Waffenrecht in Deutschland
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Waffenrecht in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3503
21. Wahlperiode 07.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Christoph Grimm, Rainer Galla, Martin
Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller,
Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons und
der Fraktion der AfD
Waffenrecht in Deutschland
Das deutsche Waffenrecht hat sich aus früheren landesrechtlichen Regelungen
entwickelt, die vor allem den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen
einschränkten. In der Weimarer Republik wurde 1928 das erste einheitliche
Reichswaffengesetz erlassen, das den Erwerb und Besitz von Waffen
erlaubnispflichtig machte. Nach dem Zweiten Weltkrieg untersagten die Alliierten
zunächst den privaten Waffenbesitz vollständig. Ab den 1950er-Jahren erfolgte
eine schrittweise Lockerung, die 1972 im ersten bundesdeutschen Waffengesetz
(WaffG) gipfelte. Seither wurde das Gesetz mehrfach verschärft, insbesondere
nach Gewalttaten wie in Erfurt (2002) und Winnenden (2009). Heute zählt das
Waffengesetz zu den strengsten in Europa. Es regelt den Erwerb, Besitz, das
Führen und die Aufbewahrung von Waffen und Munition, unterscheidet
zwischen erlaubnisfreien, erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen und stellt
hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Sachkunde und den
Bedürfnisnachweis der Besitzer.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Legalwaffenbesitzer und der legalen
Schusswaffen in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr,
Waffenmodell und Bedürfnisgrund im Sinne des § 8 WaffG
aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich der soziale Hintergrund der Legalwaffenbesitzer in
Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht, Familienstand,
Staatsangehörigkeit und Bundesland aufschlüsseln)?
3. Wie haben sich die Herkunftsländer und Vertriebsquellen der legalen
Schusswaffen in Deutschland seit dem Jahr 2010 verändert (bitte nach
Herkunftsländern, Herkunftsquellen und Jahr aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich die geschätzte Anzahl illegaler Schusswaffen in Deutschland
seit 2010 entwickelt?
5. Welche Schätzmethoden werden verwendet, um die Zahl illegaler
Schusswaffen in Deutschland zu bestimmen, und wie zuverlässig sind diese?
6. Wie haben sich die Herkunftsländer und Erwerbsquellen (z. B. Fund,
Kauf, Diebstahl, Schmuggel) der sichergestellten illegalen Schusswaffen
in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach
Herkunftsländern, Erwerbsquellen und Jahr aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich die Anzahl der gemäß § 94 der Strafprozessordnung (StPO)
in Deutschland sichergestellten legalen Schusswaffen seit dem Jahr 2010
entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Grund der Sicherstellung,
Waffentyp und sozialem Hintergrund, umfassend Alter, Geschlecht,
Familienstand, Staatsangehörigkeit des Besitzers der Waffe, aufschlüsseln)?
8. Wie hat sich die Anzahl der nach § 94 StPO in Deutschland
sichergestellten illegalen Schusswaffen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach
Bundesland, Jahr, Grund der Sicherstellung, Waffentyp und sozialem
Hintergrund, umfassend Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit
des Besitzers der Waffe, aufschlüsseln)?
9. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffengebrauch in
Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr,
Legalitätsstatus der Waffe, Waffentyp und sozialem Hintergrund,
umfassend Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit des Besitzers
der Waffe, aufschlüsseln)?
10. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffengebrauch durch
Mitglieder, Funktionsträger, Unterstützer oder Sympathisanten verbotener
oder vom Bundes- oder von einem Landesverfassungsschutz beobachteter
oder eingestufter Organisationen bzw. relevanter Einzelpersonen seit dem
Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Legalitätsstatus der
Waffe, Waffentyp und Organisation aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich die Anzahl der Strafverfahren nach § 52 WaffG in
Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und
Tatbestand aufschlüsseln)?
12. Wie hat sich die Anzahl der Bußgeldverfahren nach § 53 WaffG in
Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr
und Tatbestand aufschlüsseln)?
13. Wie haben sich Ausgänge der Strafverfahren nach § 52 WaffG in
Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr,
Tatbestand und Ausgang aufschlüsseln)?
14. Wie haben sich Ausgänge der Bußgeldverfahren nach § 53 WaffG in
Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr,
Tatbestand und Ausgang aufschlüsseln)?
