Schriftliche Frage 158 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche konkreten Mehrbelastungen oder Einschränkungen beim Zugang zu Leistungen erwartet die Bundesregierung für gesetzlich Versicherte info…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 158 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche konkreten Mehrbelastungen oder Einschränkungen beim Zugang zu Leistungen erwartet die Bundesregierung für gesetzlich Versicherte info…
Frage 158 (Kay-Uwe Ziegler, AfD):
Welche konkreten Mehrbelastungen oder Einschränkungen beim Zugang zu Leistungen erwartet die Bundesregierung für gesetzlich Versicherte infolge des am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, und welche fünf Einzelmaßnahmen dieses Entwurfs tragen nach Berechnung der Bundesregierung zur Schließung der von der FinanzKommission Gesundheit bezifferten Finanzierungslücke ab 2027 bei (bitte nach Maßnahmen, Entlastungsbeträgen und betroffenen Versichertengruppen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 13. Mai 2026:
Ziel des vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ist es, Mehrbelastungen für Versicherte wegen steigender Zusatzbeiträge zu vermeiden. Ohne die Maßnahmen des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wäre bis zum Jahr 2030 eine Finanzierungslücke von 40 Mrd. Euro durch die Versicherten über steigende Zusatzbeiträge zu decken. Es ist ein ausgewogenes Maßnahmenpaket vorgesehen, in dem alle Bereiche und alle Beteiligten einen angemessenen Beitrag leisten, durch den die Ausgaben- und Einnahmendynamik der Krankenkassen wieder aufeinander abgestimmt werden. Der Entwurf des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sieht keine Regelung zur Einschränkung des Zugangs zu medizinisch notwendigen Leistungen vor. Bezüglich der finanziellen Wirkungen der einzelnen Maßnahmen wird auf die finanzielle Begründung im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verwiesen.
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