Schriftliche Frage 101 von Rainer Galla (AfD): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über Verfahren in Zuständigkeit der Strafjustiz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 101 von Rainer Galla (AfD): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über Verfahren in Zuständigkeit der Strafjustiz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,…
Frage 101 (Rainer Galla, AfD):
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über Verfahren in Zuständigkeit der Strafjustiz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen, in denen im Zeitraum 2021 bis 2024 Haftbefehle wegen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen aufgehoben wurden, und wenn ja, um wie viele Verfahren handelt es sich (bitte nach Bundesländern und Jahren aufgliedern), bzw. wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung, den nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD notwendigen Umfang einer „personellen Stärkung“ der Justiz der Länder zu ermitteln (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, Zeile 2020), der vom Deutschen Richterbund unlängst nur für den Bereich der Strafjustiz mit 2.000 fehlenden Richtern und Staatsanwälten sowie Tausenden fehlenden Mitarbeitern in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften beziffert wurde (www.ks t a.de/politik/nrw-politik/leverkusen-drogendealer-f reigelassen-weil-gericht-urteil-nicht-schrieb-104 5631; www.drb.de/newsroom/presse-mediencente r/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/flas chenhals-strafjustiz)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 3. Juli 2025:
Die Bundesregierung verfügt über keine konkreten Daten zu der Anzahl der Aufhebung von Haftbefehlen wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2021 bis 2024. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakts für den Rechtsstaat ist Gegenstand laufender Gespräche auf verschiedenen Ebenen.
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