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Schriftliche Frage 153 von Julian Schmidt (AfD): Wie verteilt sich die von der Bundesregierung für 2027 bezifferte Gesamtentlastung des GKV- Stabilisierungsgesetzes in Höhe von 16,3 Mrd. Eu…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 153 von Julian Schmidt (AfD): Wie verteilt sich die von der Bundesregierung für 2027 bezifferte Gesamtentlastung des GKV- Stabilisierungsgesetzes in Höhe von 16,3 Mrd. Eu… Frage 153 (Julian Schmidt, AfD): Wie verteilt sich die von der Bundesregierung für 2027 bezifferte Gesamtentlastung des GKV- Stabilisierungsgesetzes in Höhe von 16,3 Mrd. Euro auf Beiträge von Versicherten, Arbeitgebern, Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern, Apotheken, pharmazeutischen Herstellern und sonstigen Leistungserbringern, und welche Annahmen zu Fallzahlen, Mengensteuerung und Beitragssatzentwicklung liegen dieser Verteilung jeweils zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 11. Mai 2026: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts einer strukturell wachsenden Finanzierunglücke in den kommenden Jahren zu stabilisieren. Es wird bis zum Jahr 2030 ein Anstieg dieser Finanzierungslücke auf rund 40 Mrd. Euro prognostiziert. Bis zum Jahr 2030 könnte der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz um rund 1,8 Prozentpunkte gegenüber dem für das Jahr 2026 bekanntgegebenen Niveau steigen. Bezüglich der Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, der Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen und der diesbezüglichen Annahmen wird auf die finanzielle Begründung des Entwurfs des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verwiesen.

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