Schriftliche Frage 39 von Marc Bernhard (AfD): Auf welcher konkreten Datengrundlage wurden die verbindlichen Einsparziele für 2030 (1.867 TWh) und 2045 (1.400 TWh) festgelegt, vor dem Hin…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 39 von Marc Bernhard (AfD): Auf welcher konkreten Datengrundlage wurden die verbindlichen Einsparziele für 2030 (1.867 TWh) und 2045 (1.400 TWh) festgelegt, vor dem Hin…
Frage 39 (Marc Bernhard, AfD):
Auf welcher konkreten Datengrundlage wurden die verbindlichen Einsparziele für 2030 (1.867 TWh) und 2045 (1.400 TWh) festgelegt, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7281 einräumt, keine vollständigen Informationen über ungenutzte Energiesparpotenziale zu besitzen, und liegt dieser Zielfestlegung eine eigenständige, aktuelle Folgenabschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugrunde.
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. August 2026:
Im Rahmen der laufenden Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) soll, entsprechend einer 1:1-Umsetzung der EED, das indikative Ziel für das Jahr 2030 die derzeitige Ziel-Regelung ersetzen. Das Ziel für 2045 ist bereits im bestehenden EnEfG indikativ und soll in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf entfallen. Die indikativen nationalen Energieeffizienzbeiträge der Mitgliedstaaten ergeben sich aus den Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie EED. Konkret hat die Europäische Kommission ausführliche Hinweise zur Berechnung der indikativen nationalen Effizienzbeiträge entsprechend Artikel 4 und Anhang I EED veröffentlicht (Detailed calculations for the Member States' indicative national contributions to the Union's energy efficiency targets, in accordance with Article 4 of the Directive (EU) 2023/1791 on energy efficiency (EED recast)). Grundlage für die Berechnung des deutschen indikativen Energieeffizienzbeitrags waren die Auswertungstabellen der AG Energiebilanzen zur Energiebilanz (https:// ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/auswertungstabellen/).
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