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Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe (Antwort zu Drs. 21/4674)

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · 21/5117 · Antwort · Original ↗

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Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe (Antwort zu Drs. 21/4674) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5117 21. Wahlperiode 30.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Claudia Roth, Chantal Kopf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4674 – Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat mit der Annahme des Arbeitsprogramms 2026/2027 von Horizon Europe am 11. Dezember 2025 verbindliche Regelungen beschlossen, die die Teilnahme in China ansässiger Einrichtungen in mehreren Teilen des Programms einschränken oder ausschließen. Betroffen sind insbesondere Fördermaßnahmen in den Clustern Gesundheit (Cluster 1), Zivile Sicherheit und Gesellschaft (Cluster 3) sowie Digitalisierung, Industrie und Weltraum (Cluster 4), in denen chinesische Einrichtungen nunmehr grundsätzlich nicht mehr an Research and Innovation Actions bzw. vollständig nicht mehr an Innovation Actions teilnehmen dürfen (https://ec.europa.eu/inf o/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/wp-call/2026-2027/ wp-15-general-annexes_horizon-2026-2027_en.pdf). Darüber hinaus schließt das Arbeitsprogramm Universitäten, die dem chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) unterstehen, vollständig von sämtlichen Teilen des Programms aus. Ziele der Maßnahmen sind unter anderem eine verbesserte Forschungssicherheit, der Schutz sensibler Technologien und die Vermeidung unerwünschter Wissensabflüsse. Internationale wissenschaftliche Kooperationen – auch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in China – sind für die deutsche Forschungslandschaft von hoher Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung, Gesundheit und technologische Transformation. Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass Kooperationen mit China ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wissenschaftlicher Offenheit, wirtschaftlichen Abhängigkeiten und der systemischen Rivalität erfordern (www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/International/Asiatisch-PazifischerRaum/ China/china_node.html). Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung betont die Notwendigkeit des De-Risking in Bezug auf China und verspricht die Stärkung der Forschungssicherheit durch das Erstellen von Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen Kontexten sowie die Verbesserung der Beratungsinfrastruktur (www.koalitionsvert rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Damit knüpft die aktuelle Bundesregierung in ihrer strategischen Ausrichtung Deutschlands in Bezug auf China in kritischen Feldern wie Wissenschaft und Forschung an die erste deutsche China-Strategie an, die im Jahr 2023 von der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 27. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorgängerregierung verabschiedet wurde (www.auswaertiges-amt.de/resourc e/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-dat a.pdf). Zu den in der Strategie benannten Herausforderungen gehören Risiken des Diebstahls geistigen Eigentums, ein strukturell asymmetrischer Zugang zu Forschungsdaten und Forschungsinfrastrukturen, die staatlich verankerte Strategie der zivil-militärischen Fusion in China sowie der Einfluss der Kommunistischen Partei auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Strategie betont zugleich die Notwendigkeit des Aufbaus von Chinakompetenz, einer kritischen Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten sowie einer besonderen Eigenverantwortung der Wissenschaftsorganisationen. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller entscheidend, dass Maßnahmen zur Forschungssicherheit, Spionageabwehr sowie der Einsatz für Wissenschaftsfreiheit auf nationaler und europäischer Ebene eng abgestimmt und miteinander verzahnt sind, um wirksam zu sein. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung misst der Stärkung der Forschungssicherheit eine hohe Bedeutung bei. Sie versteht diese als Voraussetzung für eine leistungsfähige, international vernetzte und zugleich resiliente Forschungslandschaft. Internationale wissenschaftliche Kooperationen bleiben für die Bewältigung globaler Herausforderungen von zentraler Bedeutung. Dies schließt auch Einrichtungen und Forschende in China ein. Gleichzeitig erfordern geopolitische Entwicklungen, technologische Wettbewerbsdynamiken sowie sicherheitsrelevante Risiken eine strategische, interessengeleitete und risikobewusste Ausgestaltung dieser Kooperationen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung einen Ansatz, der wissenschaftliche Offenheit mit einem angemessenen Schutz sensibler Forschung und Technologien verbindet (Leitgedanke: „so offen wie möglich, so geschützt wie nötig“). Maßgeblich ist dabei die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebene chinapolitische Ausrichtung, im Umgang mit China strategischer eigene Interessen zu wahren sowie auch die China-Strategie der Bundesregierung (2023), welche weiter als handlungsleitender Bezugsrahmen dient. Die Bundesregierung achtet dabei auf eine eng innerhalb der Europäischen Union (EU) und mit anderen Partnern abgestimmte Chinapolitik. Fokus der Bundesregierung ist primär die konsequente Umsetzung eines De- Riskings und die Stärkung der eigenen Resilienz. Darüber hinaus wurden im Dezember 2025 Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vereinbart. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der weiteren Ausgestaltung der entsprechenden Maßnahmen. Ziel ist ein kohärenter, ressortübergreifender Ansatz, der nationale und europäische Instrumente sinnvoll miteinander verzahnt und zugleich die Eigenverantwortung der Wissenschaft stärkt.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Arbeitsprogramm 2026/2027 verankerten Einschränkungen der Teilnahme chinesischer Einrichtungen an einzelnen Clustern von Horizon Europe bzw. den vollständigen Ausschluss bestimmter chinesischer Einrichtungen, und welche Handlungsbedarfe leitet sie daraus für die Forschungspolitik in Deutschland ab? Deutschland hat nach intensiver Befassung im Programmausschuss für das spezifische Programm zur Durchführung von Horizont Europa (HEU) für die Annahme des Arbeitsprogramms 2026–2027 und damit für die Einschränkung der Teilnahme chinesischer Einrichtungen gestimmt. Die Einschränkung ist durch den Schutz strategischer Interessen der EU begründet.  2. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen Verbundprojekten? Die Bundesregierung erwartet keine größeren Auswirkungen auf die Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen Verbundprojekten, weil diese Regulierung auf bestehende Einschränkungen und eine intensive Diskussion auf EU-Ebene aufbaut. Zugleich bleiben bilaterale und multilaterale Forschungskooperationen mit chinesischen Partnern in zahlreichen Bereichen weiterhin möglich.  3. Wie hat sich die Zahl deutsch-chinesischer Forschungskooperationen in sensiblen Bereichen seit 2016 entwickelt (bitte jährliche Zahlen angeben)? Der Bundesregierung liegen keine zentralen statistischen Daten zur jährlichen Zahl deutsch-chinesischer Forschungskooperationen in sensiblen Bereichen seit dem Jahr 2016 vor. Kooperationen werden in der Regel weder national noch international systematisch nach Sensitivitätskategorien erfasst.  4. Welche Auswirkungen auf bilaterale und multilaterale Forschungskooperationen mit China erwartet die Bundesregierung infolge der neuen EU- Regelungen? Die Bundesregierung erwartet keine größeren Auswirkungen, weil diese Regulierung auf bestehende Einschränkungen und intensive Diskussion auf EU- Ebene aufbaut. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 19 verwiesen.  5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Programme und Kooperationsformate der Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, insbesondere des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt-Stiftung, in der Zusammenarbeit mit China, und wie werden diese in die nationale Umsetzung einbezogen? Die Regelungen von HEU betreffen die Mittlerorganisationen in der nationalen Förderung nicht unmittelbar, können jedoch indirekt über veränderte Kooperationsmuster an den beteiligten Hochschulen Wirkung entfalten, auch im Hinblick auf mögliche regionale Verschiebungen. In der nationalen Programmgestaltung könnten diese Entwicklungen aufgegriffen und zugleich Sicherheitsaspekte verstärkt berücksichtigt werden.  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen zur Stärkung der Forschungssicherheit und zur Reduzierung sicherheitsrelevanter Risiken in der Zusammenarbeit mit China kohärent mit den Zielen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der Wissenschaftsdiplomatie umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt belastbarer wissenschaftlicher Kommunikations- und Kooperationskanäle? Aus Sicht der Bundesregierung dienen die Maßnahmen zur Stärkung der Forschungssicherheit auch den Zielen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der Wissenschaftsdiplomatie, da nur unter angemessener Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Risiken in sensiblen Bereichen der offene wissenschaftliche Austausch sowie belastbare Kommunikations- und Kooperationskanäle mit internationalen Partnern, auch in China, möglich sind. Hierzu steht die Bundesregierung im engen Austausch innerhalb der relevanten Ressorts sowie mit den Förder- und Mittlerorganisationen.  