Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser
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Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4721
21. Wahlperiode 17.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Paul, Hannes Gnauck, Mirco Hanker, Martin Hess,
Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Rüdiger Lucassen, Stefan Henze, Torben
Braga, Prof. Dr. Daniel Zerbin, Dr. Christina Baum, Birgit Bessin, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Gereon Bollmann, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger,
Thomas Fetsch, Alexis L. Giersch, Nicole Hess, Martina Kempf Stefan Möller,
Kerstin Przygodda, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, Martin Sichert, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser
Nach Artikel 87a Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) stellt der Bund
Streitkräfte zur Verteidigung auf (www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.ht
ml). Die Aufgaben der Bundeswehr umfassen die Landes- und
Bündnisverteidigung sowie Beiträge zur internationalen Krisenbewältigung. In den
Verteidigungspolitischen Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung wird
die Landes- und Bündnisverteidigung ausdrücklich als prioritäre Aufgabe
hervorgehoben und die Notwendigkeit einer durchhaltefähigen militärischen
Gesamtstruktur betont (Bundesministerium der Verteidigung,
Verteidigungspolitische Richtlinien 2023, Berlin 2023, Abschnitt „Strategischer Rahmen“, S. 6 bis
9; www.bmvg.de/de/aktuelles/verteidigungspolitische-richtlinien-2023-veroeff
entlicht-5701338).
Ein wesentlicher Unterstützungsbereich ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr,
der für die weltweite medizinische Versorgung der deutschen Streitkräfte
verantwortlich ist. Der gesundheitliche Schutz, die Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit von Soldatinnen und Soldaten, muss im In- und Ausland
für die Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte
sichergestellt sein. Zentrale Einrichtungen des sanitätsdienstlichen Versorgungsnetzes
der Bundeswehr sind in Deutschland die Bundeswehrkrankenhäuser. Die
Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) sind bundeswehreigene Krankenhäuser, die
vom Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) betrieben werden.
Die Standorte der aktuell fünf Bundeswehrkrankenhäuser in Deutschland
befinden sich in Berlin, Hamburg, Koblenz, Ulm und Westerstede. Diese
Krankenhäuser bieten sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen für
Bundeswehrangehörige an und können auch von zivilen Patienten und Patientinnen in
Anspruch genommen werden, da die Bundeswehrkrankenhäuser in die
Krankenhaus- und Landesbettenplänen der jeweiligen Länder eingebunden sind
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 –
3000 – 154/19: Die Bundeswehr-Krankenhäuser, Abschnitt 2.1, S. 5 f.). Nach
Veröffentlichung der Bundeswehr verfügen die Bundeswehrkrankenhäuser mit
insgesamt ca. 7 000 Beschäftigten über insgesamt ca. 1 800 voll- und
teilstationäre Betten, von denen die Hälfte der Betten sog. Vertrags- bzw. Planbetten
sind, die nur für die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung vorbehalten
werden (www.bwkranken-haus.de/de/ueber-uns).
Nach Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung würden sich
zukünftige militärische Auseinandersetzungen auch auf das deutsche
Gesundheitssystem auswirken, da der Sanitätsdienst der Bundeswehr auf das zivile
Gesundheitssystem Deutschlands angewiesen ist. Im Bündnis- oder
Verteidigungsfall ist daher ein abgestimmtes Zusammenwirken militärischer und ziviler
Strukturen des Gesundheitswesens erforderlich (Krankenhäuser, Apotheken,
niedergelassene Ärzte, Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen usw.),
da die sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr, einschließlich der
Bundeswehrkrankenhäuser, allein nicht sämtliche Versorgungsbedarfe
abdecken können (Bundeswehr online, Landes- und Bündnisverteidigung,
Gesundheitswesen und Versorgung im Verteidigungsfall, Abschnitt „Mehr Bedarf aber
sinkende medizinische Kapazitäten“, Absatz 3; www.bundeswehr.de/de/organis
ation/unterstuetzungsbereich/ sanitaetsdienst/gesundheitswesen-
versorgungverteidigungsfall). Im Bündnis- oder Verteidigungsfall muss die medizinische
Behandlung von Verwundeten der Bundeswehr als auch von alliierten
Streitkräften als Bündnispartner in Deutschland gewährleistet werden. Die
zwangsläufige Folge ist die Einschränkung der Versorgungsleistungen des
Sanitätsdienstes sowie der Bundeswehrkrankenhäuser und damit auch der
Gesundheitsversorgung der deutschen Zivilbevölkerung (Bundeswehr online, Landes- und
Bündnisverteidigung; „Gesundheitswesen: Versorgung im Verteidigungsfall“,
„Mehr Bedarf aber sinkende medizinische Kapazitäten“, Absatz 1 und 2; www.
bundeswehr.de/de/organisation/unterstu- etzungsbereich/sanitaetsdienst/
gesundheitswesen-versorgung-verteidigungsfall).
