 Musikveranstaltungen (neun Konzerte, 42 Auftritte von Solo- Interpreten/Liederabende), von denen die Bundesregierung Kenntnis hat, wurden konspirativ angekündigt oder vorbereitet. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts einerseits mit Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten Dritter andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine Aufschlüsselung der Musikveranstaltungen nach Ländern nicht, auch nicht in eingestufter Form, mitgeteilt werden kann, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte, was ebenfalls zu einer Gefährdung laufender operativer Maßnahmen führen kann. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8095 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte Vertrauenspersonen (V-Personen) zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die V- Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer drohenden Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen etwaiger hinweisgebender V-Personen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Insoweit ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Die Gefahr einer Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten der o. g. Musikveranstaltungen ist auch in eingestufter Form zu groß, da sie Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zuließe. Dies insbesondere dann, wenn es sich um zahlenmäßig kleine Veranstaltungen handelt. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art daher für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.  2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei Deutschlands [NPD]) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 sieben entsprechende Musikveranstaltungen (alles Auftritte von Solo-Interpreten/ Liederabende) statt, die von der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder einer ihrer Untergliederungen organisiert wurden. Dabei traten in keinem Fall Kameradschaften bzw. sonstige Organisationen der Neonaziszene als Mitveranstalter in Erscheinung.  3. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 sechs entsprechende Veranstaltungen statt. Zu folgenden fünf Veranstaltungen liegen offene Erkenntnisse vor. Datum Ort Land Auftretende 17.01.2026 unbekannt HE keine offenen Erkenntnisse 17.01.2026 Berlin BE „Flak“ 07.02.2026 Eisenach TH Frank Rennicke Datum Ort Land Auftretende 01.05.2026 Essen NW „Hier und Jetzt“, „Flak“ 12.06.2026 Essen-Kray NW Karin Mundt Zu einer weiteren Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  4. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Alternative für Deutschland oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Halbjahr 2026 keine entsprechende Veranstaltung statt.  5. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ oder ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Parteitage, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 zwei entsprechende Veranstaltungen statt. Datum Ort Land Auftretende 16.01.2026 Idar-Oberstein RP „Julia Juls“ 13.06.2026 Blankenfelde-Mahlow BB „Wutbürger Akustik“  6. Zu welchen von der Alternative für Deutschland oder ihren Untergliederungen organisierten Veranstaltungen lagen dem Bundesamt für Verfassungsschutz im ersten Halbjahr 2026 Erkenntnisse über Auftritte rechtsextremistischer Bands, Musikprojekte, Liedermacherinnen und Liedermacher oder sonstiger Solo-Interpretinnen und Solo-Interpreten vor? a) Welche dieser Veranstaltungen wurden in der Verbunddatei NA- DIS‑WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz) erfasst? b) Welche offen verwertbaren Angaben liegen jeweils zu Datum, Ort, Land, veranstaltender Untergliederung, Veranstaltungsart und Auftretenden vor? Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 die in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Veranstaltungen statt. Beide Veranstaltungen wurden in der Verbunddatei NADIS-WN erfasst. Bei der Veranstaltung am 16. Januar 2026 in Idar-Oberstein handelte es sich um eine Wahlkampfauftaktveranstaltung des AfD-Landesverbands Rheinland- Pfalz. Bei der Veranstaltung am 13. Juni 2026 in Blankenfelde-Mahlow handelte es sich um eine Musik- und Rednerveranstaltung unter dem Motto „Märkische Klangnacht“. Organisatoren war der AfD-Ortsverband Blankenfelde- Mahlow und der AfD-Landesverband Brandenburg.  7. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Halbjahr 2026 eine entsprechende Veranstaltung statt. Zu dieser Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  8. Bei welchen Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Partei „Freie Sachsen“ sowie ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 drei entsprechende Veranstaltungen statt, die nachfolgend aufgeführt sind. Datum Ort Land Auftretende 28.02.2026 Bernsdorf SN Einzelperson 25.04.2026 Aue-Bad Schlema SN Einzelperson 01.05.2026 Aue-Bad Schlema SN Frank Rennicke, Einzelperson Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) in begründeten Einzelfällen keine Auskünfte. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 hingewiesen.  