15. Wie kann ein Unterschied zwischen der Anzahl der Strafverfahren nach
§ 52 WaffG und der Bußgeldverfahren nach § 53 WaffG erklärt werden?
16. Inwieweit trägt die praktische Anwendung der Straf- und
Bußgeldvorschriften dazu bei, den Zweck des WaffG nach§ 1 Absatz 1 WaffG zu
verwirklichen?
17. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein
Zusammenhang zwischen der Anzahl legaler Waffenbesitzer bzw. der
Zahl legaler Waffen und ihrer Verwendung bei Straftaten, und welche
Faktoren erklären diesen Zusammenhang?
18. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein
Zusammenhang zwischen der geschätzten Anzahl illegaler Waffen und
ihrer Verwendung bei Straftaten, insbesondere bei Delikten mit
Schusswaffengebrauch, und welche Faktoren erklären diesen Zusammenhang?
19. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
europäischen Ländern (einschließlich der Schweiz, Islands und Norwegens) ein
Zusammenhang zwischen der Anzahl legaler Waffenbesitzer bzw. der
Zahl legaler Waffen und ihrer Verwendung bei Straftaten, und welche
Faktoren erklären diesen Zusammenhang?
20. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
europäischen Ländern (einschließlich der Schweiz, Islands und Norwegens) ein
Zusammenhang zwischen der geschätzten Anzahl illegaler Waffen und
ihrer Verwendung bei Straftaten, insbesondere bei Delikten mit
Schusswaffengebrauch, und welche Faktoren erklären diesen Zusammenhang?
21. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine
Differenzierung von legalen und illegalen Schusswaffen in der polizeilichen
Kriminalstatistik?
22. Welche Gründe sprechen gegen eine Differenzierung von
erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen in der polizeilichen
Kriminalstatistik?
23. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Umgang mit Waffen oder Munition
in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und
Bedürfnis nach § 8 WaffG aufschlüsseln)?
24. Wie hat sich die Zahl der erteilten Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen
oder Munition in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach
Bundesland, Jahr und Bedürfnis nach § 8 WaffG aufschlüsseln)?
25. Wie hat sich die Zahl der verweigerten Erlaubnisse zum Umgang mit
Waffen oder Munition in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach
Bundesland, Jahr und Bedürfnis nach § 8 WaffG sowie Grund der
Verweigerung aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich die Zahl der zurückgenommenen und widerrufenen
Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen oder Munition nach § 45 Absatz 1 und2
WaffG in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr,
Bedürfnis nach § 8 WaffG sowie Grund des Widerrufs oder der
Rücknahme aufschlüsseln)?
27. Wie kann trotz der oftmals langen Verfahrensdauern bei Rechtsbehelfen
gegen den Sofortvollzug der Rücknahme oder des Widerrufs einer
waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Absatz 5 WaffG i. V. m. § 4 Absatz 1
Nummer 2 WaffG ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt werden?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum eine Widerlegung der
absoluten Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 WaffG
ausgeschlossen ist, und wenn nein, warum nicht?
29. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum eine Widerlegung der
absoluten Unzuverlässigkeit ausgeschlossen ist, wenn im Fall des § 5
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a WaffG die Person zwar wegen eines
Verbrechens, aber aufgrund von Strafmilderungen zu einer Freiheitsstrafe von
unter einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt wurde?
30. Welchen Zweck verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung § 5 Absatz 1
Nummer 1 WaffG mit der Einbeziehung auch gewaltfreier Delikte – wie
etwa vorsätzlicher Verstöße gegen § 370 der Abgabenordnung (AO) oder
§ 264 des Strafgesetzbuchs (StGB) – in die Beurteilung der
waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?
31. Welchen Zweck verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die in § 5
Absatz 1 Nummer 1 WaffG vorgesehene Zehnjahresfrist bei der
Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, wenn die zugrunde liegenden
Delikte waffenfremd oder gewaltfrei sind?
32. Welche Mindest- und Höchstfristen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 WaffG anzuwenden, obwohl
das Gesetz selbst keine ausdrücklichen Fristen vorsieht, und wie lassen
sich diese jeweils rechtlich begründen?
