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Schriftliche Frage 94 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (www.dgspj.de/ wp…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 94 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (www.dgspj.de/ wp… Frage 94 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (www.dgspj.de/ wpcontent/uploads/2026-02-12-DGSPJ-PM-Hilfsmit telversorgung.pdf), dass sich trotz der Maßnahmen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz die Verordnungspraxis in Bezug auf die Verschreibung von Hilfsmitteln für chronisch kranke Kinder und Jugendliche nicht verbessert hat, weil die Krankenkassen weiterhin umfangreiche Prüfungen durchführen, und was unternimmt sie, um die Situation für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 25. März 2026: Seit Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I, Nr. 64) zum 1. März 2025 sieht § 33 Absatz 5c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vor, dass die Krankenkassen grundsätzlich von der Erforderlichkeit einer beantragten Hilfsmittelversorgung ausgehen müssen, wenn die versicherte Person in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt wird und die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte diese Versorgung empfehlen. Ziel dieser Regelung ist es, die oft langwierigen Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel für Kinder und Erwachsene mit komplexen Erkrankungen oder schweren Mehrfachbehinderungen, die oft einen hochspezialisierten Hilfsmittelbedarf haben, spürbar zu beschleunigen. Da es in der Praxis bei der Umsetzung insbesondere noch zu Unsicherheiten seitens der Krankenkassen kommt, prüft die Bundesregierung aktuell eine gesetzliche Klarstellung, die sicherstellt, dass die Regelung ihre volle Wirkung entfaltet.

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