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Schriftliche Frage 18 von Nicole Höchst (AfD): Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correc…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Nicole Höchst (AfD): Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correc… Frage 18 (Nicole Höchst, AfD): Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correctiv gGmbH – insbesondere unter Berücksichtigung divergierender Bewertungen durch Gerichte (u. a. Landgericht Berlin II sowie Entscheidungen im Zusammenhang mit Verfahren in Köln) – bereits eine eigene Auffassung zu tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die hierfür erforderliche Beweislast und die Anforderungen an eine aktivkämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. April 2026: Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Prozessen der internen Willensbildung. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verfahren und Entscheidungsvorhaben einzugreifen (vgl. nur BVerfGE 137, 185, 234).

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