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Schriftliche Frage 127 von Edgar Naujok (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung u. a. vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung (www.digital-engineering-magazin.de/quantenco mpu…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 127 von Edgar Naujok (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung u. a. vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung (www.digital-engineering-magazin.de/quantenco mpu… Frage 127 (Edgar Naujok, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung u. a. vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung (www.digital-engineering-magazin.de/quantenco mputer-it-umstellung-dauert-laenger-als-verbleibe nde-zeit-a-535093da003fbfdf2f03b5da4b69e5ec/) das Risiko, dass staatliche IT-Systeme des Bundes vor Abschluss einer vollständigen Migration auf quantensichere Verschlüsselung durch Quantencomputer kompromittiert werden könnten, und sind hierbei konkrete Anpassungen von Zeitplänen für die Umstellung zentraler IT- Infrastrukturen vorgesehen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 4. Mai 2026: Die Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (www.bsi.bund.de/DE/The men/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlung en/Quantentechnologien-und-Post-Quanten-Kryptografie/Entwicklungss tand-Quantencomputer/entwicklungsstand-quantencomputer_node.html) kommt in der letzten veröffentlichen Version zu dem Ergebnis, dass ein kryptografisch relevanter Quantencomputer wahrscheinlich bis 2040 realisiert wird. Neue Entwicklungen könnten den Zeitraum noch verkürzen. Als Fristen für die Umstellung sensibler Anwendungen hat das BSI – in Einklang mit der EU und anderen Cybersicherheitsbehörden – Ende 2030 vorgegeben. Für die Umstellung im VS-Bereich finden noch strengere Fristen Anwendung (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/ Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/PQC-Umstellungsfristen_251 031.html). In der TR-02102-1 (siehe www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-u nd-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinie n/TR-nach-Thema-sortiert/tr02102/tr02102_node.html) werden klassische, quantenvulnerable Verfahren zum Schüsselaustausch nur noch bis Ende 2031 empfohlen; quantensichere Alternativen sind seit 2020 Teil der Empfehlungen. Die Bundesregierung plant zurzeit nicht, diese Fristen für die Bundesverwaltung spezifisch anzupassen. Für den Hochsicherheitsbereich wird seit vielen Jahren unter der Hypothese gearbeitet, dass kryptografisch relevante Quantencomputer Anfang der 2030er Jahre realisiert werden könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25208, Bundestagsdrucksache 19/27310, Bundestagsdrucksache 19/26340). Quantensichere Produkte sind hier bereits im Einsatz. In der Bundesverwaltung unterstützt das BSI die Umstellung sowohl methodisch als auch operativ. Die erstellten Zeitpläne werden laufend anhand der wissenschaftlichen Erkenntnisse evaluiert.

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