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Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!"

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7593 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!" Deutscher Bundestag Drucksache 21/7593 21. Wahlperiode 14.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Tamara Mazzi, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Bodo Ramelow, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmid und der Fraktion Die Linke Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ Seit den Ankündigungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im März 2026, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ grundlegend umzubauen (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteid igt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html), bestehen bei den betroffenen Trägern erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung des Programms. Bereits zuvor wurden Änderungen der Förderbedingungen für die „Partnerschaften für Demokratie“ beschlossen, wonach der Abruf der Bundesmittel einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments voraussetzt. Schon wenige Monate nach Inkrafttreten dieser Regel zeigt sich, dass der Mittelabruf dadurch in Kommunen blockiert werden kann, in denen Mandatsträger kommunalpolitische Mehrheiten stellen, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind. Dies betrifft insbesondere Regionen Ostdeutschlands (vgl. https://taz.de/Demok ratie-leben-in-Mecklenburg/!6190215/). Kürzlich wurden die Förderaufrufe für den Förderzeitraum ab 2027 veröffentlicht. Entgegen früherer Ankündigung erschienen diese noch vor der weiterhin nicht vorliegenden Novelle der Förderrichtlinie. Auf eine Schriftliche Frage der Fragestellenden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sich der Entwurf der Förderrichtlinie nicht mehr im Ressort, sondern zur Anhörung und Freigabe beim Bundesrechnungshof befinde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache 21/7180). Die Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms beginnt bereits am 3. August 2026. Bei den betroffenen Trägern bestehen zudem unterschiedliche Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich der angekündigten stärkeren Anbindung der Förderung an sogenannte Regelstrukturen, des Umfangs und der Laufzeit der Förderung im kommenden Förderzeitraum sowie der Kriterien der Benennung von Sachverständigen und der Fördermittelvergabe. So erwähnen die Förderaufrufe zwar ein Bewertungssystem zur Beurteilung geförderter Projekte, doch benennen sie nur teilweise die Bewertungskriterien. Den aktuellen Innovationsprojekten mit einem Förderschwerpunkt auf den ostdeutschen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Fragestellenden seitens des BMBFSFJ eine Sonderregelung in Aussicht gestellt, wonach für diese Projekte eine Ausnahme von der Voraussetzung gelten sollte, in mehr als drei Bundesländern tätig zu sein. Ebenso wurden nach Kenntnis der Fragestellenden mögliche zusätzliche Härtefallregelungen für ostdeutschlandspezifische Projekte in Aussicht gestellt. Weder die angekündigte Ausnahme noch mögliche Härtefallregelungen finden sich bislang in den veröffentlichten Förderaufrufen wieder. Aus der Richtlinie 2012/29/EU und der im Dezember 2025 erfolgten Einigung von Europaparlament und Rat geht hervor, dass die Bundesregierung in der Pflicht steht, das Fortbestehen der Opfer- und Betroffenenberatung zu sichern und gesetzlich zu verankern. Nach Einschätzung fachkundiger Träger der Opfer- und Betroffenenberatung besteht angesichts des angekündigten Umbaus des Bundesprogramms die Gefahr, dass bestehende Beratungsstrukturen künftig nicht mehr im bisherigen Umfang abgesichert werden können. Dazu tragen auch einzelne Formulierungen in den Förderaufrufen bei: Als Adressaten werden dort insbesondere Fachkräfte in Regelstrukturen benannt, während Opfer- und Betroffenenberatungsstellen in den beispielhaften Aufzählungen lediglich unter der Kategorie „Verbände“ erscheinen. In der 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 8. Juli 2026 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Brand, dass Trägern aufgrund der Kürzungen beim ebenfalls im selben Haushaltstitel veranschlagten Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ (vgl. https://table.media/bildung/news/demokratiefoerderung-regierung-will-mit-gel d-neuausrichtung-steuern) seitens des BMBFSFJ zur Bewerbung auf eine Förderung im Rahmen von „Demokratie leben!“ geraten wurde, wodurch eine zusätzliche Kürzung entstünde. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Abruf von Bundesmitteln für die Partnerschaften für Demokratie durch das Erfordernis eines kommunalen Beschlusses blockiert werden kann, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und wenn keine derartigen Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen nicht?  2. Welche Mittel in Euro sind für das Jahr 2027 jeweils für die einzelnen Programmebenen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen (bitte nach Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und Kompetenznetzwerken aufschlüsseln), und wenn die Verteilung noch nicht abschließend feststeht, bis wann ist mit einer Festlegung zu rechnen?  3. Trifft es zu, dass Trägern seitens des BMBFSFJ, Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder anderer Regierungsstellen in Aussicht gestellt wurde, dass im Rahmen des Bundesprogramms neben einjährigen auch mehrjährige Förderzeiträume bewilligt werden können, und wenn ja, warum findet sich diese Möglichkeit nicht in den veröffentlichten Förderaufrufen wieder?  4. Weshalb ist die neue Programmlaufzeit von „Demokratie leben!“ auf vier Jahre begrenzt, obwohl ursprünglich eine Laufzeit bis 2032 vorgesehen war?  5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in den zwei Folgejahren von 2030 bis 2032 Planungssicherheit für die Träger zu ermöglichen?  6. Auf welcher Grundlage trifft die Bundesregierung die abschließende Auswahl der Sachverständigen für die Auswahl der förderfähigen Projekte?  7. Nach welchen Kriterien erfolgt die abschließende Auswahl der zu fördernden Projekte, und beabsichtigt die Bundesregierung, die den Förderaufrufen zugrunde liegende Bewertungsmatrix den Antragstellern zugänglich zu machen?  8. Aus welchen Gründen wurden die Kriterien für die Berufung von Sachverständigen gegenüber der vorherigen Förderperiode geändert, und wie begründet die Bundesregierung insbesondere den Ausschluss von Personen, die seit dem Jahr 2020 in einem Projekt des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ tätig waren, bei gleichzeitiger Anforderung praktischer Erfahrungen oder Fachkenntnissen in mindestens einem der Themenfelder (vgl. www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/sachverstaendige- zurbegutachtung-von-interessenbekundungen-gesucht-bewerbung-ab- sofortmoeglich-287058)?  9. Wann ist der Entwurf der Förderrichtlinie dem Bundesrechnungshof zur Prüfung zugegangen, und mit welchem Zeitpunkt für den Abschluss dieser Prüfung rechnet die Bundesregierung? 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms bereits am 3. August 2026 beginnt, ohne dass den antragstellenden Trägern zu diesem Zeitpunkt eine verbindliche Förderrichtlinie vorliegt? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten Überarbeitung der Förderrichtlinie weitere Änderungen der Förderkriterien vorzunehmen, oder erschöpfen sich diese in den bereits veröffentlichten Förderaufrufen? 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu treffen, um angesichts der besonderen Herausforderungen lokaler zivilgesellschaftlicher Strukturen Demokratieförderung in ostdeutschen Bundesländern weiterhin zu stärken? a) Wie steht die Bundesregierung zu der Option einer Härtefallregelung für die ostdeutschen Bundesländer, die weitere Formen der Förderung durch „Demokratie leben!“ für ostdeutschlandspezifische Projekte ermöglicht? b) Plant die Bundesregierung, eine solche Härtefallregelung einzuführen? c) Wenn ja, welche Voraussetzungen und welchen Anwendungsbereich soll eine solche Härtefallregelung umfassen? 13. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Opfer- und Betroffenenberatung vor, um Anforderungen der Richtlinie 2012/29/EU weiterhin erfüllen zu können? 14. Aus welchen Gründen sieht das Förderkonzept vor, dass bislang kooperierende Verbünde künftig teilweise als Konkurrenten um dieselben Fördermittel auftreten müssen, obwohl von ihnen in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit erwartet wird? 15. Sind die Opfer- und Betroffenenberatungen nach Auffassung der Bundesregierung ausdrücklich vom Kreis der förderfähigen Adressaten umfasst, auch wenn diese abweichend als „Verbände“ benannt werden? 16. Wie begründet die Bundesregierung die geplanten Kürzungen innerhalb des Haushaltstitels für „Demokratie leben!“ von rund 187 Mio. Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Mio. Euro im Jahr 2027? 17. Wie begründet die Bundesregierung, dass Projekten des ebenfalls von Kürzungen betroffenen „Menschen stärken Menschen“- Bundesprogramms zugleich geraten wird, sich nun auf „Demokratie leben!“- Förderung zu bewerben? Berlin, den 11. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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