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Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbrauche…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbrauche… Frage 5 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16. Juli 2026 angekündigten gemeinsamen Aktionsplans „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ (www.bund esfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/S teuern/aktionsplan-gegen-steuer-und-finanzkrimin alitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6), insbesondere zur Erreichung von Punkt sechs (aggressive Steuergestaltungen, z. B. im Bereich der Dividendengestaltungen), die am 15. August 2025 vom Wissenschaftlichen Beirat (www.bundesfina nzministerium.de/Content/DE/Downloads/Minist erium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/briefcum-cum-gestaltungen-wirksam-aufgreifen.pdf ?__blob=publicationFile&v=4) geforderte Beendigung der weiterhin bestehenden Steuerarbitrage, also die Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht des § 49 des Einkommensteuergesetzes von Dividenden auf äquivalente Bezüge wie Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder andere Zahlungen, die von einer in Deutschland steuerpflichtigen Dividende bzw. der darauf erstatteten Kapitalertragsteuer abhängen oder von dieser bestimmt werden, umzusetzen (bitte begründen) oder zieht die Bundesregierung andere Maßnahmen zur Vermeidung von Dividendengestaltungen in Erwägung (bitte auflisten und begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. August 2026: Auf Grundlage der jährlich durchgeführten Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern und den Obersten Finanzbehörden der Länder zum Stand der Aufarbeitung von Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Gestaltungen wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 keine Fälle aufgegriffen, die für Zeiträume nach 2016 die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer aus einer Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Gestaltung zum Gegenstand haben. Gleichwohl prüft die Bundesregierung im Rahmen des „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungsvollzugs bei Prüfungen und Ermittlungen in Steuer- und Steuerstrafverfahren. Teil des Aktionsplans ist die Errichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Dort sollen Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den Ländern, Finanzermittler des Zolls sowie weitere Strafverfolgungsbehörden wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. Außerdem sollen Prüfungen durch eine Stärkung des risikoorientierten Prüfungsansatzes verstärkt auf Sachverhalte konzentriert werden, die Steuergestaltungen oder Steuermissbrauch zum Gegenstand haben. Im Rahmen des Aktionsplans wird ein besonderer Fokus auf Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung gerichtet. Neben den Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungsvollzugs soll im Rahmen des Aktionsplans durch ein Gutachten untersucht werden, ob und in welchem Umfang weitere gesetzgeberische Maßnahmen gegen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung sinnvoll erscheinen.

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