Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe (Antwort zu Drs. 21/4674)
Text
Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe (Antwort zu Drs. 21/4674)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5117
21. Wahlperiode 30.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Claudia Roth, Chantal Kopf,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4674 –
Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und
Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat mit der Annahme des Arbeitsprogramms
2026/2027 von Horizon Europe am 11. Dezember 2025 verbindliche
Regelungen beschlossen, die die Teilnahme in China ansässiger Einrichtungen in
mehreren Teilen des Programms einschränken oder ausschließen. Betroffen
sind insbesondere Fördermaßnahmen in den Clustern Gesundheit (Cluster 1),
Zivile Sicherheit und Gesellschaft (Cluster 3) sowie Digitalisierung, Industrie
und Weltraum (Cluster 4), in denen chinesische Einrichtungen nunmehr
grundsätzlich nicht mehr an Research and Innovation Actions bzw. vollständig
nicht mehr an Innovation Actions teilnehmen dürfen (https://ec.europa.eu/inf
o/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/wp-call/2026-2027/
wp-15-general-annexes_horizon-2026-2027_en.pdf). Darüber hinaus schließt
das Arbeitsprogramm Universitäten, die dem chinesischen Ministerium für
Industrie und Informationstechnologie (MIIT) unterstehen, vollständig von
sämtlichen Teilen des Programms aus. Ziele der Maßnahmen sind unter
anderem eine verbesserte Forschungssicherheit, der Schutz sensibler Technologien
und die Vermeidung unerwünschter Wissensabflüsse. Internationale
wissenschaftliche Kooperationen – auch mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in China – sind für die deutsche Forschungslandschaft von hoher
Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf globale Herausforderungen wie
Klimawandel, Energieversorgung, Gesundheit und technologische Transformation.
Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass Kooperationen mit
China ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wissenschaftlicher Offenheit,
wirtschaftlichen Abhängigkeiten und der systemischen Rivalität erfordern
(www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/International/Asiatisch-PazifischerRaum/
China/china_node.html). Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD für die Bundesregierung betont die Notwendigkeit des De-Risking in
Bezug auf China und verspricht die Stärkung der Forschungssicherheit durch
das Erstellen von Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen
Kontexten sowie die Verbesserung der Beratungsinfrastruktur (www.koalitionsvert
rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Damit
knüpft die aktuelle Bundesregierung in ihrer strategischen Ausrichtung
Deutschlands in Bezug auf China in kritischen Feldern wie Wissenschaft und
Forschung an die erste deutsche China-Strategie an, die im Jahr 2023 von der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vom 27. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorgängerregierung verabschiedet wurde (www.auswaertiges-amt.de/resourc
e/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-dat
a.pdf). Zu den in der Strategie benannten Herausforderungen gehören Risiken
des Diebstahls geistigen Eigentums, ein strukturell asymmetrischer Zugang zu
Forschungsdaten und Forschungsinfrastrukturen, die staatlich verankerte
Strategie der zivil-militärischen Fusion in China sowie der Einfluss der
Kommunistischen Partei auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Strategie
betont zugleich die Notwendigkeit des Aufbaus von Chinakompetenz, einer
kritischen Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten sowie einer besonderen
Eigenverantwortung der Wissenschaftsorganisationen. Vor diesem
Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller entscheidend, dass
Maßnahmen zur Forschungssicherheit, Spionageabwehr sowie der Einsatz für
Wissenschaftsfreiheit auf nationaler und europäischer Ebene eng abgestimmt
und miteinander verzahnt sind, um wirksam zu sein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst der Stärkung der Forschungssicherheit eine hohe
Bedeutung bei. Sie versteht diese als Voraussetzung für eine leistungsfähige,
international vernetzte und zugleich resiliente Forschungslandschaft.
Internationale wissenschaftliche Kooperationen bleiben für die Bewältigung
globaler Herausforderungen von zentraler Bedeutung. Dies schließt auch
Einrichtungen und Forschende in China ein. Gleichzeitig erfordern geopolitische
Entwicklungen, technologische Wettbewerbsdynamiken sowie
sicherheitsrelevante Risiken eine strategische, interessengeleitete und risikobewusste
Ausgestaltung dieser Kooperationen.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung einen Ansatz, der
wissenschaftliche Offenheit mit einem angemessenen Schutz sensibler Forschung
und Technologien verbindet (Leitgedanke: „so offen wie möglich, so geschützt
wie nötig“). Maßgeblich ist dabei die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD festgeschriebene chinapolitische Ausrichtung, im Umgang mit
China strategischer eigene Interessen zu wahren sowie auch die China-Strategie
der Bundesregierung (2023), welche weiter als handlungsleitender
Bezugsrahmen dient. Die Bundesregierung achtet dabei auf eine eng innerhalb der
Europäischen Union (EU) und mit anderen Partnern abgestimmte Chinapolitik.
