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Sabotage, Spionage und Einschüchterungsversuche fremder Staaten gegen Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7074)

dip / drucksache 30.07.2026 · WP 21 · 21/7436 · Antwort · Original ↗

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Sabotage, Spionage und Einschüchterungsversuche fremder Staaten gegen Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7074) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7436 21. Wahlperiode 30.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Thomas Ladzinski, Kurt Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7074 – Sabotage, Spionage und Einschüchterungsversuche fremder Staaten gegen Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Sicherheitslage in Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Nachrichtendienste, Sicherheitsbehörden und europäische Partner warnen vor einer Zunahme hybrider Bedrohungen und sicherheitsgefährdender Aktivitäten fremder Staaten sowie ihnen zurechenbarer Akteure (www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/KRITIS-Gefahrenla gen/Hybride-Bedrohungen/hybride-bedrohungen_node.html). Hierzu zählen unter anderem Spionage, Sabotage, Desinformation, Cyberangriffe, Ausforschung Kritischer Infrastrukturen sowie mögliche Einschüchterungs- und Bedrohungshandlungen gegen Personen des öffentlichen Lebens, Journalisten, Vertreter der Verteidigungsindustrie und andere sicherheitsrelevante Akteure (www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-spionagea bwehr/vsb-spionageabwehr-node.html). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit staatliche oder staatlich gesteuerte Akteure versuchen, durch Ausspähung, Einflussnahme, Bedrohung, Sabotagevorbereitung oder sonstige verdeckte Maßnahmen politische Entscheidungsprozesse, wirtschaftliche Schlüsselbereiche, Kritische Infrastrukturen oder die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung über Erkenntnisse zu Bedrohungen, Einschüchterungen, Ausspähungen oder Sabotagevorbereitungen fremder Staaten gegen Journalisten, Vertreter von Industrie und Wirtschaft, Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, Kritische Infrastrukturen sowie sonstige exponierte Personen verfügt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministerium des Innern vom 30. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass die erbetenen Informationen zu den Fragen 1,4, 5, 8, 9 und 25b nicht – auch nicht in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können. Die erbetenen Informationen zielen auf den nachrichtendienstlichen Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes und können Rückschlüsse auf Arbeitsschwerpunkte, die Erkenntnislage und die konkrete Ausgestaltung der nachrichtendienstliche Verdachtsfallbearbeitung ermöglichen. Hierdurch könnten fremde Dienste zu einer Einschätzung der Kapazitäten der Spionageabwehr und ihren operativen Möglichkeiten gelangen. Somit könnte die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erheblich gefährdet werden. Eine Verschlusssachen (VS)‑Einstufung und Hinterlegung der angefragten Information in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der nachrichtendienstlichen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden, da eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis der Nachrichtendienste des Bundes nicht Rechnung tragen würde. Darüber hinaus wird auf die 2. Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 2. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass die in Frage 25a angefragten Informationen nicht – auch nicht in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zur Methodik und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Arbeitsschwerpunkte, Vorgehensweisen, Methoden und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ziehen könnten. Dies würde für die Nachrichtendienste des Bundes eine höchst folgenschwere Einschränkung der Informationsgewinnung bedeuten, wodurch der gesetzliche Auftrag nicht mehr erfüllt werden könnte. Damit drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland. Eine VS‑Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte wären geeignet, zusammen mit anderen Informationen die Fähigkeiten, Kapazitäten Arbeitsweisen aller Nachrichtendienste des Bundes so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten Spionage-, Sabotage-, Einschüchterungs-, Bedrohungs- oder Ausspähungshandlungen fremder Staaten oder staatlich gelenkter Akteure auf deutschem Hoheitsgebiet in den vergangenen fünf Jahren vor, und welche konkreten Vorfälle wurden hierbei durch Bundesbehörden erfasst (bitte nach Jahren, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw. Akteuren, Art der Vorfälle, betroffenen Zielen bzw. Personenkreisen sowie gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)? Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Bundesbehörden erfassen entsprechende Vorgänge, und in welchen Lagebildern, Datenbanken oder statistischen Kategorien werden diese geführt (vgl. Frage 1)?  3. Gibt es ein ressortübergreifendes Lagebild der Bundesregierung zu Sabotage, Spionage und Einschüchterungsversuchen fremder Staaten in Deutschland, wenn ja, seit wann, durch welche Stelle und in welcher Aktualisierungsfrequenz? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung und den zuständigen Bedarfsträgern liegen ressortübergreifende Lagebilder zu fragegegenständlichen Themen vor. Dazu gehört unter anderem der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht. Die Erfassung erfolgt durch die jeweils zuständigen Bundesbehörden in den im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnissen geführten Datenbanken, Lagebildern und statistischen Erfassungen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/995, vor allem unter Nummer 1 in der Vorbemerkung sowie auf die Fragen 6 und 7, 7a bis 7c.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten Bedrohungen, Einschüchterungen, Ausforschungen, Einflussnahmeversuchen oder Sabotagevorbereitungen fremder Staaten oder staatlich gelenkter Akteure gegen Vertreter deutscher Industrieunternehmen in den vergangenen fünf Jahren vor, und welche konkreten Vorfälle wurden hierbei durch Bundesbehörden erfasst (bitte nach Jahren, betroffenen Unternehmen bzw. Branchen, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw. Akteuren, Art der Vorfälle, betroffenen Personenkreisen sowie gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)? Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. In wie vielen Fällen waren Unternehmen oder Führungskräfte aus den Bereichen Energie, Logistik, Verkehr, Telekommunikation, Rüstung, Luft- und Raumfahrt, Drohnentechnologie, Robotik, IT-Sicherheit oder Kritische Infrastruktur betroffen? Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Welche Schutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge dieser Gefährdungslage für betroffene Personen der Verteidigungsindustrie ergriffen?  7. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Personenschutzmaßnahmen für Vertreter der Wirtschaft aufgrund mutmaßlicher ausländischer Bedrohungen angeordnet, angepasst oder empfohlen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft steht besonders im Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten und ist daher regelmäßig Adressat sowohl anlassgebundener als auch anlassunabhängiger Präventionsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dem folgend unterhält der Präventionsbereich des BfV intensive Kontakte und steht im engen Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft. Weiter wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 23 verwiesen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Polizeien der Länder, bei der Prüfung und Durchführung von Schutzmaßnahmen bei gefährdeten Personen.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu physischen Sabotagehandlungen oder Sabotagevorbereitungen gegen Unternehmen, Lieferketten oder Infrastruktur der deutschen Rüstungsindustrie vor, und welche konkreten Vorfälle wurden hierbei durch Bundesbehörden erfasst (bitte nach Jahren, betroffenen Unternehmen bzw. Branchen, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw. Akteuren, Art der Vorfälle, betroffenen Personenkreisen sowie gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)? Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Personen vor, die in Deutschland im Auftrag fremder Nachrichtendienste potenzielle Sabotageziele auskundschafteten oder entsprechende Informationen weitergaben? Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage, Vorbereitung von Sabotagehandlungen, Ausspähung sicherheitsrelevanter Einrichtungen oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendiensttätigkeit eingeleitet? Die Beantwortung der Fragen 10 bis 12 erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt insoweit das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung zurück. In den vergangenen fünf Jahren (Stichtag: 10. Juli 2026) hat der GBA im Zeitraum vom 10. Juli bis zum 31. Dezember 2021 sieben, im Jahr 2022 zwölf und im Jahr 2023 acht Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Hinsichtlich der Anzahl der vom GBA in den Jahren 2024 und 2025 eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5343 verwiesen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 10. Juli 2026 hat der GBA elf Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 11. In wie vielen Fällen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren mit Bezug zu anderen fremden Staaten eingeleitet (vgl. Frage 10)? 