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Bundesprogramm "Demokratie leben!" sofort einstellen - Parteipolitische Neutralität wahren

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6925 · Antrag · Original ↗

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Bundesprogramm "Demokratie leben!" sofort einstellen - Parteipolitische Neutralität wahren Antrag der Abgeordneten Birgit Bessin, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Peter Boehringer, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Stefan Henze, Nicole Hess, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer- Soltau, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Volker Scheurell, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion AfD Bundesprogramm „Demokratie leben!” sofort einstellen – Parteipolitische Neutralität wahren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die deutschen Bundesfamilienministerien fördern seit über zehn Jahren das großangelegte Projekt „Demokratie leben!“. Dieses stellt einen Oberbegriff für viele weitere Unterprojekte dar. 2. Sowohl die Förderauswahl als auch die geförderten Projekte erwecken an sich den Anschein einer möglichen Art der Einseitigkeit. Prominenter Vertreter dieser Ansicht ist auch der Journalist und Autor Markus Wehner, welcher sich diesbezüglich in einem „FAZ“-Artikel expressis verbis äußerte1. 3. Aktuelle Ereignisse geben Anlass zu einer Überprüfung der staatlichen Förderpraxis: a) Stade: Medienberichten zufolge fuhr eine 65-jährige Frau nach der Tat in Stade den mutmaßlichen Fluchtwagen des mutmaßlichen Täters, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des sechsfachen Mordes ermittelt; ebenfalls wurde berichtet, dass sie im Umfeld bzw. für den Verband binationale Familien und Partnerschaften tätig gewesen sein soll.2 In diesem Zusammenhang berichtet ein „Nius“-Bericht, dass die Frau für eine Lobbyorganisation im Migrationsberatungsmilieu tätig gewesen sei, die allein in den Jahren 2025 und 2026 aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit 1 Nur 1 Prozent gegen Linksextremismus, faz.net, 13.07.2017, www.faz.net/aktuell/g-20-gipfel/ wenigergeld-fuer-praeventionsprogramme-gegen-linksextremismus-15105119.html 2 Hetze gegen Integrationsverein, taz.de, 3.7.2026, https://taz.de/Rechte-instrumentalisieren-Stade- Morde/!6193173/ Deutscher Bundestag Drucksache 21/6925 21. Wahlperiode 07.07.2026 knapp 850.000 Euro gefördert worden sei.3 Soweit dieser Verband oder ihm zuzurechnende Organisationen staatliche Fördermittel – insbesondere aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – erhalten haben, sollte die Bundesregierung transparent darlegen, in welchem Umfang Fördermittel bewilligt wurden, welchen Organisationen diese zugeflossen sind, für welche Zwecke sie verwendet wurden und welche Kontrollmechanismen bestehen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist jedoch weder ein strafrechtlich relevanter Tatbeitrag der genannten Person rechtskräftig festgestellt noch ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen einer etwaigen staatlichen Förderung und der Tat belegt. Unabhängig davon sollten etwaige personelle Verflechtungen zwischen staatlich geförderten Organisationen und öffentlichen Ämtern sowie die Vergabe entsprechender Fördermittel transparent aufgearbeitet werden; b) Hammerbande: Recherchen des Portals „Nius“ belegen, dass die Angriffe von Antifa-Gewalttätern um die Aktivistin Lina E. und Johann G. in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit sogenannten Outings angeblicher Rechtsextremisten standen. Der Gründer einer dieser Outing-Plattformen „Recherche Nord“ ist Andre Aden, der seit 2020 für das linke Meldeportal „Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“ (mbt) in Bremen arbeitet.4 Laut eigener Website erhält das mbt Gelder aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.5 Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu) geht hervor, dass das mbt in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 5.