Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/1191)
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Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/1191)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1375
21. Wahlperiode 27.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Sascha Lensing,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1191 –
Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des
Chancenaufenthaltsgesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrem letztjährigen Bericht zur Umsetzung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für den Ausschuss für Tourismus des
Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/1028030/aeab09d7a051
a921a90ba38c4249d980/79-16-10-2024-Anlage.pdf) auf eine Vielzahl
rechtlicher Anpassungen und Pilotprojekte hingewiesen. Unter anderem wurde
hinsichtlich der sogenannten Engpassberufe im Bereich Speisenherstellung,
Tourismus, Gastronomie und Hotellerie mitgeteilt, dass im August 2024 etwa
34 000 Personen mit Zielberufen in diesem Bereich in Deutschland arbeitslos
seien, während der Bundesagentur für Arbeit etwa 16 000 unbesetzte Stellen
im selben Bereich gemeldet waren (ebd.). Die Lösung zur Besetzung dieser
Stellen sah die damalige Bundesregierung in vermehrter Anwerbung
ausländischer Fachkräfte sowie in einer Lockerung der Voraussetzungen für die
Einwanderung dieser. Unter anderem wurden hierfür die Westbalkanregelung
(§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung – BeschV) entfristet und das
jährliche Kontingent für die Inanspruchnahme der Regelung von 25 000 auf
50 000 verdoppelt (ebd.). Mit der Weiterentwicklung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden außerdem der Sachzusammenhang akademischer oder
berufsqualifizierender Abschlüsse sowie in bestimmten Fällen
Sprachkenntnisse als Voraussetzungen für Einwanderung gestrichen.
1. Wie hoch ist die Zahl der seit der Kontingenterhöhung am 1. Juni 2024
durch die entfristete Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Verordnung
über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern)
eingewanderten Personen, und wie hoch ist der Anteil derer in dieser Gruppe, die
keine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation nachweisen?
Im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 14. August 2025 wurden 35 061
nationale Visa gemäß § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 26
Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) (sog. Westbalkanregelung)
erteilt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 27. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 19 572
Personen erfasst, die seit dem 1. Juni 2024 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV erhalten haben.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um den ersten
jemals erteilten Aufenthaltstitel für die Personen oder den ersten Titel nach der
Einreise handeln muss. Die Personen können sich zuvor auch bereits aus
anderen Gründen in Deutschland aufgehalten haben. Bei der Auswertung ist zudem
im Sinne der Fragestellung nicht berücksichtigt, inwieweit sich die Personen
aktuell noch in Deutschland aufhalten oder inzwischen wieder ausgereist sind.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Diskrepanz zwischen der
Anzahl der erteilten Visa und der Anzahl der von den Ausländerbehörden erteilten
Aufenthaltserlaubnisse auch dadurch erklärt, dass die erteilten Visa noch gültig
sind und daher noch kein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
erforderlich wurde.
Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach
Staatsangehörigkeit und nach beruflichem Abschluss sind in der Veröffentlichung der Statistik
der Bundesagentur für Arbeit „Migrationsmonitor“ ausgewiesen (https://statisti
k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?
nn=25122&topic_f=migrationsmonitor, siehe Tabellenblatt „Tabelle 2.3“). Bei
der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigten, dass bei einem hohen
Anteil der Beschäftigungsmeldungen keine Angaben zum beruflichen Abschluss
vorliegen.
2. Wie lange befanden sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach erstmaliger
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in dieser (bitte
nach bis heute andauernden Tätigkeiten und abgebrochenen Tätigkeiten
sowie nach Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
3. Welchen Anteil der Einbürgerungsantragszustimmungen (außerhalb der
Westbalkanregelung und des Chancenaufenthaltsgesetzes) entfielen im
vergangenen Kalenderjahr auf sogenannte Quereinsteiger, die die
Regelung zur Streichung des berufsfachlichen Zusammenhangs (§§ 18a f. des
Aufenthaltsgesetzes) in Anspruch nahmen?
Der Aufenthaltstitel von eingebürgerten Personen vor deren Einbürgerung ist
keines der in § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
aufgeführten Erhebungsmerkmale der Einbürgerungsstatistik. Daher liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
4. Über welche durchschnittlichen sprachlichen Qualifikationen verfügen
Einwanderer seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am
1. Dezember 2023 bzw. nach der Streichung von Sprachkenntnissen als
Zustimmungskriterium bis heute (bitte jährlich nach Herkunftsland und
Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
aufschlüsseln)?
Die Prüfung von Sprachkenntnissen erfolgt soweit gesetzlich vorgesehen ohne
statistische Erfassung der vorgelegten Sprachnachweise.
5. Wie viele Personen haben einen Aufenthaltstitel durch Übertragung des
Chancenaufenthaltsrechts auf die Kernfamilie gemäß dem
Chancenaufenthaltsgesetz bis heute erhalten?
Ausweislich des AZR besaßen zum Stichtag 31. Juli 2025 insgesamt 22 281
Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder), nach § 104c
Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige
Kinder) oder nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für
Ehegatten/Lebenspartner).
6. In welcher Höhe wurden seit Beginn des Jahres 2024 Gelder für
geförderte Projekte zur Gewinnung noch auszubildender Arbeitskräfte aus dem
Ausland für den Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und
Hotellerie aufgewendet (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)?
Im Skills Experts Programm (SEP) werden an verschiedenen AHK-Standorten
(Auslandshandelskammer) sowohl noch auszubildende als auch bereits
ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Die AHKs
werden dabei von einer Geschäftsstelle in Berlin koordiniert. Eine trennscharfe
Berechnung des Anteils für noch auszubildende Arbeitskräfte in den genannten
Bereichen ist aufgrund der gemeinsamen Personal- und Sachkostenstruktur
nicht möglich.
7. In welchem Verhältnis befindet sich die Zahl angeworbener Ausländer mit
Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und
Hotellerie zu den nach Kenntnis der Bundesregierung unbesetzten Stellen
in diesem Bereich in Deutschland (bitte Anzahl der Stellen nach jeweils
genanntem Unterbereich aufschlüsseln)?
Angaben zu angeworbenen ausländischen Staatsangehörigen liegen nicht vor.
8. Wie viele deutsche Staatsangehörige mit Zielberuf im Bereich
Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung unbeschäftigt (vgl. Vorbemerkung der
Fragensteller)?
Angaben zur Anzahl der registrierten Arbeitslosen mit deutscher
Staatsangehörigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ausgewiesen
wurden Arbeitslose mit den erfragten Zielberufen gemäß der Klassifikation der
Berufe (KldB 2010) („29 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung“ und „63
Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe“ und den dazugehörigen
Berufsgruppen) unabhängig davon, ob eine Helfertätigkeit oder eine Tätigkeit als
Fachkraft angestrebt wird. Passungsprobleme, regionale Ungleichgewichte und
weitere Gründe können dazu führen, dass offene Stellen z. T. nicht mit
inländischen Arbeitslosen besetzt werden können. Anwerbeaktivitäten sind deshalb
nicht entbehrlich.
Tabelle: Bestand an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach
ausgewählten Zielberufen
Zielberuf (KldB 2010) Juli 2024 Juli 2025
Insgesamt 1 764.270 1 894.515
29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 53 767 54 966
291 Getränkeherstellung 237 289
292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 8 714 8 898
293 Speisenzubereitung 44 816 45 779
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 57 354 60 266
631 Tourismus und Sport 3 288 3 415
632 Hotellerie 20 758 21 633
633 Gastronomie 28 014 29 135
634 Veranstaltungsservice, -management 5 294 6 083
keine Angabe zum Zielberuf 96 356 104 542
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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