Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2024 und 2025
Text
Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2024 und 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7580
21. Wahlperiode 12.08.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden,
internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen
des VN-Systems in den Jahren 2024 und 2025
Inhal tsverzeichnis
Seite
Einleitung ...................................................................................................... 4
Übergreifende Themen ................................................................................ 6
Der VN-Zukunftsgipfel und der Pakt für die Zukunft ................................... 6
Der 80. Jahrestag der Vereinten Nationen und
die Präsidentin der 80. Generalversammlung ................................................ 6
Beginn des UN80-Reformprozesses .............................................................. 6
VN-Standort Bonn ......................................................................................... 7
Deutsches Personal bei den Vereinten Nationen............................................ 7
Frieden und Sicherheit ................................................................................ 8
Bewerbung für den VN-Sicherheitsrat ........................................................... 8
UN Peacekeeping Ministerial 2025 und VN-Friedenseinsätze ...................... 8
Vorsitz der VN-Kommission zur Friedenskonsolidierung ............................. 9
Die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ............................................... 9
Die Agenda „Jugend, Frieden, Sicherheit“ und Jugendbeteiligung ............... 10
Humanitäre Hilfe, humanitäre Reformen, ODSG-Vorsitz ............................. 10
Stabilisierung, ziviles Konfliktengagement, Mediation ................................. 10
Cybercrime, Cybersicherheit und permanenter VN-Cybermechanismus ...... 11
Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. August 2026 gemäß Beschluss vom 22. Juni 2001 auf
Bundestagsdrucksache 14/5855 in Verbindung mit Beschluss vom 1. Juli 2024 auf Bundestagsdrucksache
15/3458.
Seite
Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen ................ 11
Rüstungskontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen,
konventioneller Munition und Explosivstoffen.............................................. 12
Rüstungskontrolle im Weltraum .................................................................... 12
Engagement in den Vereinten Nationen für die Ukraine ......................... 13
Engagement in den Vereinten Nationen zu Nahost, Syrien und Iran ..... 14
Nahost (einschließlich Gaza) ......................................................................... 14
Iran ................................................................................................................. 14
Syrien ............................................................................................................. 15
Menschenrechte, Völkerrecht und weitere Vertragswerke ...................... 16
Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat (2023 bis 25),
Unterstützung des OHCHR, Vorsitz im IOM-Ratsbüro ................................ 16
Völkerrecht in den Vereinten Nationen ......................................................... 16
Pandemievertrag und Zusammenarbeit mit der WHO ................................... 16
Übereinkommen in Bezug auf geistiges Eigentum,
genetische Ressourcen und mit genetischen Ressourcen verbundenes
traditionelles Wissen, Designrechtsvertrag der Weltorganisation
für geistiges Eigentum ................................................................................... 17
Nachhaltige Entwicklung und Klima- und Umweltschutz ....................... 18
Entwicklungsengagement mit den Vereinten Nationen ................................. 18
Entwicklungsfinanzierung ............................................................................. 18
Zweiter Weltsozialgipfel der Vereinten Nationen ......................................... 19
Hochrangiges Politisches Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) ....... 19
Klimaschutz im VN-Rahmen, Klima und Sicherheit,
Meeresspiegelanstieg ..................................................................................... 19
Small Island Developing States ..................................................................... 20
Schutz der Biodiversität in den Vereinten Nationen und
weitere Umweltthemen .................................................................................. 20
Globaler Digitalpakt und Überprüfung des Weltgipfels
zur Informationsgesellschaft .......................................................................... 21
Anlage ........................................................................................................... 22
Deutsche Finanzbeiträge zu den Vereinten Nationen:
Überblick und Beiträge im Einzelnen ............................................................ 22
Vorbemerkung
Dieser Bericht wird aufgrund Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Juni 2001 zu Nummer II.1 der
Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 14/5855 und Beschluss vom 1. Juli 2004 zum Antrag auf
Bundestagsdrucksache 15/3458 vorgelegt. Im Einklang mit den Bemühungen der Bundesregierung um
Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau wird der Bericht gestrafft und konzentriert sich auf wesentliche Felder deutschen
Engagements im System der Vereinten Nationen (VN). Zusätzlich zu diesem Bericht kommt die Bundesregierung
ihrer Informationspflicht, besonders auch gegenüber dem Deutschen Bundestag, in VN-politischen
Angelegenheiten kontinuierlich nach. Aussagen über geplante Maßnahmen mit finanzwirksamen Folgen sind unverbindliche
Absichtserklärungen, die Realisierbarkeit dieser Maßnahmen ist abhängig von den jeweiligen
Haushaltssituationen und der parlamentarischen Zustimmung (Budgetrecht des Parlaments).
Einleitung
Das Engagement der Bundesregierung in und mit den Vereinten Nationen (VN) – eigenständig, im EU-Verbund
und im Rahmen regionenübergreifender Partnerschaften – war auch in den Jahren 2024 und 2025 über alle
Politikbereiche multilateraler Zusammenarbeit sowie an allen Standorten der Weltorganisationen intensiv und hat
nicht nur einen erkennbaren Mehrwert für die internationale Zusammenarbeit geleistet, sondern auch einen
Beitrag für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in Deutschland selbst. Bei vielen Leuchtturm-Projekten der Vereinten
Nationen im Berichtszeitraum übernahm die Bundesregierung hervorgehobene Verantwortung - das gilt zum
Beispiel für den VN-Zukunftsgipfel am 22. und 23. September 2024, der den unter Führung von Deutschland und
Namibia verhandelten „Pakt für die Zukunft“ im Konsens verabschiedete, für das Ministertreffen zum VN-
Peacekeeping, zu dem die Bundesregierung am 13. und 14. Mai 2025 nach Berlin eingeladen hatte, wie auch für
das 80. Gründungsjubiläum der Vereinten Nationen im Jahr 2025, das die VN-Generalversammlung unter Vorsitz
einer Präsidentin aus Deutschland beging.
Die Bundesregierung setzte ihren Einsatz als Schrittmacherin für die Arbeit der Vereinten Nationen in allen
zentralen Politikbereichen fort, durch aktive Mitgliedschaften in wesentlichen Gremien, durch Mitgestaltung zentraler
Prozesse ebenso wie durch finanzielles und personelles Engagement.
Beispielhaft sind die deutsche Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat in Genf und die Mitgliedschaft bzw. der
Vorsitz (2025) in der VN-Kommission für Friedenskonsolidierung – besser bekannt als UN Peacebuilding
Commission – hervorzuheben. In den breit angelegten VN-Reformprozess „UN80“, den VN-Generalsekretär António
Guterres im März 2025 anstieß, bringt sich die Bundesregierung in vielfacher Weise ein. Die Bundesregierung
warb während des gesamten Berichtszeitraums auf allen Ebenen mit großem Einsatz für die deutsche Kandidatur
für einen nicht-ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat 2027/2028.
Bei den Eröffnungswochen der 79. und 80. Generalversammlungen im September 2024 und 2025 war die
Bundesregierung jeweils hochrangig vertreten, so dass eine breite Wahrnehmung und Mitgestaltung der vielfältigen
politischen Agenda dieser multilateralen Großereignisse möglich war.
Die Vereinten Nationen sind für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine auskömmliche Finanzierung durch die
Mitgliedstaaten angewiesen. Dieser Verantwortung ist die Bundesregierung auch im Berichtszeitraum in vollem
Umfang gerecht geworden, sei es als viertgrößter Beitragszahler für den regulären Haushalt der Vereinten
Nationen oder durch ein zielgerichtet zugeschnittenes Portfolio an freiwilligen Beiträgen, die Deutschland im Jahr 2024
zum zweitgrößten Geber an das VN-System insgesamt machten.1 Die Gesamtzahlungen der Bundesregierung an
das VN-System beliefen sich im Jahr 2024 auf 4,155 Milliarden Euro und im Jahr 2025, im Zuge der
Konsolidierung des Bundeshaushalts, auf 3,241 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung unterstützte die Arbeit der Vereinten Nationen weiterhin durch die Entsendung deutschen
Personals. Dazu gehört, dass die Bundesregierung während des gesamten Berichtzeitraums militärisches,
polizeiliches und ziviles Personal für mehrere Peacekeeping- und politische Missionen der Vereinten Nationen zur
Verfügung stellte. Zum Jahresende 2025 zählten die Vereinten Nationen gut 200 aus Deutschland sekundierte Militär-
und Polizeikräfte im globalen Peacekeeping2.
Im Sommer 2025 endete die zweite Amtszeit Achim Steiners als Leiter des VN-Entwicklungsprogramms (UN
Development Programme/UNDP). Er war im Berichtszeitraum der ranghöchste Vertreter im VN-System mit
deutscher Staatsangehörigkeit. Bundesminister a. D. Gerd Müller übte während des gesamten Berichtszeitraums
das Amt des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UN
Industrial Development Organization/UNIDO) aus.
Im Berichtszeitraum haben sich Tendenzen verstärkt, dass Großmächte das gemeinsame System der
Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf verschiedene Weise schwächen:
Unverändert greift Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der
internationalen Ordnung an. Der von China vorangetriebene Aufbau paralleler Global Governance-Institutionen und
Initiativen richtet sich gegen das etablierte System. Im Ergebnis verlieren zentrale Strukturen und Instrumente der
internationalen Ordnung an Handlungsfähigkeit.
Die US-Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt antrat, erklärte im Jahr 2025 den Austritt aus mehreren VN-
Organisationen und fuhr ihre finanziellen Beiträge an das VN-System drastisch zurück.
1 Ein abschließendes Geber-Ranking des Jahres 2025 wird erst ab Herbst 2026 vorliegen.
2 https://peacekeeping.un.org/en/troop-and-police-contributors (abgerufen am 19.3.2026)
Dieser Herausforderung stellt sich die Bundesregierung. So unterstrich Bundesaußenminister Johann Wadephul
am 27. September 2025 in der VN-Generalversammlung, dass die Bundesregierung an ihrem multilateralen
Kompass festhält, auch aus eigenem Interesse:
„Auf Deutschland ruhen zurecht die Erwartungen vieler, dass wir für eine Welt eintreten, in der Frieden,
Menschenrechte und Entwicklung kein fernes Versprechen bleiben. (…) [Wir] unterstützen eine regelbasierte
internationale Ordnung mit starken Vereinten Nationen in ihrem Zentrum, um die globalen Herausforderungen auch
global anzugehen. Dass dies auch die beste Grundlage für unsere Sicherheit, unsere Freiheit und unseren
Wohlstand ist, ist meine feste Überzeugung.“
Übergreifende Themen
Der VN-Zukunftsgipfel und der Pakt für die Zukunft
Der Zukunftsgipfel der Vereinten Nationen fand unter dem Leitmotiv „Multilaterale Lösungen für ein Morgen“
am 22. und 23. September 2024 am Sitz der Vereinten Nationen in New York statt. Rund 130 Staats- und
Regierungschefs, darunter für die Bundesregierung der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, sowie
Bundesministerinnen und -minister nahmen teil. Die Verhandlungen zum auf dem Gipfel im Konsens verabschiedeten Zukunftspakt
(Pact for the Future) hatte zuvor die deutsche Ständige Vertreterin bei den Vereinten Nationen in New York
gemeinsam mit ihrem Kollegen aus Namibia in einem rund einjährigen Prozess geleitet. Zivilgesellschaftliche
Akteure und weitere Stakeholder waren mittels Konsultationen eng eingebunden. Im Vorfeld des Gipfels, am
12. September 2024, hatten Bundeskanzler Olaf Scholz und Namibias Präsident Nangolo Mbumba ihre
Amtskolleginnen und -kollegen weltweit zu einem vorbereitenden virtuellen Treffen eingeladen, dem Summit of the
Future Global Call.