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten hat;6 c) Erfurt: Im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt wurden auf der Internetplattform de.indymedia.org öffentlich zugängliche Beiträge veröffentlicht, in denen nach Medienberichten Gewalthandlungen gegen Teilnehmer des Parteitags sowie gegen Polizeikräfte angekündigt oder befürwortet worden sein sollen.7 Darüber hinaus berichteten Medien über Angriffe auf Polizeibeamte und Journalisten im Zusammenhang mit den Protesten sowie über Äußerungen einzelner Protestbündnisse, die öffentliche Kritik ausgelöst haben.8 Unabhängig davon ist zwischen den auf der Plattform veröffentlichten Inhalten, den angemeldeten Versammlungen sowie den jeweils beteiligten Organisationen zu unterscheiden. Soweit sich an den Protesten Organisationen beteiligt haben, die Fördermittel des Bundes – insbesondere aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – erhalten, sollte die Bundesregierung transparent darlegen, welche Organisationen Fördermittel erhalten haben, ob und für welche Zwecke diese bewilligt wurden, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden und welche Kontroll- und Sanktionsmechanismen bestehen. 4. Eine ganze Reihe von Beispielen legt nahe, dass Förderempfänger vielfach die gebotene weltanschauliche und parteipolitische Neutralität missen lassen oder gar 3 Die Akte Stade: Wie tief reicht der Migrations-NGO-Sumpf?, nius.de, 4.7.2026, https://nius.de/kriminali- taet/die-akte-stade-wie-tief-reicht-der-migrations-ngo-sumpf 4 Die Blutspur des NGO-Komplexes: Staat finanziert Antifa-Fotografen, die die Taten der Hammerbande vorbereiteten, nius.de, 23.06.2026, https://nius.de/politik/die-blutspur-des-ngo-komplexes-staat-finanziert- antifa-fotografen-die-die-taten-der-hammerbande-vorbereiteten 5 Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Bremen und Bremerhaven, aufgerufen am 6.7.2026, www.mbt-hb.de/ 6 Drucksache 20/10952, S. 169 7 DPolG warnt vor linksextremistischen Angriffen auf Einsatzkräfte, 29.06.2026, www.dpolg.de/ aktuelles/news/dpolg-warnt-vor-linksextremistischen-angriffen-auf-einsatzkraefte/ 8 Wie die ARD die Prügel-Attacken auf „Apollo“- und JF-Journalisten verdreht, jungefreiheit.de, 6.7.2026, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/wie-die-ard-die-pruegel-attacken-auf-apollo-und-jf- journalisten-verdreht/ Mitarbeiter von „Demokratie leben!“ in den eigenen Reihen mit extremistischen Äußerungen auffallen. Dies ist besonders relevant, da die Förderrichtlinien von „Demokratie leben!“ nach III. (2) bei privaten Zuwendungsempfängern den Status der Gemeinnützigkeit vorschreiben.9 Der Bundesfinanzhof stellte im Attac- Urteil im Dezember 2020 fest, dass die „Einflussnahme auf die politische Willensbildung“ kein gemeinnütziger Zweck im Sinne der Abgabenordnung ist.10 a) Im Juli 2025 berichteten Medien über den Fall einer für „Demokratie leben!“ zuständigen Mitarbeiterin des Landkreises Cuxhaven (Niedersachsen), die in einem mittlerweile gelöschten Beitrag in den sozialen Medien eine „Filmidee“ präsentierte, bei der jeder Mensch bei Geburt „ein Ressourcenbudget zugeteilt“ bekommt und bei Aufbrauchen des Budgets „eliminiert“ werden müsse; dies habe „den Vorteil, dass die Reichen, die die meisten Ressourcen verbrauchen, auch am schnellsten tot sind“;11 b) im November 2024 berichtete Nius, dass das alternative Jugendzentrum in Göttingen ein Konzert mit einem Banner bewarb, auf dem AfD-Politiker Björn Höcke mit einem Maschinengewehr in den Kopf geschossen wird.12 Betreiber der genannten Immobilie in der Bürgerstraße 41 am Rande der Göttinger Altstadt ist der gemeinnützige Verein „Jugendzentrumsinitiative Innenstadt e. V.“. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu) geht hervor, dass der Verein „Jugendzentrum Innenstadt e. V.“ in den Jahren 2020 und 2022 jeweils 1.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten hat.13 Die Landesregierung Niedersachsen antwortete im Juni 2016, dass das Jugendzentrum „Linksextremisten auch als Rückzugsraum zur Planung politischer Agitation und (gewalttätiger) Aktionen“ diene.14 Der Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2023 erwähnt, dass ein Protestzug von Coronamaßnahmenkritikern am 16. September 2023 auf der Höhe des Jugendzentrums mit Gegenständen beworfen wurden und durch brennende Müllcontainer an ihrer Protestroute gehindert wurden. Hierdurch musste die Protestroute geändert werden;15 c) nachdem im Januar 2025 im Deutschen Bundestag durch die gemeinsamen Stimmen der Fraktionen der CDU, CSU, FDP und AfD ein Antrag für die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen beschlossen wurde, veranstaltete der Verein Campact, der zugleich Hauptgesellschafter des „Demokratie-leben!“-Förderempfängers HateAid GmbH ist, eine Demonstration für die sogenannte Brandmauer, bei der die Aussage „Ganz Berlin hasst die CDU“ an die Siegessäule projiziert wurde;16 9 Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ vom 20.11.2024, www.demokratie-leben.de/ resource/blob/253710/c64c47db0a7da96df93d0fcc0e02994f/foerderrichtlinie-demokratie-leben--data.pdf 10 Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10.12.2020, bundesfinanzhof.de, www.bundesfinanzhof.de/de/ entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110007/ 11 „Demokratie-leben!“-Mitarbeiterhin hofft, „dass Reiche am schnellsten tot sind“, jungefreiheit.de, 9.7.2025, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/demokratie-leben-mitarbeiterin-hofft-dass-rei- che-am-schnellsten-tot-sind/ 12 Aus Steuermitteln finanziertes Antifa-Zentrum: In Göttingen wirbt eine Band mit der Erschießung von Björn Höcke, nius.de, 1.11.2024, https://nius.de/gesellschaft/antifa-goettingen-hoecke 13 Drucksache 20/10952, S. 66 14 „Bekommt die Landesregierung den politischen Extremismus in Göttingen nicht in den Griff?“, Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung des Landes Niedersachsen, abgerufen am 6.7.2026, www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/bekommt- dielandesregierung-den-politischen-extremismus-in-goettingen-nicht-in-den-griff-144413.html 15 Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen 20213, S. 176, abgerufen am 6.7.2026, https://verfas- sungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-ni-2023.pdf#page=178 16 Finanzierung „Demos gegen rechts“: „Der Staat darf nicht mit Steuergeldern auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken“, Welt.de, 10.2.2025. d) laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ wurde die Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ in der abgelaufenen Förderperiode (2020–2024) 277- Mal umgangen. Die Richtlinie regelt unter anderem, „wie hoch die maximalen Fördersummen für ein Projekt sein dürfen und wie viele Eigen- oder Drittmittel die Zuwendungsempfänger einbringen müssen.“17 5. Sowohl die Prüfung der ausgegebenen staatlichen finanziellen Mittel als auch ein nachverfolgbares Monitoring und eine tatsächliche Evaluation mancher Projekte könnte sich als intransparent bezeichnen lassen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang die nachfolgenden kritischen Ausführungen des Bundesrechnungshofs: „Das BMFSFJ erließ zu den Handlungsbereichen des Programms Fördergrundsätze, die die Förderrichtlinie ergänzen sollen. Diese wichen teilweise von der Förderrichtlinie ab. Zudem bewilligte das mit der Umsetzung des Programms beauftragte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Zustimmung des BMFSFJ in fast einem Fünftel der untersuchten Projektförderungen eine Zuwendung, die die nach der Förderrichtlinie maximal zulässige Höhe überschritt.