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Schriftliche Frage 64 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an Myalgischer Enzephalomyelitis/ Ch…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 64 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an Myalgischer Enzephalomyelitis/ Ch… Frage 64 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an Myalgischer Enzephalomyelitis/ Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS), Long-/Post-COVID und Post-Vac-Syndrom erkrankt (bitte nach Jahren seit 2019 und jeweils nach den drei Krankheitsbildern aufschlüsseln), und welche spezifischen Regelungen, Unterstützungs- und Versorgungsangebote bestehen innerhalb der Bundeswehr für Betroffene – insbesondere im Hinblick auf medizinische Versorgung, dienstliche Verwendung, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Anerkennungs- und Beurteilungsverfahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Februar 2026: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten mit den Diagnosen im Sinne der Fragestellung erfolgt nach der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long- COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“. Dies geschieht primär durch die truppenärztliche Versorgung, Ambulanzen der Bundeswehrkrankenhäuser und Facharztzentren. Bei Bedarf und sofern verfügbar wird auch durch spezifische Behandlungen und Rehabilitation im zivilen Gesundheitssystem ergänzt. Zudem unterstützt der Sozialdienst der Bundeswehr flächendeckend auch bei den genannten Erkrankungen. Bei Auswirkungen der genannten Krankheitsbilder auf die dienstliche Verwendung sind die individuellen, truppenärztlichen Therapieentscheidungen sowie betriebsärztliche Empfehlungen unter Berücksichtigung der Erkrankungsdauer und des Ausmaßes der Einschränkungen von Bedeutung. Im Falle des Vorliegens längerfristiger Gesundheitsschädigungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen der Dienstfähigkeit sind die einschlägigen Rechtsgrundlagen im Versorgungsrecht anzuwenden. Spezifische Regelungen beim Beurteilungsverfahren im Zusammenhang mit den genannten Erkrankungen liegen wegen des medizinischen Datenschutzes nicht vor. Vorgesetzten liegen Diagnosen des geführten Personals grundsätzlich nicht vor. Truppenärztlich dokumentierten gesundheitlichen Einschränkungen von Soldatinnen und Soldaten wird mit einschlägigen Vorschriften zu den Beurteilungen Rechnung getragen.

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