7. Nach welchen Maßgaben bewertet die Bundesregierung, ob Maßnahmen zur Forschungssicherheit besser europäisch oder national geregelt werden sollten? Die Bundesregierung bewertet die geeignete Regelungsebene für Maßnahmen zur Forschungssicherheit anhand des jeweiligen Regelungsgegenstands sowie der jeweiligen Zuständigkeit. Maßnahmen mit grenzüberschreitender Wirkung oder mit Bezug zu europäischen Förderprogrammen werden grundsätzlich auf europäischer Ebene adressiert. Gleichzeitig bleiben nationale Regelungen erforderlich, um spezifische Rahmenbedingungen der deutschen Forschungslandschaft zu berücksichtigen. Ziel ist eine kohärente Verzahnung beider Ebenen.  8. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum European Research Area Act (ERA Act) für rechtlich verbindliche Mindeststandards bei der Prüfung von Forschungskooperationen ein, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus für ihre Forschungspolitik hierzulande ab? Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Vorschlag zum ERA Act im dritten Quartal des Jahres 2026 vorzulegen. Zu den geplanten Regelungsbereichen stehen noch weiterführende und detaillierte Angaben der EU- Kommission aus. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kommission und den Mitgliedstaaten und bringt sich über die europäischen Gremien wie dem ERA Forum und dem Ausschuss für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation sowie in bilateralen Gesprächen in die Vorbereitungen ein. Zu den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene macht die Bundesregierung keine Angaben. Zugleich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4839 verwiesen.  9. Wie gewichtet die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und staatlichen Sicherheitsvorgaben im geplanten ERA Act? Nach Auffassung der Bundesregierung stehen Wissenschaftsfreiheit und die Stärkung der Forschungssicherheit nicht im Widerspruch. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage ist es vielmehr erforderlich, Forschungssicherheit in Deutschland und Europa systematisch zu stärken. Forschungssicherheit ist nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um Forschungskooperationen abzusichern, die Offenheit des Wissenschaftssystems zu bewahren und langfristig zu erhalten. In der Hightech Agenda Deutschland gehört Forschungssicherheit daher zu einem Hebel. Zu den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene äußert sich die Bundesregierung nicht. Zugleich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4839 verwiesen. 10. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär nicht als ständiges Mitglied in den Nationalen Sicherheitsrat aufzunehmen? Die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrats als Kabinettausschuss wurde vom Kabinett am 27. August 2025 beschlossen. Der Nationale Sicherheitsrat befasst sich mit übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit unter besonderer Beachtung der inneren, äußeren, wirtschaftlichen und digitalen Sicherheit sowie der zivilen und militärischen Verteidigung. Der Einbezug aller von den Beratungsgegenständen fachlich betroffenen Mitglieder der Bundesregierung ist durch § 2 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates sichergestellt: Wenn die Beratungsgegenstände den Geschäftsbereich von Mitgliedern der Bundesregierung berühren, die nicht Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats sind, werden diese zu den entsprechenden Sitzungsanteilen hinzugezogen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftsrats, ein Strategisches Dialogforum beim Nationalen Sicherheitsrat einzurichten, um Forschung und langfristige Bedarfe ressortübergreifend abzugleichen? Die Bundesregierung hat die Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Kenntnis genommen. Der Nationale Sicherheitsrat ist ein ständiger Kabinettausschuss der Bundesregierung und fungiert als Entscheidungs- und Konsultationsgremium auf politisch-strategischer Ebene zu Angelegenheiten der nationalen Sicherheit. Dies kann Forschung umfassen, sofern hierbei übergreifende Angelegenheiten der nationalen Sicherheit berührt sind. Bestehende Ressortzuständigkeiten im Bereich der Forschung sind davon unbenommen. 