Fokus der Bundesregierung ist primär die konsequente Umsetzung eines De-
Riskings und die Stärkung der eigenen Resilienz. Darüber hinaus wurden im
Dezember 2025 Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum
Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vereinbart.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der weiteren Ausgestaltung der
entsprechenden Maßnahmen. Ziel ist ein kohärenter, ressortübergreifender Ansatz,
der nationale und europäische Instrumente sinnvoll miteinander verzahnt und
zugleich die Eigenverantwortung der Wissenschaft stärkt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Arbeitsprogramm 2026/2027
verankerten Einschränkungen der Teilnahme chinesischer Einrichtungen
an einzelnen Clustern von Horizon Europe bzw. den vollständigen
Ausschluss bestimmter chinesischer Einrichtungen, und welche
Handlungsbedarfe leitet sie daraus für die Forschungspolitik in Deutschland ab?
Deutschland hat nach intensiver Befassung im Programmausschuss für das
spezifische Programm zur Durchführung von Horizont Europa (HEU) für die
Annahme des Arbeitsprogramms 2026–2027 und damit für die Einschränkung der
Teilnahme chinesischer Einrichtungen gestimmt.
Die Einschränkung ist durch den Schutz strategischer Interessen der EU
begründet.
2. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Beteiligung
deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen
Verbundprojekten?
Die Bundesregierung erwartet keine größeren Auswirkungen auf die
Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen
Verbundprojekten, weil diese Regulierung auf bestehende Einschränkungen
und eine intensive Diskussion auf EU-Ebene aufbaut. Zugleich bleiben
bilaterale und multilaterale Forschungskooperationen mit chinesischen Partnern in
zahlreichen Bereichen weiterhin möglich.
3. Wie hat sich die Zahl deutsch-chinesischer Forschungskooperationen in
sensiblen Bereichen seit 2016 entwickelt (bitte jährliche Zahlen
angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine zentralen statistischen Daten zur jährlichen
Zahl deutsch-chinesischer Forschungskooperationen in sensiblen Bereichen seit
dem Jahr 2016 vor. Kooperationen werden in der Regel weder national noch
international systematisch nach Sensitivitätskategorien erfasst.
4. Welche Auswirkungen auf bilaterale und multilaterale
Forschungskooperationen mit China erwartet die Bundesregierung infolge der neuen EU-
Regelungen?
Die Bundesregierung erwartet keine größeren Auswirkungen, weil diese
Regulierung auf bestehende Einschränkungen und intensive Diskussion auf EU-
Ebene aufbaut.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 19 verwiesen.
5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Programme und
Kooperationsformate der Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik, insbesondere des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt-Stiftung, in
der Zusammenarbeit mit China, und wie werden diese in die nationale
Umsetzung einbezogen?
Die Regelungen von HEU betreffen die Mittlerorganisationen in der nationalen
Förderung nicht unmittelbar, können jedoch indirekt über veränderte
Kooperationsmuster an den beteiligten Hochschulen Wirkung entfalten, auch im
Hinblick auf mögliche regionale Verschiebungen. In der nationalen
Programmgestaltung könnten diese Entwicklungen aufgegriffen und zugleich
Sicherheitsaspekte verstärkt berücksichtigt werden.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen zur Stärkung der
Forschungssicherheit und zur Reduzierung sicherheitsrelevanter Risiken
in der Zusammenarbeit mit China kohärent mit den Zielen der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der Wissenschaftsdiplomatie
umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt belastbarer
wissenschaftlicher Kommunikations- und Kooperationskanäle?
Aus Sicht der Bundesregierung dienen die Maßnahmen zur Stärkung der
Forschungssicherheit auch den Zielen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik sowie der Wissenschaftsdiplomatie, da nur unter angemessener
Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Risiken in sensiblen Bereichen der offene
wissenschaftliche Austausch sowie belastbare Kommunikations- und
Kooperationskanäle mit internationalen Partnern, auch in China, möglich sind. Hierzu steht die
Bundesregierung im engen Austausch innerhalb der relevanten Ressorts sowie
mit den Förder- und Mittlerorganisationen.
7. Nach welchen Maßgaben bewertet die Bundesregierung, ob Maßnahmen
zur Forschungssicherheit besser europäisch oder national geregelt
werden sollten?
