Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (Antwort zu Drs. 21/5234)
Text
Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (Antwort zu Drs. 21/5234)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5620
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia
Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5234 –
Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die finanzielle Situation der Kommunen spitzt sich zu: Das Defizit der
kommunalen Haushalte ist im Jahr 2025 auf 30 Mrd. Euro angestiegen und wird in
den kommenden Jahren voraussichtlich noch anwachsen (www.staedtetag.de/
presse/pressemeldungen/2026/bund-muss-milliarden-soforthilfe-fuer-kommun
en-schon-im-naechsten-bundeshaushalt-einplanen). Der Anstieg des Defizits
begründet sich dabei insbesondere auch durch Aufwendungen der Kommunen
zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus Bundesgesetzen ergeben.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht den
Kommunen derweil – neben einem Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität („wer
bestellt, bezahlt“; Zeile 3623) – ihre „finanzielle Handlungsfähigkeit zu
stärken“. Letzteres sollte insbesondere auch durch einen „Zukunftspakt von Bund,
Ländern und Kommunen“ umgesetzt werden (Zeile 1754). Noch im Dezember
2025 hat der Bundeskanzler Friedrich Merz verkündet, dass sich Bund und
Länder auf eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zu den
Kommunalfinanzen im ersten Quartal 2026 verständigt haben, um über Wege aus der
kommunalen Finanzkrise zu beraten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel
les/pk-bund-laender-gespraeche-2397714).
Inzwischen ist klar: Die Sonder-MPK hat nicht stattgefunden und die
Bundesregierung konnte somit ihre Zeitpläne nicht einhalten. Doch die aktuellen
Appelle der kommunalen Ebene zeigen, dass der Handlungsdruck weiter steigt
und es dringend umfassende Lösungen braucht. So fordern die 13
Oberbürgermeister der Landeshauptstädte in den Flachländern erneut in einem
gemeinsamen Brief mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung, die die
Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt (www.wiesbaden.de/ro/pressem
itteilungen/pressereferat/maerz/260304-Brief-der-Oberbuergermeister).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 22. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Hilferufe der kommunalen
Ebene?
a) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der
grundsätzlichen Einschätzung, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen
(trotz aktuellem Rekorddefizit) noch weiter verschärft?
b) Bewertet die Bundesregierung die kommunale Finanzlage ebenfalls
als krisenhaft, sieht sie entsprechend umgehenden Handlungsbedarf,
und wie begründet sie ihre Sichtweise?
c) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der Einschätzung,
dass ohne eine Soforthilfe des Bundes die Handlungsfähigkeit von
Kommunen bedroht wird, etwa weil sie nicht mehr über eigene
Gestaltungsspielräume (sog. freie Spitze) verfügen können?
d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der kommunalen
Spitzenverbände, die eine umgehende und gemeinsame
Kraftanstrengung zur Neutralisierung des kommunalen Defizits von Bund und
Ländern fordern, und welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich
kurz- und mittelfristig?
Die Fragen 1 bis 1d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die finanzielle Lage der Kommunen
fortlaufend und ist sich der angespannten Finanzsituation der Kommunen bewusst.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die finanzielle Lage der
Kommunen und der öffentlichen Haushalte insgesamt strukturelle Maßnahmen
erfordert. Zu diesem Zweck hat sie verschiedene Prozesse in Gang gesetzt, die auch
bereits kurzfristig zu Ergebnissen führen sollen. Zu nennen sind hierbei
insbesondere die Kommission zur Sozialstaatsreform, die Föderale
Modernisierungsagenda, die laufenden Gespräche zur Durchbrechung der
Ausgabendynamik im Bereich der Leistungsgesetze sowie der daran anknüpfende und diese
Prozesse weiterführende Zukunftspakt.
Gemäß dem Grundgesetz liegt die Finanzierungsverantwortung für die
Kommunen bei den Ländern, die sich derzeit überdies in einer relativ besseren
Finanzlage befinden als der Bund. Ungeachtet dieser verfassungsrechtlichen
Zuständigkeit unterstützt der Bund die Kommunen bereits in erheblichem Umfang
bei der Finanzierung ihrer Aufgaben. In diesem Kontext wird auf die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Bundeshaushalt selbst
einem erheblichen Konsolidierungsdruck unterliegt. Mit Blick auf die
verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse sind für weitere umfangreiche
Entlastungsleistungen durch den Bund aktuell keine Spielräume vorhanden.
e) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an einer stringenteren
Anwendung des Konnexitätsprinzips im Verhältnis zwischen Bund und
Kommunen?