Diese Einschätzung wurde auch von Experten der Bundeswehr und der zivilen
Krankenhausmedizin in Berlin vor dem Gesundheitsausschuss bestätigt. In
einem öffentlichen Fachgespräch des Gesundheitsausschusses vom 10. April
2024 wurde auf die erheblichen Herausforderungen für das Gesundheitswesen
im Verteidigungs- oder Katastrophenfall hingewiesen. Es wurde betont, dass
bei hochintensiven Szenarien mit deutlich erhöhten Verwundetenfallzahlen
(von mehreren Hundert Verletzten pro Tag) zu rechnen sei, was in der zu
erwartenden Größenordnung deutlich über der Routineauslastung ziviler
Krankenhäuser liegt und die vorhandenen sanitätsdienstlichen Kapazitäten herausfordert
(Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, hib (heute im bundestag)-
Meldung „Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall“, hib 221/2024,
vom 10. April 2024, Absatz 2; www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-9
97560). „Die Szenarien der Bundeswehr gehen von 300 bis 1 000 Patientinnen
und Patienten aus – davon ein Drittel intensivpflichtig […]“ (www.bundesweh
r.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/sanitaetsdienst/gesundheitswesen-v
ersorgung-verteidigungsfall ).
Während die Bundeswehrkrankenhäuser im regulären Friedensbetrieb in die
zivile Krankenhausversorgung integriert sind und ihre Kapazitäten an planbaren
stationären und ambulanten Behandlungszahlen ausrichten (WD 2 – 3000 –
154/19, S. 5 bis 7), würde ein Verteidigungsfall mit einem signifikant erhöhten
Verwundetenanfall eine erhebliche Ausweitung der Behandlungs-, Operations-
und Intensivkapazitäten erfordern. Zugleich ist davon auszugehen, dass ein
großer Teil des sanitätsdienstlichen Personals in Frontnähe zum Einsatz kommen
würde (Bundeswehr online, Landes- und Bündnisverteidigung;
„Gesundheitswesen: Versorgung im Verteidigungsfall“, „Mehr Bedarf aber sinkende
medizinische Kapazitäten“, Absatz 1, Satz 2; www.bundeswehr.de/de/organisation/un
terstuetzungsbereich/sanitaetsdienst/gesundheitswesen-versorgung-verteidigun
gsfall).
Um aktuell einschätzen zu können, in welchem Umfang die
Bundeswehrkrankenhäuser im Krisen- oder Verteidigungsfall unabhängig von den
veröffentlichten Fallzahlen von stationär ca. 53 400 und ambulant ca. 757 000 Fällen pro
Jahr (Bundeswehrkrankenhaus online, „Über Uns“, Kapitel „Beschreibung“;
www.bwkrankenhaus.de/de/ueber-uns) belastbar sind und die medizinischen
Kapazitäten zur Versorgung der zivilen Bevölkerung eingeschränkt werden, ist
nach Auffassung der Fragesteller eine systematische, aktuelle Erfassung der
Leistungsfähigkeit der Bundeswehrkrankenhäuser (einschließlich
Bettenangebot, personeller Ressourcen, operativer Kapazitäten sowie logistischer
Voraussetzungen) im öffentlichen Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele planmäßig ausgewiesene voll- und teilstationäre Betten stehen
in den Bundeswehrkrankenhäusern derzeit zur Verfügung, wie hoch ist
jeweils deren durchschnittliche Belegung im Jahresmittel 2024 und 2025
gewesen, und wie stellen sich diese Zahlen jeweils aufgeschlüsselt nach
den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern dar?
2. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind von den derzeit insgesamt ca. 7 000
Beschäftigten an den Bundeswehrkrankenhäusern tätig, wie viele ärztliche
Dienstposten sind dort jeweils ausgewiesen, und wie viele dieser
Dienstposten sind derzeit unbesetzt (bitte jeweils auch nach
Bundeswehrkrankenhäusern aufschlüsseln)?
3. Wie viele Dienstposten im Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung
(unterteilt nach Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und weiteres
Assistenzpersonal) sind an den Bundeswehrkrankenhäusern ausgewiesen,
und wie viele dieser Dienstposten sind derzeit vakant (bitte nach
Bundeswehrkrankenhäusern aufschlüsseln)?
4. Welche planerisch zugrunde gelegten Behandlungskapazitäten bestehen
derzeit in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern für die stationäre und
ambulante Versorgung, und auf welche durchschnittlichen täglichen
Behandlungszahlen sind die jeweiligen Einrichtungen organisatorisch
ausgelegt (bitte jeweils nach Standort und Versorgungsart aufschlüsseln)?
