Schriftliche Frage 111 von Robert Teske (AfD): Welche Maßnahmen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung die Nationale Armutskonferenz laut Zuwendungsbescheid im Rahmen des Programms „Fö…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 111 von Robert Teske (AfD): Welche Maßnahmen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung die Nationale Armutskonferenz laut Zuwendungsbescheid im Rahmen des Programms „Fö…
Frage 111 (Robert Teske, AfD):
Welche Maßnahmen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung die Nationale Armutskonferenz laut Zuwendungsbescheid im Rahmen des Programms „Förderung innovativer Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitswelt im Wandel, zur Arbeitskräftesicherung und Weiterbildung (Kapitel 1107 Titel 684 02-253)“ umsetzen, und welche Maßnahmen wurden gemäß der Zwischen- und Verwendungsnachweise erbracht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. Mai 2026:
Die Nationale Armutskonferenz hat im Rahmen des Titels „Förderung innovativer Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitswelt im Wandel, zur Arbeitskräftesicherung und Weiterbildung (Kapitel 1107 Titel 684 02-253)“ keine Zuwendung erhalten. Dementsprechend wurde kein Zuwendungsbescheid erlassen, aus dem sich umzusetzende Maßnahmen ergeben würden. Ebenso liegen keine Zwischen- oder Verwendungsnachweise der Nationalen Armutskonferenz im Kontext dieses Titels vor.
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