Die föderale Struktur Deutschlands ist durch eine klare Verteilung der
Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern gekennzeichnet. Die Gemeinden sind
dabei der staatlichen Ebene der Länder zugeordnet. Sie haben das
verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Für ihre finanzielle Ausstattung sind
in erster Linie die jeweiligen Länder zuständig. In diesem Verhältnis sehen die
landesrechtlichen Regelungen eine Veranlassungskonnexität vor.
Die Finanzverfassung sieht als grundlegende Lastenverteilungsregel des
Artikels 104a Absatz 1 des Grundgesetzes demgegenüber eine
Ausführungskonnexität vor. Sie stellt für die Ausgabenlast und ihre Konnexität mit der
Aufgabenverantwortung allein Bund und Länder einander gegenüber und behandelt die
Kommunen – unbeschadet der ihnen verfassungsrechtlich gewährleisteten
Autonomie – als Glieder des betreffenden Landes; ihre Aufgaben und Ausgaben
werden denen des Landes zugerechnet.
Im Koalitionsvertrag wurde eine Orientierung am Prinzip der
Veranlassungskonnexität vereinbart. Am 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, diesen
Grundsatz mit Leben zu füllen. In der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe haben sich
Bund und Länder insbesondere mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen
auseinandergesetzt und unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. Für weitere
Einzelheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen.
f) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister der Landeshauptstädte einzuladen, um im direkten
Austausch mit der kommunalen Ebene zu umgehenden und
zielgenauen Lösungen zu kommen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen
(bitte geplante Treffen und beteiligte Gäste einzeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit Kommunalvertretern.
Insbesondere werden die kommunalen Spitzenverbände auch eng in die
Gesprächsformate zur Finanzlage der Kommunen eingebunden. Auf diesem Weg
können Vorschläge und Interessen der kommunalen Ebene, inklusive der
Landeshauptstädte, grundsätzlich berücksichtigt werden.
2. Wann wird sich der Bundeskanzler mit den Ländern, wie angekündigt, zur
Lage der Kommunalfinanzen auf einer Sonder‑MPK austauschen, und
warum konnte dieser Austausch bisher nicht wie geplant stattfinden und
nennenswerte Ergebnisse erzielen?
Im Jahr 2025 haben Bund und Länder beraten, wie im Falle erheblicher
Veränderungen bei der Ausgabenbelastung von Ländern und Kommunen, die
durch Gesetzgebungsvorhaben des Bundes induziert wurden, ein sachlich
angemessener Ausgleich im bestehenden finanzverfassungsrechtlichen Rahmen
erfolgen kann.
Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 haben sich die Beteiligten
geeinigt, zunächst verstärkt die Ausgabenbelastung der Länder und Kommunen
durch die Gesetzgebung des Bundes in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, die
Ausgabendynamik im Bereich der Leistungsgesetze zu durchbrechen und damit
insbesondere die Belastungen für die Haushalte der Kommunen zu reduzieren.
Dieser Prozess läuft aktuell. Die kommunalen Spitzenverbände sind
eingebunden. Angestrebt wird ein Austausch des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Verlauf des Jahres 2026.
3. Was wurde bisher in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
seitens der Bundesregierung mit den Bundesländern zur Stabilisierung der
kommunalen Finanzen in welchem Rahmen konkret diskutiert und
vereinbart (bitte Treffen und Ergebnisse einzeln anführen)?
Für die bisherige Legislaturperiode sind folgende Vorhaben zur gezielten
Entlastung der Kommunen hervorzuheben.