Die Bundesregierung bewertet die geeignete Regelungsebene für Maßnahmen
zur Forschungssicherheit anhand des jeweiligen Regelungsgegenstands sowie
der jeweiligen Zuständigkeit. Maßnahmen mit grenzüberschreitender Wirkung
oder mit Bezug zu europäischen Förderprogrammen werden grundsätzlich auf
europäischer Ebene adressiert. Gleichzeitig bleiben nationale Regelungen
erforderlich, um spezifische Rahmenbedingungen der deutschen
Forschungslandschaft zu berücksichtigen. Ziel ist eine kohärente Verzahnung beider Ebenen.
8. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen
zum European Research Area Act (ERA Act) für rechtlich verbindliche
Mindeststandards bei der Prüfung von Forschungskooperationen ein, und
welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus für ihre Forschungspolitik
hierzulande ab?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Vorschlag zum ERA Act
im dritten Quartal des Jahres 2026 vorzulegen. Zu den geplanten
Regelungsbereichen stehen noch weiterführende und detaillierte Angaben der EU-
Kommission aus. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kommission
und den Mitgliedstaaten und bringt sich über die europäischen Gremien wie
dem ERA Forum und dem Ausschuss für den Europäischen Raum für
Forschung und Innovation sowie in bilateralen Gesprächen in die Vorbereitungen
ein. Zu den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene macht die
Bundesregierung keine Angaben.
Zugleich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/4839 verwiesen.
9. Wie gewichtet die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen
Wissenschaftsfreiheit und staatlichen Sicherheitsvorgaben im geplanten ERA
Act?
Nach Auffassung der Bundesregierung stehen Wissenschaftsfreiheit und die
Stärkung der Forschungssicherheit nicht im Widerspruch. Angesichts der
veränderten geopolitischen Lage ist es vielmehr erforderlich, Forschungssicherheit
in Deutschland und Europa systematisch zu stärken. Forschungssicherheit ist
nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um Forschungskooperationen
abzusichern, die Offenheit des Wissenschaftssystems zu bewahren und
langfristig zu erhalten. In der Hightech Agenda Deutschland gehört
Forschungssicherheit daher zu einem Hebel.
Zu den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene äußert sich die
Bundesregierung nicht.
Zugleich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/4839 verwiesen.
10. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, die Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär nicht als ständiges
Mitglied in den Nationalen Sicherheitsrat aufzunehmen?
Die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrats als Kabinettausschuss wurde
vom Kabinett am 27. August 2025 beschlossen. Der Nationale Sicherheitsrat
befasst sich mit übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit
unter besonderer Beachtung der inneren, äußeren, wirtschaftlichen und
digitalen Sicherheit sowie der zivilen und militärischen Verteidigung. Der Einbezug
aller von den Beratungsgegenständen fachlich betroffenen Mitglieder der
Bundesregierung ist durch § 2 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Nationalen Sicherheitsrates sichergestellt: Wenn die Beratungsgegenstände den
Geschäftsbereich von Mitgliedern der Bundesregierung berühren, die nicht
Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats sind, werden diese zu den
entsprechenden Sitzungsanteilen hinzugezogen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Wissenschaftsrats, ein Strategisches Dialogforum beim Nationalen Sicherheitsrat
einzurichten, um Forschung und langfristige Bedarfe ressortübergreifend
abzugleichen?
Die Bundesregierung hat die Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Kenntnis
genommen. Der Nationale Sicherheitsrat ist ein ständiger Kabinettausschuss
der Bundesregierung und fungiert als Entscheidungs- und
Konsultationsgremium auf politisch-strategischer Ebene zu Angelegenheiten der nationalen
Sicherheit. Dies kann Forschung umfassen, sofern hierbei übergreifende
Angelegenheiten der nationalen Sicherheit berührt sind. Bestehende
Ressortzuständigkeiten im Bereich der Forschung sind davon unbenommen.
12. Wie wird bei der im Aufbau befindlichen Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit gewährleistet, dass diese optimal mit den geplanten
Einrichtungen wie dem „European Centre of Expertise on Research
Security“ sowie der „Due Diligence Platform“ auf EU-Ebene für diesen
Bereich zusammenarbeitet?
Die Bundesregierung wird bei der laufenden Konzeption der Nationalen
Plattform für Forschungssicherheit auf eine entsprechende Anschlussfähigkeit an
bestehende und geplante europäische Strukturen achten. Dies umfasst
insbesondere den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die
Berücksichtigung europäischer Entwicklungen bei der Ausgestaltung nationaler
Unterstützungsangebote. Ziel ist es, Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen
zu vermeiden. Die Bundesregierung steht im Austausch mit der Kommission
und den EU-Mitgliedstaaten zu Fragen der Forschungssicherheit. Die
Bundesregierung begrüßt den von der EU Kommission veröffentlichten Research
Security Monitor aus dem Jahr 2025, der eine bessere Informationsgrundlage für
die Abstimmungen forschungssicherheitspolitischer Initiativen und
Maßnahmen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten schafft.
