Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6560, 21/6885)
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Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6560, 21/6885)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6976
21. Wahlperiode 08.07.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Karoline Otte, Jamila Schäfer, Lisa Paus,
Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Dr. Andreas Audretsch, Lisa Badum,
Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Moritz Heuberger,
Sylvia Rietenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6560, 21/6885 –
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
(Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unsere Städte und Gemeinden sind in einer tiefen, strukturellen finanziellen Krise
und damit das öffentliche Gemeinwesen wie wir es kennen. Wenn die Kommunen
nicht zeitnah wirksam unterstützt werden, dann stehen wir vor großen
gesellschaftlichen Problemen und wirtschaftlichen Härten. Landräte und
Bürgermeisterinnen berichten von dramatischen Streichungsszenarien: Großflächig könnten
Buslinien und andere Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs
zusammengestrichen werden (https://kommunal.de/sites/default/files/2023-
09/Difu%20Impulse%207-2023_Investitionsbedarfe%20Verkehrsinfrastruk-
tur.pdf). Dringende Schulsanierungen müssten mit allen negativen Konsequenzen
für die Bildungsgerechtigkeit weiter aufgeschoben werden
(www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-
Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Enorme
Investitionsbedarfe für die Energienetze in unseren Städten und Gemeinden sind nicht
gedeckt und erhöhen die kommunalen Handlungsbedarfe beim Klimaschutz
(www.agora-energiewende.de/publikationen/investitionen-in-eine-
zukunftsfaehige-daseinsvorsorge). Die Liste der Beispiele ist lang und einschneidend. Laut
der Prognosen der Spitzenverbände wächst das Gesamtdefizit der Kommunen im
Jahr 2028 auf voraussichtlich 36,1 Milliarden Euro an (www.bundestag.de/
resource/blob/1157198/Stellungnahme-SV-kommunale-Spitzenverbaende-.pdf ).
Wirtschaftsexperten wie Achim Truger gehen davon aus, dass das deutsche
Bruttoinlandsprodukt (BIP) mittelfristig um 1 Prozent einbrechen könnte, falls die
Kommunen tatsächlich zu einer einschneidenden und zukunftsblinden Sparpolitik
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
gezwungen werden, weil Bund und Länder untätig bleiben (www.surplusmaga-
zin.de/achimtruger-finanzkrise-kommunen-bedroht-wirtschaft-und-demokratie/).
Auch über wirtschaftliche Erwägungen hinaus ist eine auskömmliche
Finanzierung unserer Kommunen unabdingbar. Städte und Gemeinden sind das Rückgrat
unserer Demokratie. Hier wird Gemeinschaft konkret, demokratische
Mitbestimmung organisiert und Zusammenhalt erlebbar. Es besteht ein enormer, konkreter
Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass die Folgen der kommunalen
Finanzkrise auf unsere Gesellschaft einschneidend erlebbar werden.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine kommunalfreundliche
Politik versprochen. Nicht nur sollten Kommunen stärker in
Entscheidungsprozesse eingebunden werden, sondern sie sollten auch finanziell durch einen
Zukunftspakt entlastet werden. Noch im Kommunalwahlkampf hatte der
Bundeskanzler in Nordrhein-Westfalen eine Altschuldenlösung versprochen.
Doch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD und der daraus
resultierende Gesetzentwurf eines „Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes“
(LKEG) ist keine geeignete Grundlage für die groß angekündigte Entlastung der
Kommunen. Im Gegenteil - der nun von der Bundesregierung vorgelegte
Gesetzentwurf widerspricht grundsätzlich der Logik des im Grundgesetz (GG)
festgehaltenen Anspruchs zum Herstellen Gleichwertiger Lebensverhältnisse
(Artikel 72 Absatz 2 GG) und dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Artikel 28
Absatz 2 GG), denn frei gestalten können Städte und Gemeinde in der
gegenwärtigen Situation kaum mehr (www.dstgb.de/publikationen/
pressemitteilungen/kommunen-brauchen-verlaesslichen-ueberforderungsschutz/dstgb-
freiherrvstein-grundgesetzlicher-ueberforderungsschutz-kommunaler-selbstverwal-
tung-2025.pdf?cid=1d9m).
Dass rund ein Fünftel der vom Gesetzentwurf angedachten Bundesmittel
ausgerechnet in das finanzstarke Bayern fließen, entlastet nicht gezielt die bedürftigen
Kommunen, sondern ist das Ergebnis erfolgreicher CSU Klientelpolitik. Durch
die geplanten „Entlastungen“ im LKEG ist nicht sichergestellt, dass auch die
Städte und Gemeinden in Bayern tatsächlich profitieren (www.wirtschafts-
dienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/11/beitrag/der-bundesstaatliche-finanzausgleich-
als-mittel-zur-politischen-positionierung.html). Währenddessen sollen andere
Bundesländer und deren Kommunen, die mit enormen Herausforderungen und
den Folgen erheblicher kommunaler Altschulden konfrontiert sind, keinerlei
Unterstützung erfahren.
Weiterhin soll durch das LKEG eine willkürliche, an aktuellen politischen
Mehrheiten orientierte Verschiebung innerhalb des Finanzausgleichs festgelegt
werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 1999 gerade
ausgeschlossen (BVerfGE 101, 158 Rn. 283). Das vorgeschlagene Gesetz könnte
weiterhin eine Verletzung des föderalen Gleichbehandlungsgrundsatzes bedeuten.
Demnach sind gleiche Lasten bei allen Bundesländern zu berücksichtigen, bei
denen sie vorliegen (nach § 12 Absatz 1 Satz 5 MaßstG; siehe BR-Drs 254/1/26).
