Schriftliche Frage 33 von Marcel Queckemeyer (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 mit Jägern, Sportschützen und sonstigen Waffenbes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 33 von Marcel Queckemeyer (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 mit Jägern, Sportschützen und sonstigen Waffenbes…
Frage 33 (Marcel Queckemeyer, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 mit Jägern, Sportschützen und sonstigen Waffenbesitzern in den neuen Bundesländern verfahren wurde, die Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien waren, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs privater Schusswaffen sowie der Übernahme von Dienstwaffen aus staatlichen Beständen in Privateigentum?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026:
Auch das im fragegegenständlichen Zeitraum maßgebliche, bis zum Jahr 2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt in § 5 Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine ausdrückliche Regelung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien enthielt § 5 WaffG a. F. nicht. Der Vollzug des Waffengesetzes war auch im fragegegenständlichen Zeitraum Angelegenheit der Länder (Artikel 83 des Grundgesetzes). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) enthielt im fragegegenständlichen Zeitraum keine Konkretisierungen von § 5 WaffG für den Vollzug des Waffengesetzes im Hinblick auf die Fragestellung.
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