Frage von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des 2022 vorgestellten Zehn-Punkte-Plans „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des Bundesministeriums des Innern und der weiteren Maßnahmen, um die der Aktionsplan 2024 erweitert wurde?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vom März 2022 und die 13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung bündeln repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung. Bei der Umsetzung beider Strategiepläne sind wesentliche Wegmarken erreicht worden, von denen einige exemplarisch herausgegriffen werden sollen:
Im Bereich der Finanzermittlungen sind die Kapazitäten der Sicherheitsbehörden deutlich gestärkt worden. Zudem sind gesetzliche Tatbestandsschwellen abgesenkt worden, um die Finanzstrukturen im legalistischen Rechtsextremismus besser aufklären zu können.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist bereits zum 1. April 2024 das Bundesdisziplinargesetz geändert worden, um Verfassungsfeinde schneller aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Zudem stärken die mittlerweile jährlichen Lageberichte zu Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie die Bundesdisziplinarstatistik Transparenz und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Im Bereich der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz nimmt die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes seit dem 1. Februar 2022 mit ihren Kommunikationspartnern in stetig wachsender Fallzahl Meldungen auch rechtsextremistischer Inhalte in sozialen Netzwerken entgegen. Auf diese Weise wird eine effektive Strafverfolgung der dort begangenen Straftaten wie Propagandadelikte, Volksverhetzungen oder Bedrohungen durch die Länder ermöglicht.
Im Bereich der politischen Bildung wurden die Programme „Demokratie im Netz“ und „Miteinander reden“ der Bundeszentrale für politische Bildung ausgebaut. Eine neue Förderlinie widmete sich zudem speziell der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Darüber hinaus werden mit der neuen, von 2025 bis 2029 reichenden Förderperiode des Programms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen und strukturschwachen Räumen gestärkt.
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