53 Verfahren der in der Antwort zu Frage 10 genannten 58 Ermittlungsverfahren werden oder wurden wegen Tatvorwürfen nach § 99 des Strafgesetzbuches geführt und weisen damit einen Bezug zu fremden Staaten auf. Eine weitergehende Beantwortung der Frage ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Die fragegegenständliche Information (Bezug zu einem fremden Staat) wird beim GBA statistisch nicht erfasst. Zur weitergehenden Beantwortung der Frage wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung aller in dem fragegegenständlichen Zeitraum in Betracht kommender Ermittlungsverfahren des GBA erforderlich, was die Ressourcen der betroffenen Abteilungen für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich beanspruchen und deren Ermittlungstätigkeit stark einschränken würde. 12. In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren zu Festnahmen, Anklagen oder Verurteilungen wegen geheimdienstlicher Tätigkeit, Spionage, Sabotage oder Sabotagevorbereitung im Auftrag fremder Staaten? Die Anzahl der jeweiligen Fälle im Sinne der Fragestellung stellt sich für den Zuständigkeitsbereich des GBA wie folgt dar. Jahr Festnahmen Anklagen Verurteilungen 2021 (ab 10.7.)  2 1 2 2022  5 4 4 2023  2 1 2 2024 11 5 1 2025  5 5 3 2026 (bis 10.7)  5 3 1 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Lowlevel Agents, angeworbenen Einzelpersonen, kriminellen Mittelsmännern oder digitalen Anwerbungen durch fremde Nachrichtendienste vor? Die russischen Nachrichten- und Sicherheitsdienste greifen für die Umsetzung von Sabotageaktionen häufig auf niedrigschwellig rekrutierte Low-Level- Agenten zurück, die im Auftrag russischer Stellen auch Spionage- und Propagandaaktivitäten ausführen. Low-Level-Agenten werden in der Regel über soziale Medien oder Messenger-Dienste angeworben und gesteuert und agieren zumeist aus finanziellen Beweggründen, aber auch aus einer ideologischen Motivation heraus. Iran nutzt seit einigen Jahren für Ausspähungsaktivitäten und zur Vorbereitung und Umsetzung staatsterroristischer Anschläge verstärkt Proxy-Strukturen und kriminelle Einzelpersonen. Es wird auf die weiteren Ausführungen im Verfassungsschutzbericht verwiesen. 14. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung soziale Medien, Messenger-Dienste, Darknet-Foren oder kriminelle Netzwerke bei der Anwerbung von Personen für Spionage- oder Sabotagehandlungen in Deutschland? Grundsätzlich haben Anwerbungen durch ausländische Nachrichtendienste über digitale Plattformen an Bedeutung gewonnen. Insbesondere verschlüsselte Messenger-Dienste spielen eine zentrale Rolle bei der Anwerbung, da sie fremden Nachrichtendiensten eine einfache und vergleichsweise sichere Möglichkeit bieten, geeignete Zielpersonen zu identifizieren und anzuwerben. Besonders häufig wird der Messenger Telegram genutzt. In verschiedenen Fällen von Sachbeschädigung oder Störung der öffentlichen Ordnung, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass es sich um Aktivitäten unter Einsatz von Low-Level-Agenten handelt, wurde bekannt, dass die Täterinnen bzw. Täter durch Messengerdienste angeworben worden sind oder die Steuerung bzw. Anleitung über diese erfolgte. Es ist daher davon auszugehen, dass Messengerdienste von erheblicher Bedeutung bei der Koordination und Organisation von Operationen unter Einsatz von nicht nachrichtendienstlichen Personal sind. 15. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Thinktanks oder Stiftungen Ziel ausländischer Einschüchterung, Ausforschung oder Einflussnahme? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Im Zielspektrum autoritärer Staaten gelangen vor allem von ihnen als Bedrohung wahrgenommene und als Gegner eingestufte Personen. Das betrifft insbesondere Personen, die über ihre oppositionellen Aktivitäten Außenwirkung oder sonstige Wirkmacht entfalten, was durch die fragegegenständlichen Einrichtungen regelmäßig gegeben ist. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Desinformationskampagnen vor, die gezielt deutsche Rüstungsunternehmen oder deren Führungspersonal diskreditieren sollen? Deutsche Rüstungsunternehmen und insbesondere Investitionen in neue Rüstungsprojekte durch die Bundesregierung sind Themen, die regelmäßig von Akteuren, die Informationsmanipulation betreiben, aufgegriffen werden. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Einflussoperationen vor, die gezielt Journalisten, Medienhäuser oder einzelne Publizisten in Deutschland durch gefälschte Webseiten, nachgeahmte Medienauftritte oder manipulierte Inhalte diskreditieren sollen? Mit der Doppelgänger-Kampagne und der Matyroschka-Kampagne sind der Bundesregierung mindestens zwei Kampagnen bekannt, die die fragegegenständliche Vorgehensweise nutzen, und manipulierte Inhalte zu verbreiten. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Einflussagenten fremder Staaten in Deutschland vor, insbesondere hinsichtlich ihrer Aktivität in Medien, Wissenschaft, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, politischen Parteien, Verbänden, sozialen Netzwerken und sonstigen gesellschaftlichen Strukturen? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass fremde Staaten versuchen, Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland zu nehmen. Dies geschieht beispielsweise über ausländische Desinformation, insbesondere in sozialen Medien, und ausländischen Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum. Darüber hinaus sind nachrichtendienstliche gesteuerte Aktivitäten anderer Staaten zur politischen Einflussnahme festzustellen. Diese zielen insbesondere darauf ab, verschleiert oder klandestin Einfluss auf politische Entscheidungs- und Funktionsträger auszuüben, das Vertrauen in demokratische Institution zu untergraben sowie die öffentliche Debatte und den politischen Meinungsbildungsprozess zu beeinflussen. Entsprechende Einflussoperationen können sich gegen verschiedene gesellschaftliche Bereiche richten, darunter auch die fragegegenständlichen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Ausführungen im aktuellen Verfassungsschutzbericht. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss solcher Einflussagenten fremder Staaten auf die öffentliche Meinungsbildung, auf politische Entscheidungsprozesse und sicherheitsrelevante Debatten in Deutschland? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass aus Sicht des geheimdienstlichen Gegners von einer Wirksamkeit auszugehen ist, da ansonsten mutmaßlich keine Ressourcen eingesetzt würden. Wie und in welchem Maße Informationsmanipulation die öffentliche Meinungsbildung, politische Entscheidungsprozesse oder sicherheitsrelevanten Debatten in Deutschland tatsächlich beeinflusst, kann nicht belastbar angegeben werden. Ungeachtet von einer konkreten Quantifizierung misst die Bundesregierung der Abwehr entsprechender Einflussaktivitäten hohe Bedeutung bei, da diese grundsätzlich geeignet sein können, die freie Meinungsbildung sowie politische und sicherheitsrelevante Debatten zu beeinflussen. 20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Einflussagenten fremder Staaten zu identifizieren, deren Tätigkeit zu unterbinden oder zu erschweren, und werden betroffene Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen oder Medienhäuser von staatlicher Seite informiert, wenn nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden eine Kompromittierung, Einflussnahme oder gezielte Unterwanderung vorliegt? Die Bundessicherheitsbehörden nutzen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Identifizierung und Aufklärung von Einflussagenten fremder Staaten. Zu den verschiedenen Maßnahmen des BfV gehört auch die Unterrichtung und Sensibilisierung betroffener Personen, Institutionen und Organisationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Ziel ausländischer Informationsmanipulation geworden sind oder werden könnten sowie die Beratung zu möglichen Gegenmaßnahmen. Unternehmen werden dabei im Bereich des präventiven Wirtschaftsschutz nach Maßgabe des § 16 BVerfSchG über Gefährdungen informiert. 21. Welche Schutz- und Beratungsangebote des Bundes bestehen derzeit für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gegen Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Einschüchterungsversuche? Der Schutz der deutschen Wirtschaft, einschließlich der Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, ist Teil des gesetzlichen Präventionsauftrags des BfV (entsprechend § 16 Absatz 1 BVerfSchG). Ziel ist es, Unternehmen durch Informationen und Sensibilisierung dabei zu unterstützen, sich effektiv und eigenverantwortlich gegen Gefährdungen durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Einschüchterungsversuche zu schützen. Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags ergreift des BfV grundsätzlich verschiedene Maßnahmen. Beispielsweise führt das BfV regelmäßig Sensibilisierung in Form von verschiedenen Austausch- und Vortragsformaten für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie durch. Ergänzt wird dieses Angebot durch zielgruppenspezifische Produkte. Zu diesen gehören die Informationsblätter zum Wirtschaftsschutz, die überblicksartige Themen von andauernder Relevanz beleuchten sowie die Sicherheitshinweise für die Wirtschaft, die Lage bezogen über branchenspezifische Kontaktkanäle herausgegeben werden. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 22a verwiesen. Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt der deutschen Wirtschaft im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität anlassbezogen sicherheits- und gegebenenfalls auch gefährdungsrelevante Lageinformationen zur Verfügung, um den Bedarfsträgern (hier: einzelne Unternehmen, Verbände und/oder Branchen) eigene Präventionsmaßnahmen und ein angemessenes Krisenmanagement zu ermöglichen. Eine statistische Erfassung zu der Anzahl der Unternehmen, die mit diesen Informations- bzw. Sensibilisierungsschreiben erreicht werden, erfolgt nicht. Neben diesen Sensibilisierungen, die auch Gefahren im Zusammenhang mit Spionage und Sabotage thematisieren, besteht ein beständiger Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Vertretern der Wirtschaft in unterschiedlichen Gremien und Formaten wie beispielsweise im Rahmen der Initiative Wirtschaftsschutz. Für die Annahme der Meldung konkreter sicherheitsrelevanter Vorfälle durch privatwirtschaftliche Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des BKA sind im Regelfall die örtlichen Polizeidienststellen oder das jeweilige Landeskriminalamt als erste Ansprechpartner zuständig. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2025 die Allianz für Cybersicherheit Expertenkreis „Informationssicherheit in der Rüstung“ gegründet und stellt hierüber einen kontinuierlichen Dialog mit den teilnehmenden Unternehmen sicher. Das BSI sowie die teilnehmenden Unternehmen bringen jeweils ihre Expertise ein. Ziel ist, voneinander zu lernen und Erfahrungen zu teilen (www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/Webs/ACS/DE/Netz werk-Formate/Veranstaltungen-und-Austausch/Expertenkreise/Ruestung/ruestu ng_node.html). Alle Maßnahmen und Aktivitäten des BSI im Rahmen der Allianz für Cybersicherheit, der UP‑KRITIS und weiteren Formaten (DAX40, Cybersicherheitsinitiativen, Zusammenarbeit mit Verbänden usw.) beziehen sich auf solche zur Erhöhung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus der betreffenden Organisationen, diese sind generisch zur Abwehr der oben genannten Fälle geeignet. Darüber hinaus unterstützt das BSI‑Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Rahmen seiner Mitarbeit in der Initiative Wirtschaftsschutz (https://wirtschaftsschutz.info/). 22. Wie viele Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA), den Militärischen Abschirmdienst MAD, die Bundespolizei oder andere Bundesbehörden im Zusammenhang mit Spionage- und Sabotagegefahren beraten? a) Wie viele Sicherheitsgespräche, Sensibilisierungen oder Warnhinweise wurden seither an Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie herausgegeben? Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt Eine weitere Beantwortung wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auflistung aller fragegegenständlichen Kontakte aller in der Frage genannten Behörden wäre bei dem erfragten Zeitraum der letzten fünf Jahre mit der Sichtung eines immensen Aktenbestandes verbunden. Eine inhaltliche Auswertung muss händisch vorgenommen werden. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen allein im Bereich der Spionageabwehr für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen. Selbst im Fall einer solchen Recherche, könnten nicht alle Fälle wiedergegeben werden. Alleine schon im Rahmen der allgemeinen partnerschaftlichen Zusammenarbeit und in Ausführung der gesetzlichen Aufgaben findet ein allgemeiner strategischer Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und Unternehmen statt. Zur Teilfrage der Sicherheitshinweise hat das BfV seit Juli 2021 die folgenden mit mittelbaren bzw. unmittelbaren Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie veröffentlicht: • Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 03/2022 vom 17. Mai 2022 zum Thema „Krieg in der Ukraine“. • Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 04/2022 vom 2. Dezember 2022 zum Thema „Schutz vor Sabotage“ • Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 01/2023 vom 30. Juni 2023 zum Thema „Spionage gegen den Verteidigungssektor“ • Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 01/2024 vom 26. Juli 2024 zum Thema „Schutz vor Sabotage (Nr. 2)“ • Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 01/2025 Form 11. Juli 2025 zum Thema „Konflikte im Nahen Osten“. b) Welche Meldewege bestehen für Unternehmen, Journalisten oder exponierte Einzelpersonen, die Einschüchterung, Ausforschung, Bedrohung oder Sabotagevorbereitung durch fremde Staaten vermuten? Neben den allgemeinen Erreichbarkeiten haben die Unternehmen die Möglichkeit sich über die E‑Mail-Adresse wirtschaftsschutz@bfv.bund.de mit Verdachtsfällen vertraulich an den Wirtschaftsschutz des BfV zu wenden. Die Adresse wird den Unternehmen über die Webseite des BfV sowie auf Veranstaltungen