polradar

Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6560, 21/6885)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/6976 · Entschließungsantrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6560, 21/6885) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6976 21. Wahlperiode 08.07.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Karoline Otte, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Dr. Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Moritz Heuberger, Sylvia Rietenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/6560, 21/6885 – Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Unsere Städte und Gemeinden sind in einer tiefen, strukturellen finanziellen Krise und damit das öffentliche Gemeinwesen wie wir es kennen. Wenn die Kommunen nicht zeitnah wirksam unterstützt werden, dann stehen wir vor großen gesellschaftlichen Problemen und wirtschaftlichen Härten. Landräte und Bürgermeisterinnen berichten von dramatischen Streichungsszenarien: Großflächig könnten Buslinien und andere Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs zusammengestrichen werden (https://kommunal.de/sites/default/files/2023- 09/Difu%20Impulse%207-2023_Investitionsbedarfe%20Verkehrsinfrastruk- tur.pdf). Dringende Schulsanierungen müssten mit allen negativen Konsequenzen für die Bildungsgerechtigkeit weiter aufgeschoben werden (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF- Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Enorme Investitionsbedarfe für die Energienetze in unseren Städten und Gemeinden sind nicht gedeckt und erhöhen die kommunalen Handlungsbedarfe beim Klimaschutz (www.agora-energiewende.de/publikationen/investitionen-in-eine- zukunftsfaehige-daseinsvorsorge). Die Liste der Beispiele ist lang und einschneidend. Laut der Prognosen der Spitzenverbände wächst das Gesamtdefizit der Kommunen im Jahr 2028 auf voraussichtlich 36,1 Milliarden Euro an (www.bundestag.de/ resource/blob/1157198/Stellungnahme-SV-kommunale-Spitzenverbaende-.pdf ). Wirtschaftsexperten wie Achim Truger gehen davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) mittelfristig um 1 Prozent einbrechen könnte, falls die Kommunen tatsächlich zu einer einschneidenden und zukunftsblinden Sparpolitik V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. gezwungen werden, weil Bund und Länder untätig bleiben (www.surplusmaga- zin.de/achimtruger-finanzkrise-kommunen-bedroht-wirtschaft-und-demokratie/). Auch über wirtschaftliche Erwägungen hinaus ist eine auskömmliche Finanzierung unserer Kommunen unabdingbar. Städte und Gemeinden sind das Rückgrat unserer Demokratie. Hier wird Gemeinschaft konkret, demokratische Mitbestimmung organisiert und Zusammenhalt erlebbar. Es besteht ein enormer, konkreter Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass die Folgen der kommunalen Finanzkrise auf unsere Gesellschaft einschneidend erlebbar werden. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine kommunalfreundliche Politik versprochen. Nicht nur sollten Kommunen stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, sondern sie sollten auch finanziell durch einen Zukunftspakt entlastet werden. Noch im Kommunalwahlkampf hatte der Bundeskanzler in Nordrhein-Westfalen eine Altschuldenlösung versprochen. Doch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD und der daraus resultierende Gesetzentwurf eines „Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes“ (LKEG) ist keine geeignete Grundlage für die groß angekündigte Entlastung der Kommunen. Im Gegenteil - der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf widerspricht grundsätzlich der Logik des im Grundgesetz (GG) festgehaltenen Anspruchs zum Herstellen Gleichwertiger Lebensverhältnisse (Artikel 72 Absatz 2 GG) und dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Artikel 28 Absatz 2 GG), denn frei gestalten können Städte und Gemeinde in der gegenwärtigen Situation kaum mehr (www.dstgb.de/publikationen/ pressemitteilungen/kommunen-brauchen-verlaesslichen-ueberforderungsschutz/dstgb- freiherrvstein-grundgesetzlicher-ueberforderungsschutz-kommunaler-selbstverwal- tung-2025.pdf?cid=1d9m). Dass rund ein Fünftel der vom Gesetzentwurf angedachten Bundesmittel ausgerechnet in das finanzstarke Bayern fließen, entlastet nicht gezielt die bedürftigen Kommunen, sondern ist das Ergebnis erfolgreicher CSU Klientelpolitik. Durch die geplanten „Entlastungen“ im LKEG ist nicht sichergestellt, dass auch die Städte und Gemeinden in Bayern tatsächlich profitieren (www.wirtschafts- dienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/11/beitrag/der-bundesstaatliche-finanzausgleich- als-mittel-zur-politischen-positionierung.html). Währenddessen sollen andere Bundesländer und deren Kommunen, die mit enormen Herausforderungen und den Folgen erheblicher kommunaler Altschulden konfrontiert sind, keinerlei Unterstützung erfahren. Weiterhin soll durch das LKEG eine willkürliche, an aktuellen politischen Mehrheiten orientierte Verschiebung innerhalb des Finanzausgleichs festgelegt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 1999 gerade ausgeschlossen (BVerfGE 101, 158 Rn. 283). Das vorgeschlagene Gesetz könnte weiterhin eine Verletzung des föderalen Gleichbehandlungsgrundsatzes