9. Zu wie vielen sonstigen Veranstaltungen mit rechtsextremistischen Musikdarbietungen lagen der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 Erkenntnisse vor, wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln), wie viele dieser Veranstaltungen waren bereits in den Antworten zu Veranstaltungen einzelner Parteien oder Organisationen enthalten, und wie viele eigenständige Veranstaltungen verbleiben nach Abzug dieser Überschneidungen? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2026 im Bundesgebiet 58 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die unter der Antwort zu den Fragen 3, 5, 6 und 7 benannten Veranstaltungen. Darüber hinaus liegen zu den folgenden 18 Veranstaltungen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor. Datum Ort Land Organisator Auftretende 10.01.2026 Krumbach BY Einzelperson keine offenen Erkenntnisse 16.01.2026 Idar-Oberstein RP „AfD Landesverband Rheinland- Pfalz“ „Julia Juls“ 17.01.2026 unbekannt HE „Die Heimat Landesverband Hessen“ keine offenen Erkenntnisse Datum Ort Land Organisator Auftretende 17.01.2026 Berlin BR „Die Heimat Berlin/Brandenburg“, „JN/Märkische Jugend Brandenburg“ „Flak“ 24.01.2026 Krumbach BY „Voice of Anger“ „Sturmtrupp“ 07.02.2026 Eisenach TH „Die Heimat Kreisverband Wartburgkreis“ Frank Rennicke 14.02.2026 Dresden SN Lutz Giesen „Flak“ 28.02.2026 Bernsdorf SN „Freie Sachsen“ Einzelperson 05.03.2026 Fretterode TH Thorsten Heise Frank Rennicke 04.04.2026 Magdeburg ST „Born to be wild Magdeburg“ keine offenen Erkenntnisse 25.04.2026 Aue-Bad Schlema SN „Freie Sachsen“ Einzelperson 01.05.2026 Essen NW „Die Heimat Landesverband Nordrhein-Westfalen“ „Hier und Jetzt“, „Flak“ 01.05.2026 Aue-Bad Schlema SN „Freie Sachsen“ Frank Rennicke, Einzelperson 14.05.2026 Hamburg HH Einzelperson „Kavalier“, Liedermacher „Sten“ 24./25.05.2026 Questenberg ST Einzelperson Einzelperson 12.06.2026 Essen-Kray NW „Die Heimat“ Karin Mundt 13.06.2026 Blankenfelde- Mahlow BB „AfD Ortsverband Blankenfelde- Mahlow“, AfD-Landesverband Brandenburg „Wutbürger akustik“ 26.06.2026 Raum Vogtland SN unbekannt Frank Rennicke Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) in begründeten Einzelfällen keine Auskünfte. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 hingewiesen. Zu 40 weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Elf der insgesamt 58 Veranstaltungen (zehn mit offen verwertbaren Erkenntnissen sowie eine Veranstaltung, zu der ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vorliegen) waren bereits in den Antworten zu Veranstaltungen einzelner Parteien oder Organisationen enthalten. Nach Abzug dieser Überschneidungen verbleiben 47 eigenständige Veranstaltungen, die nicht von den angefragten einzelnen Parteien oder Organisationen veranstaltet wurden. 10. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu den Fragen 1 (Konzerte und Auftritte von Solo- Interpreten/Liederabende) sowie Frage 9 (sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen) genannten Veranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf. Zu einem der 16 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die übrigen 15 Konzerte wurden von insgesamt 2 280 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 152 Personen. Zu 20 der 114 Auftritte von Solo-Interpreten/Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 94 Auftritte von Solo-Interpreten Liederabende wurden von insgesamt 4 282 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 46 Personen. Zu 13 der 58 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 45 Veranstaltungen wurden von insgesamt 6 620 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 147 Personen. 11. Zu wie vielen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im Ausland lagen der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2026 Erkenntnisse über eine maßgebliche organisatorische, finanzielle oder logistische Beteiligung von Personen oder Organisationen aus Deutschland vor? a) Wie viele dieser Konzerte wurden durchgeführt? b) Wie viele dieser Konzerte wurden abgesagt? Die Fragen 11 bis 11b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben im ersten Halbjahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2026 neun Konzerte mit deutscher Beteiligung im Ausland statt. Die offen verwertbaren Erkenntnisse zu acht dieser Veranstaltungen sind nachfolgend aufgelistet. Datum Ort Land Auftretende 13.02.2026 Vac HUN keine offenen Erkenntnisse 07.03.2026 Aarburg CH „Scharmützel“ 07.03.2026 Sao Paulo BRA „Smart Violence“ 18.04.2026 Barcelona ESP „Kategorie C“ 25.04.2026 Jyväskyla FIN keine offenen Erkenntnisse 02.05.2026 Pilsen CZE „Scharmützel“ 08./09.05.2026 keine offenen Erkenntnisse HUN „Blutzeugen“ 13.06.2026 Brünn CZE „Hard & Smart“ Zu einem weiteren Konzert liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 13. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr 2026 von der Polizei aufgelöst? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische Meldung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität („KPMD-PMK“) und eine darauf basierende Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgen nicht. 14. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr 2026 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische Meldung über den „KPMD-PMK“ und eine darauf basierende Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA erfolgen nicht. 15. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Halbjahr 2026 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten, Ort und Datum auflisten)? Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit „Musikveranstaltungen der extremen Rechten“ werden im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Sie sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten. Eine unmittelbar automatisierte Auswertung dieser Fälle in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage/diesem Themenbezug keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in der BKA- Fallzahlendatei dargestellt werden könnte. Im Rahmen einer Stichwortsuche im Freitextfeld konnten folgende Meldungen gefunden werden. Datum Land Ort Sachverhalt 31.01.2026 Mecklenburg- Vorpommern Eggesin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB 28.02.2026 Bayern Reinstädt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Absatz 1 StGB 16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/4244 wurde für das zweite Halbjahr 2025 noch ein weiteres durchgeführtes Konzert bekannt. Die Gesamtzahl der rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im zweiten Halbjahr 2025 erhöht sich dadurch auf 121 (21 Konzerte und 100 Liederabende). Zudem wurden nachträglich drei weitere Konzerte im Ausland bekannt, bei denen deutsche rechtsextremistische Musikgruppen auftraten. Zu allen nachträglich bekanntgewordenen Konzerten liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 in der Fallzahlendatei des BKA ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wurden die aktuellen Fallzahlen für das zweite Halbjahr 2025 recherchiert und manuell gesichtet. Hierbei wurde kein Sachverhalt im Sinne der Frage festgestellt. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 17. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Eine Meldepflicht der Länderdienststellen zu Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalten besteht nicht. Eine automatisierte Auswertung in der Fallzahlendatei des BKA ist daher nicht möglich. Der KPMD-PMK sieht als Tatmittel unter anderem den Katalogwert „Tonträger“ vor. Mit diesem Parameter wurde recherchiert, hierbei wurde kein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung festgestellt. 18. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Halbjahr 2026, und welchen Inhalts waren diese Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Bei der Recherche mit dem Tatmittel „Tonträger“ wurde ein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung festgestellt. Hierbei handelt es sich um eine mutmaßliche Volksverhetzung am 22. Mai 2026 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), bei dem eine CD mit dem Titel „12 doitsche Stimmungslieder“ der neonazistischen Zillertaler Türkenjäger abgespielt, welche mutmaßlich volksverhetzenden Texte enthält. 19. Wie viele Musikinhalte mit rechtsextremistischem bzw. jugendgefährdendem Bezug wurden im ersten Halbjahr 2026 auf Veranlassung von Bundesbehörden bei Streamingportalen zur Löschung gemeldet, wie viele davon wurden tatsächlich entfernt, und mit welchen Streamingportalen bzw. Streamingdiensten standen Bundesbehörden diesbezüglich in Kontakt? Die Bundesregierung führt keine Statistiken über Löschungsanregungen (Referrals) für den Bereich „Musikinhalte mit rechtsextremistischem/ jugendgefährdendem Bezug“, es liegen daher keine Erkenntnisse vor. Es liegen für das erste Halbjahr 2026 auch keine Entfernungsanordnungen (Removal Orders) für den angefragten Phänomenbereich und Zeitraum vor. 20. Zu wie vielen Musikveranstaltungen oder musikalischen Auftritten im ersten Halbjahr 2026 lagen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, bei denen der Veranstalter oder mindestens ein Auftretender dem Spektrum „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zugeordnet wurde? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Nach welchen Kriterien wird ein musikalischer Auftritt bei einer AfD- Veranstaltung als rechtsextremistische Musikveranstaltung oder als sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietung erfasst? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 19/13233. Seite 1 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/7935 zu Frage 1, 1a bis 1d: Zu folgenden 79 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung beziehungsweise Durchführung vor (K = Konzert, L = Auftritt von Solo- Interpreten/Liederabend). Datum Ort Land Auftretende Art 09.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L 10.01.2026 (13:00 Uhr) Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L 10.01.2026 (19:00 Uhr) Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L 11.