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Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/1191)

dip / drucksache 27.08.2025 · WP 21 · 21/1375 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/1191) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1375 21. Wahlperiode 27.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Sascha Lensing, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1191 – Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihrem letztjährigen Bericht zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für den Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/1028030/aeab09d7a051 a921a90ba38c4249d980/79-16-10-2024-Anlage.pdf) auf eine Vielzahl rechtlicher Anpassungen und Pilotprojekte hingewiesen. Unter anderem wurde hinsichtlich der sogenannten Engpassberufe im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie mitgeteilt, dass im August 2024 etwa 34 000 Personen mit Zielberufen in diesem Bereich in Deutschland arbeitslos seien, während der Bundesagentur für Arbeit etwa 16 000 unbesetzte Stellen im selben Bereich gemeldet waren (ebd.). Die Lösung zur Besetzung dieser Stellen sah die damalige Bundesregierung in vermehrter Anwerbung ausländischer Fachkräfte sowie in einer Lockerung der Voraussetzungen für die Einwanderung dieser. Unter anderem wurden hierfür die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung – BeschV) entfristet und das jährliche Kontingent für die Inanspruchnahme der Regelung von 25 000 auf 50 000 verdoppelt (ebd.). Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden außerdem der Sachzusammenhang akademischer oder berufsqualifizierender Abschlüsse sowie in bestimmten Fällen Sprachkenntnisse als Voraussetzungen für Einwanderung gestrichen. 1. Wie hoch ist die Zahl der seit der Kontingenterhöhung am 1. Juni 2024 durch die entfristete Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern) eingewanderten Personen, und wie hoch ist der Anteil derer in dieser Gruppe, die keine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation nachweisen? Im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 14. August 2025 wurden 35 061 nationale Visa gemäß § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) (sog. Westbalkanregelung) erteilt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 19 572 Personen erfasst, die seit dem 1. Juni 2024 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV erhalten haben. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um den ersten jemals erteilten Aufenthaltstitel für die Personen oder den ersten Titel nach der Einreise handeln muss. Die Personen können sich zuvor auch bereits aus anderen Gründen in Deutschland aufgehalten haben. Bei der Auswertung ist zudem im Sinne der Fragestellung nicht berücksichtigt, inwieweit sich die Personen aktuell noch in Deutschland aufhalten oder inzwischen wieder ausgereist sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Diskrepanz zwischen der Anzahl der erteilten Visa und der Anzahl der von den Ausländerbehörden erteilten Aufenthaltserlaubnisse auch dadurch erklärt, dass die erteilten Visa noch gültig sind und daher noch kein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich wurde. Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Staatsangehörigkeit und nach beruflichem Abschluss sind in der Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Migrationsmonitor“ ausgewiesen (https://statisti k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html? nn=25122&topic_f=migrationsmonitor, siehe Tabellenblatt „Tabelle 2.3“). Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigten, dass bei einem hohen Anteil der Beschäftigungsmeldungen keine Angaben zum beruflichen Abschluss vorliegen. 2. Wie lange befanden sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach erstmaliger Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in dieser (bitte nach bis heute andauernden Tätigkeiten und abgebrochenen Tätigkeiten sowie nach Staatsangehörigkeit aufgliedern)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 3. Welchen Anteil der Einbürgerungsantragszustimmungen (außerhalb der Westbalkanregelung und des Chancenaufenthaltsgesetzes) entfielen im vergangenen Kalenderjahr auf sogenannte Quereinsteiger, die die Regelung zur Streichung des berufsfachlichen Zusammenhangs (§§ 18a f. des Aufenthaltsgesetzes) in Anspruch nahmen? Der Aufenthaltstitel von eingebürgerten Personen vor deren Einbürgerung ist keines der in § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) aufgeführten Erhebungsmerkmale der Einbürgerungsstatistik. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 4. Über welche durchschnittlichen sprachlichen Qualifikationen verfügen Einwanderer seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. Dezember 2023 bzw. nach der Streichung von Sprachkenntnissen als Zustimmungskriterium bis heute (bitte jährlich nach Herkunftsland und Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen aufschlüsseln)? Die Prüfung von Sprachkenntnissen erfolgt soweit gesetzlich vorgesehen ohne statistische Erfassung der vorgelegten Sprachnachweise. 5. Wie viele Personen haben einen Aufenthaltstitel durch Übertragung des Chancenaufenthaltsrechts auf die Kernfamilie gemäß dem Chancenaufenthaltsgesetz bis heute erhalten? Ausweislich des AZR besaßen zum Stichtag 31. Juli 2025 insgesamt 22 281 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder), nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder) oder nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/Lebenspartner). 6. In welcher Höhe wurden seit Beginn des Jahres 2024 Gelder für geförderte Projekte zur Gewinnung noch auszubildender Arbeitskräfte aus dem Ausland für den Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie aufgewendet (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)? Im Skills Experts Programm (SEP) werden an verschiedenen AHK-Standorten (Auslandshandelskammer) sowohl noch auszubildende als auch bereits ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Die AHKs werden dabei von einer Geschäftsstelle in Berlin koordiniert. Eine trennscharfe Berechnung des Anteils für noch auszubildende Arbeitskräfte in den genannten Bereichen ist aufgrund der gemeinsamen Personal- und Sachkostenstruktur nicht möglich. 7. In welchem Verhältnis befindet sich die Zahl angeworbener Ausländer mit Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie zu den nach Kenntnis der Bundesregierung unbesetzten Stellen in diesem Bereich in Deutschland (bitte Anzahl der Stellen nach jeweils genanntem Unterbereich aufschlüsseln)? Angaben zu angeworbenen ausländischen Staatsangehörigen liegen nicht vor. 8. Wie viele deutsche Staatsangehörige mit Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung unbeschäftigt (vgl. Vorbemerkung der Fragensteller)? Angaben zur Anzahl der registrierten Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ausgewiesen wurden Arbeitslose mit den erfragten Zielberufen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) („29 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung“ und „63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe“ und den dazugehörigen Berufsgruppen) unabhängig davon, ob eine Helfertätigkeit oder eine Tätigkeit als Fachkraft angestrebt wird. Passungsprobleme, regionale Ungleichgewichte und weitere Gründe können dazu führen, dass offene Stellen z. T. nicht mit inländischen Arbeitslosen besetzt werden können. Anwerbeaktivitäten sind deshalb nicht entbehrlich. Tabelle: Bestand an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach ausgewählten Zielberufen Zielberuf (KldB 2010) Juli 2024 Juli 2025 Insgesamt 1 764.270 1 894.515 29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 53 767 54 966 291 Getränkeherstellung 237 289 292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 8 714 8 898 293 Speisenzubereitung 44 816 45 779 63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 57 354 60 266 631 Tourismus und Sport 3 288 3 415 632 Hotellerie 20 758 21 633 633 Gastronomie 28 014 29 135 634 Veranstaltungsservice, -management 5 294 6 083 keine Angabe zum Zielberuf 96 356 104 542 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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