33. Welche Blutalkoholkonzentrationen (BAK) sind im Rahmen der
waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit maßgeblich, und wie lassen sich diese
rechtlich begründen?
34. Welche rechtlichen und gesetzgeberischen Gründe sprechen gegen die
Einführung einer Regelung in § 5 Absatz 1 WaffG, die in minder
schweren Fällen eine Verkürzung der zehnjährigen Wohlverhaltensfrist zulässt?
35. Welchen rechtlichen und gesetzgeberischen Zweck verfolgt die
Unterscheidung zwischen absoluter Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 WaffG
und der widerlegbaren Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 WaffG?
36. Welchen rechtlichen und gesetzgeberischen Zweck erfüllt die in § 5
Absatz 2 Nummer 2 WaffG normierte Regelvermutung der waffenrechtlichen
Unzuverlässigkeit?
37. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Widerlegung der gesetzlichen
Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 WaffG
möglich?
38. Welche Wohlverhaltensfristen sind bei der Anwendung des § 5 Absatz 2
Nummer 5 WaffG maßgeblich, und wie lassen sich diese rechtlich
begründen?
39. Nach welchen Maßstäben ist bei der Anwendung des § 5 Absatz 2
Nummer 5 WaffG die Gewichtung zwischen Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten, insbesondere vor dem Hintergrund der Strafmaßschwelle von 60
Tagessätzen in § 5 Absatz 2 Nummer 1 WaffG, vorzunehmen?
40. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung das Erfordernis der
Zuverlässigkeit in § 5 WaffG zweckmäßig normiert, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der von ihr vorgelegten
Zahlen?
41. Welchen Zweck verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die doppelt
normierten Zuverlässigkeitsregelungen in § 17 Absatz 3 und 4 des
Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie in § 5 Absatz 1 und 2 WaffG, und
welche dieser Normen tritt im Kollisionsfall zurück?
42. Welchen gesetzgeberischen Zweck verfolgt nach Kenntnis die
Bundesregierung die in § 13 Absatz 2 Satz 2 WaffG vorgesehene Beschränkung
der Anzahl von Kurzwaffen für Jagdscheininhaber, und wie lässt sich die
Zweckdienlichkeit dieser Regelung nachweisen?
43. Wie hat sich seit 2010 die Zahl der Fälle von unerlaubtem Munitionsbesitz
durch Jagdscheininhaber infolge einer nicht rechtzeitigen Verlängerung
des Jagdscheins entwickelt (bitte nach Bundesland und Jahr
aufschlüsseln)?
44. Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung ergreifen, um Fälle
unerlaubten Munitionsbesitzes durch Jagdscheininhaber infolge einer nicht
rechtzeitigen Verlängerung des Jagdscheins aufgrund behördlicher
Versäumnisse zu verhindern?
45. Sind nach der Nummer 1.1 der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG alle Druckluft-,
Federdruck- und CO2-Waffen, die das Kennzeichen „F im Fünfeck“ vor
dem 24. Juli 2025 erhalten haben, seit der Gesetzesänderung
(Bundesgesetzblatt [BGBl.] I 2025 Nummer 171) erlaubnispflichtig, und welche
Folgen ergeben sich hieraus für die Waffenbehörden und die Besitzer?
46. Welche Vorteile hat die Pflicht zur Beantragung eines Voreintrags für den
Erwerb von Kurzwaffen erbracht?
47. Welche Vorteile bietet die Regelabfrage bei den
Verfassungsschutzbehörden und beim Zollkriminalamt, und über welche IT-Plattform (IT =
Informationstechnologie) wird sie abgewickelt?
48. Inwieweit wurde die nach § 44 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vorgesehene Evaluierung des
Waffengesetzes durchgeführt, und welche Ergebnisse, Schlussfolgerungen oder
Folgemaßnahmen hat die Bundesregierung daraus bislang abgeleitet (bitte
angeben, wann die Evaluierung durchgeführt wurde, welche Ressorts und
externen Stellen beteiligt waren und welche methodischen Ansätze
verwendet wurden)?
49. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich des Waffenrechts sind
in Zukunft geplant?
50. Ist eine Überarbeitung der seit 2012 unveränderten Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum WaffG geplant?
Berlin, den 19. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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