13. Inwieweit plant die Bundesregierung, die von der Europäischen
Kommission im Rahmen von Horizon Europe vorgenommenen
Risikoeinstufungen, Ausschlusskriterien und institutionellen Beschränkungen
systematisch in die Arbeit der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit
einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe nationaler
Fördermittel?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Plant die Bundesregierung, die dem MIIT unterstellten Universitäten (die
„Seven Sons of National Defence“) analog den europäischen Regelungen
auch von nationalen Förderungen auszuschließen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Ausgestaltung von Förderbedingungen erfolgt im Einklang mit dem
Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und den jeweiligen rechtlichen und
förderpolitischen Rahmenbedingungen. Dabei werden Aspekte der
Forschungssicherheit berücksichtigt. Eine pauschale Übertragung europäischer
Ausschlussregelungen auf nationale Förderprogramme erfolgt dabei nicht. Vielmehr
verfolgt die Bundesregierung einen risikobasierten Ansatz, der den jeweiligen
Einzelfall sowie wissenschafts- und forschungspolitische Erwägungen
berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Über welche weiteren ressort- und länderübergreifenden Mechanismen
verfügt die Bundesregierung zur Bewertung sicherheitsrelevanter
Risiken bei internationalen Forschungskooperationen, und inwiefern sind
hier die Wissenschaftsorganisationen und ggf. weitere Akteure beteiligt?
Die Sicherheitsbehörden sowie relevante Auslandsvertretungen des
Auswärtigen Amts tragen im Verbund dazu bei, sicherheitsrelevante Risiken in Bezug
auf aktuelle bzw. zukünftige Forschungsaktivitäten anderer Länder aufzuzeigen
und die Bundesregierung dazu selbständig oder auf Anfrage in geeigneter Form
zu informieren.
16. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie viele CSC-
Stipendiat*innen und CSC-Stipendiaten (CSC = China Scholarship Council)
und andere chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich
aktuell in deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen
aufhalten, und wenn ja, in welchen Bereichen (bitte nach Bereichen
aufgliedern)?
17. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Interesse
der chinesischen Regierung bzw. den CSC-Stipendiatinnen und CSC-
Stipendiaten an Forschungsthemen und der Sicherheitsrelevanz dieser
Themen?
18. Warum wird nicht auf Reziprozität der Systeme bestanden, sodass
künftig vermieden wird, dass Deutschland wie bisher Stipendien der
chinesischen Regierung unbegrenzt ermöglicht, während deutsche
Stipendiatinnen und Stipendiaten oder Forschende nicht die gleichen umfangreichen
Zugänge in China erhalten?
Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen zentralen Statistiken zur Zahl
der China Scholarship Councils (CSC)-Stipendiatinnen/Stipendiaten und
anderer chinesischer Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler an deutschen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie zu deren fachlicher Zuordnung vor.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
und das Auswärtige Amt (AA) unterstützen die deutsche Wissenschaft zu
chinaspezifischen Fragen der Forschungssicherheit. Es haben u. a. auch
vertrauliche Austausch- und Informationsveranstaltungen zu CSC-Stipendien,
Exportkontrolle und personenbezogenen Prüfungen stattgefunden. Zusätzlich stellt
das BMFTR der deutschen Wissenschaftslandschaft hierzu Informations- und
Beratungsangebote bereit, u. a. über das Kompetenzzentrum für internationale
Wissenschaftskooperationen (KIWi) des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD). Zugleich erfolgen Einladungen und Auswahlentscheidungen
für Stipendiaten und Gastwissenschaftler grundsätzlich in der Verantwortung
der jeweiligen aufnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Diese entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie über die Ausgestaltung
entsprechender Auswahl- und Informationsprozesse. Die Bundesregierung setzt sich
für faire und ausgewogene Rahmenbedingungen in der internationalen
wissenschaftlichen Zusammenarbeit ein. Entscheidungen über Studien- und
Forschungsaufenthalte in Deutschland erfolgen im Rahmen der geltenden
rechtlichen Bestimmungen sowie der Autonomie der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. Die Bundesregierung hat sich mit der China-Strategie zum Ziel
der Reziprozität auch in der Wissenschafts- und Forschungszusammenarbeit
bekannt (China-Strategie der Bundesregierung, 2023, S. 30). Sie steht hierzu
im Austausch mit den relevanten Akteuren und begrüßt, dass aufnehmende
deutsche Einrichtungen sich für ebenjene Reziprozität des Austauschs einsetzen
und stärker risikoabwägende Entscheidungen treffen.
Des Weiteren wird auf den Verfassungsschutzbericht 2024 (S. 318) verwiesen.
19. Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung entscheidend für
die Risikobewertung wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen
Einrichtungen?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten bei der Risikobewertung
wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen insbesondere die Art der
Einrichtung sowie des Forschungsthemas und -ziels, mögliche Dual-Use-
Potenziale, mögliche wirtschaftliche Verwertungspotenziale, institutionelle
Herkunft, Verbindungen und Verflechtungen beteiligter Personen, die Art der
Finanzierung und potenzielle zukünftige Abhängigkeiten berücksichtigt
werden. Maßgeblich sind die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und
insbesondere die jeweilige institutionelle, rechtliche, forschungsethische und
strategische Verantwortung der beteiligten deutschen Einrichtungen im Rahmen
ihrer internationalen Kooperationen.
20. Warum stellt die Bundesregierung nicht bei jeder Einladung von CSC-
Stipendiatinnen und CSC-Stipendiaten (oder anderen chinesischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) sensibilisierende Informationen
zu den damit verbundenen Risiken zur Verfügung, um die Forschenden
beim Auswahlprozess von (chinesischen) Stipendiaten und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu unterstützen?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) trägt mit seiner Präventionsarbeit
dazu bei, dass sich Wirtschaft, Wissenschaft sowie Politik und Verwaltung
besser gegen Ausforschung, illegalen Wissens- und Technologietransfer, Sabotage
sowie Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus schützen können. Das
BfV als Single Point of Contact u. a. für die Wissenschaft aktualisiert
fortlaufend seine zielgruppenspezifischen Informationen (beispielsweisezum Thema
PreEmployment-Screening, Bedrohung durch Innentäter etc.) und stellt diese
auf seiner Internetpräsenz sowie auf Sensibilisierungsveranstaltungen zur
Verfügung. Beispielhaft kann hier insbesondere die Publikation „Spionage in
Wissenschaft und Forschung“ angeführt werden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 16 bis 18 verwiesen.
21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
bilateralen Forschungszusammenarbeit zwischen deutschen und
chinesischen Unternehmen, und wie bewertet sie die Gefahr von
Industriespionage und unerwünschtem Abfluss wissenschaftlicher Ergebnisse?
Die Bundesregierung sieht die Gefahr von Industriespionage und
unerwünschtem Abfluss wissenschaftlich-technologischer Erkenntnisse im Zuge
unternehmerischer Forschungskooperation mit chinesischen Firmen. Aus diesem Grund
gibt es u. a. die Initiative Wirtschaftsschutz als Zusammenschluss von
Sicherheitsbehörden mit Spitzenwirtschafts- und Sicherheitsverbänden. Das Thema
Forschungssicherheit ist auch im Rahmen der Europäischen
Wirtschaftssicherheitsstrategie und auch in der China-Strategie der Bundesregierung prominent
platziert.
Im Übrigen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2024 (S. 318) und auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
sicherheitsrelevante Vorfälle oder Technologietransfer-Risiken im Zusammenhang mit
Forschungskooperationen mit China vor?
Die Antwort zu Frage 22 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache
(VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
Informationen zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung relevante
Abhängigkeiten von chinesischen Forschungsinfrastrukturen oder Datenressourcen
sowie eingeschränkte Zugänge für ausländische Forschende zu solchen
Infrastrukturen, und welche nationalen und europäischen Maßnahmen
verfolgt die Bundesregierung, um solche Abhängigkeiten zu reduzieren?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, einseitige Abhängigkeiten zu
reduzieren, insbesondere durch den Ausbau nationaler und europäischer
Forschungsinfrastrukturen und Datenräume, die Förderung offener und standardisierter
Datenpraktiken, die Intensivierung europäischer Kooperationen sowie die
Diversifizierung internationaler Partnerschaften. Vor dem Hintergrund der
wachsenden Bedeutung der Verfügbarkeit wissenschaftlicher Datenbestände setzt die
Bundesregierung auf ein abgestimmtes europäisches Vorgehen und arbeitet
hierzu eng mit ihren Partnern zusammen.
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Wissenschaftsfreiheit
in China ein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für
bestehende oder zukünftige Forschungskooperationen?
Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass wissenschaftliche Tätigkeit
unter deutlich anderen politischen und institutionellen Rahmenbedingungen
erfolgt als in Deutschland und Europa; die Wissenschaftsfreiheit ist in China
unter diesen Bedingungen eingeschränkt. Für internationale
Forschungskooperationen ist daher eine strategische und interessengeleitete Abwägung
erforderlich, die neben wissenschaftlichen Chancen auch bestehende bzw. mögliche
Risiken berücksichtigt. Kooperationen können weiterhin in geeigneten Bereichen
stattfinden, sofern die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten
und Aspekte der Forschungssicherheit berücksichtigt werden. Unter anderem
setzt die chinesische Politik der zivil-militärischen Fusion bilateraler
Zusammenarbeit Grenzen.
