polradar

Schriftliche Frage 29 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen und Befugnisse stehen deutschen Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden infolge der Einst…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 29 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen und Befugnisse stehen deutschen Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden infolge der Einst… Frage 29 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen und Befugnisse stehen deutschen Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden infolge der Einstufung der iranischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC) als Terrororganisation auf EU-Ebene seit Februar 2026 erstmals bzw. erweitert zur Verfügung, und welche dieser Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, insbesondere im Hinblick auf Durchsuchungen, Ermittlungen wegen Terrorismusfinanzierung, Vermögenssperren, Straf- und Ermittlungsverfahren, Vereins- oder Betätigungsverbote, Ausweisungen, Einreiseverbote sowie Maßnahmen der internationalen polizei- und justiziellen Zusammenarbeit (bitte nach Art der Maßnahme und Datum aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Mai 2026: Die Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) sind seit Anfang des Jahres 2026 unter dem Anti-Terrorismus-Regime CD 455 der EU gelistet. Bereits seit 2010 ist die IRGC unter dem Iran-Weapon of Mass Destruction (WMD) – Regime der Europäischen Union (EU) sanktioniert. Damit sind unter anderem Gelder eingefroren und ist es verboten, neue Gelder zur Verfügung zu stellen. Weitere Rechtsfolgen ergeben sich durch die Listung auf dem Anti-Terrorismus-Regime CD 455 nicht. Die Verhinderung und Verfolgung der Tätigkeiten der IRGC in Deutschland ist von höchster Priorität für die Bundesregierung. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt werden könnten.

Relationen