Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mitversicherte Familienangehörige in EU- bzw. EWR-Staaten, der Schweiz, der Türkei, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und Tunesien
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Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mitversicherte Familienangehörige in EU- bzw. EWR-Staaten, der Schweiz, der Türkei, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und Tunesien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4560
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Carsten Becker, Alexis L.
Giersch, Nicole Hess, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann und der Fraktion der AfD
Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mitversicherte
Familienangehörige in EU- bzw. EWR-Staaten, der Schweiz, der Türkei, den
Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und Tunesien
Familienangehörige von in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten
können in EU- bzw. EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) oder
Abkommensstaaten mitversichert werden, wenn sie dauerhaft dort wohnen.
Voraussetzung ist, dass sie selbst nicht erwerbstätig sind und keine eigene
Rente beziehen.
Die Abrechnungen der Gesundheitsleistungen erfolgen in den in EU- bzw.
EWR-Staaten nach tatsächlicher Leistung mittels des EU-Formulars S1 (www.
krankenkassen.de/download/media/5182/S1_Informationen%20zum%20Vordr
uck%20S1 Prozent20und%20zu%20seiner%20Verwendung.pdf) direkt
zwischen der deutschen und der zuständigen Krankenkasse im Ausland. Für die
übrigen Abkommensstaaten gibt es pauschale Zahlungsvereinbarungen. In der
Türkei können auch Eltern anspruchsberechtigt sein, wenn sie nicht selbst
versichert sind, nicht berufstätig sind und über kein eigenes Einkommen oder
Eigentum verfügen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Belastung
der gesetzlichen Krankenkassen an die zuständigen Krankenkassen der
jeweiligen EU- bzw. EWR- sowie an Drittstaaten im Rahmen von
Sozialversicherungsabkommen (bitte jährlich seit 2010 nach Staat
aufschlüsseln)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenkassen pro mitversicherten
Familienangehörigen, der an die zuständigen Krankenkassen der
jeweiligen EU- bzw. EWR-Staaten oder als Sachleistungshilfe an die
Abkommensstaaten gezahlt wurde (bitte jährlich seit 2010 nach Staat
aufschlüsseln)?
3. In welchen Ländern erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Abrechnung ausschließlich pauschal, und welche Pauschalbeträge gelten
derzeit pro Familie oder Angehörigem (bitte jährlich seit 2010 nach Staat
aufschlüsseln)?
4. Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Pauschalen festgelegt und angepasst?
5. Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bei der
Koordination und Abrechnung von Gesundheitskosten von in EU- bzw. EWR-
Staaten oder in Abkommensstaaten lebenden mitversicherten
Familienangehörigen?
6. Wie viele Ausländer aus EU- bzw. EWR-Staaten oder Abkommensstaaten
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gesetzlich
krankenversichert (bitte jährlich seit 2010 nach Nationalität, pflichtversichert,
freiwillig versichert, mitversicherten Familienangehörigen in Deutschland
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Angehörige von in Deutschland gesetzlich krankenversicherten
Ausländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung in EU- bzw. EWR-
Staaten oder in Abkommensstaaten mitversichert (bitte jährlich seit 2010
nach Nationalität, Ehepartner, Kindern bis 18 Jahre, Kinder nbis 23 Jahre
ohne Einkommen, Kindern bis 25 Jahre in der Schul- oder
Berufsausbildung, ohne Altersgrenze wegen einer Schwerbehinderung, Eltern
aufschlüsseln)?
8. Welche Kontrollmechanismen (z. B. Existenzprüfungen,
Wohnsitzprüfungen oder Einkommensnachweise) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung angewendet, wie oft erfolgen Prüfungen, und welche lokalen
Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Kontrollen zuständig
(bitte nach Staat aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Mitversicherung von Familienangehörigen in EU- bzw. EWR-Staaten oder in
Abkommensstaaten abgelehnt (bitte jährlich seit 2010 nach Staat und
Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
10. Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer
Krankenversicherung ihres Herkunftslandes versichert (bitte jährlich seit
2010 nach Nationalität aufschlüsseln)?
11. Wie viele in Deutschland lebende Familienangehörigen von in EU- bzw.
EWR-Staaten oder in Abkommensstaaten krankenversicherten Personen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung über eine dortige
Familienversicherung in Deutschland krankenversichert (bitte jährlich seit 2010 nach
Nationalität, Ehepartner, Kindern, Eltern aufschlüsseln)?
Berlin, den 4. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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