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Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (Antwort zu Drs. 21/5234)

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5620 · Antwort · Original ↗

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Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (Antwort zu Drs. 21/5234) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5620 21. Wahlperiode 23.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5234 – Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die finanzielle Situation der Kommunen spitzt sich zu: Das Defizit der kommunalen Haushalte ist im Jahr 2025 auf 30 Mrd. Euro angestiegen und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich noch anwachsen (www.staedtetag.de/ presse/pressemeldungen/2026/bund-muss-milliarden-soforthilfe-fuer-kommun en-schon-im-naechsten-bundeshaushalt-einplanen). Der Anstieg des Defizits begründet sich dabei insbesondere auch durch Aufwendungen der Kommunen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus Bundesgesetzen ergeben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht den Kommunen derweil – neben einem Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität („wer bestellt, bezahlt“; Zeile 3623) – ihre „finanzielle Handlungsfähigkeit zu stärken“. Letzteres sollte insbesondere auch durch einen „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“ umgesetzt werden (Zeile 1754). Noch im Dezember 2025 hat der Bundeskanzler Friedrich Merz verkündet, dass sich Bund und Länder auf eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zu den Kommunalfinanzen im ersten Quartal 2026 verständigt haben, um über Wege aus der kommunalen Finanzkrise zu beraten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel les/pk-bund-laender-gespraeche-2397714). Inzwischen ist klar: Die Sonder-MPK hat nicht stattgefunden und die Bundesregierung konnte somit ihre Zeitpläne nicht einhalten. Doch die aktuellen Appelle der kommunalen Ebene zeigen, dass der Handlungsdruck weiter steigt und es dringend umfassende Lösungen braucht. So fordern die 13 Oberbürgermeister der Landeshauptstädte in den Flachländern erneut in einem gemeinsamen Brief mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt (www.wiesbaden.de/ro/pressem itteilungen/pressereferat/maerz/260304-Brief-der-Oberbuergermeister). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Hilferufe der kommunalen Ebene? a) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der grundsätzlichen Einschätzung, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen (trotz aktuellem Rekorddefizit) noch weiter verschärft? b) Bewertet die Bundesregierung die kommunale Finanzlage ebenfalls als krisenhaft, sieht sie entsprechend umgehenden Handlungsbedarf, und wie begründet sie ihre Sichtweise? c) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der Einschätzung, dass ohne eine Soforthilfe des Bundes die Handlungsfähigkeit von Kommunen bedroht wird, etwa weil sie nicht mehr über eigene Gestaltungsspielräume (sog. freie Spitze) verfügen können? d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die eine umgehende und gemeinsame Kraftanstrengung zur Neutralisierung des kommunalen Defizits von Bund und Ländern fordern, und welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich kurz- und mittelfristig? Die Fragen 1 bis 1d werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die finanzielle Lage der Kommunen fortlaufend und ist sich der angespannten Finanzsituation der Kommunen bewusst. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die finanzielle Lage der Kommunen und der öffentlichen Haushalte insgesamt strukturelle Maßnahmen erfordert. Zu diesem Zweck hat sie verschiedene Prozesse in Gang gesetzt, die auch bereits kurzfristig zu Ergebnissen führen sollen. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Kommission zur Sozialstaatsreform, die Föderale Modernisierungsagenda, die laufenden Gespräche zur Durchbrechung der Ausgabendynamik im Bereich der Leistungsgesetze sowie der daran anknüpfende und diese Prozesse weiterführende Zukunftspakt. Gemäß dem Grundgesetz liegt die Finanzierungsverantwortung für die Kommunen bei den Ländern, die sich derzeit überdies in einer relativ besseren Finanzlage befinden als der Bund. Ungeachtet dieser verfassungsrechtlichen Zuständigkeit unterstützt der Bund die Kommunen bereits in erheblichem Umfang bei der Finanzierung ihrer Aufgaben. In diesem Kontext wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Bundeshaushalt selbst einem erheblichen Konsolidierungsdruck unterliegt. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse sind für weitere umfangreiche Entlastungsleistungen durch den Bund aktuell keine Spielräume vorhanden. e) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an einer stringenteren Anwendung des Konnexitätsprinzips im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen? Die föderale Struktur Deutschlands ist durch eine klare Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern gekennzeichnet. Die Gemeinden sind dabei der staatlichen Ebene der Länder zugeordnet. Sie haben das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Für ihre finanzielle Ausstattung sind in erster Linie die jeweiligen Länder zuständig. In diesem Verhältnis sehen die landesrechtlichen Regelungen eine Veranlassungskonnexität vor. Die Finanzverfassung sieht als grundlegende Lastenverteilungsregel des Artikels 104a Absatz 1 des Grundgesetzes demgegenüber eine Ausführungskonnexität vor. Sie stellt für die Ausgabenlast und ihre Konnexität mit der Aufgabenverantwortung allein Bund und Länder einander gegenüber und behandelt die Kommunen – unbeschadet der ihnen verfassungsrechtlich gewährleisteten Autonomie – als Glieder des betreffenden Landes; ihre Aufgaben und Ausgaben werden denen des Landes zugerechnet. Im Koalitionsvertrag wurde eine Orientierung am Prinzip der Veranlassungskonnexität vereinbart. Am 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, diesen Grundsatz mit Leben zu füllen. In der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe haben sich Bund und Länder insbesondere mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt und unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. Für weitere Einzelheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen. f) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Landeshauptstädte einzuladen, um im direkten Austausch mit der kommunalen Ebene zu umgehenden und zielgenauen Lösungen zu kommen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen (bitte geplante Treffen und beteiligte Gäste einzeln aufschlüsseln)? Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit Kommunalvertretern. Insbesondere werden die kommunalen Spitzenverbände auch eng in die Gesprächsformate zur Finanzlage der Kommunen eingebunden. Auf diesem Weg können Vorschläge und Interessen der kommunalen Ebene, inklusive der Landeshauptstädte, grundsätzlich berücksichtigt werden. 2. Wann wird sich der Bundeskanzler mit den Ländern, wie angekündigt, zur Lage der Kommunalfinanzen auf einer Sonder‑MPK austauschen, und warum konnte dieser Austausch bisher nicht wie geplant stattfinden und nennenswerte Ergebnisse erzielen? Im Jahr 2025 haben Bund und Länder beraten, wie im Falle erheblicher Veränderungen bei der Ausgabenbelastung von Ländern und Kommunen, die durch Gesetzgebungsvorhaben des Bundes induziert wurden, ein sachlich angemessener Ausgleich im bestehenden finanzverfassungsrechtlichen Rahmen erfolgen kann. Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 haben sich die Beteiligten geeinigt, zunächst verstärkt die Ausgabenbelastung der Länder und Kommunen durch die Gesetzgebung des Bundes in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, die Ausgabendynamik im Bereich der Leistungsgesetze zu durchbrechen und damit insbesondere die Belastungen für die Haushalte der Kommunen zu reduzieren. Dieser Prozess läuft aktuell. Die kommunalen Spitzenverbände sind eingebunden. Angestrebt wird ein Austausch des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Verlauf des Jahres 2026. 3. Was wurde bisher in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages seitens der Bundesregierung mit den Bundesländern zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen in welchem Rahmen konkret diskutiert und vereinbart (bitte Treffen und Ergebnisse einzeln anführen)? Für die bisherige Legislaturperiode sind folgende Vorhaben zur gezielten Entlastung der Kommunen hervorzuheben. Der Bund gleicht die ausgewiesenen Einnahmeausfälle der Kommunen in Folge des steuerlichen Investitionssofortprogramms vollständig aus. Positive Einnahmeeffekte durch mehr Wachstum aufgrund der Steuererleichterungen verbleiben bei den Kommunen. Diese besonderen Unterstützungsleistungen des Bundes in dieser Legislaturperiode beinhalten u. a. die Kompensation der temporären kommunalen Steuermindereinnahmen in Folge des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm im Umfang von 13,5 Mrd. Euro. Die Kompensationen sind das Ergebnis von Verhandlungen der in Folge der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum steuerlichen Investitionssofortprogramm. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen zudem einen festen Anteil von 100 Mrd. Euro am Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben in den Ländern und Kommunen eigenständig vorantreiben zu können. Der Bund übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung. Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten und die Ermöglichung der Doppelförderung sind das Ergebnis von Verhandlungen der in Folge der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum steuerlichen Investitionssofortprogramm. Weitere Anpassungen mit Länderbeteiligung erfolgten im Zuge des Gesetzgebungsprozesse zum SVIKG, zum Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) sowie zur Abstimmung der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des LuKIFG. Die Bundesregierung hat darüber hinaus am 15. April 2026 das im Koalitionsvertrag festgelegte Paket zur Entlastung der Länder und Kommunen in Form eines Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) beschlossen. Der Entwurf wurde im gewohnten Verfahren in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Umsetzung soll bis 2029 Länder und Kommunen um weitere rund 4 Mrd. Euro entlasten. 4. Wann wird die Altschuldenhilfe des Bundes, die der Koalitionsvertrag vorsieht, umgesetzt, und aus welchen Gründen wurde diese nicht, wie bereits angekündigt,, zum 1. Januar 2026 eingeführt? Am 15. April 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) im Kabinett beschlossen. In diesem wird unter anderem die Altschuldenhilfe geregelt. Die Bundesregierung strebt an, dem Parlament die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu ermöglichen. Das Gesetz soll mit voller Jahreswirkung 2026 in Kraft treten. 5. Wie soll eine kommunale Altschuldenhilfe aus Sicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden? Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die finanzschwachen Flächenländer im Zeitraum von 2026 bis 2029 durch die Gewährung von Sonderbedarf-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten zu unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung der Altschuldenhilfe ergibt sich aus dem in Frage 4 genannten Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG). 6. Inwiefern plant die Bundesregierung eine der folgenden Maßnahmen zur kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Kommunen (und warum ggf. nicht), und wie bewertet sie diese jeweils: Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils durch Bund und Länder, Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft, Absenkung der Gewerbesteuerumlage, Erhöhung der Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und Reform der Gewerbesteuer? 