Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!"
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Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7593
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Tamara Mazzi, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Jan Köstering, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmid und der
Fraktion Die Linke
Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“
Seit den Ankündigungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im März 2026, das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ grundlegend umzubauen (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteid
igt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html), bestehen
bei den betroffenen Trägern erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren
Ausgestaltung des Programms.
Bereits zuvor wurden Änderungen der Förderbedingungen für die
„Partnerschaften für Demokratie“ beschlossen, wonach der Abruf der Bundesmittel
einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments voraussetzt. Schon
wenige Monate nach Inkrafttreten dieser Regel zeigt sich, dass der Mittelabruf
dadurch in Kommunen blockiert werden kann, in denen Mandatsträger
kommunalpolitische Mehrheiten stellen, deren Parteilandesverbände als gesichert
rechtsextremistisch oder als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind.
Dies betrifft insbesondere Regionen Ostdeutschlands (vgl. https://taz.de/Demok
ratie-leben-in-Mecklenburg/!6190215/).
Kürzlich wurden die Förderaufrufe für den Förderzeitraum ab 2027
veröffentlicht. Entgegen früherer Ankündigung erschienen diese noch vor der weiterhin
nicht vorliegenden Novelle der Förderrichtlinie. Auf eine Schriftliche Frage der
Fragestellenden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie hatte
die Bundesregierung mitgeteilt, dass sich der Entwurf der Förderrichtlinie nicht
mehr im Ressort, sondern zur Anhörung und Freigabe beim
Bundesrechnungshof befinde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86
der Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache 21/7180). Die
Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms beginnt
bereits am 3. August 2026.
Bei den betroffenen Trägern bestehen zudem unterschiedliche
Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich der angekündigten stärkeren Anbindung
der Förderung an sogenannte Regelstrukturen, des Umfangs und der Laufzeit
der Förderung im kommenden Förderzeitraum sowie der Kriterien der
Benennung von Sachverständigen und der Fördermittelvergabe. So erwähnen die
Förderaufrufe zwar ein Bewertungssystem zur Beurteilung geförderter Projekte,
doch benennen sie nur teilweise die Bewertungskriterien.
Den aktuellen Innovationsprojekten mit einem Förderschwerpunkt auf den
ostdeutschen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Fragestellenden seitens des
BMBFSFJ eine Sonderregelung in Aussicht gestellt, wonach für diese Projekte
eine Ausnahme von der Voraussetzung gelten sollte, in mehr als drei
Bundesländern tätig zu sein. Ebenso wurden nach Kenntnis der Fragestellenden
mögliche zusätzliche Härtefallregelungen für ostdeutschlandspezifische Projekte in
Aussicht gestellt. Weder die angekündigte Ausnahme noch mögliche
Härtefallregelungen finden sich bislang in den veröffentlichten Förderaufrufen wieder.
Aus der Richtlinie 2012/29/EU und der im Dezember 2025 erfolgten Einigung
von Europaparlament und Rat geht hervor, dass die Bundesregierung in der
Pflicht steht, das Fortbestehen der Opfer- und Betroffenenberatung zu sichern
und gesetzlich zu verankern. Nach Einschätzung fachkundiger Träger der
Opfer- und Betroffenenberatung besteht angesichts des angekündigten Umbaus
des Bundesprogramms die Gefahr, dass bestehende Beratungsstrukturen
künftig nicht mehr im bisherigen Umfang abgesichert werden können. Dazu tragen
auch einzelne Formulierungen in den Förderaufrufen bei: Als Adressaten
werden dort insbesondere Fachkräfte in Regelstrukturen benannt, während Opfer-
und Betroffenenberatungsstellen in den beispielhaften Aufzählungen lediglich
unter der Kategorie „Verbände“ erscheinen.
In der 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend am 8. Juli 2026 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Michael
Brand, dass Trägern aufgrund der Kürzungen beim ebenfalls im selben
Haushaltstitel veranschlagten Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ (vgl.
https://table.media/bildung/news/demokratiefoerderung-regierung-will-mit-gel
d-neuausrichtung-steuern) seitens des BMBFSFJ zur Bewerbung auf eine
Förderung im Rahmen von „Demokratie leben!“ geraten wurde, wodurch eine
zusätzliche Kürzung entstünde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu
verhindern, dass der Abruf von Bundesmitteln für die Partnerschaften für
Demokratie durch das Erfordernis eines kommunalen Beschlusses blockiert
werden kann, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und
wenn keine derartigen Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen
nicht?
