Schriftliche Frage 22 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt die Bundesregierung den von der Vorgängerregierung am 15. März 2022 veröffentlichten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus weiterhin um,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 22 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt die Bundesregierung den von der Vorgängerregierung am 15. März 2022 veröffentlichten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus weiterhin um,…
Frage 22 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Setzt die Bundesregierung den von der Vorgängerregierung am 15. März 2022 veröffentlichten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus weiterhin um, und stimmt sie der darin enthaltenen Aussage zu, dass der Rechtsextremismus „die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“ darstellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. März 2026:
Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vom März 2022 und die „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung bündeln repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung beider Strategiepläne wesentliche Wegmarken erreicht. Alle Extremismusformen erfordern die nötige Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, da jedwede Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eine nicht zu unterschätzende Bedrohung darstellt. Der Rechtsextremismus ist dabei insbesondere aufgrund seiner Verbreitung und vor dem Hintergrund der im Folgenden dargestellten Parameter aktuell weiter die größte extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland. Darauf weist u. a. der mit Abstand höchste Anteil der Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- an der Gesamtzahl der im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Delikte hin. Auch bei einer Betrachtung der im Verfassungsschutzbericht 2024 dargestellten jeweiligen Personenpotentiale in den extremistischen Phänomenbereichen wird dies deutlich.
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