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bereits benannten Maßnahmen hinaus, um die kommunale Einnahmebasis zu stärken, und wie will sie dem kommunalen Investitionsdefizit mittel- und langfristig begegnen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 1d und 3 bis 5 wird verwiesen. Im Hinblick auf die finanzielle Lage der Kommunen verweist die Bundesregierung auf die bereits bestehenden umfangreichen Entlastungsmechanismen, die der Bund in den vergangenen Jahren geschaffen und deutlich ausgeweitet hat. Ein Beispiel hierfür ist die seit 2018 geltende Erhöhung des Länder- und Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines dauerhaften Entlastungspakets in Höhe von jährlich 5 Mrd. Euro. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund mit rund 70 Prozent an den Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Dieser Anteil wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht und stellt eine substanzielle und verlässliche Entlastung der kommunalen Haushalte dar. Ergänzend übernimmt der Bund dauerhaft die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Neben diesen strukturellen Entlastungen stellt der Bund den Ländern und Kommunen erhebliche zusätzliche Finanzmittel für zentrale Aufgabenbereiche wie den öffentlichen Personennahverkehr, die Bildungsinfrastruktur, die Digitalisierung sowie verschiedene Investitionsprogramme zur Verfügung. Mit der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 Prozent wird bereits einer rein steuermotivierten Nutzung von Niedrighebesatzkommunen und den damit verbundenen haushaltsschädigenden Wirkungen für die betroffenen Kommunen entgegengewirkt. Angesichts des Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt setzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund kurzfristig nicht auf weitere steuer- oder umlagepolitische Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen. Sie verweist zugleich auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene. 8. Inwiefern liegen inzwischen konkrete Inhalte oder Eckpunkte eines „Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ vor, und welche Rolle sollen hierbei nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere eine Reform der Förderlandschaft und eine Aufgabenübertragung von Kommunen auf höhere Ebenen spielen? a) Welche Arbeitsgruppen zum Aufstellen eines solchen Zukunftspakts haben hierzu getagt oder sollen noch tagen (bitte Arbeitsgruppentreffen mit jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)? b) Welche weiteren Akteure (beispielsweise kommunale Spitzenverbände und Zivilgesellschaft) sind und waren bei der Ausarbeitung des Zukunftspakts involviert (bitte einzeln auflisten und jeweilige Beteiligung spezifizieren)? c) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entlastungswirkung des Zukunftspakts für die kommunalen Haushalte, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Maßnahmen einen nennenswerten Teil (mehr als 10 Prozent) des aktuellen kommunalen Defizits von zuletzt über 30 Mrd. Euro schließen können, und wenn ja, wie soll dieses Ziel im Einzelnen erreicht werden (bitte Beitrag der einzelnen Maßnahme auf die kommunale Ebene aufschlüsseln)? d) Wenn noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen oder zeitnah zu erwarten sind, wie gestaltet sich der weitere Zeitplan zur Ausarbeitung eines solchen Zukunftspakts (bitte auf einzelne Prozessschritte aufschlüsseln), welche Inhalte sollen allgemein behandelt werden, und inwiefern kann der Zukunftspakt aus Sicht der Bundesregierung angesichts der drängenden und tiefgreifenden Krise der Kommunalfinanzen die kommunalen Haushalte noch rechtzeitig entlasten? Die Fragen 8 bis 8d werden gemeinsam beantwortet. Der Zukunftspakt ist das wesentliche Reformelement mit Kommunalbezug im Koalitionsvertrag. Er soll auch die Handlungsfähigkeit von Städten, Kreisen und Gemeinden stärken. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, noch in der laufenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu vereinbaren und umzusetzen, um die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu entlasten. Mit einer Auftaktveranstaltung am 24. März 2026 wurde der Umsetzungsprozess eingeleitet. Neben den Ländern waren daran auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Zur Umsetzung des Zukunftspakts ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen: In einem ersten Schritt werden die Resultate aus verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften zusammengeführt, die für Städte, Kreise und Gemeinden besonders relevant sind. Hierzu zählen insbesondere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Föderalen Modernisierungsagenda. Kommunen können durch die Bündelung von Verwaltungsleistungen, die Verbesserung von Förderverfahren, durch die Schaffung von Ermessensspielräumen und kommunalfreundlichere Gesetzgebung langfristig entlastet werden und ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen. Parallel dazu laufen die Arbeiten zum effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen, die erste ausgabenseitige Entlastungen mit sich bringen sollen. An diese Ergebnisse anknüpfend, wird im Rahmen des Zukunftspakts gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen in einem weiteren Schritt eine faire und adäquate Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung zwischen den föderalen Ebenen in den Blick genommen und weitergehende Handlungsbedarfe in den föderalen Finanzbeziehungen identifiziert und adressiert. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn die laufenden Prozesse abgeschlossen sind, um darauf aufbauen zu können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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