Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland
Text
Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland
Antrag
der Abgeordneten Beatrix von Storch, Jörn König, Hauke Finger, Marcel
Queckemeyer, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Marc Bernhard, Joachim
Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch,
Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Kurt
Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Arne
Raue, Bernd Schattner, Georg Schroeter, Sven Wendorf, Jörg Zirwes,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Korps der Revolutionsgarde des Iran (IRGC) sind ein zentraler Bestandteil
des autoritär-theokratischen Scharia-Systems der Islamischen Republik Iran
(https://mondediplo.com/2010/03/05iranpower). Sie üben systematische
Repressionen gegen das iranische Volk aus und sind für die Niederschlagung von
politischen Gegnern im Iran und im Ausland verantwortlich.
2. Die IRGC agieren nicht nur als militärische und paramilitärische Struktur,
sondern nehmen Einfluss auf sämtliche Bereiche des inneren Lebens im Iran, mit
Auswirkungen weit über dessen Staatsgrenzen hinaus (https://foreignpo-
licy.com/2023/11/10/iran-proxy-militias-syria-israel-hamas-war-irgc-
escalation/). Die IRGC haben den Aufbau der Hisbollah im Libanon vorangetrieben,
die Hamas im Gazastreifen gestützt und fördern mit Geld, Waffen und
Ausbildung schiitische Milizen im Irak und in Syrien sowie die Houthi-Bewegung
(https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-9504/CBP-
9504.pdf).
3. Die IRGC unterhalten mit der sogenannten Qods-Truppe eine speziell für
Auslandseinsätze zuständige Einheit (www.reuters.com/world/middle-east/
israelidefense-minister-says-military-killed-head-palestine-corps-irgcs-2025-06-21/).
Diese dient als zentrales Instrument zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten,
zur Durchführung nachrichtendienstlicher Operationen und zur Planung von
Anschlägen außerhalb des Iran, auch auf europäischem Boden und in der
Bundesrepublik Deutschland (https://rewardsforjustice.net/de/rewards/korps-der-islami-
schen-revolutionsgarden-qods-truppe-irgc-qf/).
4. Die bisherige internationale Reaktion, die die IRGC im Rahmen von
Sanktionsregimen erfasst, reicht aus Sicht des Deutschen Bundestages nicht aus, um der
Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der
internationalen Sicherheit wirksam zu begegnen. Die Europäische Union hat die IRGC zwar
als Terrororganisation eingestuft, doch die praktischen Folgen sind begrenzt. Be-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4279
21. Wahlperiode 24.02.2026
reits 2011 wurden Sanktionen gegen die IRGC aufgrund ihrer Rolle bei der
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhängt, die ähnliche Maßnahmen wie
etwa das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen
beinhalteten. Der tatsächliche Effekt der neuen Einstufung ist daher minimal.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
5. zu prüfen, ob und inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der
IRGC im Sinne des deutschen Vereins- und Strafrechts gegeben sind, und ein
solches Verbot gegebenenfalls zu erlassen und unverzüglich umzusetzen;
6. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Aktivitäten der IRGC in der
Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden, einschließlich eines
umfassenden Betätigungsverbots, Einreise- und Finanzsanktionen, sowie die
Möglichkeiten des Vereins-, Steuer- und Aufenthaltsrechts auszuschöpfen, um deren
Einflussnahme und Infrastruktur zu unterbinden;
7. die bestehenden Sanktionen auf EU- und internationaler Ebene zu überprüfen und
zu intensivieren, um alle Strukturen der IRGC als terroristisch zu behandeln, und
hierzu in der EU, der NATO und den Vereinten Nationen entsprechende
Initiativen zu ergreifen;
8. dem Deutschen Bundestag zeitnah und regelmäßig über die Ergebnisse dieser
Prüfungen, ergriffenen Maßnahmen sowie über mögliche Auswirkungen auf die
innere und äußere Sicherheit Deutschlands zu berichten.
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Islamische Republik Iran steht angesichts anhaltender Unruhen und massiver Unterdrückung von
Protestbewegungen wiederholt im Fokus internationaler Aufmerksamkeit. Die IRGC fungieren dabei nicht nur als
militärischer Arm des Obersten Führers Irans Ayatollah Ali Chamenei, sondern als umfassende politisch-ökonomische
Machtstruktur. Sie sind maßgeblich an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen, der
systematischen Einschränkung von Menschenrechten sowie der Verfolgung politischer Gegner beteiligt.
Das gewaltsame Vorgehen der iranischen Führung gegen die eigene Bevölkerung gefährdet nicht nur den inneren
Frieden im Iran, sondern trägt mit dem wachsenden Protestpotenzial auch erheblich zur Destabilisierung der
gesamten Region des Persischen Golfs bei. Durch ihre militärischen Aktivitäten, die Unterstützung
nichtstaatlicher bewaffneter Akteure und ihre ideologisch motivierte Einflussnahme verschärfen die IRGC regionale
Konflikte. Die daraus resultierenden negativen Folgen sind unter anderem Flucht- und Migrationsbewegungen, die
bis nach Europa reichen.
Angesichts der internationalen Debatten über verschärfte Sanktionen gegen die IRGC und der bestehenden
Unzulänglichkeiten europäischer Maßnahmen ist es erforderlich, auf nationaler Ebene klare und rechtssichere
Schritte gegen diese autoritär-islamistische Organisation zu prüfen und umzusetzen.
Ein ausdrückliches Verbot der IRGC durch die Bundesrepublik soll ein deutliches Signal senden, dass
Deutschland nicht bereit ist, gewaltsamen, islamistisch motivierten und transnationalen Extremismus oder die
systematische Unterdrückung von Freiheitsbewegungen zu tolerieren.
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ISSN 0722-8333
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