Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes"
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Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 170/26
24.03.26
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern
digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen
Gewaltschutzgesetzes"
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 24. März 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt -
Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates „Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt –
Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat verurteilt alle Formen sexualisierter Gewalt. Dazu gehört auch
bildbasierte sexualisierte Gewalt, insbesondere die Herstellung und Verbreitung
pornografischer und sonstiger persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes. Er stellt fest,
dass digitale Gewalt ganz überwiegend Frauen und Mädchen trifft und in ihren
Auswirkungen physischer Gewalt in nichts nachsteht.
2. Der Bundesrat erklärt seine Solidarität mit allen Betroffenen digitaler Gewalt. Er
unterstreicht, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum ein
gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, das über die Strafverfolgung hinaus Prävention,
Opferschutz und Medienkompetenz erfordert.
3. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesjustizministerin, ein
digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen, und bittet die Bundesregierung, den
Gesetzentwurf zügig zu verabschieden. Dabei sollte der Entwurf insbesondere
sicherstellen, dass
– die Herstellung und Verbreitung pornografischer und sonstiger
persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes als eigenständiger Straftatbestand erfasst und
einer schuldangemessenen Strafdrohung unterstellt wird;
– die bestehenden Schutzlücken bei der unbefugten Anfertigung sexualisierter
Bildaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen, bei durch Kleidung bedeckten,
aber sexuell konnotierten Körperbereichen sowie beim nicht einvernehmlichen
Teilen intimer Aufnahmen wirksam geschlossen werden, und
– Betroffenen wirksame zivilrechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden,
um die Löschung rechtswidriger Inhalte und die Sperrung von Accounts
durchzusetzen.
4. Der Bundesrat verweist darauf, dass er bereits in seiner 1046. Sitzung am 5. Juli
2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten
vor Deepfakes beschlossen (BT-Drs. 20/12605) und in seiner 1056. Sitzung am 11.
Juli 2025 erneut eingebracht hat (BT-Drs. 21/1383). Er erwartet, dass die
Ergebnisse dieser Beratungen in den Regierungsentwurf einfließen.
5. Der Bundesrat verweist ferner auf die EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und mahnt eine zügige nationale
Umsetzung der dort enthaltenen Verpflichtungen an.“
Drucksache 170/26
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