Während des Gipfels verabschiedeten die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen neben dem Zukunftspakt den
Globalen Digitalpakt (Global Digital Compact) und die Erklärung für künftige Generationen (Declaration for
Future Generations).
Die VN-Mitgliedstaaten unterstrichen mit dem Pakt ihre Unterstützung für einen funktionierenden
Multilateralismus mit den Vereinten Nationen im Zentrum. Der Pakt enthält 56 Aktionspunkte in fünf Kapiteln: (1) Nachhaltige
Entwicklung und Entwicklungsfinanzierung, (2) Frieden und Sicherheit, (3) Wissenschaft, Technologie,
Innovation und digitale Zusammenarbeit, (4) Jugend und zukünftige Generationen sowie (5) globale Governance. Aus
den 56 Aktionspunkten ergeben sich mehr als 300 Maßnahmen. Sie richten sich an das Sekretariat der Vereinten
Nationen, an weitere VN-Einheiten, an Organisationen wie die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds
sowie an die Mitgliedstaaten.
Der 80. Jahrestag der Vereinten Nationen und die Präsidentin der 80. Generalversammlung
Die VN-Generalversammlung wählte am 2. Juni 2025 auf Vorschlag Deutschlands Bundesaußenministerin a. D.
Annalena Baerbock zur Präsidentin der 80. Generalversammlung. Mit der Wahl von Frau Baerbock war
Deutschland zum dritten Mal mit einer Kandidatur für das Amt an der Spitze der Weltversammlung nach Rüdiger von
Wechmar (BRD, 1980) und Peter Florin (DDR, 1987) erfolgreich. Sie ist die fünfte Frau in diesem Amt und die
erste weibliche Präsidentin der Generalversammlung aus Europa.
In die Amtszeit von Frau Baerbock, die am 9. September 2025 begann, fiel der 80. Gründungstag der Vereinten
Nationen, in Erinnerung an den 24. Oktober 1945, als die Charta der Vereinten Nationen in Kraft trat. Im
deutschen Bundestag fand aus diesem Anlass am 7. November 2025 eine Debatte statt, bei der Bundesaußenminister
Johann Wadephul die Organisation unter anderem als „Spiegel, Bühne, aber auch Mahner, Treiber und
Ermöglicher, Gradmesser, Grundnorm und Gestalter der Welt“ würdigte.
Für die noch bis September 2026 laufende 80. Generalversammlung stehen neben der Bewältigung internationaler
Krisen insbesondere der Auswahlprozess für die Nachfolge des VN-Generalsekretärs sowie das VN-
Reformvorhaben „UN80“ im Mittelpunkt.
Die 79. Generalversammlung unter Präsident Philémon Yang aus Kamerun (September 2024 bis September 2025)
war geprägt von der Umsetzung des von Deutschland und Namibia verhandelten Zukunftspakts sowie zahlreichen
intergouvernementalen Prozessen, u. a. zu Künstlicher Intelligenz, globaler Gesundheit, Umwelt und
Entwicklungsfinanzierung, die in diesem Bericht in den thematischen Unterkapiteln beleuchtet werden.
Beginn des UN80-Reformprozesses
Die breit angelegte Reforminitiative „UN80“ wurde im März 2025 durch Generalsekretär Guterres lanciert. Als
Ziel der Initiative erklärte er, die kurzfristige Liquiditäts- und Finanzkrise der Vereinten Nationen zu bewältigen
und gleichzeitig das VN-System grundlegend zu reformieren. So soll trotz sinkender Mittel die Wirksamkeit der
Vereinten Nationen in der Erfüllung ihrer Aufgaben, zum Beispiel bei der Umsetzung der Agenda 2030, erhalten
bleiben. Die UN80-Initiative soll strukturelle Schwächen in Organisation und Arbeitsweise der Vereinten
Nationen beheben und knüpft an den 2024 verabschiedeten Zukunftspakt und die Reform des VN-Entwicklungssystems
von 2018 an.
UN80 umfasst drei Arbeitsstränge, die der Generalsekretär mit konkreten Vorschlägen unterfüttert hat. Beim
ersten Strang „Effizienzen“ gab der erfolgreiche Abschluss eines gemäß den Vorschlägen des Generalsekretärs
deutlich reduzierten Haushalts der Vereinten Nationen für 2026 Schub für die UN80-Reforminitiative insgesamt. Die
Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen des VN-Haushaltsausschusses für diesen Konsens der
Mitgliedstaaten stark gemacht. Der zweite Strang von UN80 fokussiert sich auf eine Verbesserung und Straffung der
Mandate, den Arbeitsaufträgen der Mitgliedsstaaten an die Vereinten Nationen. Im dritten Strang sind
längerfristige Strukturreformen geplant, einschließlich der möglichen Auflösung und der Fusionierung von Unter- und
Nebenorganisationen. Den Fahrplan für den systemweiten Umsetzungsprozess bildet der UN80 Action Plan des
Generalsekretärs, der die Reformen über die Arbeitsstränge hinweg bündelt und in 31 thematische
„Arbeitspakete“ unterteilt. Hierbei begleitete und begleitet die Bundesregierung die Reformbemühungen, um die Struktur
der VN-Organisationen zu rationalisieren und die Arbeit der Vereinten Nationen effizienter und schlagkräftiger
zu gestalten.
Als einer der größten Geber des VN-Systems und entschlossener Unterstützer einer handlungsfähigen
multilateralen Ordnung hat die Bundesregierung ein besonderes Interesse an erfolgreichen Reformen. In Koordination mit
den EU-Partnern hat sie den UN80-Reformprozess von Beginn an über ihre Arbeit in der VN-
Generalversammlung, ihre Steuerungsrolle in den Exekutivräten der VN-Sonderorganisationen, sowie ihre Beteiligung an
zwischenstaatlichen Austauschformaten mitgestaltet. Durch den UN80-Reformprozess veranlasste
Personalversetzungen und Umzüge von VN-Einheiten an den etablierten VN-Standort Bonn waren und sind von besonderem
Interesse für die Bundesregierung.
VN-Standort Bonn
Am VN-Standort Bonn arbeiteten 2025 knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 27 VN-Büros.
Prominenteste Neuansiedlung 2025 war ein Büro von UN Women, das mit rund 90 Mitarbeitenden aus New York bis
Ende 2026 übersiedelt. Ein weiterer Aufwuchs infolge des UN80-Reformprozesses ist angekündigt. Ende 2025
wurde auch der Wechsel von 29 weiteren Mitarbeitenden des VN-Sekretariats nach Bonn beschlossen. Im
Berichtszeitraum begannen zudem die Verhandlungen über die Ansiedlung von bis zu 300 Mitarbeitenden des VN-
Entwicklungsprogramms UNDP.
Deutsches Personal bei den Vereinten Nationen
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass deutsches Personal bei den Vereinten Nationen gemäß der
politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Deutschlands vertreten ist.
Der 9. Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen vom 15. Juli
2025 (Bundestagsdrucksache 21/5005) gibt einen detaillierten Einblick in die internationale Personalpolitik der
Bundesregierung einschließlich der Vereinten Nationen.
Frieden und Sicherheit
Bewerbung für den VN-Sicherheitsrat
In den Jahren 2024 und 2025 hat Deutschland seine weltweite Wahlkampagne für einen nicht-ständigen Sitz im
VN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028 intensiviert. Mitbewerber um die zwei freien Sitze für die
Wahlgruppe Westeuropa und andere (WEOG) waren Österreich und Portugal. Die Kandidatur stand unter dem Motto
„Respekt – Gerechtigkeit – Frieden“. Die Bundesregierung bewarb Deutschland als verlässlichen Partner für die
Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten, mit weltweitem Engagement für Frieden, Sicherheit, Stabilität,
humanitäre Hilfe und Entwicklung sowie breiter Erfahrung als gewähltes Mitglied im Sicherheitsrat.
Unabhängig von der Kandidatur setzte sich die Bundesregierung weiterhin für eine Reform des VN-
Sicherheitsrates gemeinsam mit den Partnern der sogenannten G4 (Group of Four), das heißt Brasilien, Japan und Indien,
ein. Dies geschah unter anderem im Rahmen des dafür geschaffenen Formats der „Intergouvernementalen
Verhandlungen“ (IGN), in dem die G4-Partner abgestimmt auftraten und unter anderem ein gemeinsames
Reformmodell vorstellten.
UN Peacekeeping Ministerial 2025 und VN-Friedenseinsätze
Am 13. und 14. Mai 2025 empfing die Bundesregierung als Gastgeber der weltweit wichtigsten und
höchstrangigen Konferenz zur VN-Friedenssicherung, dem UN Peacekeeping Ministerial, den VN-Generalsekretär,
Delegationen aus 134 Staaten (davon mehr als 50 auf Minister- und mehr als 30 auf Vizeminister-/Staatssekretärsebene)
und Vertreterinnen und Vertreter von zehn internationalen Organisationen im Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium der Verteidigung.
Der Fokus der Konferenz lag auf politischen Diskussionen zur Zukunft von VN-Friedensmissionen. Die
Mitgliedsstaaten erneuerten ihr politisches Bekenntnis zur Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen und
unterstrichen ihre Unterstützung für VN-Friedenseinsätze als legitimes, effektives und kosteneffizientes Instrument
für den Erhalt von Frieden und Sicherheit. Sie sendeten damit ein deutliches und gemeinsames Signal zur
Stärkung der VN-Friedenssicherung als wichtigen Pfeiler der Vereinten Nationen. Zudem sagten 74 Staaten in Berlin
Beiträge für VN-Einsätze in Form von militärischem, polizeilichem und zivilem Personal, Fähigkeiten,
Ausrüstung, Ausbildung sowie Projektförderungen zu.
Die Bundesregierung kündigte über die laufenden Beiträge hinaus zusätzliche Unterstützung für das UN-
Peacekeeping in Höhe von mehr als 82 Millionen Euro an. Diese umfasst im Schwerpunkt Ausbildung, Ausstattung
und Kapazitätsaufbau für truppen- und polizeistellende Staaten und die Vereinten Nationen, zum Beispiel beim
Schutz vor Sprengfallen, Verbesserung der Sanitätsversorgung, Erhöhung der operativen Resilienz und
erneuerbaren Energiesystemen sowie digitaler Transformation, strategischer Kommunikation, dem Einsatz von Drohnen
und der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Missionen
finanziell, personell (mit militärischem, polizeilichem und zivilem Personal) und politisch.