12. Wie wird bei der im Aufbau befindlichen Nationalen Plattform für Forschungssicherheit gewährleistet, dass diese optimal mit den geplanten Einrichtungen wie dem „European Centre of Expertise on Research Security“ sowie der „Due Diligence Platform“ auf EU-Ebene für diesen Bereich zusammenarbeitet? Die Bundesregierung wird bei der laufenden Konzeption der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit auf eine entsprechende Anschlussfähigkeit an bestehende und geplante europäische Strukturen achten. Dies umfasst insbesondere den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die Berücksichtigung europäischer Entwicklungen bei der Ausgestaltung nationaler Unterstützungsangebote. Ziel ist es, Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Bundesregierung steht im Austausch mit der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zu Fragen der Forschungssicherheit. Die Bundesregierung begrüßt den von der EU Kommission veröffentlichten Research Security Monitor aus dem Jahr 2025, der eine bessere Informationsgrundlage für die Abstimmungen forschungssicherheitspolitischer Initiativen und Maßnahmen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten schafft. 13. Inwieweit plant die Bundesregierung, die von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon Europe vorgenommenen Risikoeinstufungen, Ausschlusskriterien und institutionellen Beschränkungen systematisch in die Arbeit der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe nationaler Fördermittel? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Plant die Bundesregierung, die dem MIIT unterstellten Universitäten (die „Seven Sons of National Defence“) analog den europäischen Regelungen auch von nationalen Förderungen auszuschließen, und wenn nein, warum nicht? Die Ausgestaltung von Förderbedingungen erfolgt im Einklang mit dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und den jeweiligen rechtlichen und förderpolitischen Rahmenbedingungen. Dabei werden Aspekte der Forschungssicherheit berücksichtigt. Eine pauschale Übertragung europäischer Ausschlussregelungen auf nationale Förderprogramme erfolgt dabei nicht. Vielmehr verfolgt die Bundesregierung einen risikobasierten Ansatz, der den jeweiligen Einzelfall sowie wissenschafts- und forschungspolitische Erwägungen berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Über welche weiteren ressort- und länderübergreifenden Mechanismen verfügt die Bundesregierung zur Bewertung sicherheitsrelevanter Risiken bei internationalen Forschungskooperationen, und inwiefern sind hier die Wissenschaftsorganisationen und ggf. weitere Akteure beteiligt? Die Sicherheitsbehörden sowie relevante Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts tragen im Verbund dazu bei, sicherheitsrelevante Risiken in Bezug auf aktuelle bzw. zukünftige Forschungsaktivitäten anderer Länder aufzuzeigen und die Bundesregierung dazu selbständig oder auf Anfrage in geeigneter Form zu informieren. 16. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie viele CSC- Stipendiat*innen und CSC-Stipendiaten (CSC = China Scholarship Council) und andere chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich aktuell in deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen aufhalten, und wenn ja, in welchen Bereichen (bitte nach Bereichen aufgliedern)? 17. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Interesse der chinesischen Regierung bzw. den CSC-Stipendiatinnen und CSC- Stipendiaten an Forschungsthemen und der Sicherheitsrelevanz dieser Themen? 18. Warum wird nicht auf Reziprozität der Systeme bestanden, sodass künftig vermieden wird, dass Deutschland wie bisher Stipendien der chinesischen Regierung unbegrenzt ermöglicht, während deutsche Stipendiatinnen und Stipendiaten oder Forschende nicht die gleichen umfangreichen Zugänge in China erhalten? Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine vollständigen zentralen Statistiken zur Zahl der China Scholarship Councils (CSC)-Stipendiatinnen/Stipendiaten und anderer chinesischer Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie zu deren fachlicher Zuordnung vor. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Auswärtige Amt (AA) unterstützen die deutsche Wissenschaft zu chinaspezifischen Fragen der Forschungssicherheit. Es haben u. a. auch vertrauliche Austausch- und Informationsveranstaltungen zu CSC-Stipendien, Exportkontrolle und personenbezogenen Prüfungen stattgefunden. Zusätzlich stellt das BMFTR der deutschen Wissenschaftslandschaft hierzu Informations- und Beratungsangebote bereit, u. a. über das Kompetenzzentrum für internationale Wissenschaftskooperationen (KIWi) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Zugleich erfolgen Einladungen und Auswahlentscheidungen für Stipendiaten und Gastwissenschaftler grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen aufnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie über die Ausgestaltung entsprechender Auswahl- und Informationsprozesse. Die Bundesregierung setzt sich für faire und ausgewogene Rahmenbedingungen in