25. Was meinte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär in dem Interview
mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Februar 2026, als
sie von einem „gemeinsamen Regelwerk“ sprach, das sie ihren
chinesischen Amtskollegen angeboten habe (www.faz.net/aktuell/feuilleton/deb
atten/dorothee-baer-ueber-die-wachsenden-risiken-fuer-die-wissenschaft-
110836015.html)?
26. Wer war an der Erarbeitung und der strategischen Konzeption dieses
„gemeinsamen Regelwerks“ beteiligt?
27. Welche Ressortabstimmungen gab es innerhalb der Bundesregierung zu
diesem „gemeinsamen Regelwerk“ mit der Volksrepublik China?
28. Wie ist die Reaktion des chinesischen Amtskollegen auf diesen
Vorschlag ausgefallen, und liegt der Bundesforschungsministerin eine
Begründung für die Ablehnung eines „gemeinsamen Regelwerks“ vor?
Die Fragen 25 bis 28 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMFTR steht im laufenden Austausch mit dem Ministerium für
Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China zu aktuellen Themen der
Wissenschaftskooperation zwischen beiden Ländern. Teil dieser Gespräche ist auch
der Rechtsrahmen für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
China sowie der Austausch zu möglichen Maßnahmen, um die Bedingungen
vor Ort in China zu verbessern. Die Verhandlungen mit dem Ministerium für
Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China dauern an. Die
Gespräche über den möglichen Inhalt einer solchen Erklärung stellen einen
Verhandlungsprozess dar, sodass bei einzelnen Fragen naturgemäß auch inhaltliche
Differenzen zutage treten können. Wie in solchen Fällen üblich, findet als Teil des
Gesamtvorgangs auch eine Abstimmung mit den anderen Ressorts statt.
29. Welche Mechanismen bestehen, um deutsche sowie in Deutschland
tätige chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor politischer
Einflussnahme, transnationaler Repression oder vor Einschränkungen
ihrer wissenschaftlichen Freiheit im Zusammenhang mit Kooperationen
mit chinesischen Einrichtungen zu schützen, und wie sind diese
Mechanismen ressortübergreifend abgestimmt?
Die Bundesregierung misst dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit und der
persönlichen Sicherheit von Forschenden hohe Bedeutung bei. Alle
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland genießen den Schutz der
verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit sowie der allgemeinen
rechtsstaatlichen Schutzmechanismen. Hinweise auf mögliche Formen politischer
Einflussnahme, transnationaler Repression oder Einschränkungen
wissenschaftlicher Freiheit werden von den zuständigen Behörden geprüft. Die
Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und relevanten Ressorts, um Risiken zu adressieren und geeignete
Unterstützungs- und Beratungsangebote bereitzustellen.
30. Wie viele laufende Projekte deutscher Einrichtungen mit chinesischen
Partnerorganisationen bestehen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Horizon-Europe-Clustern, die vom Ausschluss betroffen
sind?
31. Welche dieser Kooperationen betreffen nach Kenntnis der
Bundesregierung als sensibel eingestufte Forschungsbereiche?
Die Fragen 30 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Arbeitsprogramm 2026–2027 findet nicht rückwirkend Anwendung auf
bereits laufende Projekte, sondern enthält Regelungen für die kommenden
Ausschreibungen in den Programmjahren 2026–2027. Es gibt deshalb keine
laufenden Projekte, die vom Ausschluss betroffen sind.
32. Welche national geförderten deutsch-chinesischen Forschungsprojekte
bestehen aktuell in Bereichen mit potenziellen Dual-Use-Risiken, und
nach welchen verbindlichen Kriterien der Bundesregierung sind diese
Bereiche als sensibel eingestuft?
Der Bundesregierung liegt keine vollständige Übersicht über alle aktuell
laufenden national geförderten deutsch-chinesischen Forschungsprojekte in
Bereichen mit potenziellen Dual-Use-Risiken vor. Grundsätzlich erfolgt die
Bewertung möglicher Risiken nicht pauschal nach Ländern, sondern im Einzelfall im
Rahmen der jeweiligen Förderverfahren und unter Berücksichtigung der
geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Maßgebliche Kriterien können
insbesondere mögliche Dual-Use-Potenziale, wirtschaftliche Verwertungsperspektiven,
exportkontrollrechtliche Vorgaben sowie Aspekte der Forschungs- und
Technologiesicherheit sein.
33. Welche Bundesressorts fördern derzeit Programme,
Mobilitätsmaßnahmen oder strukturelle Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen?
