Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage
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Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5201
21. Wahlperiode 07.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Gauland, Stefan
Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn und
der Fraktion der AfD
Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von
Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage
Deutschland verfolgt erklärtermaßen das Ziel, dem Fachkräftemangel durch
gezielte Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland zu begegnen
und legale Erwerbsmigration zu stärken. Nach Kenntnis der Fragesteller steht
jedoch die praktische Ausgestaltung der Visumverfahren an einzelnen
Auslandsvertretungen in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu diesen
Zielsetzungen. Insbesondere die personelle, organisatorische und tatsächliche
Leistungsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran lässt bei den Fragestellern
Zweifel daran aufkommen, ob die administrativen Rahmenbedingungen derzeit
geeignet sind, die politisch formulierten Ziele umzusetzen. Die Fragesteller
„begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, sofern diese zum Erfolg
unseres Landes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
beitragen können. Das gilt für alle Berufsfelder, in denen bei uns Mangel herrscht,
beispielsweise im Handwerk, im Gesundheitswesen sowie in
naturwissenschaftlichen und IT-Berufen“ (www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_
Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf).
Nach öffentlich zugänglichen Informationen arbeitet die Deutsche Botschaft
Teheran seit dem Sommer 2025 nur eingeschränkt; die technischen und
personellen Kapazitäten seien „stark reduziert“ und die Arbeitsfähigkeit der Rechts-
und Konsularabteilung sowie des externen Dienstleisters sei nur eingeschränkt
gewährleistet (https://teheran.diplo.de/ir-de/2752046-2752046). Nach Angaben
der Bundesregierung waren vor dem Krieg im Juni 2025 50 entsandte
Bedienstete an der Botschaft tätig, während derzeit 28 Entsandte sowie ein
abgeordneter Mitarbeiter eingesetzt sind. Zudem ist dokumentiert, dass die Botschaft
Termine insbesondere für den Familiennachzug iranischer Staatsangehöriger, für
Master- und Promotionsstudiengänge bei vorliegender Zulassung sowie für
bestimmte Formen der Erwerbstätigkeit vergibt, darunter insbesondere
beschleunigte Fachkräfteverfahren, Verfahren mit Beteiligung der Bundesagentur für
Arbeit sowie Anerkennungsverfahren für Ärzte
(Bundestagsdrucksache 21/3555).
Gleichzeitig wird von Betroffenen berichtet, dass hochqualifizierte
Antragsteller, darunter Pflegekräfte mit Arbeitsvertrag, Ingenieure und IT-Fachkräfte mit
anerkannten Abschlüssen sowie Wissenschaftler mit Einladungen, über Monate
keine oder nur stark verzögerte Visaverfahren durchlaufen konnten und dass
pragmatische Alternativen, etwa eine Antragsbearbeitung über andere
Auslandsvertretungen in der Region, nur eingeschränkt ermöglicht wurden (https://
paz.de/artikel/zweifelhafte-visa-politik-a16580.html).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches Informationsinteresse an Umfang, Steuerung, Priorisierung,
sicherheitsrechtlicher Begründung und arbeitsmarktpolitischer Folgewirkung der
Visapraxis in Teheran sowie an etwaigen Weisungen, die auf eine dauerhafte
Begrenzung hinauslaufen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann (bitte mit Datum) bestehen Einschränkungen in der
Arbeitsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran, und welche konkreten
Ereignisse haben hierzu geführt?
2. Wie viele entsandte und wie viele lokal beschäftigte Mitarbeiter waren
bzw. sind aktuell sowie jeweils zum 1. Februar der Jahre 2015 und 2020
an der Deutschen Botschaft Teheran tätig, und wie viele davon arbeiten
unmittelbar im Rechts- und Konsularbereich (bitte jeweils nach Anzahl
der Mitarbeiter, Vollzeitäquivalent, Aufgabenbereich sowie Jahren
aufschlüsseln)?
3. Wie viele Visumanträge für Visa der Kategorien C und D wurden an der
Deutschen Botschaft Teheran seit dem 1. Juni 2025 bearbeitet, und wie
viele Visa wurden erteilt (bitte jeweils nach Monat, Visumkategorie,
Aufenthaltszweck und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
4. Wie viele Visumanträge wurden im selben Zeitraum abgelehnt, und aus
welchen Gründen (bitte nach Visumkategorie und
Ablehnungsgrundgruppen aufschlüsseln)?
5. Wie viele Verfahren wurden im selben Zeitraum formlos nicht
weiterbetrieben, und wie häufig waren Terminengpässe ursächlich?
6. Wie viele D-Visa entfielen seit dem 1. Juni 2025 auf Erwerbstätigkeit, und
wie verteilen sich diese (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf
a) Fachkräfte mit Berufsausbildung,
b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung,
c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“,
d) Anerkennungsmaßnahmen,
e) beschleunigte Fachkräfteverfahren und
f) sonstige Erwerbszwecke?
7. Wie viele D-Visa entfielen im selben Zeitraum (bitte nach Monaten
aufschlüsseln) auf
a) Studium,
b) Sprachkurs,
c) Familiennachzug und
d) sonstige Zwecke?
8. Wie viele Personen befinden sich aktuell auf Wartelisten (bitte nach
Botschaften sowie externen Dienstleistern aufschlüsseln) für
a) Familiennachzug,
b) Studium,
c) Erwerbstätigkeit und
d) Schengen-Visa?
