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Schriftliche Frage 65 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für ein Umspannen auf einer der geplanten Hochspannungs-Gleichstrom- Übertra…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 65 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für ein Umspannen auf einer der geplanten Hochspannungs-Gleichstrom- Übertra… Frage 65 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für ein Umspannen auf einer der geplanten Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs-Trassen von Freileitung auf Erdkabel und zurück, und liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, wie oft pro Leitung (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln) aus Akzeptanzgründen von der im Gesetz über den Bundesbedarfsplan eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden wird, die Trassen auf Teilabschnitten als Erdkabel zu führen, weil in bereits durch viele Freileitungstrassen belasteten Kommunen die Akzeptanz für weitere Freileitungen nicht gegeben ist, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026: Mit der Realisierung von neuen Gleichstromvorhaben als Freileitung können die Kosten des Netzausbaus gesenkt werden. Um eine möglichst starke Kostensenkung zu erreichen, sollten die Vorhaben grundsätzlich insgesamt als Freileitung errichtet werden. Ein häufiger Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel würde sowohl weitere Kosten als auch Verzögerungen bei Planung, Genehmigung und Bau der dringend erforderlichen Leitungen erzeugen. Für das Umspannen einer geplanten Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs-(HGÜ-)Trasse von Freileitung auf Erdkabel werden sogenannte Kabelübergabestationen benötigt. Die Kosten für eine Kabelübergabestation lägen laut Schätzungen der Übertragungsnetzbetreiber bei mindestens 60 Mio. Euro. Damit fallen pro Wechsel auf Freileitung und zurück auf Erdkabel Kosten von mindestens 120 Mio. Euro an. Weitere Kosten können sich durch Verzögerungen aufgrund notwendiger Umplanungen oder Umsetzungsfragen ergeben, so dass eine abschließende Kostenschätzung nicht möglich ist. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, der sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, sieht aktuell vor, dass eine HGÜ-Trasse ausnahmsweise auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden kann, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen wie zum Beispiel technische Gründe vorliegen. Eine Ausnahme aus Akzeptanzgründen ist nicht vorgesehen und würde erhebliche Kosten- und Verzögerungsrisiken mit sich bringen.

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