Ressort Programme, Mobilitätsmaßnahmen oder strukturelle Kooperationen mit chinesischen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
AA Es findet keine direkte Förderung von Programmen durch das AA statt. AA fördert insgesamt
22 Projekte mit chinesischen Partnern durch Programme des DAAD.
BMFTR Chinesisch-Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (CDHAW) an der Tongji-
Universität in Shanghai
BMFTR Richtlinie zur Förderung von deutsch-chinesischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen
Resistenzen (bis zum Jahr 2025, noch Auslaufarbeiten).
BMFTR Richtlinie zur Förderung der Deutsch-Chinesischen Zusammenarbeit in der Meeresforschung
im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und
Forschung und des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres-
und Polarforschung für Nachhaltigkeit“
BMZ „exceed – Hochschulexzellenz in der Entwicklungszusammenarbeit (exceed 11.2), Social Work
and Strengthening NGOs in Development Cooperation to Treat Drug Addiction, Shanghai Mental
Health Centre
BMVg Das BMVg fördert einen einmal jährlich stattfindenden allgemeinen Austausch zwischen
akademischen Personal der Führungsakademie der Bundeswehr, der Helmut-Schmidt-Universität/
Universität der Bundeswehr Hamburg und der National Defence University der VRChina.
34. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Risiken (z. B.
haushaltsrechtliche Rückforderungsrisiken, zivil- oder strafrechtliche Risiken
sowie dienstrechtliche Konsequenzen) für Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, wenn in Projekten mit Beteiligung chinesischer
Einrichtungen Vorgaben zur Teilnahme- und Förderfähigkeit nach Horizon
Europe nicht eingehalten werden?
Die Regelungen des Arbeitsprogramms 2026–2027 betreffen künftige
Ausschreibungen und keine laufenden Fördermaßnahmen, es erfolgt keine
rückwirkende Anpassung der Beteiligungsregeln in laufenden Verbundvorhaben
aufgrund der Änderungen im Arbeitsprogramm für die Jahre 2026–2027. Im
Rahmen der Antragstellung und damit vor Beginn der Verbundvorhaben prüft die
EU-Kommission die Teilnahme- und Förderfähigkeit der Teilnehmer und
Zuwendungsempfänger, so dass nicht teilnahmeberechtigte Einrichtungen von
vornherein ausgeschlossen werden.
35. Wie viele deutsche Forschungseinrichtungen und Hochschulen hat die
Bundesregierung im Rahmen der sogenannten China-Orientierung
seitens des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) durch Information, Sensibilisierung oder juristische
Erstberatung unterstützt, und hat sich dieses Verfahren aus Sicht der
Bundesregierung bewährt?
Die China-Orientierung des BMFTR wurde im Jahr 2020 etabliert und umfasst
verschiedene Veranstaltungsreihen für Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsministerien der Länder sowie die sog. Juristische
Erstberatung. Zusätzlich wurde eine MINT-Workshopreihe für Nachwuchsforschende
durchgeführt. Ziel ist es, zu den komplexen Herausforderungen in der
Kooperation mit China und für ein risikobewusstes Vorgehen zu sensibilisieren und
Handlungsempfehlungen zu geben. Seit dem Jahr 2020 wurden bislang mehr
als 80 Veranstaltungen dazu durchgeführt. Direkt konnten damit über 6 000
Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
Wissenschaftsorganisationen erreicht werden.
36. Mit welchen konkreten Förderinstrumenten, strukturellen Maßnahmen
und Koordinierungsmechanismen unterstützt die Bundesregierung
Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau von
Chinakompetenz, wie in der China-Strategie von 2023 vorgesehen?
Die Bundesregierung hat folgende Förderprogramme zum Auf- und Ausbau
von Chinakompetenz gestartet:
– Das BMFTR fördert seit Herbst des Jahres 2025 Vorhaben in der
Förderrichtlinie Chinesisch Spracherwerb. Ziel ist es, den Zweitspracherwerb des
Chinesischen besser zu verstehen und das Lernen und Lehren der Sprache
in deutschen Bildungskontexten zu verbessern, um damit längerfristig die
Anzahl der Personen mit guten bis sehr guten Chinesisch-Kenntnissen in
Deutschland zu erhöhen.
– Das BMFTR fördert diverse Vorhaben in der Förderrichtlinie Moderne
Chinaforschung II, ebenfalls seit Herbst des Jahres 2025. Ziel dieser Förderung
ist die Forschung zu aktuellen politischen, wissenschaftlichen sowie
gesellschaftlichen Entwicklungen in China, die hohe Relevanz für Deutschland
und Europa haben. Dieser Richtlinie vorausgegangen war die
Förderrichtlinie Moderne Chinaforschung I, die in den Jahren 2021 bis 2024
unterschiedliche Vorhaben gefördert hat.
