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Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes"

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 170/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 170/26 (Beschluss) 27.03.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes" Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen. Drucksache 170/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes" 1. Der Bundesrat verurteilt alle Formen sexualisierter Gewalt. Dazu gehört auch bild-basierte sexualisierte Gewalt, insbesondere die Herstellung und Verbreitung pornografischer und sonstiger persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes. Er stellt fest, dass digitale Gewalt ganz überwiegend Frauen und Mädchen trifft und in ihren Auswirkungen physischer Gewalt in nichts nachsteht. 2. Der Bundesrat erklärt seine Solidarität mit allen Betroffenen digitaler Gewalt. Er unterstreicht, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, das über die Strafverfolgung hinaus Prävention, Opferschutz und Medienkompetenz erfordert. 3. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesjustizministerin, ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen, und bittet die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zügig zu verabschieden. Dabei sollte der Entwurf insbesondere sicherstellen, dass – die Herstellung und Verbreitung pornografischer und sonstiger persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes als eigenständiger Straftatbestand erfasst und einer schuldangemessenen Strafdrohung unterstellt wird, – die bestehenden Schutzlücken bei der unbefugten Anfertigung sexualisierter Bildaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen, bei durch Kleidung bedeckten, aber sexuell konnotierten Körperbereichen sowie beim nicht einvernehmlichen Teilen intimer Aufnahmen wirksam geschlossen werden, und – Betroffenen wirksame zivilrechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die Löschung rechtswidriger Inhalte und die Sperrung von Accounts durchzusetzen. 4. Der Bundesrat verweist darauf, dass er bereits in seiner 1046. Sitzung am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen (BR-Drs. 222/24 (Beschluss)) und in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 erneut eingebracht hat (BR-Drs. 272/25 (Beschluss)). Er erwartet, dass die Ergebnisse dieser Beratungen in den Regierungsentwurf einfließen. 5. Der Bundesrat verweist ferner auf die EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und mahnt eine zügige nationale Umsetzung der dort enthaltenen Verpflichtungen an.

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