2. Welche Mittel in Euro sind für das Jahr 2027 jeweils für die einzelnen
Programmebenen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen
(bitte nach Bundesoffensive Demokratiebildung und
Extremismusprävention, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und
Kompetenznetzwerken aufschlüsseln), und wenn die Verteilung noch
nicht abschließend feststeht, bis wann ist mit einer Festlegung zu rechnen?
3. Trifft es zu, dass Trägern seitens des BMBFSFJ, Bundesamts für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder anderer
Regierungsstellen in Aussicht gestellt wurde, dass im Rahmen des Bundesprogramms
neben einjährigen auch mehrjährige Förderzeiträume bewilligt werden
können, und wenn ja, warum findet sich diese Möglichkeit nicht in den
veröffentlichten Förderaufrufen wieder?
4. Weshalb ist die neue Programmlaufzeit von „Demokratie leben!“ auf vier
Jahre begrenzt, obwohl ursprünglich eine Laufzeit bis 2032 vorgesehen
war?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in den zwei
Folgejahren von 2030 bis 2032 Planungssicherheit für die Träger zu ermöglichen?
6. Auf welcher Grundlage trifft die Bundesregierung die abschließende
Auswahl der Sachverständigen für die Auswahl der förderfähigen Projekte?
7. Nach welchen Kriterien erfolgt die abschließende Auswahl der zu
fördernden Projekte, und beabsichtigt die Bundesregierung, die den
Förderaufrufen zugrunde liegende Bewertungsmatrix den Antragstellern
zugänglich zu machen?
8. Aus welchen Gründen wurden die Kriterien für die Berufung von
Sachverständigen gegenüber der vorherigen Förderperiode geändert, und wie
begründet die Bundesregierung insbesondere den Ausschluss von
Personen, die seit dem Jahr 2020 in einem Projekt des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ tätig waren, bei gleichzeitiger Anforderung praktischer
Erfahrungen oder Fachkenntnissen in mindestens einem der Themenfelder
(vgl. www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/sachverstaendige-
zurbegutachtung-von-interessenbekundungen-gesucht-bewerbung-ab-
sofortmoeglich-287058)?
9. Wann ist der Entwurf der Förderrichtlinie dem Bundesrechnungshof zur
Prüfung zugegangen, und mit welchem Zeitpunkt für den Abschluss
dieser Prüfung rechnet die Bundesregierung?
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die
Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms bereits am 3.
August 2026 beginnt, ohne dass den antragstellenden Trägern zu diesem
Zeitpunkt eine verbindliche Förderrichtlinie vorliegt?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten
Überarbeitung der Förderrichtlinie weitere Änderungen der Förderkriterien
vorzunehmen, oder erschöpfen sich diese in den bereits veröffentlichten
Förderaufrufen?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu treffen, um angesichts
der besonderen Herausforderungen lokaler zivilgesellschaftlicher
Strukturen Demokratieförderung in ostdeutschen Bundesländern weiterhin zu
stärken?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der Option einer Härtefallregelung
für die ostdeutschen Bundesländer, die weitere Formen der Förderung
durch „Demokratie leben!“ für ostdeutschlandspezifische Projekte
ermöglicht?
b) Plant die Bundesregierung, eine solche Härtefallregelung einzuführen?
c) Wenn ja, welche Voraussetzungen und welchen Anwendungsbereich
soll eine solche Härtefallregelung umfassen?
13. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung für die Opfer- und Betroffenenberatung vor, um Anforderungen der
Richtlinie 2012/29/EU weiterhin erfüllen zu können?
14. Aus welchen Gründen sieht das Förderkonzept vor, dass bislang
kooperierende Verbünde künftig teilweise als Konkurrenten um dieselben
Fördermittel auftreten müssen, obwohl von ihnen in ihren jeweiligen
Arbeitsfeldern weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit erwartet wird?
15. Sind die Opfer- und Betroffenenberatungen nach Auffassung der
Bundesregierung ausdrücklich vom Kreis der förderfähigen Adressaten umfasst,
auch wenn diese abweichend als „Verbände“ benannt werden?
16. Wie begründet die Bundesregierung die geplanten Kürzungen innerhalb
des Haushaltstitels für „Demokratie leben!“ von rund 187 Mio. Euro im
Jahr 2026 auf rund 167 Mio. Euro im Jahr 2027?
17. Wie begründet die Bundesregierung, dass Projekten des ebenfalls von
Kürzungen betroffenen „Menschen stärken Menschen“-
Bundesprogramms zugleich geraten wird, sich nun auf „Demokratie leben!“-
Förderung zu bewerben?
Berlin, den 11. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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