Schriftliche Frage 87 von Tobias Ebenberger (AfD): Ist der Bundesregierung der im September 2025 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 87 von Tobias Ebenberger (AfD): Ist der Bundesregierung der im September 2025 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechte…
Frage 87 (Tobias Ebenberger, AfD):
Ist der Bundesregierung der im September 2025 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes bekannt, und falls ja, welche Gründe sprechen ihrer Ansicht nach dafür, stattdessen das eigene Digitale-Gewaltschutzgesetz zu verfolgen (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmel dungen-1106838)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. Mai 2026:
Zum Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hat, hat die Bundesregierung am 27. August 2025 Stellung genommen (vergleiche Bundestagsdrucksache 21/1383, Seite 21). Der am 17. April 2026 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt – verfolgt einen breiteren Ansatz und zielt darauf ab, den Schutz vor digitaler Gewalt rechtgebietsübergreifend zu verbessern.
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