und Gesprächen bekannt gegeben. Für Personen, die vermuten von Transnationaler Repression betroffen zu sein, hat das BfV einen Hinweiskanal (Telefon, E‑Mail, Kontaktformular) eingerichtet. In akuten Bedrohungslagen können sich Betroffene darüber hinaus jederzeit an den polizeilichen Notruf wenden. Das BSI stellt über seine Webseite eine Meldeplattform mit Hilfen für Betroffene zur Verfügung, um IT‑Sicherheitsvorfälle zu melden: www.bsi.bund.de/DE/I T-Sicherheitsvorfall/Unternehmen/unternehmen_node.html. c) Hält die Bundesregierung die bestehenden Meldewege und Zuständigkeiten für ausreichend übersichtlich, insbesondere für mittelständische Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie? Die Möglichkeiten für die Meldung von Verdachtsfällen sind nach Auffassung der Bundesregierung übersichtlich, auch für mittelständische Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Initiative Wirtschaftsschutz und damit unter anderen Verbänden für mittelständische Unternehmen verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Erreichbarkeit und Meldewege weiter bekanntzumachen. Die Bundesregierung überprüft die bestehenden Meldewege und Zuständigkeiten fortlaufend im Rahmen ihrer fachlichen Aufgabenwahrnehmung. Dabei fließen insbesondere Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung sowie der regelmäßige Austausch mit den beteiligten Behörden und betroffenen Akteuren ein. Soweit sich Optimierungsbedarf ergibt, wird geprüft, ob und in welchem Umfang Anpassungen der bestehenden Verfahren erforderlich sind. 23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um Führungskräfte und sicherheitsrelevante Beschäftigte deutscher Unternehmen vor Ausspähung, Bedrohung und Einschüchterung durch fremde Staaten zu schützen, und plant die Bundesregierung eine eigene Statistik oder ein Lagebild zu Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Ausspähungshandlungen fremder Staaten gegen Journalisten, Industrievertreter und sonstige exponierte Personen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 21 verwiesen. Relevante Sachverhalte fließen in die in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Lagebilder ein. 24. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Landesbehörden, Landesämter für Verfassungsschutz und Landeskriminalämter bei der Abwehr solcher Bedrohungen? Die Behörden der Länder einschließlich Landesämter für Verfassungsschutz und der Landeskriminalämter haben aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik sowie ihrer Sicherheitsbehörden eine wichtige Rolle bzw. je nach Sachverhalt auch die originäre Zuständigkeit bei der Abwehr der in Rede stehenden Gefahren. Die Landeskriminalämter als Zentralstellen der Länder haben für das BKA eine wichtige Funktion im Rahmen des polizeilichen Nachrichtenaustauschs sowie als Ansprechpartner im Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr Hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid). Die Landesbehörden bringen sich gemäß ihres Auftrags intensiv ein und tragen damit zu einer erfolgreichen Spionage- und Sabotageabwehr bei. 25. Wie bewertet die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern, Unternehmen und betroffenen Einzelpersonen im Bereich Spionage- und Sabotageabwehr? Die Bundesregierung misst einem engen und vertrauensvollen Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern, Unternehmen und betroffenen Einzelpersonen eine hohe Bedeutung bei. So findet beispielsweise im Verfassungsschutzverbund ein enger und vertrauensvoller Austausch statt. Austauschplattformen wie das GAZ Hybrid oder das Nationale Cyberabwehrzentrum ermöglichen dabei einen raschen Informationsaustausch und die Koordinierung behördlicher Maßnahmen. Die Bundesregierung steht zu fragegegenständlichen Aspekten im kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten Akteuren und entwickelt die Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und Erfordernisse fortlaufend weiter. a) Wie viel Personal des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst, des Bundesnachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes befasst sich prozentual nur mit dem Bereich Spionage- und Sabotageabwehr? Es wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Haben fremde Geheimdienste oder Personen, die von ihnen beauftragt wurden, in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren Tötungsoperationen gegen Industrievertreter geplant bzw. vorbereitet (bitte nach Jahren, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw. Akteuren, Art der Vorfälle, betroffenen Zielen bzw. Personenkreisen sowie gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)? Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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