“ „Weit über ein Drittel der vorzulegenden Zwischen- und Verwendungsnachweise für die untersuchten Projektförderungen ging nicht fristgemäß beim BAFzA ein. Abgesehen von einer Rüge der Verspätung im Abschlussschreiben zur Verwendungsnachweisprüfung hatte dies keine Konsequenzen für die Zuwendungsempfänger. Das BMFSFJ hat darauf hingewiesen, dass die Nachweise regelmäßig bis spätestens zum Ablauf der Mahnfrist eingingen.“18 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzustellen. Berlin, den 7. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 17 Welt.de, 29.08.2025, „Priens Baustelle „Demokratie leben“ - Förderrichtlinie hundertfach umgangen“, www.welt.de/politik/deutschland/plus68b00b92d492032667a5d579/NGOFinanzierung-Demokratie-leben- Foerderrichtlinie-hundertfach-umgangen.html 18 Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofs an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Prüfung Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, abgerufen am 6.7.2026, www.bundesrechnungs- hof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publication- File&v=2 Begründung Seit 2015 fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Demokratie- und Präventionsarbeit in Deutschland auf allen Ebenen des Staates und damit zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Menschen, die sich für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander einsetzen. Es soll damit zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Umgang beitragen, Teilhabe fördern und die Arbeit gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit ermöglichen.19 Es ist als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Der Dreiklang der Programmziele lautet hierbei gleichbleibend: „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ (ebd.). Ziel des Bundesprogramms soll es sein, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen (ebd.). Dieses von der Bundesregierung proklamierte übergeordnete Ziel, welches jährlich mit Bundesmitteln in dreistelliger Millionenhöhe unterstützt wird, ist mit dem Bundesprogramm in der aktuellen Form und der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie nebst Anlage weder zweckentsprechend umsetzbar und schon gar nicht erreichbar. Das liegt zum einen an den Regelungen in der Förderrichtlinie und deren Anlage selbst und zum anderen daran, dass die Ausgestaltung dieses Programmes so unkonkret ist, dass Antragsteller auf Förderung mit dem Argument, vermeintlich die Demokratie zu fördern, ihre eigenen weltanschaulichen Ziele auf Steuerzahlerkosten verwirklichen können. In ganz Deutschland finanziert das Bundesfamilienministerium lokale „Partnerschaften für Demokratie“, die Gelder nach Auffassung der Antragsteller an mehrheitlich linke NGO-Projekte weiterleiten. So auch in Heidelberg: Hier werden Werbeveranstaltungen für die islamische Verschleierung gefördert, ein Queer-Festival erhält Fördermittel und auch die Durchführung des „Black History Month“ finanziert der Steuerzahler. Besonders fragwürdig nach Auffassung der Einbringer dieses Antrags: Zwei Heidelberger Aktivisten führen eine NGO, die für die Verteilung der Gelder aus dem „Demokratie leben!“-Topf verantwortlich ist, während sie gleichzeitig eine weitere NGO leiten, die Gelder aus dem „Demokratie leben!“-Topf erhält20. Über die Jahre hat sich auch in der Stadt am Neckar ein schwer zu durchschauendes Netzwerk an linken Lobbygruppen gebildet, das aus der Verwaltung mit reichlich Steuermitteln versorgt wird. Allein in diesem Jahr fließen an die Heidelberger „Partnerschaft für Demokratie“ laut städtischer Haushaltsplanung 171.922 Euro, die aus dem Fördertopf von „Demokratie leben!