Schriftliche Frage 35 von Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen die in der EU als Terrororganisation gelisteten iranischen Revolutionsgarden in Deutsc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 35 von Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen die in der EU als Terrororganisation gelisteten iranischen Revolutionsgarden in Deutsc…
Frage 35 (Omid Nouripour, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen die in der EU als Terrororganisation gelisteten iranischen Revolutionsgarden in Deutschland, und falls nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Februar 2026:
Beim Treffen des Rates für Auswärtige Beziehungen am 29. Januar 2026 haben sich die EU-Außenminister politisch auf eine Listung der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) unter dem Sanktionsregime CP 931 („EU-Anti-Terror-Sanktionsregime“) geeinigt. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. Beim Verbotsverfahren nach dem Vereinsgesetz handelt es sich um kein Antragsverfahren, sondern um eine Entscheidung in alleiniger Hoheit der Exekutive. Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt werden könnten.
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