Schriftliche Frage 127 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Bundesregierung geprüft, ob die European Digital Identity Wallet technisch betrachtet prinzipiell dafür geeignet ist, etwaige Verord…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 127 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Bundesregierung geprüft, ob die European Digital Identity Wallet technisch betrachtet prinzipiell dafür geeignet ist, etwaige Verord…
Frage 127 (Tobias Ebenberger, AfD):
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die European Digital Identity Wallet technisch betrachtet prinzipiell dafür geeignet ist, etwaige Verordnungen zur Nachfragebeschränkung, wie Tanklimits auf Basis des Energiesicherungsgesetzes, umzusetzen bzw. zu kontrollieren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht, und plant sie eine entsprechende Prüfung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 13. Mai 2026:
Die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) wird auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1183 (novellierte eIDAS-Verordnung) entwickelt. Nach Artikel 5a der novellierten eIDAS-Verordnung ist der Zweck der EUDI-Wallet auf den durch die Nutzenden kontrollierten Nachweis der digitalen Identität und einzelner Attribute, das sichere und datenschutzkonforme Präsentieren dieser digitalen Nachweise, die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES), die Nutzung von Pseudonymen sowie die Autorisierung von Zahlungen ausgelegt. Die Erfassung und Übermittlung von entsprechenden (behördlichen) Attributen zur Begrenzung von Verbrauchs- oder Kontingentdaten ergibt sich aus dieser Funktionsarchitektur nicht.
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