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Versorgungslage Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5404 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Versorgungslage Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen Deutscher Bundestag Drucksache 21/5404 21. Wahlperiode 16.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Katrin Fey und der Fraktion Die Linke Versorgungslage Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen Die gesetzliche Grundlage für Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) wurde 2015 im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) geschaffen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung für die Zielgruppe zu gewährleisten. Die Vergütung erfolgt durch die Krankenkassen (https://bagmzeb.de/wp-content/uploads/2023/ 03/Rahmenkonzeption-BAG-MZEB.pdf). Aufgrund der geregelten Finanzierung ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverständlich, wieso es kein flächendeckendes Angebot an MZEB gibt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele MZEB sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit inzwischen eingerichtet, nachdem dieses Angebot 2015 in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen wurde (bitte nach Jahr und Bundesland listen)? 2. Welche „weißen Flecken“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Versorgung, wenn man den Richtwert von 1 Million Einwohnern pro MZEB annimmt und um jedes MZEB einen entsprechenden Kreis zieht, und wo befinden sich diese (bitte nach Gemeinden listen)? 3. Wo können Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht innerhalb von 45 Minuten mit dem Auto ein MZEB erreichen (bitte nach Gemeinden listen)? 4. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung Hindernisse im Aufbau eines MZEB? 5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Best-Practice-Beispiele, die durch die gute Zusammenarbeit aller Akteure (z. B. Wohlfahrtspflege, ambulantes und stationäres Gesundheitssystem etc.) entstanden sind, und wenn ja, welche sind das? 6. Gibt es Initiativen der Bundesregierung, die Versorgung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen besser aufzustellen und damit die Gleichbehandlung nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN = United Nations) umzusetzen bzw. die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte auf die Situation der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu übertragen? Berlin, den 14. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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