9. Welche durchschnittlichen und medianen Wartezeiten bestehen aktuell
von der Registrierung bis zur Terminvergabe sowie von der
Antragstellung bis zur Entscheidung (bitte nach C- und D‑Visa sowie
Aufenthaltszweck aufschlüsseln)?
10. Werden Mehrfachregistrierungen (Dubletten) in Wartelisten systematisch
erfasst, und wenn ja, wie hoch wird die Dublettenquote eingeschätzt?
11. Bestehen interne Vorgaben, Weisungen oder Planungen des Auswärtigen
Amts oder anderer Bundesressorts, die Visazahlen der Deutschen
Botschaft Teheran dauerhaft zu begrenzen oder gegenüber dem Zeitraum vor
Juni 2025 zu reduzieren (bitte begründen)?
12. Nach welchen administrativen, sicherheitsbezogenen,
migrationspolitischen oder kapazitätsbedingten Erwägungen werden Visaanträge an der
Auslandsvertretung in Teheran priorisiert, und wie schlagen sich diese
Erwägungen konkret in der Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug,
Studium, Erwerbstätigkeit und Schengen-Visa nieder?
13. Welche besonderen Priorisierungen gelten für Berufsgruppen mit
Engpasslage, und wie viele Fälle wurden seit Juni 2025 priorisiert behandelt
(bitte nach Berufsgruppe und Monat aufschlüsseln)?
14. In welchem Umfang werden Entscheidungen zu Visumanträgen iranischer
Staatsangehöriger durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
die Zentrale des Auswärtigen Amts oder andere Auslandsvertretungen
unterstützt oder übernommen?
15. In welchem Umfang werden digitale Antrags- und Prüfverfahren
eingesetzt, um Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran zu
kompensieren, und welche weiteren Digitalisierungsmaßnahmen sind geplant?
16. Ermöglicht die Bundesregierung iranischen Staatsangehörigen die
Antragstellung für Visa in regional erreichbaren Drittstaaten wie der Türkei oder
Georgien, und wenn dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aus
welchen Gründen?
17. Welche sicherheitsrechtlichen Erwägungen führen nach Auffassung der
Bundesregierung zu Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran,
und wie wird dabei sichergestellt, dass diese Einschränkungen den
migrations- und arbeitsmarktpolitischen Zielen der Gewinnung von
Fachkräften nicht unverhältnismäßig entgegenstehen?
18. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, inwieweit
Einschränkungen oder Ablehnungen von Visa für iranische Staatsangehörige
Auswirkungen auf die Haltung insbesondere regierungskritischer
Bevölkerungsgruppen im Iran gegenüber Deutschland sowie gegenüber der
iranischen Regierung haben können?
19. Wie viele Visumanträge iranischer Staatsangehöriger wurden seit Juni
2025 aus Sicherheitsgründen abgelehnt, und in wie vielen Fällen lagen
Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zugrunde (bitte nach Monaten
aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich dabei um
Familienangehörige des iranischen Regimes handelte)?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele
potenzielle Fachkräfte aus dem Iran aufgrund verzögerter oder
eingeschränkter Visaverfahren verstärkt in andere Zielländer abwandern oder nicht
bzw. verspätet nach Deutschland einreisen konnten, und welche
volkswirtschaftlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen werden hieraus
abgeleitet?
21. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob Einschränkungen
bei Visaverfahren und konsularischen Dienstleistungen das Vertrauen
potenzieller Fachkräfte – insbesondere aus dem Iran – in die Verlässlichkeit
Deutschlands als Zielland für Erwerbsmigration beeinflussen können,
insbesondere im Hinblick auf bereits getätigte individuelle Investitionen wie
das Erlernen der deutschen Sprache, berufliche
Qualifizierungsmaßnahmen oder andere migrationsbezogene Vorbereitungsschritte?
22. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen bereits
geschlossene Arbeitsverträge, begonnene Anerkennungsverfahren oder
bereits angemietete Wohnungen aufgrund ausstehender Visaverfahren
scheiterten?
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere
Einreisen für Pflegekräfte, Ärzte im Anerkennungsverfahren sowie IT- und
Ingenieur-Fachkräfte aus dem Iran zu beschleunigen?
24. Wie gewährleistet die Bundesregierung effektiven Rechtsschutz für
Antragsteller gegen ablehnende Visumbescheide, nachdem das
Remonstrationsverfahren zum 1. Juli 2025 abgeschafft wurde?
25. Inwiefern werden Antragsteller aktiv auf Alternativen wie andere
Visumkategorien, Nachreichmöglichkeiten oder Verlagerungsoptionen
hingewiesen?
26. Aus welchen politischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Gründen
hat die Bundesregierung die Schließung der drei iranischen
Generalkonsulate in Deutschland im Oktober 2024 veranlasst, bestehen diese
Schließungen weiterhin, welche Folgen hatte diese Entscheidung für die
praktische Abwicklung konsularischer Angelegenheiten, und welche
Maßnahmen wurden geprüft oder ergriffen, um daraus entstehende Belastungen
für Betroffene zu reduzieren (www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-s
chliesst-iranische-generalkonsulate-100.html)?
27. Welche Prognosen stellt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung
der Visabearbeitungskapazitäten der Deutschen Botschaft Teheran, und
welche konkreten Kriterien definiert sie für eine Rückkehr zum
Regelbetrieb?
Berlin, den 20. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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