polradar

Schriftliche Frage 59 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, Artikel 4 und Artikel 8 der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) weiterhin über strategische Maßnahmen statt…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 59 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, Artikel 4 und Artikel 8 der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) weiterhin über strategische Maßnahmen statt… Frage 59 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, Artikel 4 und Artikel 8 der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) weiterhin über strategische Maßnahmen statt über Energieeffizienzverpflichtungssysteme umzusetzen, und wenn ja, über welche konkreten, nach Rechtsgrundlagen aufgeschlüsselten Maßnahmen erfolgt diese Umsetzung (auch außerhalb des Energieeffizienzgesetzes vor dem Hintergrund geplanter Maßnahmenzurückführungen), um die erforderlichen Energieeinsparungen zu erzielen, und wenn nein, wie genau beabsichtigt die Bundesregierung Artikel 4 und Artikel 8 der EED umzusetzen, um ein Fortschreiten des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zu verhindern? 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026: Die Umsetzung von Artikel 8 der Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive – EED) erfolgt weiterhin über strategische Maßnahmen, welche auch zur Erreichung der indikativen Energieeffizienzziele unter Artikel 4 EED beitragen. Das deutsche Portfolio strategischer Maßnahmen hat sich über einen langen Zeitraum entwickelt und deckt eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche, insbesondere Regulierung, Förderung, Information und Wissensaufbau, ab. Eine Übersicht des Maßnahmenportfolios und der erwarteten Einsparungen der gemeldeten Maßnahmen wurde im August 2024 im Rahmen des finalen Updates des Nationalen Energie- und Klimaplans an die Europäische Kommission übermittelt (siehe: www.bundesw irtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/2024082 0-aktualisierung-necp.pdf?_blob=publicationFile&v=1=). Regelmäßige Berechnungen stellen sicher, dass die Maßnahmen langlebige Endenergieeinsparungen generieren. Die Bundesregierung arbeitet an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Maßnahmen, so dass diese auch weiterhin den hohen Verbrauchsreduktionserwartungen entsprechen.

Relationen