Darüber hinaus bleibt der Gesetzentwurf auch dort hinter seinem eigenen
Anspruch zurück, wo es um die tatsächliche Entlastung der kommunalen Ebene geht.
Wer Kommunen entlasten will, muss gesetzlich sicherstellen, dass die
bereitgestellten Mittel auch tatsächlich bei Städten, Gemeinden und Kreisen ankommen.
Die Bundesregierung muss auch hier nachsteuern und im Gesetz eine verbindliche
Weitergabe der Mittel an die kommunale Ebene vorsehen. Ohne eine solche
Regelung wird das LKEG nicht zu einer spürbaren Verbesserung der kommunalen
Finanzlage beitragen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Insgesamt ist ein kommunaler Altschuldenbestand in Höhe von ca. 42 Milliarden
Euro aufgelaufen. Die im LKEG zur Altschuldenentlastung geplanten
Finanzmittel entsprechen somit nur einem rund 3-prozentigem Bruchteil dieser Summe.
Insgesamt steht die geplante Kommunalentlastung damit in keinem Verhältnis zum
Ausmaß der kommunalen Finanzkrise. Der Bund hat den Kommunen in den
letzten Jahren immer mehr Aufgaben ohne eine auskömmliche Finanzierung
übertragen. Ein temporärer Finanzierungsbeitrag des Bundes auf dem bisher
vorgesehenen Niveau löst das bestehende Problem daher nicht ansatzweise.
Neben dem kritisierten LKEG-Gesetzentwurf bieten auch die bisherigen
Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kostenaufteilung bei den
Sozialgesetzen keinen Mehrwert. Forciert werden insbesondere Kürzungen im Sozialbereich
durch Bund und Länder, die die Schwächsten zuerst treffen würden. Mit dem hier
thematisierten vermeintliche „Entlastungsgesetz“, bürden Union und SPD dem
kommunalen Gemeinwesen weitere Einschnitte auf.
Die Bundesregierung muss jetzt sofort umsteuern, eine Kehrtwende einleiten und
den aktuellen Vorschlag zurückziehen. Sie sollte gemeinsam mit den Ländern
Mittel zur direkten Kommunalentlastung zur Verfügung stellen und diese nach
fairen Maßstäben verteilen. Der anteilige Ausgleich für kommunale Kosten von
Bundesgesetzen in der Zukunft ersetzt keine Lösung für die bestehenden hohen
finanziellen Lasten, die Städte und Gemeinden bereits jetzt durch Bundesgesetze
tragen. Das gilt sowohl für das hier thematisierte Gesetz als auch für die
politischen Einigungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem
Bundeskanzler vom 25. Juni 2026.
Nur mit grundlegenden Änderungen und einer Sofortunterstützung lässt sich das
schwankende Finanzierungssystem unserer Kommunen kurzfristig stabilisieren.
Gleichzeitig müssen dauerhafte Lösungen für die Kommunalfinanzen erarbeitet
werden. Wir brauchen einen echten Zukunftspakt, der diesen Namen auch
verdient. Dies kann nur durch eine grundlegende Neuordnung der Aufgaben- und
Einnahmeverteilung im Bundesstaat gelöst werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das LKEG zurückzunehmen und stattdessen einen auf umfassende und
sofortige Entlastung der Kommunen abzielenden Gesetzentwurf vorzulegen,
der
a) die Kommunalfinanzierung neu und verlässlich aufstellt; dafür wird es
dauerhaft und baldmöglichst eine andere Verteilung der
Umsatzsteuerpunkte brauchen; diese Finanzierung muss fair zulasten von Bund und
Ländern aufgeteilt werden, insbesondere unter Wahrung eines
Grundsatzes der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse; dabei gilt es
auch, die Konjunktursensibilität der bisherigen Kommunalfinanzierung
durch die starke Abhängigkeit von Gewerbesteuereinnahmen zu
reduzieren; eine gerechtere Steuerpolitik muss einen wesentlichen Beitrag
leisten, sämtliche staatlichen Ebenen verlässlich und den Aufgaben
angemessen zu finanzieren;
b) eine koordinierte Übernahme kommunaler Liquiditätskredite durch die
Länder vorsieht; daran muss sich auch der Bund in angemessener Höhe
beteiligen;
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
2. vollständig von kurzsichtigen, rücksichtlosen und rechtlich unsicheren
Sozialkürzungen abzusehen, wie sie die sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ bis jetzt vorläufig
überlegt, und stattdessen
3. eine paritätische Bund-Länder-Kommunen-Kommission einzusetzen, die
unter transparenten Bedingungen und Einbeziehung relevanter
Organisationen verbindliche Handlungsempfehlungen für eine faire Verteilung der
Finanzierungsverantwortung staatlicher Aufgaben erarbeitet; so soll ein
Zukunftspakt ausgearbeitet werden, der auf langfristige Entlastungen der
Kommunen ausgerichtet ist; Säulen eines solchen Pakts sollte das Senken von
bürokratischen Anforderungen sein (etwa durch schlankere und
automatisierbare Prüfungsabläufe bei der Eingliederungshilfe, durch
Experimentierklauseln für Kommunen, Vereinfachung der kommunalen Förderarchitektur
etc.), die Aufgabenverlagerungen durch Digitalisierung, Zentralisierung und
Bündelung von Verwaltungsvorgängen (sodass beispielsweise die KfZ-
Anmeldung und andere Leistungen regional zentralisiert werden) und eine
dynamische und passgenaue Finanzierung von sozialen Aufgaben (sodass mit
steigenden Ausgaben durch Inflation oder demographische Gründe
automatisch die kommunalen Mittel steigen).
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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