– Seit dem Jahr 2022 fördert das BMFTR in der Förderrichtlinie Regio-China
Vorhaben und ein Begleitprojekt. Ziel ist eine Verbreitung und Vertiefung
der China-Kompetenz in der deutschen Wissenschaftslandschaft,
institutionenübergreifend in einer Region.
– Darüber hinaus fördert das BMFTR weitere Einzelprojekte, die sich mit
dem Ausbau von ChinaKompetenz befassen wie den „China Technology
Observatory (CTO, MERICS), Decoding China, die China-Schulakademie
und das Bildungsnetzwerk China.
– Das AA fördert seit dem Jahr 2024 das Mercator Institute for China Studies
(MERICS) über eine institutionelle Förderung.
37. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der China-
Strategie von 2023 den aktuellen Stand des Auf- und Ausbaus von
Chinakompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen?
Die Bundesregierung bewertet den aktuellen Auf- und Ausbau von China-
Kompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen als breit aufgestellt. Insbesondere der Aufbau von 11 Regio-
Chinaprojekten als regionale China-Kompetenz-Knotenpunkte haben diese
Entwicklung beschleunigt und auch die Verwaltung in den Blick genommen. Zahlreiche
Veranstaltungen und Weiterbildungen zu unterschiedlichen Themen finden
regelmäßig statt, u. a. die China-Kompetenztagung des BMFTR am 21. Januar
2026. Darüber hinaus haben die China-Orientierungsveranstaltungen,
Präsenzmaßnahmen in den Bundesländern, eine MINT-Workshopreihe und viele
weitere Veranstaltungen die China-Kompetenz bundesweit erhöht.
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verschärfung der
Sicherheitsregeln nicht zu einem generellen Rückzug aus der Chinaforschung
führt, wodurch langfristig notwendige Chinakompetenz verloren ginge?
In den China-Orientierungsveranstaltungen des BMFTR werden zu
spezifischen Herausforderungen in der Zusammenarbeit Handlungsempfehlungen
vorgestellt, so dass Wege für ein resilientes Entscheiden und eine
Risikominimierung in der Kooperation aufgezeigt werden können.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
39. Welche nationalen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur
Stärkung von Forschungssicherheit und zum Schutz kritischer Technologien
in internationalen Kooperationen, und mit welchen finanziellen Mitteln
sind diese Maßnahmen im Bundeshaushalt hinterlegt?
Derzeit wird die Feinkonzeptionierung der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit vorbereitet, die auch den Schutz kritischer Technologien in
internationalen Kooperationen zum Ziel hat. Da die Konzeptionierung noch
nicht abgeschlossen ist, können zum geplanten Mitteleinsatz derzeit keine
Angaben gemacht werden.
Die Sicherheitsbehörden tragen im Verbund dazu bei, die Bundesregierung über
Erkenntnisse, die die Forschungssicherheit oder den Schutz kritischer
Technologien durch ausländische Kräfte/Staaten gefährden in geeigneter Form zu
sensibilisieren und zu unterrichten.
40. Sieht die Bundesregierung bei Kooperationen mit Partnern in anderen
Staaten grundsätzliche Risiken im Hinblick auf Technologie- und
Wissensabfluss, Dual-Use-Problematiken sowie Spionageabwehr, die eine
stärkere Kontrolle erforderlich machen, und wenn ja, bei welchen
Staaten besteht aus Sicht der Bundesregierung besonderer Handlungs- oder
Aufmerksamkeitsbedarf?
Internationale Wissenschaftskooperation ist eine wesentliche Grundlage für
exzellente Wissenschaft und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts
Deutschland. Risiken im Hinblick auf Technologie- und Wissensabfluss, Dual-
Use-Problematiken sowie Spionageabwehr hängen jeweils von der
einzelfallabhängigen Konstellation aus Faktoren wie Partnerinstitution, Forschungsbereich
und Anwendungsbezug ab.
Zu diesen Faktoren befindet sich die Bundesregierung im engen Austausch mit
Wertepartnern und prüft risikoabhängig und fortlaufend das Erfordernis
weiterer Maßnahmen. Ziel bleibt es, sicherheitsrelevante Risiken angemessen zu
begrenzen, um die Offenheit des Wissenschaftssystems zu wahren.
Im Detail sind darüber hinaus Gegenstand der genannten Frage solche
Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren.
Weitere Teile der Antwort zu Frage 40 sind eingestuft. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG
besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten
würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen
und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der
Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu.
Dies könnte empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung
entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS –
Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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