Der Bund gleicht die ausgewiesenen Einnahmeausfälle der Kommunen in
Folge des steuerlichen Investitionssofortprogramms vollständig aus. Positive
Einnahmeeffekte durch mehr Wachstum aufgrund der Steuererleichterungen
verbleiben bei den Kommunen. Diese besonderen Unterstützungsleistungen des
Bundes in dieser Legislaturperiode beinhalten u. a. die Kompensation der
temporären kommunalen Steuermindereinnahmen in Folge des Gesetzes für ein
steuerliches Investitionssofortprogramm im Umfang von 13,5 Mrd. Euro. Die
Kompensationen sind das Ergebnis von Verhandlungen der in Folge der
Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zum steuerlichen Investitionssofortprogramm.
Der Bund stellt den Ländern und Kommunen zudem einen festen Anteil von
100 Mrd. Euro am Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“
(SVIK) des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben in den
Ländern und Kommunen eigenständig vorantreiben zu können. Der Bund
übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung. Die Erweiterung der
Einsatzmöglichkeiten und die Ermöglichung der Doppelförderung sind das
Ergebnis von Verhandlungen der in Folge der Besprechung des Bundeskanzlers mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025
eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum steuerlichen
Investitionssofortprogramm.
Weitere Anpassungen mit Länderbeteiligung erfolgten im Zuge des
Gesetzgebungsprozesse zum SVIKG, zum Gesetz zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) sowie zur Abstimmung der
Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des LuKIFG.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus am 15. April 2026 das im
Koalitionsvertrag festgelegte Paket zur Entlastung der Länder und Kommunen in Form
eines Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) beschlossen. Der
Entwurf wurde im gewohnten Verfahren in die Länder- und Verbändeanhörung
gegeben. Die Umsetzung soll bis 2029 Länder und Kommunen um weitere
rund 4 Mrd. Euro entlasten.
4. Wann wird die Altschuldenhilfe des Bundes, die der Koalitionsvertrag
vorsieht, umgesetzt, und aus welchen Gründen wurde diese nicht, wie
bereits angekündigt,, zum 1. Januar 2026 eingeführt?
Am 15. April 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Länder- und
Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) im Kabinett beschlossen. In diesem
wird unter anderem die Altschuldenhilfe geregelt. Die Bundesregierung strebt
an, dem Parlament die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der
parlamentarischen Sommerpause zu ermöglichen. Das Gesetz soll mit voller Jahreswirkung
2026 in Kraft treten.
5. Wie soll eine kommunale Altschuldenhilfe aus Sicht der Bundesregierung
konkret ausgestaltet werden?
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die finanzschwachen
Flächenländer im Zeitraum von 2026 bis 2029 durch die Gewährung von
Sonderbedarf-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro bei
ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen
Liquiditätskrediten zu unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung der Altschuldenhilfe
ergibt sich aus dem in Frage 4 genannten Entwurf des Länder- und
Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG).
6. Inwiefern plant die Bundesregierung eine der folgenden Maßnahmen zur
kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Kommunen (und warum ggf.
nicht), und wie bewertet sie diese jeweils: Erhöhung des kommunalen
Umsatzsteueranteils durch Bund und Länder, Erhöhung des Bundesanteils
an den Kosten der Unterkunft, Absenkung der Gewerbesteuerumlage,
Erhöhung der Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und
Reform der Gewerbesteuer?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bereits benannten
Maßnahmen hinaus, um die kommunale Einnahmebasis zu stärken, und
wie will sie dem kommunalen Investitionsdefizit mittel- und langfristig
begegnen?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 1d und 3 bis 5 wird verwiesen.
Im Hinblick auf die finanzielle Lage der Kommunen verweist die
Bundesregierung auf die bereits bestehenden umfangreichen Entlastungsmechanismen, die
der Bund in den vergangenen Jahren geschaffen und deutlich ausgeweitet hat.
Ein Beispiel hierfür ist die seit 2018 geltende Erhöhung des Länder- und
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes. Diese Maßnahme ist
Bestandteil eines dauerhaften Entlastungspakets in Höhe von jährlich 5 Mrd.
Euro. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund mit rund 70 Prozent an den
Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Dieser Anteil
wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht und stellt eine substanzielle
und verlässliche Entlastung der kommunalen Haushalte dar. Ergänzend
übernimmt der Bund dauerhaft die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung. Neben diesen strukturellen Entlastungen stellt der Bund
den Ländern und Kommunen erhebliche zusätzliche Finanzmittel für zentrale
Aufgabenbereiche wie den öffentlichen Personennahverkehr, die
Bildungsinfrastruktur, die Digitalisierung sowie verschiedene Investitionsprogramme zur
Verfügung.