Im Berichtszeitraum entsandte die Bundeswehr durchschnittlich circa 300 Soldatinnen und Soldaten in die VN-
Einsätze in der Westsahara (MINURSO), Südsudan (UNMISS) und Libanon (UNFIL). An der VN-Mission in
Libanon (UNIFIL) beteiligte sich unter anderem ein deutsches Schiff in der Maritime Task Force. Deutschland
führte zudem auch im Berichtszeitraum weiterhin die multinationale Maritime Task Force mit einem Admiral.
Im September 2024 nahm die Bundesregierung ihre Beteiligung mit Polizistinnen und Polizisten an der VN-
Mission im Südsudan (UNMISS) wieder auf und ist seit Mai 2024 erstmals an der Mission in Zypern (UNFICYP)
beteiligt. Dadurch konnte sie die Zahl der eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten von 12 (2023) auf
20 im Jahr 2025 steigern. Hervorzuheben ist, dass seit 2025 ein deutscher Polizeibeamter die Stelle des Leiters
der UNMISS-Polizeikomponente, eine von weltweit vier vergleichbaren Spitzenfunktionen im VN-
Polizeibereich, besetzt.
Die Bundesregierung war im Berichtszeitraum größter Geldgeber für extrabudgetäre Projekte des VN-Sekretariats
und damit zentraler Impulsgeber zur Umsetzung der Peacekeeping-Reform, um Friedensmissionen effektiver und
sicherer zu machen.
Aufgrund der Liquiditätskrise der Vereinten Nationen und um den finanziellen Kollaps der Peacekeeping-
Missionen zu verhindern, mussten 2025 15 Prozent des Jahresbudgets der VN-Einsätze eingespart werden. Dies
führte zu einer Reduzierung von Personal und Material um 30 Prozent. Auf Anfragen der Vereinten Nationen hat
die Bundeswehr Rückverlegungen aus den Missionen mit strategischem Lufttransport unterstützt.
Vorsitz der VN-Kommission zur Friedenskonsolidierung
Vom 30. Januar 2025 bis zum 29. Januar 2026 hatte Deutschland den Vorsitz der VN-Kommission zur
Friedenskonsolidierung (UN Peacebuilding Commission/PBC) inne. Ziel des Vorsitzes war es, sich als größter Geber und
langjähriger Unterstützer der VN-Peacebuilding-Architektur sichtbar für die Stärkung der zivilen
Friedensförderung einzusetzen und die Rolle Deutschlands als Brückenbauer zu festigen. Trotz eines geopolitisch zunehmend
polarisierten Kontexts gelang dies in einer Reihe von regionalen und thematischen Befassungen in der PBC.
Höhepunkte des Vorsitzes waren das PBC-Ministertreffen zum Thema „soziale Kohäsion“ unter Leitung von
Bundesaußenminister Johann Wadephul während der VN-Generalversammlungswoche am 25. September 2025 mit
Teilnahme von über 30 Außenministerinnen und Außenministern, die Sitzung zum 20-jährigen Jubiläum der PBC
im Juni 2025, der seit drei Jahren erste erfolgreiche schriftliche Ratschlag der PBC an den VN-Sicherheitsrat zu
„Frauen, Frieden und Sicherheit“ sowie die Vorstellung der Beilegung ihres Grenzstreits durch Kirgisistan,
Tadschikistan und Usbekistan.
In den Verhandlungen über den alle fünf Jahre stattfindenden Peacebuilding Architecture Review (PBAR) unter
ägyptischer und slowenischer Leitung konnte die Bundesregierung zudem dazu beitragen, die PBC gegenüber
den anderen Hauptorganen der Vereinten Nationen zu stärken, die VN-Peacebuilding-Architektur
weiterzuentwickeln und gleichzeitig ihre Schwerpunktthemen Konfliktprävention, Friedenswirksamkeit und
Friedensfinanzierung in der PBC verankern.
Die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“
Mit dem Einsatz für die VN-Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (Women, Peace, Security/WPS), die auf
zehn Resolutionen des VN-Sicherheitsrats basiert, fördert die Bundesregierung die vollständige, gleichberechtigte
und wirkungsvolle Teilhabe von Frauen an Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Friedensförderung sowie
beim Wiederaufbau und schützt die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in fragilen Konflikt- und
Postkonfliktstaaten.
Schwerpunkte des Engagements der Bundesregierung sind unter anderem die Teilhabe von Frauen an Mediations-
und Friedensprozessen sowie der Kampf gegen konfliktbezogene sexualisierte und geschlechterbasierte Gewalt.
Dazu gehören Projekte unter anderem zur psychosozialen Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt
(z. B. in Syrien und der Ukraine), zum Aufbau von lokalen Kapazitäten zur Strafverfolgung von Tätern (unter
anderem durch Beteiligung an der Finanzierung der VN-Sonderbeauftragten für sexualisierte Gewalt in
Konflikten), zur Förderung der Teilhabe von Friedensaktivistinnen an Krisenprävention und an der Lösung lokaler
Konflikte sowie Projekte zur Stärkung des Zugangs von Frauen zum Rechtssystem.
Um Anzahl und Teilhabe von Soldatinnen in VN-Friedenseinsätzen zu erhöhen, ermöglicht die Bundesregierung
die Ausbildung von internationalen Militärbeobachterinnen am VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in
Hammelburg. In Zusammenarbeit mit dem VN-Sekretariat werden der Austausch und die Vernetzung von
Soldatinnen im Einsatz gefördert.
Deutschland war im Berichtszeitraum größter Geber des VN-Treuhandfonds Women, Peace and Humanitarian
Fund, der lokale frauengeführte Maßnahmen zur Konfliktlösung und Friedensförderung unterstützt. Anlässlich
des 25. Jahrestags der Sicherheitsratsresolution 1325 im Oktober 2025 führte die Bundesregierung
Veranstaltungen unter anderem in Nairobi, Addis Abeba und New York durch.
Aus Mitteln der humanitären Hilfe förderte die Bundesregierung den Humanitarian Thematic Fund (HTF) von
UNFPA. Seine Arbeit konzentriert sich auf die Deckung der dringendsten Bedürfnisse im Bereich sexuelle und
reproduktive Gesundheit sowie auf den Schutz von Frauen und Mädchen. Des Weiteren unterstützte die
Bundesregierung ein Projekt von UN Women, welches zum Ziel hat, die Integration von Geschlechteraspekten in der
humanitären Hilfe zu verstärken. Die Bundesregierung setzte ihr Engagement als führendes Mitglied des Call to
Action on Protection from Gender Based Violence in Emergencies fort: 2024 hatte die Bundesregierung den
Vorsitz des Call to Action inne sowie 2025 den Ko-Vorsitz der „Staaten- und Gebergruppe“.
Die Bundesregierung engagierte sich außerdem für die Umsetzung der VN-Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“
im Bereich Cybersicherheit. Seit 2024 ist Deutschland Co-Sponsor des Women in International Security and
Cyberspace-Fellowships. Dies ermöglichte Cyber-Expertinnen aus dem globalen Süden die Teilnahme an den nun
abgeschlossenen Verhandlungen über eine VN-Cybercrime-Konvention sowie an der VN-
Cybersicherheitsarbeitsgruppe, kombiniert mit mehrtätigen Trainings.
Die Agenda „Jugend, Frieden, Sicherheit“ und Jugendbeteiligung
Die Agenda „Jugend, Frieden, Sicherheit“ (Youth, Peace, Security/YPS) des VN-Sicherheitsrates hat zum Ziel,
Friedens- und Sicherheitsprozesse durch die Einbeziehung junger Menschen nachhaltig zu stärken und
Risikofaktoren für Konflikte zu minimieren. Die Bundesregierung setzt sich für die Implementierung und weitere
Ausgestaltung der YPS-Agenda ein. So unterstützte sie im Berichtszeitraum durch die institutionelle Förderung der
Deutschen Gesellschaft für Vereinte Nationen (DGVN) mehrere Jugendbeteiligungsprogramme, beispielsweise
jährlich die Berufung von Jugenddelegierten zur VN-Generalversammlung, 2024 die deutschen
Jugendbeobachterinnen und -beobachter beim VN-Zukunftsgipfel sowie 2025 die Jugendbeobachterinnen und -beobachter beim
UN Peacekeeping Ministerial in Berlin. Deutschland war der erste Ausrichterstaat, der die Teilnahme von
Jugendbeobachterinnen und -beobachtern bei dieser hochrangigen Ministerkonferenz ermöglichte.
Während des deutschen Vorsitzes der Peacebuilding Commission (PBC) 2025 fand neben einer thematischen
Befassung der Kommission mit YPS auch ein Treffen der Afrikanischen Union und der PBC mit einem Fokus
auf YPS in Addis Abeba statt, welches die Bedeutung der Agenda, insbesondere für den afrikanischen Kontinent,
unterstrich. Zum 10-jährigen Jubiläum der Agenda im Dezember 2025 richtete die PBC unter deutschem Vorsitz
einen „interaktiven informellen Dialog“ gemeinsam mit dem VN-Sicherheitsrat zu YPS aus. Darüber hinaus
organisierte die Bundesregierung zu diesem Anlass in New York eine Veranstaltung mit VN-Botschafterinnen und
-Botschaftern zur Weiterentwicklung der Agenda.
Humanitäre Hilfe, humanitäre Reformen, ODSG-Vorsitz
Die Bundesregierung übernahm im Juni 2025 für ein Jahr den Vorsitz der OCHA Donor Support Group (ODSG)
und unterstützte in dieser Rolle aktiv die Reform des humanitären Systems (Humanitarian Reset) ebenso wie
OCHA (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) als zentrale Koordinierungsinstanz der Reform. Ziel
des „Resets“, der Anfang 2025 aufgrund der akuten Finanzierungskrise initiiert und von VN-Nothilfekoordinator,
Tom Fletcher, geleitet wird, ist es, das gesamte humanitäre System mittels Priorisierungen, Restrukturierungen
und Effizienzsteigerungen grundlegend zu reformieren.
Die Prioritäten des deutschen Vorsitzes der ODSG lagen in der Weiterentwicklung und Umsetzung des Resets,
insbesondere in den Bereichen Koordination, Finanzierung, humanitäre Diplomatie und der Verknüpfung von
humanitärer Hilfe mit Entwicklungszusammenarbeit („Nexus“) sowie in der Koordination und gemeinsamen
Prioritätensetzung der Geber.
Die ODSG, ein Zusammenschluss von 30 Gebern, hat sich unter deutscher Führung und angesichts der
umfangreichen Umwälzungen des humanitären Systems von einer reinen Reflexions- und Beratungsinstanz für OCHA
zu einer zentralen Plattform für die Reformdiskussion des internationalen humanitären Systems entwickelt. Unter
deutschem Vorsitz wurden je ein ODSG High-Level Meeting in New York und Berlin sowie zwei Expert-Level
Meetings in Genf veranstaltet. Eine Vielzahl virtueller Austauschtreffen zu dringenden Reformthemen flankierten
diese Veranstaltungen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bilateral sowie als Initiator und Mitunterzeichner
von gemeinsamen Geberbriefen durch inhaltliche Steuerung und Geberkoordinierung zum Reformprozess
beigetragen.
Stabilisierung, ziviles Konfliktengagement, Mediation
Die Bundesregierung führte im Berichtzeitraum ihre enge Kooperation mit den Vereinten Nationen in der
Mediation und der Vermittlung in bewaffneten Konflikten fort. Das deutsche Engagement zielte insbesondere darauf
ab, die zentrale Rolle der Vereinten Nationen in der Beilegung von bewaffneten Konflikten zu stärken und
Vermittlungsbemühungen in konkreten Regionalkontexten politisch und finanziell zu unterstützen. Hierfür ist die
Bundesregierung unter anderem ein zentraler Unterstützer des Standby-Teams of Senior Mediation Advisors,
einer der Kernkapazitäten der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Arbeit der in Konflikten vermittelnden
Sondergesandten des VN-Generalsekretärs sowie von Regionalorganisationen und Mitgliedstaaten. Ebenso
unterstützt die Bundesregierung die Arbeit von verschiedenen VN-Sondergesandten, unter anderem in Sudan und
der Westsahara, und begleitet beispielsweise die Vermittlungsrolle der Vereinten Nationen in Libyen als Ko-
Vorsitz des sogenannten Berliner Prozesses. Die Bundesregierung bringt sich aktiv als Mitglied der Group of
Friends of Mediation in die Stärkung und Weiterentwicklung von Mediation als wichtigem Handlungsfeld der
Vereinten Nationen ein.
Im Stabilisierungsengagement hat die Bundesregierung im Berichtszeitraum die Zusammenarbeit mit dem Crisis
Bureau des UN Development Program (UNDP) ausgebaut und insbesondere die Arbeit mit den sogenannten
Stabilisierungsfazilitäten gestärkt. Diese zielen darauf ab, in Konfliktgebieten nach dem Ende von Kampfhandlungen
schnell Stabilität herzustellen, die Rückkehr von Vertriebenen zu ermöglichen und den Wiederaufbau zu fördern.
Schwerpunktregionen der Zusammenarbeit mit UNDP sind Subsahara-Afrika (Tschadsee, Äthiopien, Mosambik
und Nigeria) sowie die MENA-Region (Irak, Syrien und Palästinensische Gebiete) und die Ukraine. Außerdem
rief die Bundesregierung den Stabilization Response Mechanism mit UNDP ins Leben, der 2025 in Südlibanon
pilotiert wurde. Durch diesen Mechanismus ist es möglich, zielgenau und schnell in einer gemeinsamen
Sondierungsmission mit UNDP über Stabilisierungsmaßnahmen zu entscheiden und das deutsche
Stabilisierungsengagement so agiler und flexibler zu gestalten.
Cybercrime, Cybersicherheit und permanenter VN-Cybermechanismus
Die Bundesregierung unterstützte die Entwicklung eines Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen
Computerkriminalität, welches eine effektive Bekämpfung von Cyberkriminalität erlaubt und gleichzeitig einen
umfassenden Schutz von Menschenrechten und Grundrechten gewährleistet. Die VN-Cybercrime-Konvention,
welche die VN-Generalversammlung am 24. Dezember 2024 einstimmig annahm, gibt Staaten eine Reihe von
Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Cyberkriminalität an die Hand.
Das Thema Cybersicherheit behandelten die Vereinten Nationen im Berichtszeitraum unter aktiver Teilnahme der
Bundesregierung in der VN-Arbeitsgruppe zu Cybersicherheit, der Open-Ended Working Group (OEWG). Ihre
Arbeit mündete im Juli 2025 in einer Konsens-Resolution der Generalversammlung, die einen ab 2026 tagenden,
permanenten „Globalen Mechanismus für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum“ als zentrales Forum
für Cybersicherheitsdebatten der Vereinten Nationen etablierte.
Die Bundesregierung beteiligte sich im Berichtszeitraum aktiv an den Beratungen der OEWG zu den fünf Säulen
des Rahmenwerks für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum, namentlich der Analyse der
Bedrohungslage, politische Normen, Völkerrecht, vertrauensbildende Maßnahmen (VBMs) sowie Kapazitätsaufbau. Die
2022 von Deutschland initiierte und seither geführte überregionale, offene und informelle Staatengruppe zu
VBMs mit 18 Mitgliedern veröffentlichte dazu mehrere Arbeitspapiere mit Vorschlägen. So ging beispielsweise
das 2024 eingerichtete Point-of-Contact-Netzwerk auf VN-Ebene auf konzeptionelle Arbeiten der Gruppe zurück.
Auch die von der OEWG verabschiedeten acht globalen Cyber-VBMs wurden maßgeblich von Impulsen der
18 Staaten geprägt.
Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Erhalt des globalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes ist essenziell für die weltweite Sicherheit. Eckpfeiler
der globalen nuklearen Ordnung bleibt der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), für dessen
Implementierung sich die Bundesregierung aktiv engagiert. So hat die Bundesregierung den Dialog mit Partnern weltweit
gestärkt, um die Polarisierung der internationalen Gemeinschaft bei Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und
Nichtverbreitungsfragen einzudämmen. Als Ko-Vorsitz der Stockholm-Initiative und als Mitglied der
Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative (Non-Proliferation and Disarmament Initiative/NPDI) und der Initiative
Reducing the Risk of Nuclear Conflict hat die Bundesregierung mit Staaten verschiedener Regionen und
unterschiedlicher Perspektiven die Konsensfindung im Rahmen des NVV vorangebracht und auch neue Themen, wie
beispielsweise den Nexus zwischen KI und nuklearer Abschreckung beziehungsweise nuklearer Rüstungskontrolle,
auf die Agenda gesetzt.
Die Bundesregierung setzte sich weiterhin engagiert für die Arbeit der Organisation für das Verbot chemischer
Waffen (OVCW) und die Stärkung der globalen Norm gegen den Einsatz chemischer Waffen ein. Der Ständige
Vertreter Deutschlands bei der OVCW in Den Haag übernahm im Mai 2025 für ein Jahr den Vorsitz des OVCW-
Exekutivrats.
In der Arbeitsgruppe zur Stärkung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) setzte sich
die Bundesregierung aktiv für die die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums, die
Einrichtung einer Open-Ended Working Group (OEWG) zur Erarbeitung eines Verifikationsregimes, die
Überarbeitung der Anforderungen an die Jahresberichte über vertrauensbildende Maßnahmen und die institutionelle
Stärkung der Implementation Support Unit (BWÜ-Sekretariat) ein. Daneben unterstützte die Bundesregierung die
Universalisierung des BWÜ, indem sie den Beitritt von Dschibuti und die Ratifizierung des BWÜ durch Somalia
in den Hauptstädten beider Staaten bewarb.
Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung eines
mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen (United Nations Secretary-General’s
Mechanisms/UNSGM), der das einzige unabhängige internationale Instrument für eine solche Untersuchung im Bereich
biologischer Waffen ist, förderte die Bundesregierung Schulungen des Robert-Koch-Instituts für von VN-
Mitgliedern nominierte Expertinnen und Experten und Ringversuche mit 40 Laboren aus 24 Staaten.
Die Umsetzung der VNSR-Resolution 1540 zur Verhinderung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und
biologischen Waffen und ihrer Trägersysteme hat für die Bundesregierung weiterhin große Bedeutung. Die
Bundesregierung hat 2024 erneut eine deutsche Expertin in die entsprechende Expertengruppe entsandt. Darüber
hinaus unterstützte die Bundesregierung im Rahmen der Resolution den Aufbau und die Weiterentwicklung von
nationalen Exportkontrollsystemen in mehreren Ländern in Lateinamerika und Afrika sowie eine effektivere
Implementierung von VN-Sanktionen in Südostasien.
Rüstungskontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen, konventioneller Munition und Explosivstoffen
Die Bundesregierung hat ihr weltweites Engagement für die Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen,
konventioneller Munition und Explosivstoffen im Berichtszeitraum fortgesetzt. Auf der vierten
Überprüfungskonferenz des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms gelang im Juni 2024 nach komplexen Verhandlungen die
konsensuale Einigung auf ein ambitioniertes Abschlussdokument, das unter anderem die Mandatierung einer technischen
Expertengruppe zu neuen Technologien sowie eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und
Unterstützung bei der Eindämmung der unkontrollierten Verbreitung von Klein- und leichten Waffen vorsieht. Im
Rahmen einer Vorbereitungskonferenz konnten im Juni 2025 die Voraussetzungen für ein erfolgreiches erstes
Staatentreffen des „Globalen Rahmenwerks für das Lebenszyklusmanagement konventioneller Munition“ im
Sommer 2027 geschaffen werden. Mit Projektförderungen von über 26 Millionen Euro im Berichtszeitraum zählte
Deutschland erneut zu den wichtigsten Geberländern in diesem Bereich.
Rüstungskontrolle im Weltraum
Eine dynamische Bedrohungslage stellt Bemühungen um Rüstungskontrolle und verantwortliches
Staatenverhalten im Weltraum vor große Herausforderungen. Mehrere Staaten entwickeln und testen sogenannte
„Counterspace-Fähigkeiten“3 und setzen diese teilweise bereits ein. Auch im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine sind Deutschland und seine Verbündeten mit einer Zunahme von Störungen von Weltraumsystemen
konfrontiert.
Eine von der Bundesregierung miteingebrachte Resolution zum Verzicht auf die Entwicklung von
Massenvernichtungswaffen zur Stationierung im All wurde Ende 2024 mit großer Mehrheit von der VN-
Generalversammlung angenommen. Mit Beteiligung der Bundesregierung einigte sich die VN-Regierungsexpertengruppe zur
Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum im August 2024 auf einen Bericht, der Elemente zu
Sicherheitsherausforderungen und Bedrohungsszenarien im Weltraum enthält. Eine neue Arbeitsgruppe zur Beratung konkreter
Maßnahmen hat 2025 ihre Sitzungstätigkeit aufgenommen.
3 Counterspace-Fähigkeiten haben zum Ziel, einem Gegner den Zugang zum Weltraum und dessen Nutzung zu verwehren. Die
Besonderheit der Bedrohung durch Counterspace-Fähigkeiten liegt auch in der breiten Palette an Technologien, die darauf abzielen, den
Zugang zum und die Nutzung des Weltraums einzuschränken.
Engagement in den Vereinten Nationen für die Ukraine
Vor dem Hintergrund fundamentaler Differenzen im VN-Sicherheitsrat zu diesem Dossier reagierte die VN-
Generalversammlung im Berichtszeitraum mit einer Reihe von Resolutionen auf den russischen Angriffskrieg gegen
die Ukraine. In den Resolutionen forderte die VN-Generalversammlung unter anderem die Beendigung des
russischen Angriffskrieges, die Rückführung aus der Ukraine verschleppter Kinder sowie Maßnahmen zur nuklearen
Sicherheit ukrainischer Kernenergieanlagen, insbesondere des Kernkraftwerks Saporischschja. Die Resolutionen
bekräftigten zudem das Recht der Ukraine auf territoriale Integrität und Souveränität und forderten einen
Waffenstillstand auf Basis der VN-Charta. Sie erzielten in allen Fällen Abstimmungsmehrheiten; zuvor hatte die
Bundesregierung zusammen mit gleichgesinnten Partnern für die Unterstützung der Resolutionen geworben.
Während es anlässlich des zweiten Jahrestags des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2024 keine VN-
Resolutionen gab, wurden am dritten Jahrestag, am 24. Februar 2025, Resolutionen sowohl im Sicherheitsrat als
auch in der Generalversammlung angenommen. Der Sicherheitsrat verabschiedete die von den USA eingebrachte
Resolution The Path to Peace, die Generalversammlung die von Deutschland unterstützte und von der Ukraine
und der EU eingebrachte Resolution Addressing a comprehensive, just and lasting peace for Ukraine und die US-
Resolution The Path to Peace.
Deutschland hat im Berichtszeitraum wiederholt als Nichtmitglied an Sitzungen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen, die sich mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine befasst haben, teilgenommen und dort
gesprochen.
Die Bundesregierung setzte über UNICEF (UN Children’s Fund), WFP (World Food Programme) und UN
Habitat (UN Human Settlements Programme) Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung in der Ukraine
um. Im Berichtszeitraum wurden Projekte mit Mitteln in Höhe von 83,7 Millionen Euro (2024) und 68,35
Millionen Euro (2025) ausgestattet.
2025 hat die Bundesregierung für das Area Based Recovery-Programm von UNDP einen freiwilligen Beitrag in
Höhe von 1 Million Euro zugunsten der Unterstützung von Veteraninnen und Veteranen geleistet (insgesamt
7,2 Millionen Euro seit 2022). Seit Ende 2024 unterstützt die Bundesregierung den grünen Wiederaufbauprozess
in der Ukraine mit einem Beitrag von 5 Millionen Euro zu dem von UNEP (United Nations Environment
Programme) verwalteten Fonds zur Förderung der Ukraine Green Recovery Platform. Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung seit 2024 das VN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on
Drugs and Crime/UNODC) bei der Deckung von Notfallbedarfen, die im ukrainischen Strafvollzug durch den
russischen Angriffskrieg entstehen.
Neben bilateralen, langjährigen Projekten zur Erhöhung des Schutzes ukrainischer Kernkraftwerke unterstützte
die Bundesregierung die Präsenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in der Ukraine an allen
Atomkraftwerk-Standorten, inklusive dem besetzten Atomkraftwerk Saporischschja sowie dem Standort
Tschernobyl mit 1,5 Millionen Euro im Jahr 2024 und 440.000 Euro in 2025. Mit Projekten zur Stärkung der ukrainischen
Fähigkeiten in der Detektion von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Agenzien
sowie im Zivilschutz bei CBRN-Gefahrenlagen stand die Bundesregierung der Ukraine auch in diesem Kontext
bei. Angesichts systematischer Verstöße Russlands gegen das Chemiewaffenübereinkommen durch den Einsatz
von Chemiewaffen an der Front in der Ukraine gewann insbesondere die Stärkung der ukrainischen
Abwehrfähigkeiten im Zusammenhang mit chemischen Kampfstoffen zunehmend an Bedeutung.
Die Bundesregierung nutzte ihre Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat, um auch im Berichtszeitraum
kontinuierlich Aufmerksamkeit auf fortwährende Menschenrechtsverletzungen in Russland und den durch Russland
besetzten Gebieten in der Ukraine zu lenken. Die entsprechenden Initiativen nahm der Menschenrechtsrat jeweils
mehrheitlich an. Die Bundesregierung finanzierte zudem die Beobachtung und Berichterstattung zur
Menschenrechtslage in der Ukraine und den besetzten Gebieten durch die Human Rights Monitoring Mission des Büros des
VN-Menschenrechtshochkommissars (Office of the High Commissioner for Human Rights/OHCHR) mit 2,5
Millionen Euro.
Im Bereich der humanitären Unterstützung stellte die Bundesregierung im Berichtszeitraum insgesamt 570,9
Millionen Euro zur Verfügung (ohne humanitäres Minenräumen und Katastrophenhilfe; 2024: 384,2 Millionen Euro,
2025: 186,7 Millionen Euro). Davon wurden insgesamt 64 Prozent über die Vereinten Nationen und ihre
Sonderorganisationen verausgabt, darunter WFP, UNHCR (UN High Commissioner for Refugees), UNICEF, WHO
(World Health Organization), IOM (International Organization for Migration) sowie über den OCHA Ukraine
Humanitarian Fund.
Engagement in den Vereinten Nationen zu Nahost, Syrien und Iran
Nahost (einschließlich Gaza)
Die Bundesregierung engagierte sich im Berichtszeitraum auch in den Vereinten Nationen zur Beendigung der
gewaltsamen Konflikte im Nahen Osten. So unterstützte die Bundesregierung die Resolutionen des VN-
Sicherheitsrats zu Gaza, insbesondere Resolution 2735 (2024), welche den sogenannten „Biden-Plan“ für eine sofortige
und vollständige Waffenruhe in Gaza und die Freilassung der israelischen Geiseln begrüßt, sowie Resolution 2803
(2025), welche den 20-Punkte Plan von US-Präsident Trump für Gaza, inklusive der Schaffung eines Board of
Peace als internationaler Übergangsverwaltung und einer internationalen Stabilisierungstruppe für Gaza,
indossiert. Die VN-Generalversammlung verabschiedete im Berichtszeitraum ebenfalls eine Reihe von Resolutionen
zu Nahost. Hier brachte sich die Bundesregierung intensiv in die Textverhandlungen ein, um ihre
nahostpolitischen Anliegen zu verankern. Im Juli und im September 2025 nahm die Bundesregierung an der von der VN-
Generalversammlung mandatierten Hochrangigen Konferenz zur Zweistaatenlösung in New York teil. Zur
Bekräftigung des deutschen Engagements für die Zweistaatenlösung unterstützte die Bundesregierung auch die
daraus hervorgegangene New Yorker Erklärung.
Insgesamt hat die Bundesregierung im Berichtszeitraum rund 225 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Gaza
bereitgestellt. Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen (vor allem WFP, WHO, UNICEF) waren
dabei Schlüsselpartner. So wurden 2024 circa 75 Prozent der deutschen Mittel von den Vereinten Nationen
umgesetzt, 2025 waren es 78 Prozent.
Die Bundesregierung engagierte sich auch jenseits finanzieller Mittel intensiv im Rahmen der humanitären
Diplomatie in der Region, um zu einer verbesserten Versorgung der notleidenden Bevölkerung beizutragen. Die
Bundesregierung setzte sich dort insbesondere für verbesserte humanitäre Zugänge in den Gazastreifen ein.
Hervorzuheben sind die auch von Deutschland geförderten, erfolgreichen Impfkampagnen der WHO sowie der schnelle
Aufwuchs humanitärer Hilfe durch die Vereinten Nationen während des Waffenstillstands vom Januar 2025.
Die Bundesregierung forderte nachdrücklich Reformen des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-
Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near
East/UNRWA) zur Stärkung seiner Neutralität auf Grundlage der Empfehlungen des Berichts der Colonna-
Kommission und darüber hinaus. Ebenso finanzierte sie Schlüsselposten zur Reformimplementierung im UNRWA-
Sekretariat. Sie stellte im Berichtszeitraum 1,5 Millionen Euro unter anderem für Vetting- und Monitoring-
Maßnahmen bereit.
Die Bundesregierung hat sich im Berichtszeitraum für eine Verlängerung des Mandats durch den VN-
Sicherheitsrat für die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL), an der deutsche Soldatinnen und
Soldaten beteiligt sind, eingesetzt.
Iran
Als Teil der E3 (Großbritannien, Frankreich, Deutschland) setzte sich die Bundesregierung, in enger
Koordinierung mit den USA, fortlaufend dafür ein, das NVV-Mitglied Iran durch diplomatische Bemühungen am
Nuklearwaffenbesitz zu hindern, auch um dadurch ein nukleares Wettrüsten in der Region zu vermeiden. Die
Bundesregierung betonte dabei die zentrale Bedeutung der Verifikations- und Berichtsaufgaben der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Schaffung von Transparenz über den Umsetzungsstand der völkerrechtlichen
Verpflichtungen Irans als NVV-Mitglied.
Als Reaktion auf die fortgesetzte Nichteinhaltung rechtlich bindender Transparenzverpflichtungen durch Iran
brachte die Bundesregierung im Rahmen der E3 im Berichtszeitraum mehrere Resolutionen in den IAEO-
Gouverneursrat ein, die jeweils mit breiter Mehrheit angenommen wurden. So forderte der IAEO-Gouverneursrat per
Resolution im Juni 2024 Iran unverzüglich zur Klärung des Verbleibs nuklearen Materials aus drei nicht
deklarierten Einrichtungen auf. Der IAEO-Generaldirektor stellte in seinem, auf Basis einer weiteren E3-initiierten
Resolution entstandenem, Bericht (Comprehensive Report) im Mai 2025 fest, dass an drei nicht deklarierten
Nukleareinrichtungen in Iran nicht deklarierte Nuklearaktivitäten durchgeführt worden seien. Auf Grundlage des
Berichtes initiierte die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und den USA im Juni 2025 eine
weitere Resolution im IAEO-Gouverneursrat, mit der die iranische Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen unter
dem NVV (sogenannte non-compliance) formal festgestellt wurde. Erfolgreich verabschiedet wurde auch eine
von den E3 zusammen mit den USA im November 2025 eingebrachte Resolution, mit der infolge des
Wiederauflebens von sechs VN-Sicherheitsrats-Resolutionen gemäß VN-Sicherheitsrats-Resolution 2231 (2015) die IAEO
mit einem umfassenden Verifikations- und Berichtsmandat ausgestattet wurde.
Die Bundesregierung löste gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien am 28. August 2025, im Einklang mit
VN-Sicherheitsratsresolution 2231, aufgrund andauernder Verstöße Irans gegen seine Verpflichtungen aus dem
Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) von 2015 (unter anderem Urananreicherung auf bis zu 60 Prozent,
Experimente mit angereichertem Uranmetall, Nutzung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Zentrifugen,
(Aus-) Bau neuer unterirdischer Produktionsstätten für Zentrifugen sowie Aussetzen der im JCPoA vorgesehenen
Transparenzmaßnahmen) den sogenannten „Snapback-Mechanismus“ aus. Die VN-Sanktionen gegen Iran traten
daraufhin nach einer 30-Tage-Frist automatisch wieder in Kraft, da keine Gegenresolution im VN-Sicherheitsrat
angenommen wurde.
Zudem gelang es der Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit Partnern, insbesondere Großbritannien und
Island, das 2022 auf deutsche Initiative geschaffene Mandat der International Fact Finding Mission über die
sogenannten „Frauen, Leben, Freiheit“-Proteste hinaus auszuweiten, um eine fortwährende Dokumentation von
Menschenrechtsvergehen im Iran sicherzustellen.
Syrien
Gemeinsam mit Syrien initiierte die Bundesregierung im Frühjahr 2025 eine Resolution des UNESCO-
Exekutivrates, auf deren Basis die UNESCO (UN Educational, Scientific and Cultural Organization) nach dem Sturz des
Assad-Regimes wieder in Syrien aktiv werden konnte. Mit 59 Ko-Sponsoren wurde die Resolution im Konsens
angenommen. Die Resolution sah die Einrichtung eines Nothilfe-Fonds für Syrien vor, in den die
Bundesregierung 2025 insgesamt 600.000 Euro einzahlte.
Die UNESCO erarbeitete nach einer Bestandsaufnahme einen Action Plan Syria (2025 bis 2028). Dieser sieht
Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes, zum Aufbau des Bildungssektors und zur Förderung einer
pluralistischen Medienlandschaft vor. Leuchtturmprojekt ist der Wiederaufbau der Welterbestätte Altstadt von Aleppo.
Die Bundesregierung verfügt mit dem langjährigen Engagement des Deutschen Archäologischen Instituts und des
Museums für Islamische Kunst Berlin über einzigartige Expertise und Daten. Beide Institutionen haben mit
Unterstützung der Bundesregierung und lokalen Partnern begonnen, Projekte zur Dokumentation und Kartierung der
Altstädte von Aleppo und Damaskus durchzuführen, um ein aktuelles Schadensbild zu erhalten.
Im Menschenrechtsrat war die Bundesregierung insbesondere als Mitglied der Kerngruppe für die Erarbeitung
und Einbringung der Resolutionstexte zu Menschenrechten in Syrien verantwortlich. In dieser Funktion übernahm
die Bundesregierung eine führende Rolle bei der zweimaligen Verlängerung des Mandats der Commission of
Inquiry zur Menschenrechtslage im Berichtszeitraum. Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024
gelang dabei die Einbeziehung der neuen syrischen Regierung in die Textverhandlungen. Dabei konnte die
Zustimmung der syrischen Regierung zur Verlängerung des Mandats der unabhängigen Commission of Inquiry
erreicht werden, was die konsensuale Annahme der Resolution ermöglichte und den Ton für die produktive
Zusammenarbeit setzte.
Die Bundesregierung erhöhte im Berichtszeitraum die finanzielle Unterstützung der OVCW zur Verifikation und
Vernichtung von Chemiewaffen in Syrien und arbeitete erste Unterstützungsangebote für die neue syrische
Regierung aus.
Menschenrechte, Völkerrecht und weitere Vertragswerke
Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat (2023 bis 25),
Unterstützung des OHCHR, Vorsitz im IOM-Ratsbüro
Deutschland setze sich im Berichtszeitraum als Mitglied im VN-Menschenrechtsrat für die Erhaltung der VN-
Menschenrechtsarchitektur ein. In einer global prekären Menschenrechtslage dokumentieren die Vereinten
Nationen weit verbreitete Rechtsverstöße, einschließlich gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Angriffe auf
Zivilistinnen und Zivilisten, Folter und sexuelle Gewalt. Mangelnde Rechenschaftspflicht für diese Verbrechen
trägt zur Straflosigkeit und zur Wiederholung von Menschenrechtsverletzungen bei.
Die Bundesregierung initiierte im November 2025 eine Sondersitzung zur Lage in Sudan und engagierte sich im
Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu Themen wie Recht auf Wasser und
Sanitärversorgung mittels einer Resolutionsinitiative in der VN-Generalversammlung im Jahr 2024.
Am 4. April 2025 beschloss der VN-Menschenrechtsrat im Konsens, eine intergouvernementale Arbeitsgruppe
einzusetzen mit dem Ziel, ein neues völkerrechtlich bindendes Instrument zum Schutz und zur Stärkung der
Menschenrechte Älterer zu erarbeiten (neue VN-Weltaltenrechtskonvention). Die Bundesregierung hat entschieden,
sich aktiv an den Verhandlungen zu beteiligen.
Die Arbeit des Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) war auch im Berichtszeitraum
chronisch unterfinanziert. In dieser Lage leistete Deutschland in den Jahren 2024 als drittgrößter und 2025 mit
einem freiwilligen Beitrag von knapp 25 Millionen Euro als zweitgrößter Geber an das OHCHR essentielle
Unterstützung.
Die Bundesregierung nahm in den Jahren 2024 und 2025 jeweils hochrangig sowie mit fast 20-köpfiger
zivilgesellschaftlicher Delegation an der VN-Frauenrechtskommission (Commission on the Status of Women/CSW) teil.
Im Jahr 2025 – anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform „Peking +30“
– begleitete die Bundesregierung die Verhandlungen zur Abschlusserklärung über mehrere Wochen aktiv.
Die deutsche Ständige Vertreterin bei den VN in Genf war 2024 für ein Jahr Vorsitzende des Rates der
Internationalen Migrationsorganisation (IOM). Der Fokus des deutschen Vorsitzes auf Themen wie Klima und Migration
sowie Fachkräfteeinwanderung stellte auf gemeinsame Prioritäten und Interessensausgleich mit den Ländern des
globalen Südens ab und stärkte so das deutsche Profil als Brückenbauer, humanitärer Partner und großer Geber.
Völkerrecht in den Vereinten Nationen
Ein zentraler Schwerpunkt der Bundesregierung für die Stärkung des Völkerrechts innerhalb der Vereinten
Nationen lag auf der Förderung einer Konvention zur Verhütung und Verfolgung von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Die Bundesregierung unterstützte das Konventionsprojekt prominent und langfristig und setzte sich dafür
ein, dass die von der VN-Völkerrechtskommission ausgearbeiteten Artikel in eine völkerrechtlich verbindliche
Konvention überführt werden. Die Konvention wird eine Lücke in der völkerstrafrechtlichen Normsetzung
schließen und die internationale Zusammenarbeit bei der Prävention, Strafverfolgung und Ahndung solcher Verbrechen
stärken.
Darüber hinaus brachte sich die Bundesregierung aktiv in die völkerrechtliche Diskussion über die Folgen des
Meeresspiegelanstiegs ein. Im Rahmen der Arbeiten der VN-Völkerrechtskommission hat Deutschland mehrere
Stellungnahmen eingereicht. Diese befassten sich insbesondere mit den völkerrechtlichen Implikationen des
steigenden Meeresspiegels für Staatlichkeit, maritime Grenzen und die Rechte betroffener Staaten.
Das kontinuierliche Engagement – sowohl bei der Initiative für eine Konvention zu Verbrechen gegen die
Menschlichkeit als auch bei der Befassung mit den rechtlichen Folgen des Meeresspiegelanstiegs – unterstrich
den anhaltenden Einsatz der Bundesregierung für die Weiterentwicklung und Stärkung des Völkerrechts im
multilateralen Rahmen der Vereinten Nationen.
Pandemievertrag und Zusammenarbeit mit der WHO
Im Mai 2025 konnte nach mehrjährigen Verhandlungen ein internationales Pandemieabkommen von der
Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly/WHA) mit breiter Mehrheit angenommen werden. Dieses kann
jedoch erst in Kraft treten, wenn auch der noch verhandelte Annex zum Pathogenzugang und Vorteilsausgleich
(Pathogen Access and Benefit Sharing) angenommen wird. Die Bundesregierung brachte sich konstruktiv in die
Verhandlungen ein. Das Abkommen inklusive Annex wird eine wichtige internationale Grundlage für
Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion schaffen.
Als einer der größten bilateralen Geber hatte Deutschland auch im Berichtszeitraum eine Führungsrolle und
brachte sich aktiv in die Reformdiskussionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Der Standort
Deutschland wurde durch den WHO Pandemic Hub in Berlin weiter gestärkt.
Die WHO unterläuft seit Anfang 2025 tiefgreifende finanzielle und strukturelle Anpassungen. Die
Bundesregierung unterstützte diesen Prozess der Priorisierung und Restrukturierung ausdrücklich als notwendige
Voraussetzung für eine langfristig finanziell tragfähige und handlungsfähige WHO in Zeiten großer Herausforderungen für
die globale Gesundheit.
Übereinkommen in Bezug auf geistiges Eigentum, genetische Ressourcen und mit genetischen Ressourcen
verbundenes traditionelles Wissen, Designrechtsvertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Nach über 20-jährigen Verhandlungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property
Organization/WIPO) wurde 2024 ein Vertrag über geistiges Eigentum, genetische Ressourcen und mit
genetischen Ressourcen (GR) verbundenes traditionelles Wissen (Associated Traditional Knowledge/ATK)
abgeschlossen. Die EU – unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung - und die Gruppe der Industriestaaten traten
erfolgreich für einen Transparenzmechanismus ein, wonach Patentanmelder bei Nutzung von GR/ATK deren
Quelle in der Patentanmeldung offenlegen müssen.
Der ursprünglich von den Industrienationen (darunter Deutschland) geforderte Designrechtsvertrag (Design Law
Treaty) konnte nach jahrelanger Verhandlung in der WIPO ebenfalls 2024 abgeschlossen werden. Mit dem
Designrechtsvertrag werden die formellen Anmeldevoraussetzungen international harmonisiert und vereinfacht. Die
Bundesregierung trug unter anderem durch die Übernahme von Vorsitzfunktionen maßgeblich zur
Kompromissfindung bei.
Nachhaltige Entwicklung und Klima- und Umweltschutz
Entwicklungsengagement mit den Vereinten Nationen
Die Hauptaufgabe des VN-Entwicklungssystems mit seinen 37 Fonds, Programmen und Sonderorganisationen ist
die Umsetzung der 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030). Um deren Erreichung zu beschleunigen
hat die VN-Generalversammlung 2018 eine Reform des VN-Entwicklungssystems beschlossen, die die
Bundesregierung seitdem politisch und finanziell unterstützt. 2024 brachte sich die Bundesregierung bei den
Neuverhandlungen zum Finanzierungspakt für das VN-Entwicklungssystem gestaltend mit einer Typologie der
Finanzierungsmodalitäten ein.
Aufgrund des umfassenden Mandats und der besonderen Rolle im VN-Entwicklungssystem blieb das VN-
Entwicklungsprogramm (UNDP) ein zentraler Partner der Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer
entwicklungspolitischen Ziele. Die Bundesregierung brachte sich aktiv in die Gestaltung des neuen Strategieplans für 2026 bis
29 ein, welcher im Sinne der Agenda 2030 einen systemischen Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung verfolgt.
Finanziell war die Bundesregierung auch im Berichtszeitraum größter bilateraler Geber UNDPs.
Durch das duale Mandat für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit blieb das Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen UNICEF ein weiterer zentraler Partner, insbesondere in der Krisenbewältigung. Die
Bundesregierung war 2024 zweitgrößter staatlicher Geber von UNICEF. Die Zusammenarbeit konzentrierte sich auf die
Bereiche Geschlechtergerechtigkeit, soziale Sicherung sowie den Nexus zwischen Humanitärer-, Entwicklungs-
und Friedensarbeit. Operativ standen unter anderem Maßnahmen zur Ernährungssicherung, Bildung und
Gesundheit im Fokus.
Das Welternährungsprogramm (WFP) ist die größte internationale Organisation zur Bekämpfung von Hunger und
der Verbesserung der Ernährungsgrundlagen mit dualem Mandat für humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit. Neben umfangreichen humanitären und resilienzfördernden Programmen stellt WFP als größte
humanitäre Organisation auch wichtige Dienstleistungen für das gesamte humanitäre System bereit. 2025 war die
Bundesregierung erneut zweitgrößter bilateraler Geber von WFP.
Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (United Nations Population Fund/UNFPA) war weiterhin
zentraler strategischer Partner der Bundesregierung zur Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte.
Die Bundesregierung, zweitgrößter bilateraler Kernbeitragsgeber bei UNFPA, setzte Schwerpunkte unter
anderem in den Bereichen Mutter-Kind-Gesundheit, Zugang zu Familienplanung und der Bekämpfung weiblicher
Genitalverstümmelung.
Die Bundesregierung war im Berichtszeitraum zweitgrößter Geber von UN Women (United Nations Entity for
Gender Equality and the Empowerment of Women), der zentralen Organisation der Vereinten Nationen zur
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung von Frauen und Mädchen weltweit. Thematische
Schwerpunkte der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit UN Women lagen in den Bereichen Frieden und
Sicherheit, Stärkung von Frauenrechten, Flucht und Migration, Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt und
wirtschaftlichem Empowerment.
Um die wirtschaftliche Entwicklung und die Integration ihrer Mitglieder in den Welthandel zu unterstützen, spielt
die Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development/UNCTAD)
eine wichtige Rolle. Mit der hochrangigen und ressortübergreifenden Teilnahme an der 16. UNCTAD-
Ministerkonferenz im Oktober 2025 setzte die Bundesregierung ein Zeichen für multilaterale Zusammenarbeit zur
Förderung von Entwicklung durch Handel.
Entwicklungsfinanzierung
Die Mittel zur Umsetzung der Agenda 2030 waren Gegenstand des Financing for Development (FfD)-Prozesses
und der vierten VN-Entwicklungsfinanzierungskonferenz (Fourth International Conference on Financing for
Development/FfD4), die vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla stattfand und bei der die Bundesregierung, vertreten
durch die Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan, die Vizepräsidentschaft übernahm. Die
Bundesregierung begleitete den intensiven Vorbereitungsprozess durch Teilnahme an den Vorbereitungskonferenzen,
durch Konsultationen mit der deutschen Zivilgesellschaft und im Rahmen der EU-Koordinierung aktiv.
Das Ergebnis des Verhandlungsprozesses, der Compromiso de Sevilla, wurde vielfach als wichtiges Zeichen für
einen funktionierenden Multilateralismus und eine gestärkte internationale Zusammenarbeit gesehen. Die
„Verpflichtungserklärung von Sevilla“ enthält zahlreiche deutsche Prioritäten, unter anderem in den Bereichen
Öffentliche Mittel und Privatsektormobilisierung. Die Bundesregierung förderte zudem den UN Financing for
Development Trust Fund, mit dem die Inklusivität des Prozesses gestärkt wurde.
Die Bundesregierung unterstützte das FfD-Büro im VN-Sekretariat über einen Finanzierungsvertrag, dabei
insbesondere die inhaltliche Arbeit im Rahmen des jährlichen Umsetzungsberichts zur Finanzierung nachhaltiger
Entwicklung. Die Bundesregierung hat zudem ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft verstetigt. Sie richtete
im Berichtszeitraum gemeinsam mit Mexiko und der Schweiz die jährliche internationale Zusammenkunft der
Gruppe Group of Friends of Monterrey aus – eine informelle Plattform, um den Dialog über Finanzierung für
nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Zweiter Weltsozialgipfel der Vereinten Nationen
Vom 4. bis 6. November 2025 fand in Doha der zweite Weltgipfel für soziale Entwicklung der Vereinten Nationen
mit über 10.000 Delegierten statt – dreißig Jahre nach dem ersten Gipfel 1995 in Kopenhagen. Höhepunkt war
die Annahme der Politischen Erklärung von Doha. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas
leitete die deutsche Delegation, an der neben Bundesministerien auch Sozialpartner sowie menschenrechts- und
entwicklungspolitische Organisationen teilnahmen. Die Bundesregierung unterstützte die drei Schwerpunkte des
Gipfels: Armutsbekämpfung und Stärkung der Resilienz durch Daseinsfürsorge, Beschäftigungsförderung und
menschenwürdige Arbeit für alle sowie Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Zugleich setzte der Gipfel
ein wichtiges Signal für die Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Hochrangiges Politisches Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF)
Auch im Berichtszeitraum hat die Bundesregierung sich im jährlichen Hochrangigen Politischen Forum für
Nachhaltige Entwicklung (High-Level Political Forum on Sustainable Development/HLPF) für eine verstärkte
internationale Zusammenarbeit, eine beschleunigte Umsetzung der Agenda 2030 sowie für die Teilhabe aller
Stakeholdergruppen eingesetzt. Deutschland war bei den HLPF-Konferenzen im Berichtszeitraum jeweils mit
hochrangigen Delegationen vertreten. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts gehörten auch Vertreterinnen
und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Jugend und Kommunen zur Delegation. Die breite
Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen bei der Umsetzung der Agenda 2030 sowie der Auftritt einer Multi-
Stakeholder-Delegation bei den HLPF-Konferenzen ist, insbesondere in Zeiten schrumpfender Räume für
zivilgesellschaftliches Engagement, von hoher Bedeutung.
Herzstück des HLPF sind die sogenannten freiwilligen Staatenberichte zum nationalen Umsetzungsstand
(Voluntary National Reviews/VNRs). Die Bundesregierung präsentierte 2025 bereits ihren dritten VNR und stellte
diesen unter das Motto Participation Works! Grundlage des Staatenberichts war die 2025 weiterentwickelte Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ging auch auf die Rolle Deutschlands bei der globalen Umsetzung der
Agenda 2030 ein.
Die Bundesregierung unterstützte in diesem Zusammenhang auch die Arbeit von UN Habitat zur Umsetzung der
„Neuen urbanen Agenda“ für nachhaltige Stadtentwicklung. Im Jahr 2024 wurden auf dem World Urban Forum
in Kairo im deutschen Pavillon erfolgreiche Beispiele für grüne, inklusive und klimaresiliente Stadtentwicklung
präsentiert. Als wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung wird im Kontext von UN Habitat zudem das
Thema Wohnen unter Beteiligung der Bundesregierung in der VN-Arbeitsgruppe Open-Ended Working Group
on Housing behandelt.
Klimaschutz im VN-Rahmen, Klima und Sicherheit, Meeresspiegelanstieg
Die Bundesregierung blieb auch im Berichtszeitraum eine der wichtigsten Unterstützerinnen von Maßnahmen zu
Klimaschutz und Klimaanpassung im Globalen Süden. Die VN-Rahmenkonvention für Klima und das Pariser
Abkommen sehen vor, dass Industrieländer für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im
Globalen Süden Finanzmittel bereitstellen. Die Bundesregierung hat 2024 insgesamt fast 12 Milliarden Euro
bereitgestellt – 6,1 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln, 4,6 Milliarden Euro aus konzessionären KfW-Krediten und
1,1 Milliarden Euro aus gehebelten privaten Investitionen.
Im Rahmen der Klimakonferenz COP29 (2024) hat Deutschland gemeinsam mit der COP29-Präsidentschaft,
weiteren Staaten und Organisationen den Baku Call on Climate Action for Peace, Relief and Recovery entwickelt. Er
adressiert den Zusammenhang zwischen Klimawandel, Konflikten und humanitären Krisen mit dem Ziel,
Klimaresilienzmaßnahmen vulnerabler Staaten und Gemeinschaften stärker zu unterstützen. Zur Koordinierung soll der
Baku Climate and Peace Action Hub friedenssensiblen Klimaschutz fördern. Im Rahmen der vom Women’s Peace
and Humanitarian Fund (WPHF) und Deutschland ins Leben gerufenen Women & Climate Security Initiative
wurden für frauengeführte zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Friedensförderung und
Klimaresilienz einsetzen, eine Million Euro für Projekte in Bangladesch im Jahr 2024 und 1,25 Millionen Euro im Jahr 2025
für Projekte in Haiti bereitgestellt.
Die COP30 (2025) in Belém legte den Fokus auf das Ziel, Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen weltweit zu
beschleunigen und die verbleibenden Lücken zum Einhalten der 1,5 Grad Grenze zu schließen. Die
Bundesregierung trieb im EU-Zusammenschluss die Agenda bei Minderung, Anpassung und sozial gerechter Ausgestaltung
von Klimaschutz (Just Transition) voran und positionierte sich als verlässlicher Brückenbauer zum Globalen
Süden. Zu der bei der COP30 initiierten Regenwald-Schutzinitiative, der Tropical Forest Forever Facility, trägt die
Bundesregierung unter anderem über die nächsten zehn Jahre verteilt insgesamt eine Milliarde Euro bei.
Die Bundesregierung setzte ihr Engagement für eine stärkere Berücksichtigung der sicherheitspolitischen
Implikationen des Klimawandels im gesamten VN-System fort. Die von Deutschland und Nauru 2018 ins Leben
gerufene Freundesgruppe Klima und Sicherheit zählte Ende 2025 82 Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung
unterstützte den im VN-Sekretariat angesiedelten Climate Security Mechanism (CSM) und die Entsendung von Klima-
und Sicherheitsberaterinnen und -beratern in VN-Missionen im Jahr 2024 mit einer Million Euro und im Jahr
2025 mit drei Millionen Euro.
Im Berichtszeitraum verstärkte die Bundesregierung zudem ihr Engagement für die Berücksichtigung der
sicherheitspolitischen Implikationen des Meeresspiegelanstiegs im VN-Kontext weiter. Dies geschah insbesondere
durch den Ko-Vorsitz (gemeinsam mit Tuvalu) der Coalition for Addressing Sea-Level Rise and its Existential
Threats (C-SET), die sich dafür einsetzt, die vielschichtigen Herausforderungen des Meeresspiegelanstiegs bei
den Vereinten Nationen auf die Tagesordnung zu setzen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Im Rahmen der UN Ocean Conference (UNOC-3) in Nizza im Juni 2025 stellte die Bundesregierung das
Forschungsschiff METEOR als Begegnungsstätte für die internationale Gemeinschaft der UN-Ozeandekade zur
Verfügung. So organisierte die Bundesregierung dort unter anderem gemeinsam mit Tuvalu und dem Zentrum für
Marine Tropenforschung (ZMT) eine hochrangige Veranstaltung zu den Auswirkungen des
Meeresspiegelanstiegs auf Small Island Developing States und möglichen Lösungsansätzen. Der Meeresspiegelanstieg und
Küstenresilienz waren auch bei der von der Bundesregierung zusammen mit Frankreich und wissenschaftlichen
Partnern organisierten Veranstaltung auf der Weltklimakonferenz COP30 Thema.
Im Bereich Umweltkriminalität setzte sich die Bundesregierung im Berichtszeitraum für eine wirksamere
weltweite Prävention und Strafverfolgung ein. Das deutsche Engagement konzentriert sich unter anderem auf das VN-
Übereinkommen gegen Korruption (UN Convention against Corruption/UNCAC) und das VN-Übereinkommen
gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UN Convention against Transnational Organized
Crime/UNTOC), in die Umweltaspekte zunehmend integriert werden. Die UNTOC‑Staatenkonferenz 2024 hat
eine Resolution über die Einrichtung einer intergouvermentalen Expertengruppe verabschiedet, die die
Möglichkeit, Machbarkeit und Vorteile eines Zusatzprotokolls betreffend Umweltstraftaten prüfen soll und welche von
der Bundesregierung mit einem finanziellen Beitrag von 200.000 Euro unterstützt wurde.
Small Island Developing States
Im Mai 2024 richtete Antigua und Barbuda die alle zehn Jahre stattfindende Small Island Developing States
(SIDS)-Konferenz der Vereinten Nationen aus. Die Bundesregierung unterstützte die Organisation der Konferenz
und war mit einer großen Delegation vertreten. Sie fungierte als Co-Host beim interaktiven Dialog zu
Klimafinanzierung und organisierte Veranstaltungen zu Wasser und Sanitäreinrichtungen, erneuerbaren Energien,
Digitalisierung bedrohten Kulturerbes und zur Rolle von Frauen im Klimaschutz. Im Rahmen der Konferenz wurde
die Antigua and Barbuda Agenda for SIDS als neues zehnjähriges VN-Arbeitsprogramm beschlossen. Konkrete
Ergebnisse sind ein SIDS-Exzellenzzentrum auf Antigua sowie ein Unterstützungsangebot zum Thema
Schuldentragfähigkeit für SIDS. Als erster Geber unterstützte die Bundesregierung 2025 das Datenzentrum des
Exzellenzzentrums.
Schutz der Biodiversität in den Vereinten Nationen und weitere Umweltthemen
Die Bundesregierung engagierte sich aktiv für die Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-
Montreal (Global Biodiversity Framework/GBF), der auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt 2024 im Mittelpunkt stand. Die Konferenz beschloss unter anderem
Überprüfungsmechanismen und einen Monitoringrahmen zur besseren Messung der Umsetzung nationaler
Biodiversitätsstrategien sowie Schritte zur stärkeren Verzahnung von Natur- und Klimaschutz. Zudem wurde ein Fahrplan zur
Weiterentwicklung der globalen Biodiversitätsfinanzierung vereinbart. Die Bundesregierung engagierte sich als
Ko-Vorsitz der NBSAP Accelerator Partnership (National Biodiversity Strategies and Action Plans) für die
weltweite Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens und stellte 2024 insgesamt 1,47 Milliarden Euro für
internationale Biodiversitätsfinanzierung bereit.
Wichtige wissenschaftliche Grundlagen in Form von Berichten (Assessments) für Politikentscheidungen lieferte
regelmäßig der Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services/IPBES), zuletzt bei der 11. Vollversammlung 2024. Deutschland ist Sitzstaat des IPBES-Sekretariats in
Bonn, die Bundesregierung stellt hierfür jährlich rund eine Million Euro bereit und unterstützt über die
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) den Kapazitätsaufbau unter anderem zur Nutzung der von IPBES
verabschiedeten Berichte in Partnerländern.
Während des Berichtszeitraums fanden im April und August 2025 Sitzungen der Kommission zur Vorbereitung
der ersten Vertragsstaatenkonferenz des VN-Hochseeschutzabkommens statt. Die Bundesregierung setzte sich
dabei für konstruktive Verhandlungen ein und stellte finanzielle Mittel im Umfang von 100.000 Euro für die
Teilnahme von Delegierten aus dem Globalen Süden bereit. Am 17. Januar 2026 trat das VN-
Hochseeschutzabkommen in Kraft, damit gibt es erstmals allgemeine Natur- und Umweltschutzregeln für die Hohe See.
Im Berichtszeitraum fanden Sitzungen des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses zur Ausarbeitung eines
internationalen rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung, auch in der
Meeresumwelt statt, an denen die Bundesregierung aktiv mitwirkte. Dieses rechtsverbindliche VN-Abkommen soll
dazu beitragen, die Umweltbelastung, insbesondere der Meere, durch Plastik zu beenden und eine nicht-toxische
Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe aufzubauen.
Globaler Digitalpakt und Überprüfung des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft
Der Globale Digitalpakt (Global Digital Compact/GDC) wurde am 22. September 2024 beim VN-Zukunftsgipfel
in New York als Annex des VN-Zukunftspakts angenommen. Der GDC beschreibt gemeinsame Prinzipien für
eine offene, freie und sichere digitale Zukunft und stellt damit digitale Technologien in den Dienst der
nachhaltigen Umsetzung der Agenda 2030. Die Bundesregierung hat die vorbereitende Arbeit des Hochrangigen
Beratergremiums für Künstliche Intelligenz (KI) des VN-Generalsekretärs finanziell unterstützt und die Erarbeitung des
GDC durch eine Serie von Positionspapieren geprägt. Sie begleitete auch die Umsetzung zweier zentraler GDC-
Vorhaben, die Einrichtung eines Unabhängigen Internationalen Wissenschaftlichen Panels zu KI sowie eines
Globalen Dialogs zu KI-Governance, konzeptionell eng.
20 Jahre nach dem Weltgipfel für die Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society/WSIS)
hat die VN‑Generalversammlung am 17. Dezember 2025 den Überprüfungsbericht (WSIS+20‑Review) in einer
Resolution verabschiedet. Sie bekräftigt den Multistakeholder‑Ansatz (Zusammenarbeit von Staaten,
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft) in der internationalen Digitalpolitik, wehrt die Versuche autoritärer Staaten
zu größerem Einfluss auf die Internet-Governance ab und unterstreicht die Bedeutung der digitalen
Transformation für nachhaltige Entwicklung. Zudem verstetigt sie das Mandat des Internet Governance Forums (IGF). Die
Bundesregierung hat die Arbeit des IGF‑Sekretariats 2024 und 2025 finanziell unterstützt.
Anlage
Deutsche Finanzbeiträge zu den Vereinten Nationen: Überblick und Beiträge im Einzelnen
Im Berichtszeitraum förderte die Bundesregierung als viertgrößter Zahler von Pflichtbeiträgen und – in der
Gesamtheit der Pflichtbeiträge und freiwilligen Leistungen – als zweitgrößter Finanzier das VN-System im Jahr
2024 mit der Summe von gut 4,15 Milliarden Euro und im Jahr 2025 mit der Summe von gut 3,24 Milliarden
Euro.
Neben Pflichtbeiträgen für die Vereinten Nationen sowie deren Sonderorganisationen stellt die Bundesregierung
dem VN-System in erheblichem Umfang gebundene und ungebundene freiwillige Mittel zur Verfügung.
Die in der Übersicht verwendeten Daten beruhen auf Erhebungsprinzipien der Bundesregierung. Mögliche
Abweichungen zu Angaben der Vereinten Nationen ergeben sich aus unterschiedlichen institutionellen
Abgrenzungen und aus Umrechnungsdifferenzen.
Tabel le Zahlungen der Bundesregierung an das VN-System 2024 bis 2025
Angaben in Euro – Abgrenzung der Bundesregierung (unverändert gegenüber Vorjahren;
zuzüglich ab 2023 erstmals Zahlungen an von VN-Entitäten verwaltete Fonds)
Für diesen Bericht werden Daten zu Finanzbeziehungen zwischen der Bundesregierung und dem VN-System in der Definition des
Koordinierungsrats der Leiterinnen und Leiter der Organisationen des Systems der Vereinten Nationen (Chief Executives Board, CEB) verwendet;
Leistungen an die Weltbankgruppe sind herausgerechnet. Die Systematik wurde im Vergleich zu früheren Berichten der Bundesregierung
zu ihrer Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen nicht geändert. Der Ausweis erfolgt in Euro als maßgeblicher Abrechnungswährung
des Bundeshaushalts.
Ressort 2024 2025*
Auswärtiges Amt 2.032.419.279 1.384.930.661
davon Pflichtbeiträge 420.633.292 626.620.452
davon freiwillige Beiträge, institutionell 57.995.772 55.723.399
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 1.103.439.870 441.814.484
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 450.350.345 260.772.326
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 26.720.088 26.855.745
davon Pflichtbeiträge 25.137.587 25.271.782
davon freiwillige Beiträge, institutionell 82.502 83.963
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 500.000 500.000
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 1.000.000 1.000.000
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
10.000 1.423.006
davon Pflichtbeiträge 0 0
davon freiwillige Beiträge, institutionell 0 0
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 0 1.423.006
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 10.000 0
Ressort 2024 2025*
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung** - 9.332.460
davon Pflichtbeiträge 8.332.460
davon freiwillige Beiträge, institutionell 0
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 0
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 1.000.000
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 5.117.936 11.246.267
davon Pflichtbeiträge 0 0
davon freiwillige Beiträge, institutionell 5.090.190 5.479.000
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 27.746 0
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 0 5.767.267
Bundesministerium für Gesundheit 74.209.683 78.060.363
davon Pflichtbeiträge 33.679.683 35.165.363
davon freiwillige Beiträge, institutionell 25.250.000 42.800.000
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 15.280.000 0
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 0 95.000
Bundesministerium des Innern 5.218.670 15.790.188
davon Pflichtbeiträge 5.218.670 6.073.593
davon freiwillige Beiträge, institutionell 0 0
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 0 8.949.595
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 0 766.999
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1.083.784 1.092.621
davon Pflichtbeiträge 1.083.784 1.092.621
davon freiwillige Beiträge, institutionell 0 0
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 0 0
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 0 0
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 36.951.175 34.045.053
davon Pflichtbeiträge 28.481.553 27.347.135
davon freiwillige Beiträge, institutionell 260.066 241.194
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 7.959.556 6.206.723
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 250.000 250.000
Ressort 2024 2025*
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
117.653.843 134.786.249
davon Pflichtbeiträge 28.480.603 41.465.621
davon freiwillige Beiträge, institutionell 13.049.586 6.492.951
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 14.036.814 23.479.306
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 62.086.840 63.348.371
Bundesministerium für Verkehr 17.725.797 9.349.598
davon Pflichtbeiträge 16.959.839 8.849.467
davon freiwillige Beiträge, institutionell 88.392 90.000
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 427.566 410.130
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 250.000 0
Bundesministerium der Verteidigung 29.285.001 10.925.179
davon Pflichtbeiträge 0 0
davon freiwillige Beiträge, institutionell 0 0
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 29.285.001 10.925.179
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 0 0
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 71.728.516 19.800.709
davon Pflichtbeiträge 18.969.066 18.760.709
davon freiwillige Beiträge, institutionell 0 1.000.000
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 22.759.450 40.000
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 30.000.000 0
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 150.000 150.000
davon Pflichtbeiträge 0 0
davon freiwillige Beiträge, institutionell 150.000 150.000
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 0 0
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 0 0
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
1.736.912.901 1.503.692.345
davon Pflichtbeiträge 8.336.140 8.450.549
davon freiwillige Beiträge, institutionell 303.265.292 403.827.584
davon freiwillige Beiträge, projektbasiert 1.250.802.609 922.768.212
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 174.508.860 168.646.000
Pflichtbeiträge Gesamt 586.980.217 807.429.752
Ressort 2024 2025*
Freiwillige Beiträge, institutionell Gesamt 405.231.800 515.888.091
Freiwillige Beiträge, projektbasiert Gesamt 2.444.518.613 1.416.516.636
davon freiwillige Beiträge in von VN-Entitäten verwaltete Fonds 718.456.045 501.645.964
Gesamtzahlungen an das VN-System 4.155.186.674 3.241.480.443
* Angabe der Zahlungen anhand des aktuellen Ressortzuschnitts zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes.
** Neueinrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung unter der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen
Bundesregierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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