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Schriftliche Frage 86 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigke…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 86 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigke… Frage 86 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigkeit von Expertinnen und Experten aus der Berufspraxis bei der Neuregelung des Sozialversicherungsrechts in Umsetzung des „Herrenberg- Urteils“ verlässlich zu berücksichtigen, und inwieweit prüft sie hierzu (etwa im Rahmen des angekündigten Referentenentwurfs zur Reform des Statusfeststellungsverfahren), für diesen Personenkreis mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine rechtssichere Bagatellgrenze von bis zu vier Semesterwochenstunden einzuführen, um sowohl Scheinselbstständigkeit zu verhindern als auch die Funktionsfähigkeit der praxisnahen Hochschullehre bürokratiearm zu gewährleisten (www.che.de/2026/herrenberg-urte il-stellt-hochschulen-vor-grosse-herausforderunge n-rund-95-000-lehrbeauftragte-betroffen/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. März 2026: Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren. Das Gesetzgebungsverfahren ist für dieses Jahr geplant. Zum Stand des regierungsinternen Abstimmungsverfahrens nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.

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