Schriftliche Frage 83 von Thomas Fetsch (AfD): Wie plant die Bundesregierung im Fall eines Bündnisfalls die nach Kalkulationen der Bundeswehr bis zu 30.000 Verwundeten pro Monat, darunter…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 83 von Thomas Fetsch (AfD): Wie plant die Bundesregierung im Fall eines Bündnisfalls die nach Kalkulationen der Bundeswehr bis zu 30.000 Verwundeten pro Monat, darunter…
Frage 83 (Thomas Fetsch, AfD):
Wie plant die Bundesregierung im Fall eines Bündnisfalls die nach Kalkulationen der Bundeswehr bis zu 30.000 Verwundeten pro Monat, darunter nach qualifizierten Schätzungen bis zu ein Viertel Schwerverletzte, über die bestehende Bundeswehr-Krankenhausstruktur mit etwa 1.800 Betten zu versorgen, und wie wären die etwa 25.000 Soldaten und zivilen Mitarbeiter, die derzeit unter anderem an diesen Bundeswehrkrankenhäusern in Deutschland tätig sind, aufzufüllen, wenn ein nicht unerheblicher Teil davon nach Bundeswehrangaben im Bündnisfall in der Nähe der Fronten eingesetzt würde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. April 2026:
Die sich im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) ergebenden sanitätsdienstlichen Bedarfe umfassen Kapazitäten, die durch die Bundewehrkrankenhäuser nicht alleine sichergestellt werden können und daher nur als gesamtstaatliche Aufgabe zu bewältigen sein werden. Unter anderem zur Regelung von Steuerungsmechanismen für die Verteilung von Patientinnen und Patienten bedarf es eines gesetzlichen Rahmens. Dieser wird in Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit unter anderem mit Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung erarbeitet.
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