der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit ein. Entscheidungen über Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland erfolgen im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie der Autonomie der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Bundesregierung hat sich mit der China-Strategie zum Ziel der Reziprozität auch in der Wissenschafts- und Forschungszusammenarbeit bekannt (China-Strategie der Bundesregierung, 2023, S. 30). Sie steht hierzu im Austausch mit den relevanten Akteuren und begrüßt, dass aufnehmende deutsche Einrichtungen sich für ebenjene Reziprozität des Austauschs einsetzen und stärker risikoabwägende Entscheidungen treffen. Des Weiteren wird auf den Verfassungsschutzbericht 2024 (S. 318) verwiesen. 19. Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung entscheidend für die Risikobewertung wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen? Aus Sicht der Bundesregierung sollten bei der Risikobewertung wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen insbesondere die Art der Einrichtung sowie des Forschungsthemas und -ziels, mögliche Dual-Use- Potenziale, mögliche wirtschaftliche Verwertungspotenziale, institutionelle Herkunft, Verbindungen und Verflechtungen beteiligter Personen, die Art der Finanzierung und potenzielle zukünftige Abhängigkeiten berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die jeweilige institutionelle, rechtliche, forschungsethische und strategische Verantwortung der beteiligten deutschen Einrichtungen im Rahmen ihrer internationalen Kooperationen. 20. Warum stellt die Bundesregierung nicht bei jeder Einladung von CSC- Stipendiatinnen und CSC-Stipendiaten (oder anderen chinesischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) sensibilisierende Informationen zu den damit verbundenen Risiken zur Verfügung, um die Forschenden beim Auswahlprozess von (chinesischen) Stipendiaten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu unterstützen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) trägt mit seiner Präventionsarbeit dazu bei, dass sich Wirtschaft, Wissenschaft sowie Politik und Verwaltung besser gegen Ausforschung, illegalen Wissens- und Technologietransfer, Sabotage sowie Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus schützen können. Das BfV als Single Point of Contact u. a. für die Wissenschaft aktualisiert fortlaufend seine zielgruppenspezifischen Informationen (beispielsweisezum Thema PreEmployment-Screening, Bedrohung durch Innentäter etc.) und stellt diese auf seiner Internetpräsenz sowie auf Sensibilisierungsveranstaltungen zur Verfügung. Beispielhaft kann hier insbesondere die Publikation „Spionage in Wissenschaft und Forschung“ angeführt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 16 bis 18 verwiesen. 21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der bilateralen Forschungszusammenarbeit zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen, und wie bewertet sie die Gefahr von Industriespionage und unerwünschtem Abfluss wissenschaftlicher Ergebnisse? Die Bundesregierung sieht die Gefahr von Industriespionage und unerwünschtem Abfluss wissenschaftlich-technologischer Erkenntnisse im Zuge unternehmerischer Forschungskooperation mit chinesischen Firmen. Aus diesem Grund gibt es u. a. die Initiative Wirtschaftsschutz als Zusammenschluss von Sicherheitsbehörden mit Spitzenwirtschafts- und Sicherheitsverbänden. Das Thema Forschungssicherheit ist auch im Rahmen der Europäischen Wirtschaftssicherheitsstrategie und auch in der China-Strategie der Bundesregierung prominent platziert. Im Übrigen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2024 (S. 318) und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über sicherheitsrelevante Vorfälle oder Technologietransfer-Risiken im Zusammenhang mit Forschungskooperationen mit China vor? Die Antwort zu Frage 22 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik * Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung relevante Abhängigkeiten von chinesischen Forschungsinfrastrukturen oder Datenressourcen sowie eingeschränkte Zugänge für ausländische Forschende zu solchen Infrastrukturen, und welche nationalen und europäischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um solche Abhängigkeiten zu reduzieren? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren, insbesondere durch den Ausbau nationaler und europäischer Forschungsinfrastrukturen und Datenräume, die Förderung offener und standardisierter Datenpraktiken, die Intensivierung europäischer Kooperationen sowie die Diversifizierung internationaler Partnerschaften. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Verfügbarkeit wissenschaftlicher Datenbestände setzt die Bundesregierung auf ein abgestimmtes europäisches Vorgehen und arbeitet hierzu eng mit ihren Partnern zusammen. 24. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Wissenschaftsfreiheit in China ein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für bestehende oder zukünftige Forschungskooperationen? Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass wissenschaftliche Tätigkeit unter deutlich anderen politischen und institutionellen Rahmenbedingungen erfolgt als in Deutschland und Europa; die Wissenschaftsfreiheit ist in China unter diesen Bedingungen eingeschränkt. Für internationale Forschungskooperationen ist daher eine strategische und interessengeleitete Abwägung erforderlich, die neben wissenschaftlichen Chancen auch bestehende bzw. mögliche Risiken berücksichtigt. Kooperationen können weiterhin in geeigneten Bereichen stattfinden, sofern die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten und Aspekte der Forschungssicherheit berücksichtigt werden. Unter anderem setzt die chinesische Politik der zivil-militärischen Fusion bilateraler Zusammenarbeit Grenzen. 25. Was meinte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär in dem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Februar 2026, als sie von einem „gemeinsamen Regelwerk“ sprach, das sie ihren chinesischen Amtskollegen angeboten habe (www.faz.net/aktuell/feuilleton/deb atten/dorothee-baer-ueber-die-wachsenden-risiken-fuer-die-wissenschaft- 110836015.html)? 26. Wer war an der Erarbeitung und der strategischen Konzeption dieses „gemeinsamen Regelwerks“ beteiligt? 27. Welche Ressortabstimmungen gab es innerhalb der Bundesregierung zu diesem „gemeinsamen Regelwerk“ mit der Volksrepublik China? 28. Wie ist die Reaktion des chinesischen Amtskollegen auf diesen Vorschlag ausgefallen, und liegt der Bundesforschungsministerin eine Begründung für die Ablehnung eines „gemeinsamen Regelwerks“ vor? Die Fragen 25 bis 28 werden im Zusammenhang beantwortet. Das BMFTR steht im laufenden Austausch mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China zu aktuellen Themen der Wissenschaftskooperation zwischen beiden Ländern. Teil dieser Gespräche ist auch der Rechtsrahmen für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in China sowie der Austausch zu möglichen Maßnahmen, um die Bedingungen vor Ort in China zu verbessern. Die Verhandlungen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China dauern an. Die Gespräche über den möglichen Inhalt einer solchen Erklärung stellen einen Verhandlungsprozess dar, sodass bei einzelnen Fragen naturgemäß auch inhaltliche Differenzen zutage treten können. Wie in solchen Fällen üblich, findet als Teil des Gesamtvorgangs auch eine Abstimmung mit den anderen Ressorts statt. 29. Welche Mechanismen bestehen, um deutsche sowie in Deutschland tätige chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor politischer Einflussnahme, transnationaler Repression oder vor Einschränkungen ihrer wissenschaftlichen Freiheit im Zusammenhang mit Kooperationen mit chinesischen Einrichtungen zu schützen, und wie sind diese Mechanismen ressortübergreifend abgestimmt? Die Bundesregierung misst dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit und der persönlichen Sicherheit von Forschenden hohe Bedeutung bei. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland genießen den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit sowie der allgemeinen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen. Hinweise auf mögliche Formen politischer Einflussnahme, transnationaler Repression oder Einschränkungen wissenschaftlicher Freiheit werden von den zuständigen Behörden geprüft. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und relevanten Ressorts, um Risiken zu adressieren und geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote bereitzustellen. 30. Wie viele laufende Projekte deutscher Einrichtungen mit chinesischen Partnerorganisationen bestehen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Horizon-Europe-Clustern, die vom Ausschluss betroffen sind? 31. Welche dieser Kooperationen betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung als sensibel eingestufte Forschungsbereiche? Die Fragen 30 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Arbeitsprogramm 2026–2027 findet nicht rückwirkend Anwendung auf bereits laufende Projekte, sondern enthält Regelungen für die kommenden Ausschreibungen in den Programmjahren 2026–2027. Es gibt deshalb keine laufenden Projekte, die vom Ausschluss betroffen sind. 32. Welche national geförderten deutsch-chinesischen Forschungsprojekte bestehen aktuell in Bereichen mit potenziellen Dual-Use-Risiken, und nach welchen verbindlichen Kriterien der Bundesregierung sind diese Bereiche als sensibel eingestuft? Der Bundesregierung liegt keine vollständige Übersicht über alle aktuell laufenden national geförderten deutsch-chinesischen Forschungsprojekte in Bereichen mit potenziellen Dual-Use-Risiken vor. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung möglicher Risiken nicht pauschal nach Ländern, sondern im Einzelfall im Rahmen der jeweiligen Förderverfahren und unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Maßgebliche Kriterien können insbesondere mögliche Dual-Use-Potenziale, wirtschaftliche Verwertungsperspektiven, exportkontrollrechtliche Vorgaben sowie Aspekte der Forschungs- und Technologiesicherheit sein. 33. Welche Bundesressorts fördern derzeit Programme, Mobilitätsmaßnahmen oder strukturelle Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen? Ressort Programme, Mobilitätsmaßnahmen oder strukturelle Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen AA Es findet keine direkte Förderung von Programmen durch das AA statt. AA fördert insgesamt 22 Projekte mit chinesischen Partnern durch Programme des DAAD. BMFTR Chinesisch-Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (CDHAW) an der Tongji- Universität in Shanghai BMFTR Richtlinie zur Förderung von deutsch-chinesischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen (bis zum Jahr 2025, noch Auslaufarbeiten). BMFTR Richtlinie zur Förderung der Deutsch-Chinesischen Zusammenarbeit in der Meeresforschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ BMZ „exceed – Hochschulexzellenz in der Entwicklungszusammenarbeit (exceed 11.2), Social Work and Strengthening NGOs in Development Cooperation to Treat Drug Addiction, Shanghai Mental Health Centre BMVg Das BMVg fördert einen einmal jährlich stattfindenden allgemeinen Austausch zwischen akademischen Personal der Führungsakademie der Bundeswehr, der Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr Hamburg und der National Defence University der VRChina. 34. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Risiken (z. B. haushaltsrechtliche Rückforderungsrisiken, zivil- oder strafrechtliche Risiken sowie dienstrechtliche Konsequenzen) für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn in Projekten mit Beteiligung chinesischer Einrichtungen Vorgaben zur Teilnahme- und Förderfähigkeit nach Horizon Europe nicht eingehalten werden? Die Regelungen des Arbeitsprogramms 2026–2027 betreffen künftige Ausschreibungen und keine laufenden Fördermaßnahmen, es erfolgt keine rückwirkende Anpassung der Beteiligungsregeln in laufenden Verbundvorhaben aufgrund der Änderungen im Arbeitsprogramm für die Jahre 2026–2027. Im Rahmen der Antragstellung und damit vor Beginn der Verbundvorhaben prüft die EU-Kommission die Teilnahme- und Förderfähigkeit der Teilnehmer und Zuwendungsempfänger, so dass nicht teilnahmeberechtigte Einrichtungen von vornherein ausgeschlossen werden. 35. Wie viele deutsche Forschungseinrichtungen und Hochschulen hat die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten China-Orientierung seitens des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) durch Information, Sensibilisierung oder juristische Erstberatung unterstützt, und hat sich dieses Verfahren aus Sicht der Bundesregierung bewährt? Die China-Orientierung des BMFTR wurde im Jahr 2020 etabliert und umfasst verschiedene Veranstaltungsreihen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsministerien der Länder sowie die sog. Juristische Erstberatung. Zusätzlich wurde eine MINT-Workshopreihe für Nachwuchsforschende durchgeführt. Ziel ist es, zu den komplexen Herausforderungen in der Kooperation mit China und für ein risikobewusstes Vorgehen zu sensibilisieren und Handlungsempfehlungen zu geben. Seit dem Jahr 2020 wurden bislang mehr als 80 Veranstaltungen dazu durchgeführt. Direkt konnten damit über 6 000 Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen erreicht werden. 36. Mit welchen konkreten Förderinstrumenten, strukturellen Maßnahmen und Koordinierungsmechanismen unterstützt die Bundesregierung Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau von Chinakompetenz, wie in der China-Strategie von 2023 vorgesehen? Die Bundesregierung hat folgende Förderprogramme zum Auf- und Ausbau von Chinakompetenz gestartet: – Das BMFTR fördert seit Herbst des Jahres 2025 Vorhaben in der Förderrichtlinie Chinesisch Spracherwerb. Ziel ist es, den Zweitspracherwerb des Chinesischen besser zu verstehen und das Lernen und Lehren der Sprache in deutschen Bildungskontexten zu verbessern, um damit längerfristig die Anzahl der Personen mit guten bis sehr guten Chinesisch-Kenntnissen in Deutschland zu erhöhen. – Das BMFTR fördert diverse Vorhaben in der Förderrichtlinie Moderne Chinaforschung II, ebenfalls seit