bedeuten. Demnach sind gleiche Lasten bei allen Bundesländern zu berücksichtigen, bei denen sie vorliegen (nach § 12 Absatz 1 Satz 5 MaßstG; siehe BR-Drs 254/1/26). Darüber hinaus bleibt der Gesetzentwurf auch dort hinter seinem eigenen Anspruch zurück, wo es um die tatsächliche Entlastung der kommunalen Ebene geht. Wer Kommunen entlasten will, muss gesetzlich sicherstellen, dass die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich bei Städten, Gemeinden und Kreisen ankommen. Die Bundesregierung muss auch hier nachsteuern und im Gesetz eine verbindliche Weitergabe der Mittel an die kommunale Ebene vorsehen. Ohne eine solche Regelung wird das LKEG nicht zu einer spürbaren Verbesserung der kommunalen Finanzlage beitragen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Insgesamt ist ein kommunaler Altschuldenbestand in Höhe von ca. 42 Milliarden Euro aufgelaufen. Die im LKEG zur Altschuldenentlastung geplanten Finanzmittel entsprechen somit nur einem rund 3-prozentigem Bruchteil dieser Summe. Insgesamt steht die geplante Kommunalentlastung damit in keinem Verhältnis zum Ausmaß der kommunalen Finanzkrise. Der Bund hat den Kommunen in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben ohne eine auskömmliche Finanzierung übertragen. Ein temporärer Finanzierungsbeitrag des Bundes auf dem bisher vorgesehenen Niveau löst das bestehende Problem daher nicht ansatzweise. Neben dem kritisierten LKEG-Gesetzentwurf bieten auch die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kostenaufteilung bei den Sozialgesetzen keinen Mehrwert. Forciert werden insbesondere Kürzungen im Sozialbereich durch Bund und Länder, die die Schwächsten zuerst treffen würden. Mit dem hier thematisierten vermeintliche „Entlastungsgesetz“, bürden Union und SPD dem kommunalen Gemeinwesen weitere Einschnitte auf. Die Bundesregierung muss jetzt sofort umsteuern, eine Kehrtwende einleiten und den aktuellen Vorschlag zurückziehen. Sie sollte gemeinsam mit den Ländern Mittel zur direkten Kommunalentlastung zur Verfügung stellen und diese nach fairen Maßstäben verteilen. Der anteilige Ausgleich für kommunale Kosten von Bundesgesetzen in der Zukunft ersetzt keine Lösung für die bestehenden hohen finanziellen Lasten, die Städte und Gemeinden bereits jetzt durch Bundesgesetze tragen. Das gilt sowohl für das hier thematisierte Gesetz als auch für die politischen Einigungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler vom 25. Juni 2026. Nur mit grundlegenden Änderungen und einer Sofortunterstützung lässt sich das schwankende Finanzierungssystem unserer Kommunen kurzfristig stabilisieren. Gleichzeitig müssen dauerhafte Lösungen für die Kommunalfinanzen erarbeitet werden. Wir brauchen einen echten Zukunftspakt, der diesen Namen auch verdient. Dies kann nur durch eine grundlegende Neuordnung der Aufgaben- und Einnahmeverteilung im Bundesstaat gelöst werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das LKEG zurückzunehmen und stattdessen einen auf umfassende und sofortige Entlastung der Kommunen abzielenden Gesetzentwurf vorzulegen, der a) die Kommunalfinanzierung neu und verlässlich aufstellt; dafür wird es dauerhaft und baldmöglichst eine andere Verteilung der Umsatzsteuerpunkte brauchen; diese Finanzierung muss fair zulasten von Bund und Ländern aufgeteilt werden, insbesondere unter Wahrung eines Grundsatzes der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse; dabei gilt es auch, die Konjunktursensibilität der bisherigen Kommunalfinanzierung durch die starke Abhängigkeit von Gewerbesteuereinnahmen zu reduzieren; eine gerechtere Steuerpolitik muss einen wesentlichen Beitrag leisten, sämtliche staatlichen Ebenen verlässlich und den Aufgaben angemessen zu finanzieren; b) eine koordinierte Übernahme kommunaler Liquiditätskredite durch die Länder vorsieht; daran muss sich auch der Bund in angemessener Höhe beteiligen; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2. vollständig von kurzsichtigen, rücksichtlosen und rechtlich unsicheren Sozialkürzungen abzusehen, wie sie die sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ bis jetzt vorläufig überlegt, und stattdessen 3. eine paritätische Bund-Länder-Kommunen-Kommission einzusetzen, die unter transparenten Bedingungen und Einbeziehung relevanter Organisationen verbindliche Handlungsempfehlungen für eine faire Verteilung der Finanzierungsverantwortung staatlicher Aufgaben erarbeitet; so soll ein Zukunftspakt ausgearbeitet werden, der auf langfristige Entlastungen der Kommunen ausgerichtet ist; Säulen eines solchen Pakts sollte das Senken von bürokratischen Anforderungen sein (etwa durch schlankere und automatisierbare Prüfungsabläufe bei der Eingliederungshilfe, durch Experimentierklauseln für Kommunen, Vereinfachung der kommunalen Förderarchitektur etc.), die Aufgabenverlagerungen durch Digitalisierung, Zentralisierung und Bündelung von Verwaltungsvorgängen (sodass beispielsweise die KfZ- Anmeldung und andere Leistungen regional zentralisiert werden) und eine dynamische und passgenaue Finanzierung von sozialen Aufgaben (sodass mit steigenden Ausgaben durch Inflation oder demographische Gründe automatisch die kommunalen Mittel steigen). Berlin, den 7. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen