Schriftliche Frage 87 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Eingabe hat die Bundesregierung für den Global Review zur Umsetzung des im Jahr 2022 beschlossenen Weltnaturabkommens, die laut Besch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 87 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Eingabe hat die Bundesregierung für den Global Review zur Umsetzung des im Jahr 2022 beschlossenen Weltnaturabkommens, die laut Besch…
Frage 87 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Eingabe hat die Bundesregierung für den Global Review zur Umsetzung des im Jahr 2022 beschlossenen Weltnaturabkommens, die laut Beschlusslage der Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity (CBD) bis zum 28. Februar bei der CBD eingehen musste (www.cbd.int/doc/notifications/2025/ntf-2025-13 2-monitoring-en.pdf), gemacht, und welche Auswirkungen hat das geplante Infrastruktur- Zukunftsgesetz und die damit aus meiner Sicht einhergehende systematische Unterordnung des Naturschutzes durch die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf diverse Bauvorhaben auf die Beantwortung der Frage, „ob die überarbeitete oder aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategie und der Aktionsplan Ihres Landes als politisches oder rechtliches Instrument verabschiedet und/oder in andere Strategien integriert wurde“ (www.cbd.int/doc/decisions/cop-16/ cop-16-dec-32-en.pdf, Annex I, II., 3.)?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 24. März 2026:
Der 7. Nationalbericht informiert über die Fortschritte bei der Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD, kurz: Biodiversitätskonvention), vor allem der „NBSAPs“ (National Biodiversity Strategies and Action Plans), im Falle Deutschlands der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030). Er ist Teil des Globalen Überprüfungsprozesses zur Umsetzung des GBF. Auf Basis der von Vertragsstaaten fristgerecht eingereichten Nationalberichte wird durch die CBD ein Bericht („Global Report“) erstellt, der Teil des globalen Überprüfungsprozesses („Global Review“) bei der CBD COP 17 im Oktober 2026 sein soll. In Kapitel 2 des 7. Nationalberichts zur CBD, aus dem die genannte Frage stammt, soll erläutert werden, in welcher Form die Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne in den Vertragsstaaten verabschiedet wurden sowie auf welcher Ebene dies erfolgte. Es besteht kein Zusammenhang zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Auf die Frage im Online Reporting Tool der CBD für den 7. Nationalbericht „Has your country's revised or updated national biodiversity strategy and action plan been adopted as a policy or a legal instrument, and/or integrated into other strategies?“ wurde daher aus den möglichen Antwortoptionen des Online-Reporting Tools „Yes“ gewählt mit der Spezifikation „Adopted by the Council of Ministers, the Office of the President or of the Prime Minister, or an equivalent body“.
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