Herbst des Jahres 2025. Ziel dieser Förderung ist die Forschung zu aktuellen politischen, wissenschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen in China, die hohe Relevanz für Deutschland und Europa haben. Dieser Richtlinie vorausgegangen war die Förderrichtlinie Moderne Chinaforschung I, die in den Jahren 2021 bis 2024 unterschiedliche Vorhaben gefördert hat. – Seit dem Jahr 2022 fördert das BMFTR in der Förderrichtlinie Regio-China Vorhaben und ein Begleitprojekt. Ziel ist eine Verbreitung und Vertiefung der China-Kompetenz in der deutschen Wissenschaftslandschaft, institutionenübergreifend in einer Region. – Darüber hinaus fördert das BMFTR weitere Einzelprojekte, die sich mit dem Ausbau von ChinaKompetenz befassen wie den „China Technology Observatory (CTO, MERICS), Decoding China, die China-Schulakademie und das Bildungsnetzwerk China. – Das AA fördert seit dem Jahr 2024 das Mercator Institute for China Studies (MERICS) über eine institutionelle Förderung. 37. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der China- Strategie von 2023 den aktuellen Stand des Auf- und Ausbaus von Chinakompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Die Bundesregierung bewertet den aktuellen Auf- und Ausbau von China- Kompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als breit aufgestellt. Insbesondere der Aufbau von 11 Regio- Chinaprojekten als regionale China-Kompetenz-Knotenpunkte haben diese Entwicklung beschleunigt und auch die Verwaltung in den Blick genommen. Zahlreiche Veranstaltungen und Weiterbildungen zu unterschiedlichen Themen finden regelmäßig statt, u. a. die China-Kompetenztagung des BMFTR am 21. Januar 2026. Darüber hinaus haben die China-Orientierungsveranstaltungen, Präsenzmaßnahmen in den Bundesländern, eine MINT-Workshopreihe und viele weitere Veranstaltungen die China-Kompetenz bundesweit erhöht. 38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verschärfung der Sicherheitsregeln nicht zu einem generellen Rückzug aus der Chinaforschung führt, wodurch langfristig notwendige Chinakompetenz verloren ginge? In den China-Orientierungsveranstaltungen des BMFTR werden zu spezifischen Herausforderungen in der Zusammenarbeit Handlungsempfehlungen vorgestellt, so dass Wege für ein resilientes Entscheiden und eine Risikominimierung in der Kooperation aufgezeigt werden können. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. 39. Welche nationalen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Stärkung von Forschungssicherheit und zum Schutz kritischer Technologien in internationalen Kooperationen, und mit welchen finanziellen Mitteln sind diese Maßnahmen im Bundeshaushalt hinterlegt? Derzeit wird die Feinkonzeptionierung der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vorbereitet, die auch den Schutz kritischer Technologien in internationalen Kooperationen zum Ziel hat. Da die Konzeptionierung noch nicht abgeschlossen ist, können zum geplanten Mitteleinsatz derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Sicherheitsbehörden tragen im Verbund dazu bei, die Bundesregierung über Erkenntnisse, die die Forschungssicherheit oder den Schutz kritischer Technologien durch ausländische Kräfte/Staaten gefährden in geeigneter Form zu sensibilisieren und zu unterrichten. 40. Sieht die Bundesregierung bei Kooperationen mit Partnern in anderen Staaten grundsätzliche Risiken im Hinblick auf Technologie- und Wissensabfluss, Dual-Use-Problematiken sowie Spionageabwehr, die eine stärkere Kontrolle erforderlich machen, und wenn ja, bei welchen Staaten besteht aus Sicht der Bundesregierung besonderer Handlungs- oder Aufmerksamkeitsbedarf? Internationale Wissenschaftskooperation ist eine wesentliche Grundlage für exzellente Wissenschaft und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland. Risiken im Hinblick auf Technologie- und Wissensabfluss, Dual- Use-Problematiken sowie Spionageabwehr hängen jeweils von der einzelfallabhängigen Konstellation aus Faktoren wie Partnerinstitution, Forschungsbereich und Anwendungsbezug ab. Zu diesen Faktoren befindet sich die Bundesregierung im engen Austausch mit Wertepartnern und prüft risikoabhängig und fortlaufend das Erfordernis weiterer Maßnahmen. Ziel bleibt es, sicherheitsrelevante Risiken angemessen zu begrenzen, um die Offenheit des Wissenschaftssystems zu wahren. Im Detail sind darüber hinaus Gegenstand der genannten Frage solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Weitere Teile der Antwort zu Frage 40 sind eingestuft. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies könnte empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* * Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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