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Schriftliche Frage 45 von Peter Bohnhof (AfD): Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung von Familienangehörigen in den Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaat…

dip / schriftliche_frage 17.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 45 von Peter Bohnhof (AfD): Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung von Familienangehörigen in den Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaat… Frage 45 (Peter Bohnhof, AfD): Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung von Familienangehörigen in den Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens nach Kenntnis der Bundesregierung auch für in Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch und türkisch)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. April 2026: Ein Sozialversicherungsabkommen findet auf Personen Anwendung, sofern sie unter dessen Geltungsbereich fallen. Weder das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei noch das mit Jugoslawien schließt Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit von der Anwendung aus.

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