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Schriftliche Frage 213 von Thomas Fetsch (AfD): Sieht die Bundesregierung im Rahmen von Krisenpräventionsaktivitäten aufgrund veränderter Sicherheitslagen im Bereich der Sicherung von Kran…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 213 von Thomas Fetsch (AfD): Sieht die Bundesregierung im Rahmen von Krisenpräventionsaktivitäten aufgrund veränderter Sicherheitslagen im Bereich der Sicherung von Kran… Frage 213 (Thomas Fetsch, AfD): Sieht die Bundesregierung im Rahmen von Krisenpräventionsaktivitäten aufgrund veränderter Sicherheitslagen im Bereich der Sicherung von Krankenhäusern Anlass für Bundeshilfen angesichts der Ausführungen des Gesundheitsökonomen Boris Augurzky für die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die den Schutz vor Cyberangriffen und Sabotage mit Einmalkosten von 2,7 Mrd. Euro und laufenden Kosten von jährlich 670 Mio. Euro veranschlagen, die Vorbereitung auf einen möglichen Bündnisfall mit 5 Mrd. Euro und einen besseren Schutz der deutschen Kliniken für den Fall eines Kriegsausbruchs mit 15 Mrd. Euro, und wenn ja, in welcher Höhe und innerhalb welchen Umsetzungszeitraums, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 7. April 2026: Die Bundesregierung nimmt die Bedrohungslage für Einrichtungen des Gesundheitssektors sehr ernst. Insbesondere die sicherheitspolitische Lage verdeutlicht, dass eine funktionierende medizinische Versorgung eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Stabilität und Resilienz sowie auch Verteidigungsfähigkeit ist. Die Vorbereitung des Gesundheitswesens insbesondere auf verteidigungsbezogene Krisenlagen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe: Bund, Länder, Kommunen und Gesundheitseinrichtungen müssen hier eng zusammenwirken. Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung liegen zuvorderst in der Zuständigkeit der Länder. Ergänzend wurden im Bereich der Cybersicherheit mit dem Krankenhausstrukturfonds nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) nach § 14a KHG bereits in der Vergangenheit Förderinstrumente geschaffen, die auch Investitionen in die IT-Sicherheit umfassen. Die Fördertatbestände des KHZF ermöglichten explizit Investitionen in die Informationssicherheit (Fördertatbestand 10). Die Verantwortung für den Betrieb und die Sicherheit der Krankenhäuser (einschließlich der IT-Infrastruktur) liegt grundsätzlich bei den Krankenhausträgern. Die Sicherstellung einer angemessenen IT-Sicherheit ist Teil der allgemeinen Betriebsführung und obliegt den Betreibern im Rahmen ihrer Organisationspflichten. Auch diesbezüglich liegt die Verantwortung für die Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung grundsätzlich bei den Ländern. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohungslage konzipiert das Bundesministerium für Gesundheit derzeit ein Sofortprogramm Cybersicherheit, das Krankenhäuser sowie weitere als kritische Infrastrukturen einzustufende Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit unterstützen soll. Der Haushaltsgesetzgeber plant, hierfür Mittel von bis zu 2 Mrd. Euro bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt über die Bereichsausnahme zur Schuldenbremse; die Mittel sind daher zweckgebunden für IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verwenden. Das Programm befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase. Zu den konkreten Fördervoraussetzungen, zum Kreis der Antragsberechtigten sowie zu weiteren Umsetzungsdetails können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Angaben gemacht werden.

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