Mit der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Anhebung des
Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 Prozent wird bereits einer rein
steuermotivierten Nutzung von Niedrighebesatzkommunen und den damit
verbundenen haushaltsschädigenden Wirkungen für die betroffenen Kommunen
entgegengewirkt.
Angesichts des Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt setzt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund kurzfristig nicht auf weitere steuer- oder
umlagepolitische Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen. Sie verweist
zugleich auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder für die
finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene.
8. Inwiefern liegen inzwischen konkrete Inhalte oder Eckpunkte eines
„Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ vor, und welche Rolle
sollen hierbei nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere eine
Reform der Förderlandschaft und eine Aufgabenübertragung von Kommunen
auf höhere Ebenen spielen?
a) Welche Arbeitsgruppen zum Aufstellen eines solchen Zukunftspakts
haben hierzu getagt oder sollen noch tagen (bitte
Arbeitsgruppentreffen mit jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)?
b) Welche weiteren Akteure (beispielsweise kommunale Spitzenverbände
und Zivilgesellschaft) sind und waren bei der Ausarbeitung des
Zukunftspakts involviert (bitte einzeln auflisten und jeweilige
Beteiligung spezifizieren)?
c) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entlastungswirkung des
Zukunftspakts für die kommunalen Haushalte, geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Maßnahmen einen nennenswerten Teil (mehr
als 10 Prozent) des aktuellen kommunalen Defizits von zuletzt über
30 Mrd. Euro schließen können, und wenn ja, wie soll dieses Ziel im
Einzelnen erreicht werden (bitte Beitrag der einzelnen Maßnahme auf
die kommunale Ebene aufschlüsseln)?
d) Wenn noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen oder zeitnah zu
erwarten sind, wie gestaltet sich der weitere Zeitplan zur Ausarbeitung
eines solchen Zukunftspakts (bitte auf einzelne Prozessschritte
aufschlüsseln), welche Inhalte sollen allgemein behandelt werden, und
inwiefern kann der Zukunftspakt aus Sicht der Bundesregierung
angesichts der drängenden und tiefgreifenden Krise der
Kommunalfinanzen die kommunalen Haushalte noch rechtzeitig entlasten?
Die Fragen 8 bis 8d werden gemeinsam beantwortet.
Der Zukunftspakt ist das wesentliche Reformelement mit Kommunalbezug im
Koalitionsvertrag. Er soll auch die Handlungsfähigkeit von Städten, Kreisen
und Gemeinden stärken. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, noch
in der laufenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu vereinbaren und
umzusetzen, um die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu
entlasten. Mit einer Auftaktveranstaltung am 24. März 2026 wurde der
Umsetzungsprozess eingeleitet. Neben den Ländern waren daran auch die kommunalen
Spitzenverbände beteiligt.
Zur Umsetzung des Zukunftspakts ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen:
In einem ersten Schritt werden die Resultate aus verschiedenen Kommissionen
und Arbeitsgemeinschaften zusammengeführt, die für Städte, Kreise und
Gemeinden besonders relevant sind. Hierzu zählen insbesondere Beschlüsse im
Zusammenhang mit der Föderalen Modernisierungsagenda. Kommunen
können durch die Bündelung von Verwaltungsleistungen, die Verbesserung von
Förderverfahren, durch die Schaffung von Ermessensspielräumen und
kommunalfreundlichere Gesetzgebung langfristig entlastet werden und ihre
Handlungsfähigkeit wiedererlangen. Parallel dazu laufen die Arbeiten zum
effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen, die erste ausgabenseitige
Entlastungen mit sich bringen sollen.
An diese Ergebnisse anknüpfend, wird im Rahmen des Zukunftspakts
gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen in einem weiteren Schritt eine faire
und adäquate Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung zwischen den
föderalen Ebenen in den Blick genommen und weitergehende
Handlungsbedarfe in den föderalen Finanzbeziehungen identifiziert und adressiert. Dies kann
jedoch erst erfolgen, wenn die laufenden Prozesse abgeschlossen sind, um
darauf aufbauen zu können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (Antwort)