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Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen!

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · zu569/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 569/25 (Beschluss) 21.04.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! Bundesministerium Berlin, 21. April 2026 für Digitales und Staatsmodernisierung Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen!“ vom 19. Dezember 2025 (BR-Drucksache 569/25(B)). Mit freundlichen Grüßen Thomas Jarzombek Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates: „KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen!“ vom 19. Dezember 2025 (BR-Drs. 569/25(B)) Zu Ziffern 1, 2, 9, 10: Die Bundesregierung misst dem KI-Omnibus eine sehr hohe Bedeutung und Dringlichkeit zu. Sie verfolgt seit Beginn der Verhandlungen zum KI-Omnibus aktiv ambitionierte Anpassungen, die die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unserer Unternehmen entfesseln, das Skalierungspotential von KI erschließen und echte Vereinfachungen des Rechtsrahmens bedeuten, ohne dabei das Schutzniveau der KI- Verordnung zu reduzieren. Die Bundesregierung hat deshalb konsequent gegenüber den Institutionen in Brüssel ein höheres Ambitionsniveau angemahnt und sich in den Verhandlungen durchgehend mit eigenen Vorschlägen eingebracht, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der EU spürbar zu steigern. Zu Ziffern 3 und 4: Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen konsequent darauf hingewiesen, dass in stark regulierten Industrien dringend auf Klarstellungen, Simplifizierungen und Präzisierungen hingewirkt und zugleich Doppelregulierung und Inkohärenz vermieden werden muss. Das betrifft gerade deutsche Industrieunternehmen, die sektorale KI-Anwendungen entwickeln und insoweit auf einen rechtssicheren und kohärenten Rechtsrahmen angewiesen sind. Die Bundesregierung hat zudem darauf hingewirkt, dass Konformitätsprüfungen – wo anwendbar – nach den jeweils bereits gängigen Verfahren im sektoralen Recht zu erfolgen haben, auch um Flaschenhälse bei notifizierten Stellen abzuwenden. Auch darüber hinaus ist für die Bundesregierung, ein sinnvolles Zusammenspiel der KI-Verordnung mit dem gesamten acquis (etwa DSGVO) ein wichtiges Anliegen sowie auch die Regeln der KI-Verordnung besser mit bestehenden sektoralen Vorgaben zu verzahnen (etwa DSGVO, DORA, CRA). Sowohl in den Verhandlungen des KI-Omnibus als auch in den Sitzungen des KI-Gremiums und seiner Unterarbeitsgruppen fordert die Bundesregierung regelmäßig eine Überarbeitung der Leitlinie zur KI-System Definition, um darin enthaltene Unstimmigkeiten auszuräumen und insbesondere eine Klarstellung herbeizuführen, dass einfache statistische Modelle (wie etwa lineare oder logistische Regression) nicht der KI-Verordnung unterliegen. Zu Ziffern 5 und 9: Die Bundesregierung hat Formulierungsvorschläge in die Diskussion eingebracht, die den Zweck verfolgen, zentrale Rechtsbegriffe der KI-Verordnung sowie den Anwendungsbereich der Hoch-Risiko-Kategorie klarer zu fassen. Dies betrifft auch den Begriff des Anbieters. Zu Ziffer 6: Die Bundesregierung hat sich für die Klärung und Streichung bestimmter Anwendungsbereiche aus Anhang III eingesetzt, auch durch aktive Anwendung der in Artikel 6 Absätze 6, 7 sowie Artikel 7 Absatz 3 vorgesehenen Verfahren und unter den dort festgelegten Bedingungen. Zu Ziffer 7: Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die zentrale Zuständigkeit des AI-Office nach Artikel 75ff. effektive Ausnahmen für Sicherheitsbehörden enthält und insoweit die Zuständigkeit bei den nationalen Behörden verbleibt. zu Drucksache 569/25 (Beschluss) Zu Ziffer 8: Die Bundesregierung hat sich bereits in einem Positionspapier zum KI-Omnibus im Oktober 2025 für eine Streichung der gesonderten Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 der KI-Verordnung) ausgesprochen. Sie hält insoweit die anwendbare Datenschutz- Folgenabschätzung nach DSGVO nunmehr für ausreichend erachtet. Das entspricht im Wesentlichen der Position des Europäischen Parlaments in den derzeit laufenden Trilogverhandlungen. Zu Ziffer 11: Die Bundesregierung nimmt die Entschließung des Bundesrates insoweit zur Kenntnis. Sie verweist auf die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates in der Drucksache 97/26, in der sie sich zu den Punkten des Bundesrates umfassend eingelassen hat. zu Drucksache 569/25 (Beschluss) - 2 -

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