Schriftliche Frage 78 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Engpasserlöse an Grenzkuppelstellen in jenen Situationen vor, in denen Strom zu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 78 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Engpasserlöse an Grenzkuppelstellen in jenen Situationen vor, in denen Strom zu…
Frage 78 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Engpasserlöse an Grenzkuppelstellen in jenen Situationen vor, in denen Strom zu Zeiten von Negativpreisen in Deutschland exportiert wird in einen Nachbarstaat mit Preisen nahe oder über null, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026:
Engpasserlöse bilden sich aus der Summe der • Erlöse der verbleibenden Preisdifferenzen des Kurzfristhandels (Day- Ahead und Intraday) • der Erlöse der verauktionierten, langfristigen Übertragungsrechte (LTR) • der Auszahlungen an die Halter von LTRs • der Erlöse aus den Regelenergieplattformen. Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber verteilen die Engpasserlöse untereinander nach einem Verteilungsschlüssel (www.acer.europa.eu/De cision_16-2023_on_CIDM-Annex_I/). Solange die Einnahmen aus den Auktionen der LTRs, der Regelenergieplattformen sowie die Einnahmen aus dem Kurzfristhandel die Auszahlungen an die Halter von LTRs nicht übersteigt, haben die Übertragungsnetzbetreiber positive Engpasserlöse. Sie müssen diese zweckgebunden nach Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/943, unter anderem für die Schaffung von zusätzlicher grenzüberschreitender Kapazität einsetzen. Im Hinblick auf die hier in erster Linie angesprochenen Erlöse aus den Preisdifferenzen des Kurzfristhandels gilt Folgendes: Entscheidend für das Aufkommen von Engpasserlösen ist alleine das Vorliegen eines Engpasses, ungeachtet des Vorzeichens der Preise. Es können also auch in Stunden mit negativen Strompreisen positive Engpasserlöse generiert werden. Die Preisdifferenz bei Vorliegen eines Engpasses ist dabei auch bei negativen Strompreisen positiv, da Strom auch bei negativen Strompreisen von der günstigeren in die teurere Gebotszone exportiert wird. Stromhandel steigert die gesamteuropäische Wohlfahrt, ungeachtet ob Strompreise positiv oder negativ sind, und sorgt für ein insgesamt effizienteres Stromsystem. Die Bundesnetzagentur schreibt jedes Jahr einen Bericht nach Artikel 19 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/943 über die Engpasserlöse der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Der Bericht weist dabei die Jahressummen der Engpasserlöse aus. Eine stundengenaue Betrachtung der Erlöse erfolgt nicht. Diese Berichte der Bundesnetzagentur finden sich hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Elektrizitaetund Gas/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/Engpassmanagem ent/artikel.html.
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