Schriftliche Frage 2 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen“…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 2 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen“…
Frage 2 (Karoline Otte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ (vom Abgeordneten Dr. Mathias Middelberg am 12. September 2025 im Plenum angesprochen, Plenarprotokoll 21/22, S. 2223 A) vertreten sein, und welchen Arbeitsplan verfolgt die Gruppe im Einzelnen?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 22. September 2025:
Bund und Länder haben in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (BK-MPK) am 18. Juni 2025 mit dem Beschluss zu TOP 6.2 vereinbart, den im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. Die hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll gemäß diesem Beschluss bis zur BK-MPK im Dezember 2025 bzw. bis zum nächsten Anwendungsfall eine Verständigung zu dem Thema erreichen und konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. Mitglieder der AG sind Vertreter und Vertreterinnen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Länder, Kommunalen Spitzenverbände und Koalitionsfraktionen.
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