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L 16.01.2026 Herrenberg BW „Kavalier“ L 16.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Oidoxie“ L 17.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Oidoxie“ L 18.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Oidoxie“ L 21.01.2026 Hilchenbach NW „Lunikoff“ L 23.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Lunikoff“ L 30.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L 31.01.2026 Dortmund NW „Stereotyp“ L 31.01.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L 31.01.2026 Raum Neubrandenburg MV „Unbeliebte Jungs“, keine offenen Erkenntnisse L 01.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L 06.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Liedermacher Axel“ L 07.02.2026 keine offenen Erkenntnisse unbek. „Ungebetene Gäste akustik“ L 07.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Liedermacher Axel“, „Heureka“ L 14.02.2026 Pirna SN zwei Einzelpersonen L 14.02.2026 Aue-Bad Schlema SN „Phil von Flak“ L Seite 2 von 4 20.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Heiliger Krieg solo“ L 27.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Heureka“ L 28.02.2026 Reinstädt TH „FreilichFrei“, keine offenen Erkenntnisse L 28.02.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Heureka“, „Regiment 25“ L 28.02.2026 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse K vermutl. März 2026 Raum Mitteldeutschland D keine offenen Erkenntnisse L 01.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Eisernes Gebet“, „Heureka“, „Klavierfront“ L 06.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „F.i.e.L.“, „Spreegeschwader akustik“ L 07.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „F.i.e.L.“, „Spreegeschwader akustik“ L 08.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „F.i.e.L.“, „Spreegeschwader akustik“ L 13.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Amok“ L 14.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Amok“ L 15.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Amok“ L 20.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Kavalier“,“Proto“ L 20.03.2026 Chemnitz SN „Sturmwehr akustik“ L 21.03.2026 keine offenen Erkenntnisse „Sturmwehr akustik“ L 21.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“ L 22.03.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Liedermacher Axel“ L 27.03.2026 keine offenen Erkenntnisse keine offenen Erkenntnisse K 28.03.2026 Raum Leipzig SN keine offenen Erkenntnisse L 02.04.2026 unbekannt Michael Regener, Benjamin Gruhn L 04.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Mjöllnir“ L 04.04.2026 Zittau SN keine offenen Erkenntnisse L 10.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Erbgut“ L Seite 3 von 4 11.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Erbgut“ L 12.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Aufbruch“, „The Hoizers“ L 17.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“, „S.i.L.“ L 18.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Flak“ L 18.04.2026 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse K 24.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Blitzkrieg solo“, „FreilichFrei“ L 25.04.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Blitzkrieg solo“, „FreilichFrei“ L 25.04.2026 Regis-Breitingen SN Benjamin Gruhn L 02.05.2026 Greiz-Dölau TH „Volksnah“ K 02.05.2026 unbekannt TH „Eisernes Gebet“, „Heureka“ L 07.05.2026 Berlin BR „Wutbürger“ K 08.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L 09.05.2026 Fretterode TH „Oidoxie“ L 09.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L 09.05.2026 Kamp-Lintfort- Hörstgen NW Hannes Ostendorf, „Wiesel“, Einzelperson L 09.05.2026 Berlin BR „FreilichFrei“ L 10.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH Frank Rennicke L 16.05.2026 Raum Eisenach TH „Unbeliebte Jungs“, zwei Einzelpersonen L 22.05.2026 Zeven NI „Kategorie C Balladen“ L 23.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH „S.i.L.“ L 23.05.2026 Landkreis Rostock MV keine offenen Erkenntnisse K 29.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von Heureka“ L 30.05.2026 Mühlacker BW „Sturmwehr“ L 30.05.2026 (16:00 Uhr) Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von Heureka“ L 30.05.2026 (20:00 Uhr) Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von Heureka“ L Seite 4 von 4 31.05.2026 Auengrund-Brattendorf TH „KC-Hannes“, „Wiesel von Heureka“ L 05.06.2026 Zeulenroda-Triebes TH „Kategorie C“, „Wiesel von Heureka“ L 05.06.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sturmwehr akustik“ L 06.06.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sturmwehr akustik“ L 07.06.2026 Auengrund-Brattendorf TH „Sturmwehr akustik“ L 13.06.2026 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse L 14.06.2026 Hilchenbach NW „F.i.e.L. L 26.06.2026 keine offenen Erkenntnisse „Amok“ K 27.06.2026 unbekannt Frank Rennicke L Ende Juni 2026 Hessen HE „Amok“ L Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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