5. Wie viele operative Eingriffe (stationär und ambulant) wurden in den
Jahren 2023 und 2024 in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern jeweils
durchgeführt (bitte nach Standort und Fachabteilung aufschlüsseln), und
welche vorläufigen Zahlen liegen für das Jahr 2025 vor, und wie hoch war
die durchschnittliche Zahl operativer Eingriffe pro Kalendertag?
6. Wie viele funktionsfähige Operationssäle stehen in den einzelnen
Bundeswehrkrankenhäusern jeweils zur Verfügung, wie viele davon werden im
Regelbetrieb planmäßig betrieben, und für welche tägliche
Regelbetriebsdauer sind diese ausgelegt (bitte nach Standort aufschlüsseln)?
7. Welche grundsätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen,
um die Behandlungskapazitäten der Bundeswehrkrankenhäuser in einer
außergewöhnlichen nationalen Krisenlage zu erhöhen (z. B. Ausweitung
von Schichtsystemen, Zurückstellung elektiver Eingriffe, temporäre
Umwidmung von Funktionsbereichen), ohne dabei einsatzrelevante
Detailplanungen offenzulegen?
8. Welche statistisch erfassten durchschnittlichen Wartezeiten bestehen in
den Jahren 2023 und 2024 zwischen medizinischer Indikationsstellung
und Durchführung planbarer operativer Eingriffe in den einzelnen
Bundeswehrkrankenhäusern (bitte nach Standort und Fachabteilung
aufschlüsseln)?
9. Ist die Notstromversorgung der Bundeswehrkrankenhäuser nach
derzeitiger Planung so ausgelegt, dass bei einem mehrtägigen großflächigen
Stromausfall ein fortgesetzter Krankenhausbetrieb möglich ist, und
umfasst die Notstromversorgung jeweils den Gesamtbetrieb oder lediglich
priorisierte Funktionsbereiche (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
10. Für welche Mindestdauer ist die Notstromversorgung der einzelnen
Bundeswehrkrankenhäuser nach derzeitiger Planung ausgelegt (bitte nach
Standorten aufschlüsseln)?
11. Wurden in den letzten fünf Jahren Übungen oder Belastungstests zur
Notstromfähigkeit der Bundeswehrkrankenhäuser durchgeführt, und wenn ja,
wann, und mit welchem Ergebnis?
12. Existieren für die Bundeswehrkrankenhäuser ressortübergreifend
abgestimmte Planungen für einen kurzfristigen personellen und
infrastrukturellen Aufwuchs im Krisen- oder Verteidigungsfall, und wenn ja, welche
wesentlichen Maßnahmen sind darin vorgesehen?
13. Sind Ausbau- oder Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden
Bundeswehrkrankenhäusern geplant oder bereits beschlossen, und wenn ja,
welche Maßnahmen betreffen welche Standorte, und in welchem
zeitlichen Rahmen sollen sie umgesetzt werden?
14. Wie viele Ärztinnen und Ärzte würden nach derzeitiger Planung im
Verteidigungsfall aus den Bundeswehrkrankenhäusern für sanitätsdienstliche
Aufgaben außerhalb der Krankenhäuser, insbesondere zur
Verwundetenversorgung auf den Versorgungsebenen Role 1 und Role 2, herangezogen,
und wie stellt sich dieser Personalabzug jeweils nach
Bundeswehrkrankenhaus dar?
15. Durch welche Maßnahmen sollen die dadurch entstehenden personellen
Vakanzen in den Bundeswehrkrankenhäusern kompensiert werden, um die
stationäre und ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten (vgl. Frage 14)?
16. Wurden mit den zuständigen Behörden von Bund, Ländern und
Kommunen verbindliche Konzepte erarbeitet, um zivile Akteure bzw. Partner des
Gesundheitswesens (insbesondere Krankenhäuser, niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken) auf eine verstärkte Mitwirkung im
Krisen- oder Verteidigungsfall vorzubereiten, und wenn ja, wann, und in
welcher Form wurde oder wird eine Beteiligung zur Vorbereitung auf den
Krisenfall vorgenommen?
17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., im Krisen- oder
Verteidigungsfall entstehende zusätzliche Belastungen aufseiten der zivilen
Krankenhäuser und der vertragsärztlichen Versorgung zu kompensieren, um
eine angemessene Patientenversorgung der allgemeinen, zivilen
Bevölkerung sicherzustellen?
18. Wie viele Krankentransportfahrzeuge stehen der Bundeswehr derzeit zur
Verfügung, wie verteilen sich diese auf die einzelnen Fahrzeugmuster, und
wie viele zusätzliche Krankentransportfahrzeuge sollen nach derzeitiger
Planung bis zum Jahr 2030 beschafft werden?
19. Welches Personal ist nach derzeitigem Planungsstand für den
medizinischen Transport verwundeter Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, und
in welchem quantitativen Umfang steht dieses Personal zur Verfügung?
Berlin, den 16. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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