Schriftliche Frage 89 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihr Vorhaben, mit einem neuen Straftatbesta…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 89 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihr Vorhaben, mit einem neuen Straftatbesta…
Frage 89 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihr Vorhaben, mit einem neuen Straftatbestand für sogenanntes Catcalling künftig ggf. sogar Freiheitsstrafen auch für Verhaltensweisen wie „Hinterherpfeifen“ zu ermöglichen, die meines Erachtens allenfalls als ungehörig erscheinen, und ab wann konkret soll nach Auffassung der Bundesregierung die Strafbarkeit beginnen, wenn der Begriff „Catcalling“ als unbestimmter Sammelbegriff nach von Teilen der Gesellschaft vertretener Auffassung zum Beispiel bereits auf rein verbale Annäherungsversuche wie die Frage nach einer Mobilfunknummer oder auf ein Kompliment wie „schönes Kleid“ Anwendung finden kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. April 2026:
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag vereinbart zu prüfen, inwieweit der strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen erweitert werden kann (Zeile 2933 folgend). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt diese Prüfung derzeit vor.
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