Schriftliche Frage 58 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des regelmäßigen Hebens und Tragens von Lasten mit einem Gewicht von über 20 K…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 58 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des regelmäßigen Hebens und Tragens von Lasten mit einem Gewicht von über 20 K…
Frage 58 (Pascal Meiser, Die Linke):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des regelmäßigen Hebens und Tragens von Lasten mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm auf die Gesundheit von Beschäftigten sowie auf das Unfallgeschehen (gegebenenfalls dabei bitte auch darstellen, mit welchen Auswirkungen dies nach gesicherter Kenntnislage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einhergeht), und liegen der Bundesregierung belastbare Daten darüber vor, wie sich die Zahl der Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems bei Beschäftigten der Post-, Kurier- und Expressdienste entwickelt hat, und wenn ja, wie lauten diese (bitte aufführen, wie viele Fehltage infolge von Krankschreibungen aufgrund von Erkrankungen des Muskel-Skelett-System bei Paketzustellerinnen und Paketzustellern entstehen; bitte im Vergleich dazu die Anzahl der entsprechenden Fehltage infolge von Krankschreibungen über alle Branchen hinweg sowie die Anzahl aller Fehltage infolge von Krankschreibungen in den Post-, Kurier- und Expressdiensten ausweisen; bitte die Daten für die letzten acht verfügbaren Jahre ausweisen, für die entsprechende Daten vorliegen; gegebenenfalls dabei bitte auf der Bundesregierung bekannte Daten von gesetzlichen Krankenkassen zurückgreifen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. April 2026:
Dass das regelmäßige berufliche Heben und Tragen von Lasten dauerhafte negative gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, ist weitgehend bestätigt. Die Ursache-Wirkungsbeziehungen sind so eindeutig, dass Heben und Tragen von Lasten als besondere berufliche Einwirkung in einer Reihe von Berufskrankheiten anerkannt ist. Die wissenschaftliche Evidenz der Ursache-Wirkungsbeziehung wird durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) diskutiert und geprüft. Die Evidenz ist in wissenschaftlichen Stellungnahmen zu den Berufskrankheiten dokumentiert. Das erhöhte Unfallgeschehen im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten des Hebens und Tragens von Lasten (z. B. in der Rubrik Manuelle Handhabung von Gegenständen) ist in der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen regelmäßig dargestellt, eine Auswertung mit Blick auf Lastgewichte ist jedoch nicht möglich (https://publikationen.dguv.de/statistike n/arbeitsunfallgeschehen/5157/arbeitsunfallgeschehen-2024). Beschäftigte, die Post-, Kurier- oder Expressdienstleistungen erbringen, werden entsprechend der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010/20, BA) der Berufsgruppe 513 „Berufe für Postund Zustelldienste“ zugeordnet. Post-, Kurier- oder Expressdienstleister haben als fachlich ausgerichtete Tätigkeit nach KldB 2010/20 den Einzelcode 51322-10800 „Fachkraft Kurier-, Express- und Postdienstleistungen“. Es existieren aber auch Helfertätigkeiten mit anderen Codierungen in dieser Berufsgruppe. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Erwerbstätigkeit liegen nicht direkt für Post-, Kurier- oder. Expressdienstleister vor, sondern nur für die Berufsgruppe 513 „Berufe für Post- und Zustelldienste“. Demnach waren in dieser Berufsgruppe 1,7 Millionen Menschen beschäftigt. Circa drei Viertel der Postzusteller sind männlich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verfügt über keine eigenen Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit in Einzelberufen. Statistiken zur berufsbezogenen Arbeitsunfähigkeit werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben (z. B. BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, www.bifg.de). Diese Zahlen beziehen sich aber nur auf die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Zudem erlauben Daten zur Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich regelhaft keinen Schluss darüber, ob der zugrunde liegende Auslöser einer Arbeitsunfähigkeit in der beruflichen Tätigkeit, in privaten Tätigkeiten oder andernorts zu verorten ist. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine branchenspezifischen Daten zur Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten der Post-, Kurier- und Expressdienste vor.
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