“ stammen21. Im Jahr 2023 organisierte man während des Black History Month – ebenfalls finanziert über „Demokratie leben!“ – eine Podiumsdiskussion zum Thema „Schwarz sein in politischen Institutionen“. Die Zuschauer konnten dabei den Erfahrungen der Grünen-Bundestagsabgeordneten Awet Tesfaiesus lauschen. Die Teilnahme an einer anschließenden Gesprächsrunde stand allerdings nur Menschen zu, „die sich als Schwarz positioniert sehen“, um allen „Teilnehmer*innen einen diskriminierungsfreien Raum bieten zu können“. Weiße Menschen waren nicht zugelassen (siehe Fußnote 20). Fast 18 Millionen Euro erhielt und erhält laut einer Auflistung der Bundesregierung in der Hauptsache von 2020 bis 2025 die Amadeu Antonio Stiftung aus Bundesmitteln. Die Amadeu Antonio Stiftung braucht das Geld beispielsweise, um Broschüren herauszugeben, um Zeitzeugen und um diejenigen zu diskreditieren, die die DDR- Geschichte aufarbeiten, beispielsweise in der Broschüre „Der rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“ oder für eine Broschüre, die, wie die „Welt“ schreibt: „konkrete Hinweise, wie Erzieher Kinder aus angeblich rechtslastigen Familien identifizieren können“, gibt22. Diese Beispiele zeigen deutlich, dass der Dreiklang, welchen sich die Bundesregierung mit dem Förderprogramm auf die Fahne geschrieben hat und die Ziele, welche verfolgt werden unter den jetzigen Maßgaben der Richtlinie 19 Über „Demokratie leben!“, Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 6.7.2026, www.demokratie-leben.de/dl/programm/ueber-demokratie-leben 20 Über „Demokratie leben!“: Familienministerium fördert Werbung für das Kopftuch, nius.de, 21.10.2025, https://nius.de/politik/news/demo- kratie-leben-familienministerium-kopftuch 21 Haushaltsplan der Stadt Heidelberg 2025/2026, abgerufen am 6.7.2026, www.heidelberg.de/site/Heidelberg2021/get/documents_E- 177182658/heidelberg/Objektdatenbank/20/PDF/Haushalt%202025%202026/20_pdf_haushaltsplan%202025_2026_web.pdf 22 Die Amadeu-Antonio-Stiftung als Schild und Schwert der Brandmauereinheitspartei, tichyseinblick.de, 6.7.2026, www.tichysein- blick.de/daili-es-sentials/amadeu-antonio-stiftung-schild-schwert-brandmauereinheitspartei/ nicht erfüllt werden. Mängel in der Förderrichtlinie selbst führen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiterhin dazu, dass das eigentliche Ziel, nämlich die Demokratie zu fördern, ad absurdum geführt wird. Präventionsarbeit muss phänomenübergreifend und angemessen durchgeführt werden. So ist in der Anlage unter I. Nr. 3 a geregelt, dass „die Partnerschaften für Demokratie demokratieskeptische Menschen ansprechen durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Partizipation, damit diese einen konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis entwickeln.“ Auf Anfrage, wie der Begriff demokratieskeptische Menschen definiert wird, teilt die Bundesregierung mit, dass die Verantwortlichen vor Ort ihre jeweiligen lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen kennen würden und auf dieser Basis eigenverantwortlich Angebote und teilhabeorientierte Maßnahmen auswählen, die sich für Menschen mit demokratieskeptischen Einstellungen eignen23. Weiterhin heißt es in Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie: „Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Allein dieser Umstand führt nach Auffassung der Antragsteller dazu, dass die mit der Richtlinie verfolgten Ziele aufgeweicht werden könnten. Nicht nur, dass regional Unterschiede in der Vergabe der Mittel auftreten können, auch innerhalb einer Stelle des Zuwendungsgebers. Die Zuwendungsgeber sollen zwar nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden, einen Rahmen, innerhalb welchem das Ermessen auszuüben ist, gibt die Richtlinie nicht. Somit kann jeder Zuwendungsgeber seinen eigenen Rahmen schaffen und Entscheidungsspielräume, welchen Antragsteller er für zuwendungsfähig hält und welchen nicht. Das fördert nicht die Demokratie, sondern das Verfestigen von alten Strukturen. Überdies können so unliebsame politische Gegner im Rahmen dieser Ermessensausübung benachteiligt und darüber hinaus über finanzierte politische Konzepte diffamiert werden. Eine Prüfung, wie die für dieses Programm eingesetzten Steuermittel verwendet werden, ist nur schwer bis gar nicht möglich. In Nummer VI der Richtlinie ist geregelt, dass „der Zuwendungsbescheid die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte zulassen kann“. Nicht geregelt ist, wie die Prüfung der Verwendung von statten gehen soll. Wie wird geprüft, wie im Falle der Weiterleitung der Zuwendungsempfänger den weiteren Empfänger prüft, sowohl ob ein Anspruch auf Zuwendung überhaupt besteht, als auch die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Das eine Prüfung nicht konsequent erfolgt, zeigt nach Auffassung der Fragesteller das Beispiel der Amadeu- Antonio- Stiftung, die – wie oben erwähnt – in den Genuss einer mit Steuermitteln erfolgten Förderung in Millionenhöhe kommt. Die Bundesregierung zeigte sich weitgehend außer Stande, die folgende Frage umfassend zu beantworten: „Welche konkreten Projekte, Maßnahmen oder Programme der Amadeu-Antonio-Stiftung wurden seit dem Jahr 2015 aus Bundesmitteln gefördert (bitte alle Projekte, Maßnahmen oder Programme mit jeweiliger Bezeichnung, Fördersumme, Laufzeit und Zuwendungsgeber tabellarisch darstellen)? Hat die Bundesregierung der Amadeu- Antonio-Stiftung seit 2015 Zuwendungen in der Form einer institutionellen Förderung zukommen lassen? Wenn ja, wann (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Summe)?“ (siehe Fußnote 22). Artikel VI Absatz 7 der Richtlinie sieht vor, dass „das BMFSFFJ in begründeten Einzelfällen Abweichungen von dieser Richtlinie zulassen kann“. Abgesehen davon, dass die Richtlinie keine Anhaltspunkte liefert, in welchen Fällen eine mögliche begründete Ausnahme vorliegen soll, wozu bedarf es einer Richtlinie, wenn bei mangelnden Voraussetzungen am Ende doch positiv beschieden wird. Unter I Nr. 3 wird innerhalb der Richtlinie bereits einseitig richtungsweisend argumentiert, wer Unterstützung erfahren soll, nämlich „Betroffene von (rechts-) extremistischer Gewalt …“. Da hier explizit nicht von jeglichen Formen des Extremismus einschließlich Linksextremismus und Islamismus, sondern ausschließlich von Rechtsextremismus die Rede ist, führt auch diese Formulierung nach Auffassung der Antragsteller zwangsläufig dazu, dass die verschiedenen Extremismusphänomene schon aufgrund der Richtlinienregelungen nicht angemessen und ausgewogen beleuchtet werden können. Ferner führt es dazu, dass vor allem solche Organisationen gefördert werden, die bei der Extremismusbekämpfung ausschließlich oder beinahe ausschließlich Rechtsextremismus in den Fokus nehmen und andere Extremismusformen vernachlässigen. Da eine solche einseitige Betrachtung vor allem bei Organisationen eines spezifischen weltanschaulichen Lagers verbreitet sind, die keineswegs die Gesellschaft in ihrer Breite abbilden, läuft das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ darauf hinaus, insbesondere Strukturen innerhalb dieses spezifischen weltanschaulichen Lagers zu fördern. Damit widerspricht das Bundes- 23 Drucksache 21/3485 programm dem eigenen Namen – denn gelebte Demokratie bedeutet im Unterschied zum Ansatz „Demokratie leben!“, dass ein möglichst breites gesellschaftliches Meinungsspektrum in politische Prozesse einzubinden ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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